Bewirtschaftung von Kleinannahmestellen für den Landkreis Jerichower Land

Landkreis Jerichower Land, Fachbereich Umwelt und Forsten, Sachgebiet Abfallbehörde/Abfallwirtschaft

Bewirtschaftung von einer, optional 2 Kleinannahmestellen sowie der Transport und teilweise die Entsorgung von an einer, optional 2 Kleinannahmestellen angenommenen Abfällen für den Landkreis Jerichower Land in 2 Losen nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-03-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-02-22.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-02-22 Auftragsbekanntmachung
2017-07-03 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-02-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Referenznummer: ZVS/70/005/17
Kurze Beschreibung:
Bewirtschaftung von einer, optional 2 Kleinannahmestellen sowie der Transport und teilweise die Entsorgung von an einer, optional 2 Kleinannahmestellen angenommenen Abfällen für den Landkreis Jerichower Land in 2 Losen nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung.
Mehr anzeigen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Jerichower Land 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Jerichower Land, Fachbereich Umwelt und Forsten, Sachgebiet Abfallbehörde/Abfallwirtschaft
Postanschrift: Bahnhofstraße 9
Postleitzahl: 39288
Postort: Burg
Kontakt
Internetadresse: http://www.lkjl.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@lkjl.de 📧
Telefon: +49 3921-9493060 📞
Fax: +49 3921-9499531 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=151885 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-02-22 📅
Einreichungsfrist: 2017-03-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-02-25 📅
Datum des Beginns: 2017-06-01 📅
Datum des Endes: 2018-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 040-072959
ABl. S-Ausgabe: 40
Zusätzliche Informationen
Die Durchführung der Entsorgungsleistungen in Verantwortung des Auftragnehmers ist örtlich nicht beschränkt.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 1
Bezeichnung des Loses: Bewirtschaftung von Kleinannahmestellen
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Bewirtschaftung von einer, optional zwei Kleinannahmestellen (KAS) im Gebiet des Landkreises Jerichower Land in Burg und optional in Genthin.
Der Standort in Genthin wird derzeit errichtet und wird voraussichtlich ab dem 1.6.2018 in Betrieb genommen. Die Leistung in Genthin ist ab zwei Wochen vor der geplanten Eröffnung zu erbringen. Diese kann im Zeitraum vom 1.1.2018 bis 31.12.2018 liegen und ggf. auch ganz entfallen. Aufgrund dieser Unsicherheit ist die Leistung optional ausgeschrieben. Die Option wird spätestens 3 Monate vor der Eröffnung ausgeübt.
Mehr anzeigen
Beschreibung der Verlängerungen:
Einmalige einseitige Verlängerungsoption des AG um ein Jahr.
Die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption ist dem AN bis spätestens 6 Monate vor Ablauf des Leistungszeitraumes anzuzeigen.
Beschreibung der Optionen:
— Einmalige einseitige Verlängerungsoption des AG um ein Jahr.
Die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption ist dem AN bis spätestens 6 Monate vor Ablauf des Leistungszeitraumes anzuzeigen.
— Optional: Erbringung der Leistung am Standort in Genthin.
Der Standort in Genthin wird derzeit errichtet und wird voraussichtlich ab dem 1.6.2018 in Betrieb genommen. Die Leistung in Genthin ist ab 2 Wochen vor der geplanten Eröffnung zu erbringen. Diese kann im Zeitraum vom 1.1.2018 bis zum 31.12.2018 liegen und ggf. auch ganz entfallen. Aufgrund dieser Unsicherheit ist die Leistung optional ausgeschrieben. Die Option wird spätestens 3 Monate vor der Eröffnung ausgeübt.
Mehr anzeigen
Bezeichnung des Loses: Transport und Entsorgung von an den Kleinannahmestellen angenommenen Abfällen
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Transport und z. T. Entsorgung von an der Kleinannahmestelle Burg, optional an der Kleinannahmestelle Genthin angenommenen Abfällen.
Der Standort in Genthin wird derzeit errichtet und wird voraussichtlich ab dem 1.6.2018 in Betrieb genommen. Die Leistung in Genthin ist ab einer Woche vor der geplanten Eröffnung zu erbringen. Diese kann im Zeitraum vom 1.1.2018 bis zum 31.12.2018 liegen und ggf. auch ganz entfallen. Aufgrund dieser Unsicherheit ist die Leistung optional ausgeschrieben. Die Option wird spätestens 3 Monate vor der Eröffnung ausgeübt.
