Betrieb einer Gemeinschaftsunterkunft zur Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern und Flüchtlingen in Angermünde

Landkreis Uckermark, Rechtsamt

Der Landkreis Uckermark ist gemäß den §§ 1 ff. des Gesetzes über die Aufnahme von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen im Land Brandenburg (Landesaufnahmegesetz – LAufnG) sowie für die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) zuständig. Als zuständige Sozialbehörde hat er die ihm zugewiesenen Personen eine Unterkunft als Sachleistung zur Verfügung zu stellen. Hierfür stellt der Auftragnehmer dem Landkreis Uckermark eine Gemeinschaftsunterkunft zur Verfügung.
Die Vorhaltung und Betreibung hat den Anforderungen der Mindestbedingungen für den Betrieb von Gemeinschaftsunterkünften und der sozialen Betreuung im Land Brandenburg zu entsprechen. Darüber hinaus erfolgt die Betreibung sowie die Sozialbetreuung nach den Festlegungen, Leitlinien und Mindeststandards des Konzeptes zur Unterbringung und Integration von Asylbewerbern, Flüchtlingen und bleibeberechtigten Ausländern im Landkreis Uckermark.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-09-14. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-08-04.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-08-04 Auftragsbekanntmachung
2017-12-05 Bekanntmachung über vergebene Aufträge