Betreibung der Gemeinschaftsunterkunft An den Seefichten 20 in Frankfurt (Oder) für Asylbewerber und geduldete Ausländer und wohnungslose Menschen sowie als Erstaufnahmeeinrichtung für Spätaussiedler und ausländische Flüchtlinge in der Stadt Frankfurt (Oder) einschließlich Beratung und Betreuung

Stadt Frankfurt (Oder), Dezernat II, Abt. Vergabe und Haushalt – Vergabestelle

Ausgangslage:
Der Standort der Gemeinschaftsunterkunft befindet sich in 15234 Frankfurt (Oder), An den Seefichten 20 und verfügt auf einem separaten Gelände über drei baugleiche Gebäude mit drei Vollgeschossen. Eigentümer der Liegenschaft ist die Stadt Frankfurt (Oder). Die Nutzung der Liegenschaft durch einen Betreiber wird im Rahmen eines Mietvertrages gesondert geregelt.
Die Ausstattung der Gemeinschaftsunterkunft entspricht den Anforderungen der Mindestbedingungen für den Betrieb von Gemeinschaftsunterkünften nach der Erstattungsverordnung zum Landesaufnahmegesetz (LAufnG) im Land Brandenburg in der gegenwärtig gültigen Fassung.
Die Mindestanforderungen an die Einrichtung für obdachlose Menschen orientieren sich an den Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V.
Kapazitäten und derzeitige Auslastung
Für die Unterbringung der ausländischen Flüchtlinge stehen 186 Plätze und für die Unterbringung von wohnungslosen Menschen 37 Plätze zur Verfügung.
Die Plätze für die Unterbringung von wohnungslosen Menschen unterteilt sich in vier Plätze Nachtasyl und 33 Plätze Clearing, Übergangswohnen und Beheimatung. Anlassbezogen, insbesondere zum Zwecke des Kälteschutzes ist die Kapazität des Nachtasyls auf acht Plätze zu erhöhen.
Aufgaben
Sicherstellung der Unterbringung und Betreuung der Personenkreise:
Gemäß §§ 1, 13 Gesetz über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz – OBG) sind Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren. Aufgrund dieser Rechtsgrundlage erfolgt durch die Fachberatungsstelle für Hilfen in Wohnungsnotfällen des Amtes für Jugend und Soziales die Einweisung in die Obdachlosenunterkunft. Die Unterbringung wohnungsloser Menschen im Rahmen der Gefahrenabwehr erfolgt als pflichtige Aufgabe im übertragenen Wirkungskreis.
Gemäß § 1 Absatz 1 des LAufnG sind die Aufnahme und die vorläufige Unterbringung von Spätaussiedlern und ausländischen Flüchtlingen sowie die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) hoheitliche Aufgaben, die den Landkreisen und kreisfreien Städten als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung übertragen werden. Die Aufnahmeverpflichtung erstreckt sich auf alle Personenkreise gemäß § 2 LAufnG.
Solange eine Versorgung außerhalb der Gemeinschaftsunterkunft, i. d. R. mit Wohnraum nicht möglich ist, sind die Personen gemäß § 2 LAufnG in Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung vorübergehend aufzunehmen (§ 4 Absatz 1 LAufnG).
Die Stadt Frankfurt (Oder) ist verpflichtet, die hierfür erforderlichen Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung (Übergangswohnheime und Übergangswohnungen) zu errichten und zu unterhalten und die Betreuung des in § 2 LAufnG näher genannten Personenkreises zu gewährleisten (§ 4 Absatz 2 LAufnG).
Gemäß § 1 Absatz 3 LAufnG wirken die Landkreise, kreisfreien Städte sowie die Ämter und amtsfreien Gemeinden für den Personenkreis des § 2 Nr. 1 und 2 LAufnG im Benehmen mit den anderen Trägern von Eingliederungsmaßnahmen und – hilfen zugleich im Rahmen ihrer Selbstverwaltungsaufgaben auf eine zügige Versorgung mit Wohnraum und sonstige Eingliederung hin.