Mehr anzeigen
Beschreibung der Verlängerungen: — Einmalige einseitige Verlängerungsoption des AG um ein Jahr.
Beschreibung der Optionen:
Der Standort in Genthin wird derzeit errichtet und wird voraussichtlich ab dem 1.6.2018 in Betrieb genommen. Die Leistung in Genthin ist ab einer Woche vor der geplanten Eröffnung zu erbringen. Diese kann im Zeitraum vom 1.1.2018 bis zum 31.12.2018 liegen und ggf. auch ganz entfallen. Aufgrund dieser Unsicherheit ist die Leistung optional ausgeschrieben. Die Option wird spätestens 3 Monate vor der Eröffnung ausgeübt.
Mehr anzeigen
Zusätzliche Informationen:
Die Durchführung der Entsorgungsleistungen in Verantwortung des Auftragnehmers ist örtlich nicht beschränkt.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Landkreis Jerichower Land,
Kleinannahmestelle Burg,
optional Kleinannahmestelle Genthin.
Übernahme der Abfälle an den Kleinannahmestellen Burg und optional Genthin und Transport zu der vom Auftraggeber vorgehaltenen bzw. der vom Auftragnehmer gestellten Entsorgungsanlage.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
— Eigenerklärung zu zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB, nach Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und Mindestlohngesetz (MiLoG) sowie zu fakultativen Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB;
— Eigenerklärung zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung;
— Eigenerklärung, dass der Bieter in Bezug auf die Vergabe keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden mit Dritten getroffen hat;
— Angaben zur Rechtsform des Bieters;
— Angaben zur Konzernzugehörigkeit;
— Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate);
Auf Verlangen der Vergabestelle sind vorzulegen:
— Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (nicht älter als 6 Monate; die Pflicht zur Vorlage gilt nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter ebenfalls zu belegen ist) sowie von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind – nicht älter als 6 Monate);
Mehr anzeigen
— Aktueller, d. h. bei Vorlage noch gültiger Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft.
Allgemein gilt für die Vorlage von der unter III.1.1), III.1.3) geforderten Unterlagen:
— Die Vergabestelle kann mit dem Angebot angeforderte Unterlagen gemäß § 56 VgV bis zum Ablauf einer im Einzelfall zu bestimmenden Nachfrist nachfordern. Die Möglichkeit der Nachforderung steht im Ermessen der Vergabestelle und ist nicht uneingeschränkt für alle Unterlagen zulässig. Die Bieter sollten daher im Eigeninteresse die mit dem Angebot angeforderten Unterlagen mit dem Angebot einreichen.
Mehr anzeigen
— Die Bieter haben anzugeben, für welche Leistungsteile der Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigt ist. Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bietern, die in die engere Wahl kommen, die verbindliche, schriftliche Erklärung von ggf. vorgesehenen Unterauftragnehmern einzuholen, dass diese für den Fall des Zuschlags die vorgesehene Leistung erbringen werden, sowie die Eigenerklärungen der Unterauftragnehmer zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach § 123 GWB, AEntG, MiLoG und § 124 GWB sowie die gleichen Nachweise und Erklärungen wie für den Hauptauftragnehmer (mit Ausnahme der geforderten Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder gleichwertig, soweit der Bieter selbst entsprechend zertifiziert ist) zu fordern.
Mehr anzeigen
— Für die in der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (PQ-VOL) und/oder im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt enthaltenen und geprüften Nachweise wird nach Angabe der Zertifikationsnummer/des Unternehmenscodes auch die Eintragung des Bieters in das ULV Sachsen-Anhalt oder in das PQ-VOL akzeptiert. Für Referenzen gelten jedoch die unter III.1.3) genannten Mindeststandards.
Mehr anzeigen
— Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Erklärungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen.
— Bei Bietergemeinschaften sind der aktuelle Auszug aus dem Handeslregister (nicht älter als 6 Monate) sowie die Unterlagen zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach § 123 GWB, AEntG, MiLoG und § 124 GWB (hier unter III.1.1)) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen; im Übrigen müssen in Summe alle geforderten Nachweise vorliegen.
