Kurze Beschreibung
Über die Verwaltungsvorschrift DGUV 2 der für die KKH maßgeblichen Verwaltungs-Berufsgenossenschaft und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand hat die KKH die Maßnahmen, die zur Erfüllung der sich aus dem Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz) ergebenden Pflichten zu treffen und umzusetzen. Die Umsetzung dieser Vorschriften wird mit diesem Ausschreibungsverfahren vergeben.