Betreibung der Gemeinschaftsunterkunft An den Seefichten 20 in Frankfurt (Oder) für Asylbewerber und geduldete Ausländer und wohnungslose Menschen sowie als Erstaufnahmeeinrichtung für Spätaussiedler und ausländische Flüchtlinge in der Stadt Frankfurt (Oder) einschließlich Beratung und Betreuung

Stadt Frankfurt (Oder), Dezernat II, Abt. Vergabe und Haushalt – Vergabestelle

Ausgangslage:
Der Standort der Gemeinschaftsunterkunft befindet sich in 15234 Frankfurt (Oder), An den Seefichten 20 und verfügt auf einem separaten Gelände über drei baugleiche Gebäude mit drei Vollgeschossen. Eigentümer der Liegenschaft ist die Stadt Frankfurt (Oder). Die Nutzung der Liegenschaft durch einen Betreiber wird im Rahmen eines Mietvertrages gesondert geregelt.
Die Ausstattung der Gemeinschaftsunterkunft entspricht den Anforderungen der Mindestbedingungen für den Betrieb von Gemeinschaftsunterkünften nach der Erstattungsverordnung zum Landesaufnahmegesetz (LAufnG) im Land Brandenburg in der gegenwärtig gültigen Fassung.
Die Mindestanforderungen an die Einrichtung für obdachlose Menschen orientieren sich an den Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V.
Kapazitäten und derzeitige Auslastung
Für die Unterbringung der ausländischen Flüchtlinge stehen 186 Plätze und für die Unterbringung von wohnungslosen Menschen 37 Plätze zur Verfügung.
Die Plätze für die Unterbringung von wohnungslosen Menschen unterteilt sich in vier Plätze Nachtasyl und 33 Plätze Clearing, Übergangswohnen und Beheimatung. Anlassbezogen, insbesondere zum Zwecke des Kälteschutzes ist die Kapazität des Nachtasyls auf acht Plätze zu erhöhen.
Aufgaben
Sicherstellung der Unterbringung und Betreuung der Personenkreise:
Gemäß §§ 1, 13 Gesetz über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz – OBG) sind Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren. Aufgrund dieser Rechtsgrundlage erfolgt durch die Fachberatungsstelle für Hilfen in Wohnungsnotfällen des Amtes für Jugend und Soziales die Einweisung in die Obdachlosenunterkunft. Die Unterbringung wohnungsloser Menschen im Rahmen der Gefahrenabwehr erfolgt als pflichtige Aufgabe im übertragenen Wirkungskreis.
Gemäß § 1 Absatz 1 des LAufnG sind die Aufnahme und die vorläufige Unterbringung von Spätaussiedlern und ausländischen Flüchtlingen sowie die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) hoheitliche Aufgaben, die den Landkreisen und kreisfreien Städten als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung übertragen werden. Die Aufnahmeverpflichtung erstreckt sich auf alle Personenkreise gemäß § 2 LAufnG.
Solange eine Versorgung außerhalb der Gemeinschaftsunterkunft, i. d. R. mit Wohnraum nicht möglich ist, sind die Personen gemäß § 2 LAufnG in Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung vorübergehend aufzunehmen (§ 4 Absatz 1 LAufnG).
Die Stadt Frankfurt (Oder) ist verpflichtet, die hierfür erforderlichen Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung (Übergangswohnheime und Übergangswohnungen) zu errichten und zu unterhalten und die Betreuung des in § 2 LAufnG näher genannten Personenkreises zu gewährleisten (§ 4 Absatz 2 LAufnG).
Gemäß § 1 Absatz 3 LAufnG wirken die Landkreise, kreisfreien Städte sowie die Ämter und amtsfreien Gemeinden für den Personenkreis des § 2 Nr. 1 und 2 LAufnG im Benehmen mit den anderen Trägern von Eingliederungsmaßnahmen und – hilfen zugleich im Rahmen ihrer Selbstverwaltungsaufgaben auf eine zügige Versorgung mit Wohnraum und sonstige Eingliederung hin.
Gemäß § 4 Absatz 3 LAufnG können die Landkreise und kreisfreien Städte mit der Betreibung von Übergangswohnheimen und der Betreuung und sozialen Beratung der Personen nach § 2 LAufnG auch Dritte beauftragen.
Um einen nahtlosen Übergang der Betreibung sowie die Aufgabenerfüllung zu gewährleisten, werden nachfolgende Aufgaben für den Zeitraum 1. Oktober 2017 bis 30. September 2020 zur Vergabe ausgeschrieben:

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-06-09. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-05-11.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-05-11 Auftragsbekanntmachung
2017-10-09 Bekanntmachung über vergebene Aufträge