Mehr anzeigen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie dessen Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen oder vergleichbarer Leistungen und die Bilanzsumme, jeweils in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren;
— Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung;
— bei Angeboten für Los 2: Bereitschaftserklärung zur Stellung einer Bürgschaft gemäß § 18 VOL/B i. H. v. 5 % des Brutto-Gesamtentgeltes;
— Im Falle der Eignungsleihe für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit muss das Drittunternehmen erklären, für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe mit dem Bieter gesamtschuldnerisch zu haften.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
— Auflistung von repräsentativen Referenzaufträgen der letzten 3 Jahre für die Erbringung der ausgeschriebenen oder vergleichbarer Dienstleistungen, mit Benennung von durchgeführter Dienstleistung, Durchführungszeitraum der Dienstleistung, Bezeichnung des Auftraggebers, inklusive dessen Telefon-Nr., Leistunsumfang (Los 1: Anzahl der eingesetzten Mitarbeiter, Los 2: Leistungsmenge – Mg/a) und für Los 1 Qualifikation der eingesetzten Mitarbeiter.
Mehr anzeigen
— Bei Angebot für Los 2: Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb für die Leistung der Beförderung von gemischten Siedlungsabfällen (AVV 200301) und die Beförderung von Altholz, das gefährliche Stoffe enthält (AVV 170204*) oder Nachweis der gleichwertigen Qualifikation (z. B. Zertifikate aus anderen Mitgliedsstatten der EU oder Nachweis ausgewählter Zertifizierungsvoraussetzungen nach EntsorgungsfachbetriebeVO – betrieblicher Aufbau, Leitung des Unternehmens, Gewerbezentralregisterauszug, Nachweis der Fachkunde der Unternehmensleitung, Nachweis einer Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung).
Mehr anzeigen
— Beschreibung der technischen Ausrüstung des Unternehmens sowie Beschreibung der Maßnahme des Unternehmens zur Qualitätssicherung,
— Benennung der vorgesehenen Ansprechpartner für den AG und Darstellung der Qualifikation,
— Angaben über die Qualifikation der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob sie dem Unternehmen angeschlossen sind oder nicht, und zwar insbesondere über diejenigen, die mit der Qualitätskontrole beauftragt sind.
Mehr anzeigen
— Erklärung über die Zahl der Beschäftigten (Jahresdurchschnitt der letzten 3 Jahre).
Mindeststandards:
— Anforderungen an die Referenzen:
Es ist mindestens eine Referenz vorzulegen für:
Los 1: Dienstleistungen im Hausmeister- oder Sicherheitsdienst, abfall- oder landwirtschaftliche Dienstleistungen mit einem bereits absolvierten Vertragszeitraum von mindestens 6 Monaten und einer Anzahl von mindestens 3 eingesetzten Mitarbeitern;
Los 2: den Transport von Abfällen mit einem bereits absolvierten Vertragszeitraum von mindestens 6 Monaten und einer Transportmenge von mindestens 500 Mg/a.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Mindestentlohnung, Zahlung gleichen Entgelts und Nachunternehmereinsatz gemäß Landesvergabegesetz LSA.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-05-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-03-30 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:30
Zusätzliche Informationen: Bieter sind nicht zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Landkreis Jerichower Land, Zentrale Vergabestelle
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=151885 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Mit dem Angebot sind zusätzlich zu den unter III.1.1) bis III.1.3) genannten Unterlagen vorzulegen:
— Vereinbarungen nach Landesvergabegesetz Sachsen-Anhalt zu Mindestentlohnung, Zahlung gleichen Entgelts und Nachunternehmer-Einsatz,
— Nachweis und Erklärungen zur Durchführung der Leistung nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen:
zu Los 1:
— Beschreibung des Gesamtkonzeptes der Leistungserbringung, Bezeichnung der Betriebsstätten und Betriebsstandorte, von denen aus die Leistungen erbracht werden sollen, und Darstellung der Verfügbarkeit der Betriebsstätten zum Leistungsbeginn.
— Darstellung des Konzeptes für die Schulung der operativen Mitarbeiter zur Leistungsaufnahme.
