Gegenstand dieser Auftragsvergabe sind projektbegleitende Leistungen der betriebswirtschaftlichen Unterstützungsleistung und des externen Projektcontrollings in Bezug auf den gemeinsamen Nachfolgebau Poseidon/Meteor sowie in Bezug auf das hierzu durchzuführende Vergabeverfahren zur Auswahl einer entsprechenden Werft. Die zu erbringenden Leistungen lassen sich grundsätzlich in 2 Phasen – die Phase der Durchführung des Vergabeverfahrens (Phase 1) sowie die Bauphase bis zur Übergabe des Schiffes an die Wissenschaft (Phase 2) – unterteilen. Die Übergabe des Schiffes an die Wissenschaft erfolgt mit der Ablieferung und Übernahme des Schiffes in den regulären wissenschaftlichen Fahrtbetrieb.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-09-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-08-14.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-08-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Projektmanagement, außer Projektüberwachung von Bauarbeiten
Referenznummer: 65054/6
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Auftragsvergabe sind projektbegleitende Leistungen der betriebswirtschaftlichen Unterstützungsleistung und des externen Projektcontrollings in Bezug auf den gemeinsamen Nachfolgebau Poseidon/Meteor sowie in Bezug auf das hierzu durchzuführende Vergabeverfahren zur Auswahl einer entsprechenden Werft.
Die zu erbringenden Leistungen lassen sich grundsätzlich in 2 Phasen – die Phase der Durchführung des Vergabeverfahrens (Phase 1) sowie die Bauphase bis zur Übergabe des Schiffes an die Wissenschaft (Phase 2) – unterteilen. Die Übergabe des Schiffes an die Wissenschaft erfolgt mit der Ablieferung und Übernahme des Schiffes in den regulären wissenschaftlichen Fahrtbetrieb.
Gegenstand dieser Auftragsvergabe sind projektbegleitende Leistungen der betriebswirtschaftlichen Unterstützungsleistung und des externen Projektcontrollings in Bezug auf den gemeinsamen Nachfolgebau Poseidon/Meteor sowie in Bezug auf das hierzu durchzuführende Vergabeverfahren zur Auswahl einer entsprechenden Werft.
Die zu erbringenden Leistungen lassen sich grundsätzlich in 2 Phasen – die Phase der Durchführung des Vergabeverfahrens (Phase 1) sowie die Bauphase bis zur Übergabe des Schiffes an die Wissenschaft (Phase 2) – unterteilen. Die Übergabe des Schiffes an die Wissenschaft erfolgt mit der Ablieferung und Übernahme des Schiffes in den regulären wissenschaftlichen Fahrtbetrieb.
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Postanschrift: Heinemannstraße 2
Postleitzahl: 53175
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmbf.de🌏
E-Mail: e.marburg@fz-juelich.de📧
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=169352🌏
Gegenstand dieser Auftragsvergabe sind projektbegleitende Leistungen der betriebswirtschaftlichen Unterstützungsleistung und des externen Projektcontrollings in Bezug auf den gemeinsamen Nachfolgebau Poseidon/Meteor sowie in Bezug auf das hierzu durchzuführende Vergabeverfahren zur Auswahl einer entsprechenden Werft.
Gegenstand dieser Auftragsvergabe sind projektbegleitende Leistungen der betriebswirtschaftlichen Unterstützungsleistung und des externen Projektcontrollings in Bezug auf den gemeinsamen Nachfolgebau Poseidon/Meteor sowie in Bezug auf das hierzu durchzuführende Vergabeverfahren zur Auswahl einer entsprechenden Werft.
Die zu erbringenden Leistungen lassen sich grundsätzlich in 2 Phasen – die Phase der…
… Durchführung des Vergabeverfahrens (Phase 1) sowie die Bauphase bis zur Übergabe des Schiffes an die Wissenschaft (Phase 2) – unterteilen. Die Übergabe des Schiffes an die Wissenschaft erfolgt mit der Ablieferung und Übernahme des Schiffes in den regulären wissenschaftlichen Fahrtbetrieb.
… Konzeption und Durchführung des Vergabeverfahrens (Phase 1) sowie die Bauphase bis zur Übergabe des Schiffes an die Wissenschaft (Phase 2) – unterteilen.
