Die Hansestadt Rostock schreibt die Betreibung der Gemeinschaftsunterkunft Satower Straße (Satower Straße 129/130, 18059 Rostock) für Asylbewerber und ausländische Flüchtlinge aus. Das Vertragsverhältnis beginnt am 1.10.2017 und wird zunächst für die Dauer von 2 Jahren bis zum 30.9.2019 geschlossen. Sofern und solange es nicht von einer der Vertragsparteien gekündigt wird, verlängert es sich jeweils um ein weiteres Jahr. Die Kündigungsfrist beträgt jeweils 9 Monate zum Vertragsende. Entfällt der Standort als Gemeinschaftsunterkunft, greift das außerordentliche Kündigungsrecht. Für die Erstellung des Angebots ist eine Besichtigung der Gemeinschaftsunterkunft Satower Straße erforderlich.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-05-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-04-07.
Auftragsbekanntmachung (2017-04-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Unterbringung
Kurze Beschreibung:
Die Hansestadt Rostock schreibt die Betreibung der Gemeinschaftsunterkunft Satower Straße (Satower Straße 129/130, 18059 Rostock) für Asylbewerber und ausländische Flüchtlinge aus. Das Vertragsverhältnis beginnt am 1.10.2017 und wird zunächst für die Dauer von 2 Jahren bis zum 30.9.2019 geschlossen. Sofern und solange es nicht von einer der Vertragsparteien gekündigt wird, verlängert es sich jeweils um ein weiteres Jahr. Die Kündigungsfrist beträgt jeweils 9 Monate zum Vertragsende. Entfällt der Standort als Gemeinschaftsunterkunft, greift das außerordentliche Kündigungsrecht.
Für die Erstellung des Angebots ist eine Besichtigung der Gemeinschaftsunterkunft Satower Straße erforderlich.
Die Hansestadt Rostock schreibt die Betreibung der Gemeinschaftsunterkunft Satower Straße (Satower Straße 129/130, 18059 Rostock) für Asylbewerber und ausländische Flüchtlinge aus. Das Vertragsverhältnis beginnt am 1.10.2017 und wird zunächst für die Dauer von 2 Jahren bis zum 30.9.2019 geschlossen. Sofern und solange es nicht von einer der Vertragsparteien gekündigt wird, verlängert es sich jeweils um ein weiteres Jahr. Die Kündigungsfrist beträgt jeweils 9 Monate zum Vertragsende. Entfällt der Standort als Gemeinschaftsunterkunft, greift das außerordentliche Kündigungsrecht.
Für die Erstellung des Angebots ist eine Besichtigung der Gemeinschaftsunterkunft Satower Straße erforderlich.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Unterbringung📦
Zusätzlicher CPV-Code: Unterbringung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Rostock, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Hansestadt Rostock – Hauptamt Zentrale Vergabestelle für Liefer- und Dienstleistungen
Postanschrift: Neuer Markt 3
Postleitzahl: 18055
Postort: Rostock
Kontakt
Internetadresse: http://www.rostock.de🌏
E-Mail: stephan.blaue@rostock.de📧
Telefon: +49 381/38123-49📞
Fax: +49 381/38123-33 📠
URL der Dokumente: https://portal.evergabemv.de/E29837385🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-04-07 📅
Einreichungsfrist: 2017-05-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-04-12 📅
Datum des Beginns: 2017-10-01 📅
Datum des Endes: 2019-09-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 072-137304
ABl. S-Ausgabe: 72
Zusätzliche Informationen
Für die Erstellung des Angebots ist eine Besichtigung der Gemeinschaftsunterkunft Satower Straße erforderlich.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Hansestadt Rostock schreibt die Betreibung der Gemeinschaftsunterkunft Satower Straße (Satower Straße 129/130, 18059 Rostock) für Asylbewerber und ausländische Flüchtlinge aus. Das Vertragsverhältnis beginnt am 1.10.2017 und wird zunächst für die Dauer von 2 Jahren bis zum 30.9.2019 geschlossen. Sofern und solange es nicht von einer der Vertragsparteien gekündigt wird, verlängert es sich jeweils um ein weiteres Jahr. Die Kündigungsfrist beträgt jeweils 9 Monate zum Vertragsende. Entfällt der Standort als Gemeinschaftsunterkunft, greift das außerordentliche Kündigungsrecht.
Die Hansestadt Rostock schreibt die Betreibung der Gemeinschaftsunterkunft Satower Straße (Satower Straße 129/130, 18059 Rostock) für Asylbewerber und ausländische Flüchtlinge aus. Das Vertragsverhältnis beginnt am 1.10.2017 und wird zunächst für die Dauer von 2 Jahren bis zum 30.9.2019 geschlossen. Sofern und solange es nicht von einer der Vertragsparteien gekündigt wird, verlängert es sich jeweils um ein weiteres Jahr. Die Kündigungsfrist beträgt jeweils 9 Monate zum Vertragsende. Entfällt der Standort als Gemeinschaftsunterkunft, greift das außerordentliche Kündigungsrecht.
Für die Erstellung des Angebots ist eine Besichtigung der Gemeinschaftsunterkunft Satower Straße erforderlich.
Beschreibung der Verlängerungen:
Sofern und solange es nicht von einer der Vertragsparteien gekündigt wird, verlängert sich das Vertragsverhältnis jeweils um ein weiteres Jahr. Die Kündigungsfrist beträgt jeweils 9 Monate zum Vertragsende. Entfällt der Standort als Gemeinschaftsunterkunft, greift das außerordentliche Kündigung.
Sofern und solange es nicht von einer der Vertragsparteien gekündigt wird, verlängert sich das Vertragsverhältnis jeweils um ein weiteres Jahr. Die Kündigungsfrist beträgt jeweils 9 Monate zum Vertragsende. Entfällt der Standort als Gemeinschaftsunterkunft, greift das außerordentliche Kündigung.
Zusätzliche Informationen:
Für die Erstellung des Angebots ist eine Besichtigung der Gemeinschaftsunterkunft Satower Straße erforderlich.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hansestadt Rostock.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Formblatt 124 – Eigenerklärung zur Eignung / Präqualifizierung nach VOL/A ist zugelassen;
— Eigenerklärung zum Unternehmensstatus (KMU);
— Erklärung zur Einhaltung der tarifvertraglichen Bestimmungen;
— Eigenerklärung: Einsatz der Personen für die Funktion…
— Formblatt 235 – Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen;
— Formblatt 236 – Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (auf gesondertes Verlangen);
— polizeiliches Führungszeugnis für einzusetzende Mitarbeiter.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-08-14 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-05-17 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00
Ort des Eröffnungstermins: Hansestadt Rostock, Neuer Markt 3, 18055 Rostock.
Zusätzliche Informationen: Bieter sind nicht zugelassen.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Fragenkatalog
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40 %
Gewichtung des Preises: 60 %
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Mecklenburg-Vorpommern, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern
Postanschrift: Johannis-Stelling-Str. 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3855880📞
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de📧
Internetadresse: www.mv-regierung.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 – 4 GWB ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.