— Angaben zu Anzahl und Tätigkeitsbereich der für die Durchführung der Leistungen gemäß Leistungsbeschreibung erforderlichen Mitarbeiter sowie Nachweise der zu Leistungsbeginn gesicherten Verfügbarkeit der für Los 1 aufgeführten Mitarbeiter durch Eigenerklärung des Bieters und Erklärung, dass die eingesetzten Mitarbeiter über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen;
Mehr anzeigen
zu Los 2:
— Darstellung des Logistikkonzeptes zur Erbringung der Leistungen des Loses 2 und Darstellung des Reservehaltungs- und Instandhaltungskonzeptes.
— Angaben zu Anzahl und Tätigkeitsbereich der für die Durchführung der Leistungen gemäß Leistungsbeschreibung erforderlichen Mitarbeiter und Nachweis der zu Leistungsbeginn gesicherten Verfügbarkeit der für Los 2 aufgeführten Mitarbeiter durch Eigenerklärung.
Mehr anzeigen
— Angaben zur Anzahl der erforderlichen Fahrzeuge sowie technische und kalkulatorische Angaben zu den Fahrzeugen, die zur Durchführung der Leistung gemäß Leistungsbeschreibung erforderlich sind, und Nachweis der zu Leistungsbeginn gesicherten Verfügbarkeit der aufgeführten Fahrzeuge durch Eigenerklärung.
Mehr anzeigen
— Benennung der vorgesehenen Entsorgungsanlage(n) für die zu entsorgenden Abfälle.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind vorzulegen:
— Bei Angebot für Los 2: Genehmigungsunterlagen und Bereitschaftserklärungen der Anlagenbetreiber bezüglich der benannten Entsorgungsanlagen sowie ggf. weitere anlagenbezogene Erklärungen und Nachweise zur Aufklärung der Angebotsinhalte.
— Fragen zu den Vergabe- und Vertragsunterlagen und dem Vergabeverfahren sind ausschließlich per Post, per Fax oder per E-Mail an die unter I.1) genannte Kontaktstelle zu stellen. Die Antworten der Vergabestelle auf Bieterfragen werden allen Bietern – soweit zweckdienlich – in Form von Bieterinformationen zur Verfügung gestellt, die unter der unter I.3) genannten elektronischen Adresse abgerufen werden können. Es obliegt dem Bieter, sich bis zum Ablauf der Angebotsfrist darüber informiert zu halten, ob der Auftraggeber unter dieser elektronischen Adresse eine (neue) Bieterinformation zum Abruf bereitgestellt hat. Das Risiko, bei Unterlassen des Abrufs einer Bieterinformation ein Angebot aufgrund veralteter Vergabeunterlagen abzugeben und aus diesem Grund vom Vergabeverfahren ausgeschlossen zu werden, liegt allein bei dem betreffenden Bieter.
Mehr anzeigen

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. und 2. Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt beim Landesverwaltungsamt Halle
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 345-5141115 📠
Internetadresse: http://www.lvwa.sachsen-anhalt.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Mehr anzeigen
§ 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
Mehr anzeigen
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerüft werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewertung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2017/S 040-072959 (2017-02-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-07-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Bewirtschaftung von einer, optional 2 Kleinannahmestellen sowie Transport und teilweise Entsorgung von an einer, optional 2 Kleinannahmestellen angenommenen Abfällen für den Landkreis Jerichower Land in 2 Losen nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung.
Mehr anzeigen
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Jerichower Land Fachbereich Umwelt, Landwirtschaft und Forsten, Sachgebiet Abfallwirtschaft und Bodenschutz
Kontakt
Fax: +49 3921-949-9531 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-07-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-07-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 127-259184
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 040-072959
ABl. S-Ausgabe: 127

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-05-10 📅

Referenz
Zusätzliche Informationen
Von der Bekanntmachung des Auftragswertes wird nach § 39 Abs. 6 Nr. 2 bis 4 VgV abgesehen. Aus formulartechnischen Gründen wird unter II.1.7) und V.2.4) als Auftragswert 0,01 EUR eingetragen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einleitung eines Nachprüfungsantrags sind insbesondere folgende Vorschriften zu beachten, die u. a. Rügeobliegenheiten und Fristen
betreffen:
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Mehr anzeigen
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 1 und 2 lauten:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 [dies ist die Informations- und Wartepflicht vor
Zuschlagserteilung] verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Alter Markt 8
Postort: Magedeburg
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 391-6230446 📞
E-Mail: info@sachsen-anhalt.abst.de 📧
Fax: +49 391-6230447 📠
Quelle: OJS 2017/S 127-259184 (2017-07-03)