Gemäß § 4 Absatz 3 LAufnG können die Landkreise und kreisfreien Städte mit der Betreibung von Übergangswohnheimen und der Betreuung und sozialen Beratung der Personen nach § 2 LAufnG auch Dritte beauftragen.
Um einen nahtlosen Übergang der Betreibung sowie die Aufgabenerfüllung zu gewährleisten, werden nachfolgende Aufgaben für den Zeitraum 1. Oktober 2017 bis 30. September 2020 zur Vergabe ausgeschrieben:

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-06-09. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-05-11.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-05-11 Auftragsbekanntmachung
2017-10-09 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-05-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen
Menge oder Umfang:
Sicherstellung der Unterbringung und Betreuung der Personenkreise:Gemäß §§ 1, 13 Gesetz über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz – OBG) sind Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren. Aufgrund dieser Rechtsgrundlage erfolgt durch die Fachberatungsstelle für Hilfen in Wohnungsnotfällen des Amtes für Jugend und Soziales die Einweisung in die Obdachlosenunterkunft. Die Unterbringung wohnungsloser Menschen im Rahmen der Gefahrenabwehr erfolgt als pflichtige Aufgabe im übertragenen Wirkungskreis.Gemäß § 1 Absatz 1 des LAufnG sind die Aufnahme und die vorläufige Unterbringung von Spätaussiedlern und ausländischen Flüchtlingen sowie die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) hoheitliche Aufgaben, die den Landkreisen und kreisfreien Städten als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung übertragen werden. Die Aufnahmeverpflichtung erstreckt sich auf alle Personenkreise gemäß § 2 LAufnG.Solange eine Versorgung außerhalb der Gemeinschaftsunterkunft, i. d. R. mit Wohnraum nicht möglich ist, sind die Personen gemäß § 2 LAufnG in Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung vorübergehend aufzunehmen (§ 4 Absatz 1 LAufnG).Die Stadt Frankfurt (Oder) ist verpflichtet, die hierfür erforderlichen Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung (Übergangswohnheime und Übergangswohnungen) zu errichten und zu unterhalten und die Betreuung des in § 2 LAufnG näher genannten Personenkreises zu gewährleisten (§ 4 Absatz 2 LAufnG).Gemäß § 1 Absatz 3 LAufnG wirken die Landkreise, kreisfreien Städte sowie die Ämter und amtsfreien Gemeinden für den Personenkreis des § 2 Nr. 1 und 2 LAufnG im Benehmen mit den anderen Trägern von Eingliederungsmaßnahmen und – hilfen zugleich im Rahmen ihrer Selbstverwaltungsaufgaben auf eine zügige Versorgung mit Wohnraum und sonstige Eingliederung hin.Gemäß § 4 Absatz 3 LAufnG können die Landkreise und kreisfreien Städte mit der Betreibung von Übergangswohnheimen und der Betreuung und sozialen Beratung der Personen nach § 2 LAufnG auch Dritte beauftragen.Um einen nahtlosen Übergang der Betreibung sowie die Aufgabenerfüllung zu gewährleisten, werden nachfolgende Aufgaben für den Zeitraum 1. Oktober 2017 bis 30. September 2020 zur Vergabe ausgeschrieben:Bewirtschaftung und Organisation des Betriebes, Aufgabenschwerpunkte:— Leitung und Verwaltung der Gemeinschaftsunterkunft— Laufende Unterhaltung der Gebäude und der Einrichtung inklusive Reparaturen und Ersatzausstattung entsprechend des Mietvertrages— Durchsetzung der Ordnung und Sicherheit in der GemeinschaftsunterkunftDie Leistungen sind entsprechend der Anforderungen an die Gebäude-, Glas- und Wäschereinigung sowie den Wachschutz und Objektservice durch den Betreiber sicherzustellen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Frankfurt (Oder), Dezernat II, Abt. Vergabe und Haushalt – Vergabestelle
Postanschrift: PF 1363 Hausanschrift: Goepelstraße 38, Vergabestelle Zimmer 1.313
Postleitzahl: 15203
Postort: Frankfurt (Oder)
Kontakt
Internetadresse: http://www.frankfurt-oder.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@frankfurt-oder.de 📧
Telefon: +49 335-552-6040/6042/6041 📞