Phase 1: Der Auftragnehmer hat bereits bei der Konzeption des Vergabeverfahrens zur Auswahl der Werft seine Expertise einzubringen. Hierdurch soll ein hinsichtlich Durchführung und Ergebnis effizientes Vergabeverfahren gewährleistet werden. Die Leistung beinhaltet dabei u.a. die Unterstützung der Vergabestelle bei der Erstellung der Vergabeunterlagen unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten einschließlich der Bestimmung von aussagekräftigen Auswahl- / Zuschlagskriterien, der Konzeption der Preisblätter und der wirtschaftlichen Prüfung des Vertragsentwurfes. Gegenstand der Leistung des Auftragnehmers ist insbesondere die Prüfung der wirtschaftlichen Angaben der Teilnehmer am Vergabeverfahren sowie die Bewertung ihrer Angaben aus wirtschaftlicher Sicht. Im Rahmen der Angebots- und Verhandlungsphase hat der Auftragnehmer vor allem die Angebotsauswertung sowie -bewertung, die Verhandlungen und die Auswahlentscheidung im Hinblick auf die jeweiligen wirtschaftlichen Fragestellungen vorzubereiten, zu begleiten und zu unterstützen.
Phase 1: Der Auftragnehmer hat bereits bei der Konzeption des Vergabeverfahrens zur Auswahl der Werft seine Expertise einzubringen. Hierdurch soll ein hinsichtlich Durchführung und Ergebnis effizientes Vergabeverfahren gewährleistet werden. Die Leistung beinhaltet dabei u.a. die Unterstützung der Vergabestelle bei der Erstellung der Vergabeunterlagen unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten einschließlich der Bestimmung von aussagekräftigen Auswahl- / Zuschlagskriterien, der Konzeption der Preisblätter und der wirtschaftlichen Prüfung des Vertragsentwurfes. Gegenstand der Leistung des Auftragnehmers ist insbesondere die Prüfung der wirtschaftlichen Angaben der Teilnehmer am Vergabeverfahren sowie die Bewertung ihrer Angaben aus wirtschaftlicher Sicht. Im Rahmen der Angebots- und Verhandlungsphase hat der Auftragnehmer vor allem die Angebotsauswertung sowie -bewertung, die Verhandlungen und die Auswahlentscheidung im Hinblick auf die jeweiligen wirtschaftlichen Fragestellungen vorzubereiten, zu begleiten und zu unterstützen.
Phase 2: In der Phase nach Erteilung des Bauauftrages, der sogenannten Konstruktions- und Bauphase des Schiffes, soll der Auftragnehmer den Auftraggeber in ausgewählten Themenbereichen mit betriebswirtschaftlichem Sachverstand unterstützen. Sämtliche Leistungen sind als Unterstützungs- Mitwirkungsleistungen zu verstehen und in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber zu erbringen. In dieser Phase besteht die Aufgabe des Auftragnehmers insbesondere in der Mitwirkung bei der Überwachung der Bauleistung unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, vornehmlich in Fällen möglicher Leistungsstörungen oder bei erforderlichen Anpassungen im Rahmen des Probebetriebs. Des Weiteren hat er mögliche künftige Auswirkungen von Feststellungen / Erkenntnissen im Rahmen des Baus auf die Wirtschaftlichkeit des Schiffsbetriebs im laufenden Verfahren zu prüfen und dem Auftraggeber Abweichungen anzuzeigen. Darüber hinaus ist der Fortschritt des Vorhabens kritisch zu verfolgen und zu analysieren sowie interne und externe Projektrisiken frühzeitig aufzuzeigen. Soweit möglich beinhalten die Leistungen zudem Empfehlungen zur Risikominimierung. Ferner ist bei späteren Änderungen der Leistung, die von der noch zu beauftragenden Werft zu erbringen ist, die Expertise des Auftragnehmers gefragt, um die wirtschaftlichen und terminlichen Auswirkungen zu klären, dabei sind die Angaben der Werft zu überprüfen. Der Auftragnehmer hat die vom Auftraggeber durchzuführende wirtschaftlichste Mittelverwendung zu begleiten und zu sichern.
