Beschreibung der Beschaffung
Die ausgeschriebenen Betreiberleistungen müssen die folgenden Ziele erfüllen:
— Gewährleistung der Sicherheit der Badegäste,
— Service gegenüber den Badegästen,
— Ununterbrochene Wasseraufsicht,
— Angenehmer Umgangston gegenüber den Badegästen,
— Wohlfühlerlebnis für die Badegäste,
— Funktionieren der Technik,
— Enger Kontakt mit der Verwaltung des Auftraggebers,
— Durchsetzungsvermögen gegenüber auffälligen Badegästen.
Folgende Leistungen sind u.a. zu erbringen:
— Durchführung der Wasseraufsicht an den Becken durchgehend während der Öffnungszeiten durch mindestens eine/n Fachangestellten für Bäderbetriebe und mindestens eine/n Rettungsschwimmerin,
— Aufrechterhaltung und Durchsetzung der Sicherheit und Badeordnung einschließlich der Ausübung des Hausrechts durch den Auftragnehmer,
— Aussprechen von Hausverboten gegenüber Badegästen mit einer Dauer bis zu einem Tag,
— Ergreifung von Erste-Hilfe-Maßnahmen als Ersthelfer vor Ort und Einweisung der zu Hilfe gerufenen Rettungsdienste,
— Einleiten und Durchführen von Rettungsmaßnahmen,
— Handeln bei besonderen Vorkommnissen wie Diebstahl und Sachbeschädigung durch Badegäste.
— Übernahme sämtlicher Einweisungen des eingesetzten Personals in die spezifischen Gegebenheiten und in die regulären Betriebs- und Arbeitsabläufe mit Ausnahme der Ersteinweisung.
— Übernahme der Betriebsführung und der betriebstechnischen Aufsicht durch Fachkräfte.
— Ständige Überwachung der Wasserqualität.
— Vollständige und lückenlose Dokumentation der folgenden Aspekte in einem Betriebstagebuch.
— Durchführung betriebstechnischer Arbeiten in der Schwimmbadtechnik und der Wasseraufbereitung,
— Durchführung von Reinigungs- und, wo notwendig, Desinfektionsarbeiten der Sprunganlagen einschließlich der Edelstahlsockel, der Sprungbretter/ Startblöcke und Überlaufrinnen um das Becken,
— Durchführung verschiedener technischer Arbeiten,
— Aus- und Einwinterung des Freibadbetriebes,
— Anschaffen von Verbrauchsstoffen und betriebsnotwendigen Mitteln nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber und auf dessen Kosten,
— Unverzügliche Meldung über Mängel an der Technik, Betriebsstörungen und Unfälle an den Auftraggeber,
— Schriftliche Benachrichtigung über Maßnahmen, die aufgrund von Änderungen der rechtlichen Bestimmungenerforderlich werden,
— Information über wesentliche technische Weiterentwicklungen,
— Kontrolle von Fremdunternehmen, die im Schwimmbad während der Badesaison auf dem gesamten Badgelände tätig sind, in Bezug auf Unfallschwerpunkte und fachliche Durchführung.
Der Auftraggeber führt ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach VgV durch. Der Auftraggeber macht von seiner Möglichkeit gem. § 58 Abs. 2 Satz 3 VgV Gebrauch und gibt Festpreise für die Vergütung der ausgeschriebenen Betreiberleistungen vor. Bei von der Verwaltung des Auftraggebers angeordneter Verlängerung der Badesaison werden pro Verlängerungstag fest vorgegebene Tagessätze als zusätzliche Vergütung zu o. g. Festpreisen gezahlt.
Das wirtschaftlichste Angebot wird danach ausschließlich nach qualitativen Zuschlagskriterien bestimmt. Das Verhandlungsgespräch dient dazu, die Angebote inhaltlich zu verbessern. Es darf über den gesamten Angebotsinhalt verhandelt werden mit Ausnahme der vom Auftraggeber in § 7 des Vertrages festgelegten Anforderungen an die Qualifikation des einzusetzenden Personals (ein/e Fachangestellte/r für Bäderbetriebe und ein/e Rettungsschwimmer/in). Hierbei handelt es sich vorliegend um die einzige Mindestanforderung, die unter keinen Umständen verhandelbar ist. Die Erstangebote sind als indikative Angebote zu verstehen. Sollte jedoch mindestens ein Erstangebot alle Vorgaben aus den Vergabeunterlagen erfüllen, behält sich der Auftraggeber vor, auf das wirtschaftlichste Erstangebot den Zuschlag zu erteilen, ohne zu verhandeln.