Fax: +49 335-552-6097 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-05-11 📅
Einreichungsfrist: 2017-06-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-05-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 094-185503
ABl. S-Ausgabe: 94
Zusätzliche Informationen
Die Leistungsbeschreibung wird bereitgestellt unter: https://www.frankfurt-oder.de/Wirtschaft/Aktuelles/Aktuelle-Ausschreibungen-Bekanntmachungen. Bitte reichen Sie die schriftliche Teilnahmebewerbung vollständig und fristgerecht, in einem verschlossenen und als „Teilnahmebewerbung für Vergabenummer 50/018/17/NOV – Bitte nicht öffnen!“ gekennzeichneten Umschlag, bei der genannten Vergabestelle ein. Für die Bewerber besteht kein Anspruch auf Rücksendung ihrer Bewerbungsunterlagen und auch kein Anspruch auf Kostenerstattung und Aufwandsentschädigung jeglicher Art.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ausgangslage:
Der Standort der Gemeinschaftsunterkunft befindet sich in 15234 Frankfurt (Oder), An den Seefichten 20 und verfügt auf einem separaten Gelände über drei baugleiche Gebäude mit drei Vollgeschossen. Eigentümer der Liegenschaft ist die Stadt Frankfurt (Oder). Die Nutzung der Liegenschaft durch einen Betreiber wird im Rahmen eines Mietvertrages gesondert geregelt.
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Die Ausstattung der Gemeinschaftsunterkunft entspricht den Anforderungen der Mindestbedingungen für den Betrieb von Gemeinschaftsunterkünften nach der Erstattungsverordnung zum Landesaufnahmegesetz (LAufnG) im Land Brandenburg in der gegenwärtig gültigen Fassung.
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Die Mindestanforderungen an die Einrichtung für obdachlose Menschen orientieren sich an den Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V.
Kapazitäten und derzeitige Auslastung
Für die Unterbringung der ausländischen Flüchtlinge stehen 186 Plätze und für die Unterbringung von wohnungslosen Menschen 37 Plätze zur Verfügung.
Die Plätze für die Unterbringung von wohnungslosen Menschen unterteilt sich in vier Plätze Nachtasyl und 33 Plätze Clearing, Übergangswohnen und Beheimatung. Anlassbezogen, insbesondere zum Zwecke des Kälteschutzes ist die Kapazität des Nachtasyls auf acht Plätze zu erhöhen.
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Aufgaben
Sicherstellung der Unterbringung und Betreuung der Personenkreise:
Gemäß §§ 1, 13 Gesetz über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz – OBG) sind Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren. Aufgrund dieser Rechtsgrundlage erfolgt durch die Fachberatungsstelle für Hilfen in Wohnungsnotfällen des Amtes für Jugend und Soziales die Einweisung in die Obdachlosenunterkunft. Die Unterbringung wohnungsloser Menschen im Rahmen der Gefahrenabwehr erfolgt als pflichtige Aufgabe im übertragenen Wirkungskreis.
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Gemäß § 1 Absatz 1 des LAufnG sind die Aufnahme und die vorläufige Unterbringung von Spätaussiedlern und ausländischen Flüchtlingen sowie die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) hoheitliche Aufgaben, die den Landkreisen und kreisfreien Städten als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung übertragen werden. Die Aufnahmeverpflichtung erstreckt sich auf alle Personenkreise gemäß § 2 LAufnG.
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Solange eine Versorgung außerhalb der Gemeinschaftsunterkunft, i. d. R. mit Wohnraum nicht möglich ist, sind die Personen gemäß § 2 LAufnG in Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung vorübergehend aufzunehmen (§ 4 Absatz 1 LAufnG).
Die Stadt Frankfurt (Oder) ist verpflichtet, die hierfür erforderlichen Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung (Übergangswohnheime und Übergangswohnungen) zu errichten und zu unterhalten und die Betreuung des in § 2 LAufnG näher genannten Personenkreises zu gewährleisten (§ 4 Absatz 2 LAufnG).