Phase 2: In der Phase nach Erteilung des Bauauftrages, der sogenannten Konstruktions- und Bauphase des Schiffes, soll der Auftragnehmer den Auftraggeber in ausgewählten Themenbereichen mit betriebswirtschaftlichem Sachverstand unterstützen. Sämtliche Leistungen sind als Unterstützungs- Mitwirkungsleistungen zu verstehen und in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber zu erbringen. In dieser Phase besteht die Aufgabe des Auftragnehmers insbesondere in der Mitwirkung bei der Überwachung der Bauleistung unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, vornehmlich in Fällen möglicher Leistungsstörungen oder bei erforderlichen Anpassungen im Rahmen des Probebetriebs. Des Weiteren hat er mögliche künftige Auswirkungen von Feststellungen / Erkenntnissen im Rahmen des Baus auf die Wirtschaftlichkeit des Schiffsbetriebs im laufenden Verfahren zu prüfen und dem Auftraggeber Abweichungen anzuzeigen. Darüber hinaus ist der Fortschritt des Vorhabens kritisch zu verfolgen und zu analysieren sowie interne und externe Projektrisiken frühzeitig aufzuzeigen. Soweit möglich beinhalten die Leistungen zudem Empfehlungen zur Risikominimierung. Ferner ist bei späteren Änderungen der Leistung, die von der noch zu beauftragenden Werft zu erbringen ist, die Expertise des Auftragnehmers gefragt, um die wirtschaftlichen und terminlichen Auswirkungen zu klären, dabei sind die Angaben der Werft zu überprüfen. Der Auftragnehmer hat die vom Auftraggeber durchzuführende wirtschaftlichste Mittelverwendung zu begleiten und zu sichern.
Über die gesamte Vertragslaufzeit hinweg hat der Auftragnehmer die folgenden Leistungen zu erbringen:
— Teilnahme an Informations- und Abstimmungsterminen der Projektbeteiligten;
— Einbringen betriebswirtschaftlicher Aspekte / Sichtweisen sowie Expertise aus Sicht des Controllings;
— Unabhängige Berichterstattung an das Fachreferat und das Controlling-Referat des Auftraggebers;
— Kontinuierliche Berichterstattung (alle 3 Monate) und evtl. Sonderberichte unter Beteiligung des Fachreferates des Auftragsgebers an das Controlling-Referat des Auftraggebers.
Dauer: 42 Monate
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die vorzulegenden Erklärungen zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung gem. § 44 VgV sind in Punkt 2.2.1 der Bewerbungsbeindungen zum Teilnamewettbewerb aufgeführt bzw. als Vorlage „Eigenerklärungen“ (Ziffern I bis VII) den Bewerbungsunterlagen beigefügt.
Die vorzulegenden Erklärungen zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung gem. § 44 VgV sind in Punkt 2.2.1 der Bewerbungsbeindungen zum Teilnamewettbewerb aufgeführt bzw. als Vorlage „Eigenerklärungen“ (Ziffern I bis VII) den Bewerbungsunterlagen beigefügt.
Zusätzlich: Auszug aus dem Handelsregister.
Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder anderen Berufsregistern für das Unternehmen (nicht älter als sechs Monate, wobei für die Berechnung der Tag maßgeblich ist, an dem die Teilnahmefrist endet), soweit die Eintragung für das je-weilige Unternehmen nach den jeweils einschlägigen Rechtsnormen vorgeschrieben ist. Die Vorlage einer Fotokopie reicht aus.
Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder anderen Berufsregistern für das Unternehmen (nicht älter als sechs Monate, wobei für die Berechnung der Tag maßgeblich ist, an dem die Teilnahmefrist endet), soweit die Eintragung für das je-weilige Unternehmen nach den jeweils einschlägigen Rechtsnormen vorgeschrieben ist. Die Vorlage einer Fotokopie reicht aus.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-06-30 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postort: Bonn
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Weiter wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 GWB verwiesen.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabeprüfstelle im Bundesministerium für Bildung und Forschung
Quelle: OJS 2017/S 157-325654 (2017-08-14)
Ergänzende Angaben (2020-02-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Auftragsvergabe sind projektbegleitende Leistungen der betriebswirtschaftlichen Unterstützungsleistung und des externen Projektcontrollings in Bezug auf den gemeinsamen Nachfolgebau POSEIDON/METEOR sowie in Bezug auf das hierzu durchzuführende Vergabeverfahren zur Auswahl einer entsprechenden Werft.