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Gemäß § 1 Absatz 3 LAufnG wirken die Landkreise, kreisfreien Städte sowie die Ämter und amtsfreien Gemeinden für den Personenkreis des § 2 Nr. 1 und 2 LAufnG im Benehmen mit den anderen Trägern von Eingliederungsmaßnahmen und – hilfen zugleich im Rahmen ihrer Selbstverwaltungsaufgaben auf eine zügige Versorgung mit Wohnraum und sonstige Eingliederung hin.
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Gemäß § 4 Absatz 3 LAufnG können die Landkreise und kreisfreien Städte mit der Betreibung von Übergangswohnheimen und der Betreuung und sozialen Beratung der Personen nach § 2 LAufnG auch Dritte beauftragen.
Um einen nahtlosen Übergang der Betreibung sowie die Aufgabenerfüllung zu gewährleisten, werden nachfolgende Aufgaben für den Zeitraum 1. Oktober 2017 bis 30. September 2020 zur Vergabe ausgeschrieben:
Es werden Varianten akzeptiert
Menge oder Umfang:
Sicherstellung der Unterbringung und Betreuung der Personenkreise:
Gemäß §§ 1, 13 Gesetz über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz – OBG) sind Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren. Aufgrund dieser Rechtsgrundlage erfolgt durch die Fachberatungsstelle für Hilfen in Wohnungsnotfällen des Amtes für Jugend und Soziales die Einweisung in die Obdachlosenunterkunft. Die Unterbringung wohnungsloser Menschen im Rahmen der Gefahrenabwehr erfolgt als pflichtige Aufgabe im übertragenen Wirkungskreis.
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Gemäß § 1 Absatz 1 des LAufnG sind die Aufnahme und die vorläufige Unterbringung von Spätaussiedlern und ausländischen Flüchtlingen sowie die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) hoheitliche Aufgaben, die den Landkreisen und kreisfreien Städten als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung übertragen werden. Die Aufnahmeverpflichtung erstreckt sich auf alle Personenkreise gemäß § 2 LAufnG.
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Solange eine Versorgung außerhalb der Gemeinschaftsunterkunft, i. d. R. mit Wohnraum nicht möglich ist, sind die Personen gemäß § 2 LAufnG in Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung vorübergehend aufzunehmen (§ 4 Absatz 1 LAufnG).
Die Stadt Frankfurt (Oder) ist verpflichtet, die hierfür erforderlichen Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung (Übergangswohnheime und Übergangswohnungen) zu errichten und zu unterhalten und die Betreuung des in § 2 LAufnG näher genannten Personenkreises zu gewährleisten (§ 4 Absatz 2 LAufnG).
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Gemäß § 1 Absatz 3 LAufnG wirken die Landkreise, kreisfreien Städte sowie die Ämter und amtsfreien Gemeinden für den Personenkreis des § 2 Nr. 1 und 2 LAufnG im Benehmen mit den anderen Trägern von Eingliederungsmaßnahmen und – hilfen zugleich im Rahmen ihrer Selbstverwaltungsaufgaben auf eine zügige Versorgung mit Wohnraum und sonstige Eingliederung hin.
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Gemäß § 4 Absatz 3 LAufnG können die Landkreise und kreisfreien Städte mit der Betreibung von Übergangswohnheimen und der Betreuung und sozialen Beratung der Personen nach § 2 LAufnG auch Dritte beauftragen.
Um einen nahtlosen Übergang der Betreibung sowie die Aufgabenerfüllung zu gewährleisten, werden nachfolgende Aufgaben für den Zeitraum 1. Oktober 2017 bis 30. September 2020 zur Vergabe ausgeschrieben:
Bewirtschaftung und Organisation des Betriebes, Aufgabenschwerpunkte:
— Leitung und Verwaltung der Gemeinschaftsunterkunft
— Laufende Unterhaltung der Gebäude und der Einrichtung inklusive Reparaturen und Ersatzausstattung entsprechend des Mietvertrages
— Durchsetzung der Ordnung und Sicherheit in der Gemeinschaftsunterkunft
Die Leistungen sind entsprechend der Anforderungen an die Gebäude-, Glas- und Wäschereinigung sowie den Wachschutz und Objektservice durch den Betreiber sicherzustellen.