Die zu erbringenden Leistungen lassen sich grundsätzlich in 2 Phasen – die Phase der Durchführung des Vergabeverfahrens (Phase 1) sowie die Bauphase bis zur Übergabe des Schiffes an die Wissenschaft (Phase 2) – unterteilen. Die Übergabe des Schiffes an die Wissenschaft erfolgt mit der Ablieferung und Übernahme des Schiffes in den regulären wissenschaftlichen Fahrtbetrieb.
Gegenstand dieser Auftragsvergabe sind projektbegleitende Leistungen der betriebswirtschaftlichen Unterstützungsleistung und des externen Projektcontrollings in Bezug auf den gemeinsamen Nachfolgebau POSEIDON/METEOR sowie in Bezug auf das hierzu durchzuführende Vergabeverfahren zur Auswahl einer entsprechenden Werft.
Die zu erbringenden Leistungen lassen sich grundsätzlich in 2 Phasen – die Phase der Durchführung des Vergabeverfahrens (Phase 1) sowie die Bauphase bis zur Übergabe des Schiffes an die Wissenschaft (Phase 2) – unterteilen. Die Übergabe des Schiffes an die Wissenschaft erfolgt mit der Ablieferung und Übernahme des Schiffes in den regulären wissenschaftlichen Fahrtbetrieb.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kontroll- und Überwachungsleistungen📦
Gegenstand dieser Auftragsvergabe sind projektbegleitende Leistungen der betriebswirtschaftlichen Unterstützungsleistung und des externen Projektcontrollings in Bezug auf den gemeinsamen Nachfolgebau POSEIDON/METEOR sowie in Bezug auf das hierzu durchzuführende Vergabeverfahren zur Auswahl einer entsprechenden Werft.
Gegenstand dieser Auftragsvergabe sind projektbegleitende Leistungen der betriebswirtschaftlichen Unterstützungsleistung und des externen Projektcontrollings in Bezug auf den gemeinsamen Nachfolgebau POSEIDON/METEOR sowie in Bezug auf das hierzu durchzuführende Vergabeverfahren zur Auswahl einer entsprechenden Werft.
Quelle: OJS 2020/S 038-090704 (2020-02-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-06-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Auftragsvergabe sind projektbegleitende Leistungen der betriebswirtschaftlichen Unterstützungsleistung und des externen Projektcontrollings des Forschungsschiffes Meteor IV sowie in Bezug auf das hierzu durchzuführende Vergabeverfahren zur Auswahl einer entsprechenden Werft.
Die zu erbringenden Leistungen lassen sich grundsätzlich in zwei Phasen – die Phase der Durchführung des Vergabeverfahrens (Phase 1) sowie die Bauphase bis zur Übergabe des Schiffes an die Wissenschaft (Phase 2) – unterteilen. Die Übergabe des Schiffes an die Wissenschaft erfolgt mit der Ablieferung und Übernahme des Schiffes in den regulären wissenschaftlichen Fahrtbetrieb.
Gegenstand dieser Auftragsvergabe sind projektbegleitende Leistungen der betriebswirtschaftlichen Unterstützungsleistung und des externen Projektcontrollings des Forschungsschiffes Meteor IV sowie in Bezug auf das hierzu durchzuführende Vergabeverfahren zur Auswahl einer entsprechenden Werft.
Die zu erbringenden Leistungen lassen sich grundsätzlich in zwei Phasen – die Phase der Durchführung des Vergabeverfahrens (Phase 1) sowie die Bauphase bis zur Übergabe des Schiffes an die Wissenschaft (Phase 2) – unterteilen. Die Übergabe des Schiffes an die Wissenschaft erfolgt mit der Ablieferung und Übernahme des Schiffes in den regulären wissenschaftlichen Fahrtbetrieb.
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gegenstand dieser Auftragsvergabe sind projektbegleitende Leistungen der betriebswirtschaftlichen Unterstützungsleistung und des externen Projektcontrollings des Forschungsschiffes Meteor IV sowie in Bezug auf das hierzu durchzuführende Vergabeverfahren zur Auswahl einer entsprechenden Werft.
Gegenstand dieser Auftragsvergabe sind projektbegleitende Leistungen der betriebswirtschaftlichen Unterstützungsleistung und des externen Projektcontrollings des Forschungsschiffes Meteor IV sowie in Bezug auf das hierzu durchzuführende Vergabeverfahren zur Auswahl einer entsprechenden Werft.
Die zu erbringenden Leistungen lassen sich grundsätzlich in zwei Phasen…
… – die Phase der Durchführung des Vergabeverfahrens (Phase 1) sowie die Bauphase bis zur Übergabe des Schiffes an die Wissenschaft (Phase 2) – unterteilen. Die Übergabe des Schiffes an die Wissenschaft erfolgt mit der Ablieferung und Übernahme des Schiffes in den regulären wissenschaftlichen Fahrtbetrieb.
… - die Phase der Konzeption und Durchführung des Vergabeverfahrens (Phase 1) sowie die Bauphase bis zur Übergabe des Schiffes an die Wissenschaft (Phase 2) – unterteilen.
Phase 1: Der Auftragnehmer hat bereits bei der Konzeption des Vergabeverfahrens zur Auswahl der Werft seine Expertise einzubringen. Hierdurch soll ein hinsichtlich Durchführung und Ergebnis effizientes Vergabeverfahren gewährleistet werden. Die Leistung beinhaltet dabei u. a. die Unterstützung der Vergabestelle bei der Erstellung der Vergabeunterlagen unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten einschließlich der Bestimmung von aussagekräftigen Auswahl-/Zuschlagskriterien, der Konzeption der Preisblätter und der wirtschaftlichen Prüfung des Vertragsentwurfes. Gegenstand der Leistung des Auftragnehmers ist insbesondere die Prüfung der wirtschaftlichen Angaben der Teilnehmer am Vergabeverfahren sowie die Bewertung ihrer Angaben aus wirtschaftlicher Sicht. Im Rahmen der Angebots- und Verhandlungsphase hat der Auftragnehmer vor allem die Angebotsauswertung sowie -bewertung, die Verhandlungen und die Auswahlentscheidung im Hinblick auf die jeweiligen wirtschaftlichen Fragestellungen vorzubereiten, zu begleiten und zu unterstützen.
Phase 1: Der Auftragnehmer hat bereits bei der Konzeption des Vergabeverfahrens zur Auswahl der Werft seine Expertise einzubringen. Hierdurch soll ein hinsichtlich Durchführung und Ergebnis effizientes Vergabeverfahren gewährleistet werden. Die Leistung beinhaltet dabei u. a. die Unterstützung der Vergabestelle bei der Erstellung der Vergabeunterlagen unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten einschließlich der Bestimmung von aussagekräftigen Auswahl-/Zuschlagskriterien, der Konzeption der Preisblätter und der wirtschaftlichen Prüfung des Vertragsentwurfes. Gegenstand der Leistung des Auftragnehmers ist insbesondere die Prüfung der wirtschaftlichen Angaben der Teilnehmer am Vergabeverfahren sowie die Bewertung ihrer Angaben aus wirtschaftlicher Sicht. Im Rahmen der Angebots- und Verhandlungsphase hat der Auftragnehmer vor allem die Angebotsauswertung sowie -bewertung, die Verhandlungen und die Auswahlentscheidung im Hinblick auf die jeweiligen wirtschaftlichen Fragestellungen vorzubereiten, zu begleiten und zu unterstützen.