Referenznummer: 50/018/17/NOV
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Frankfurt (Oder), An den Seefichten 20.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Angaben über den Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die ausgeschriebene Leistung für die letzten 3 Geschäftsjahre
— Nachweise zur Fachkunde sowie Abgabe einer Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Auftragnehmers und des Leistungszeitraumes
— Haftpflichtversicherungsnachweis,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes / Nachweis, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde,
— Mitgliedschaft Berufsgenossenschaft,
— Freistellungsbescheinigung n. § 48 b EStG,
— Selbstauskunft über mögliche schwebende Ermittlungsverfahren.
— Ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt der Justiz anfordern. Sollte dieser Auszug bereits beim Bieter vorliegen und nicht älter als 3 Monate sein, bittet die Vergabestelle um die Einreichung bereits mit dem Angebot.
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— Vereinbarungen zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz
— Referenzen über Erfahrungen in der Betreibung einer Gemeinschaftsunterkunft/Kombi-Einrichtung für ausländische Flüchtlinge und obdachlose Personen einschließlich Beratung und Betreuung mit Angabe des Objektes, der Anschrift, des Zeitraumes, des Auftraggebers mit Ansprechpartner, wobei die letzte aktive Betreibung nicht länger als drei Jahre zurückliegen darf
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— Konzept der Betreibung der Gemeinschaftsunterkunft
Ausländische Bieter übergeben adäquate Bescheinigungen und Nachweise ihres Herkunftslandes.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Siehe III.2.1.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Aus den fristgerecht und vollständig eingegangenen, schriftlichen Teilnahmebewerbungen werden nach der Bewertung mit: – Konzeption für Betreibung – Wichtung 20 %= max. 20 Punkte, – Konzeption für Alltagsbetreuung – Wichtung 30 %= max. 30 Punkte, – Erfahrungen in der Betreibung von Gemeinschaftsunterkünften, wobei die letzte aktive Betreibung nicht länger als drei Jahre zurückliegen darf – Wichtung 50 %= max. 50 Punkte, maximal fünf solchermaßen geeignete Interessenten ausgewählt und zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Bei mehr als fünf geeigneten Bewerbern und gleicher Eignung entscheidet das Los über die weitere Beteiligung. Verspätet eingehende oder unvollständige Teilnahmebewerbungen werden nicht berücksichtigt.
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Datum der Absendung der Aufforderungen: 2017-06-21 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Seelig, Frau Fischer, Frau Schramm

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2017-10-01 📅
Datum des Endes: 2020-09-30 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 50/018/17/NOV
Zusätzliche Informationen
Die Leistungsbeschreibung wird bereitgestellt unter:
Bitte reichen Sie die schriftliche Teilnahmebewerbung vollständig und fristgerecht,
in einem verschlossenen und als „Teilnahmebewerbung für Vergabenummer 50/018/17/NOV – Bitte nicht öffnen!“ gekennzeichneten Umschlag,
bei der genannten Vergabestelle ein.
Für die Bewerber besteht kein Anspruch auf Rücksendung ihrer Bewerbungsunterlagen und auch kein
Anspruch auf Kostenerstattung und Aufwandsentschädigung jeglicher Art.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Die Vergabekammern des Landes Brandenburg
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 33118661583 📞
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gilt § 160 GWB-Einleitung, Antrag. Die Frist endet gemäß § 160 (3) Nr. 4 GWB – wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2017/S 094-185503 (2017-05-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-10-09)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postanschrift: PF 1363 Hausanschrift: Goepelstraße 38, Vergabestelle Zimmer 1.313, 15234 Frankfurt (Oder)

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-10-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-10-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 195-401847
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 094-185503
ABl. S-Ausgabe: 195

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Frankfurt (Oder).

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Gemäß Aufforderung zur Angebotsabgabe (1)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-09-18 📅
Name: IB Berlin-Brandenburg gGmbH, Betrieb Brandenburg Südost
Postanschrift: Südring 59
Postort: Frankfurt (Oder)
Postleitzahl: 15236
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gilt § 160 GWB-Einleitung, Antrag. Die Frist endet gemäß § 160 (3) Nr. 4 GWB – wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2017/S 195-401847 (2017-10-09)