Phase 2: In der Phase nach Erteilung des Bauauftrages, der sogenannten Konstruktions- und Bauphase des Schiffes, soll der Auftragnehmer den Auftraggeber in ausgewählten Themenbereichen mit betriebswirtschaftlichem Sachverstand unterstützen. Sämtliche Leistungen sind als Unterstützungs-Mitwirkungsleistungen zu verstehen und in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber zu erbringen. In dieser Phase besteht die Aufgabe des Auftragnehmers insbesondere in der Mitwirkung bei der Überwachung der Bauleistung unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, vornehmlich in Fällen möglicher Leistungsstörungen oder bei erforderlichen Anpassungen im Rahmen des Probebetriebs. Des Weiteren hat er mögliche künftige Auswirkungen von Feststellungen/Erkenntnissen im Rahmen des Baus auf die Wirtschaftlichkeit des Schiffsbetriebs im laufenden Verfahren zu prüfen und dem Auftraggeber Abweichungen anzuzeigen. Darüber hinaus ist der Fortschritt des Vorhabens kritisch zu verfolgen und zu analysieren sowie interne und externe Projektrisiken frühzeitig aufzuzeigen. Soweit möglich beinhalten die Leistungen zudem Empfehlungen zur Risikominimierung. Ferner ist bei späteren Änderungen der Leistung, die von der noch zu beauftragenden Werft zu erbringen ist, die Expertise des Auftragnehmers gefragt, um die wirtschaftlichen und terminlichen Auswirkungen zu klären, dabei sind die Angaben der Werft zu überprüfen. Der Auftragnehmer hat die vom Auftraggeber durchzuführende wirtschaftlichste Mittelverwendung zu begleiten und zu sichern.
Phase 2: In der Phase nach Erteilung des Bauauftrages, der sogenannten Konstruktions- und Bauphase des Schiffes, soll der Auftragnehmer den Auftraggeber in ausgewählten Themenbereichen mit betriebswirtschaftlichem Sachverstand unterstützen. Sämtliche Leistungen sind als Unterstützungs-Mitwirkungsleistungen zu verstehen und in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber zu erbringen. In dieser Phase besteht die Aufgabe des Auftragnehmers insbesondere in der Mitwirkung bei der Überwachung der Bauleistung unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, vornehmlich in Fällen möglicher Leistungsstörungen oder bei erforderlichen Anpassungen im Rahmen des Probebetriebs. Des Weiteren hat er mögliche künftige Auswirkungen von Feststellungen/Erkenntnissen im Rahmen des Baus auf die Wirtschaftlichkeit des Schiffsbetriebs im laufenden Verfahren zu prüfen und dem Auftraggeber Abweichungen anzuzeigen. Darüber hinaus ist der Fortschritt des Vorhabens kritisch zu verfolgen und zu analysieren sowie interne und externe Projektrisiken frühzeitig aufzuzeigen. Soweit möglich beinhalten die Leistungen zudem Empfehlungen zur Risikominimierung. Ferner ist bei späteren Änderungen der Leistung, die von der noch zu beauftragenden Werft zu erbringen ist, die Expertise des Auftragnehmers gefragt, um die wirtschaftlichen und terminlichen Auswirkungen zu klären, dabei sind die Angaben der Werft zu überprüfen. Der Auftragnehmer hat die vom Auftraggeber durchzuführende wirtschaftlichste Mittelverwendung zu begleiten und zu sichern.
— Teilnahme an Informations- und Abstimmungsterminen der Projektbeteiligten,
— Einbringen betriebswirtschaftlicher Aspekte/Sichtweisen sowie Expertise aus Sicht des Controllings,
— Unabhängige Berichterstattung an das Fachreferat und das Controlling-Referat des Auftraggebers,
— Kontinuierliche Berichterstattung (alle drei Monate) und evtl. Sonderberichte unter Beteiligung des Fachreferates des Auftragsgebers an das Controlling-Referat des Auftraggebers.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-05-11 📅
Name: ECONUM Unternehmensberatung GmbH
Postort: Hamburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI. 4.1 genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 160, 161 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI. 4.1 genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 160, 161 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden.
Bieter müssen Vergaberechtsverstöße gegenüber der Kontaktstelle des Auftraggebers innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) gerügt haben, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (o. g. Kontaktstelle) zu rügen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bieter müssen Vergaberechtsverstöße gegenüber der Kontaktstelle des Auftraggebers innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) gerügt haben, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (o. g. Kontaktstelle) zu rügen.
Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrag nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrag nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB ist nach § 135 Abs. 2 GWB innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss, geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB ist nach § 135 Abs. 2 GWB innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss, geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Bieter deren Angebote nicht berücksichtigt werden, werden grundsätzlich vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert.