Bezirksrathaus Ansbach – Erweiterung Bezirksrathaus – Hohlraum-Doppelboden

Bezirk Mittelfranken, Liegenschaftsreferat

Bezirksrathaus Ansbach
Erweiterung Bezirksrathaus
Hohlraum-Doppelboden

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-01-24. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-12-20.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-12-20 Auftragsbekanntmachung
2018-03-20 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-12-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bodenverlegearbeiten
Referenznummer: 34/18
Kurze Beschreibung:
Bezirksrathaus Ansbach Erweiterung Bezirksrathaus Hohlraum-Doppelboden
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bodenverlegearbeiten 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Verlegen von Zwischenböden 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Ansbach, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bezirk Mittelfranken, Liegenschaftsreferat
Postanschrift: Danziger Straße 5
Postleitzahl: 91522
Postort: Ansbach
Kontakt
Internetadresse: http://www.bezirk-mittelfranken.de 🌏
E-Mail: liegenschaftsreferat@bezirk-mittelfranken.de 📧
Telefon: +49 981 / 4664-7014 📞
Fax: +49 981 / 4664-7999 📠
URL der Dokumente: http://www.bezirk-mittelfranken.de/index.php?id=599 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-12-20 📅
Einreichungsfrist: 2018-01-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-12-22 📅
Datum des Beginns: 2018-03-12 📅
Datum des Endes: 2018-06-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 246-513827
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 090-178376
ABl. S-Ausgabe: 246
Zusätzliche Informationen
Nur Vertreter des Auftraggebers.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Bezirksrathaus Ansbach
Erweiterung Bezirksrathaus
Hohlraum-Doppelboden
— ca. 3 750 m
— ca. 3 270 m
— ca. 1 223 m
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Bezirk Mittelfranken
Danziger Straße 5
91522 Ansbach

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter erklärt, dass er im Handelsregister eingetragen ist oder nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet ist. Der Auftraggeber behält sich vor, entsprechende Nachweise nachzufordern.
Die Erklärung ist mittels der Eigenerklärung zur Eignung (124 EU) abzugeben. Sollte der Bieter präqualifiziert sein oder eine EEE abgeben wollen, ist die Eigenerklärung zur Eignung nicht nochmals auszufüllen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Der Bieter hat den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre anzugeben, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Der Auftraggeber behält sich vor, entsprechende Nachweise nachzufordern.
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2) Der Bieter versichert, dass auf sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist, die Eröffnung weder beantragt noch ein Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist. Der Bieter erklärt, dass er sich nicht in Liquidation befindet. Der Auftraggeber behält sich vor, entsprechende Nachweise nachzufordern.
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Die Erklärungen gemäß Nr. 1 und 2 sind mittels der Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124 EU) abzugeben. Sollte der Bieter präqualifiziert sein oder eine EEE abgeben wollen, ist die Eigenerklärung zur Eignung nicht nochmals auszufüllen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Der Bieter hat zu erklären, dass er in den letzten 5 Geschäftsjahren vergleichbare Leistungen erbracht hat. Falls der Bieter in die engere Wahl kommt, wird er Referenzen gemäß Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124 EU) vorlegen. Die Erklärung ist mittels der Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124 EU) abzugeben. Sollte der Bieter präqualifiziert sein oder eine EEE abgeben wollen, ist die Eigenerklärung zur Eignung nicht nochmals auszufüllen.
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Bieter, die sich zum Nachweis ihrer Eignung auf die Kapazitäten und die Qualifikation anderer Unternehmen (Nachunternehmen) stützen, müssen diese Nachunternehmen verbindlich benennen (Formblatt 235) und auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers durch eine entsprechende unwiderrufliche Verpflichtungserklärung des Nachunternehmens nachweisen, dass ihnen die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind (Formblatt 236).
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Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-03-23 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-01-24 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00
Ort des Eröffnungstermins: Bezirk Mittelfranken.
Liegenschaftsreferat.
Danziger Straße 5.
91522 Ansbach
Zusätzliche Informationen: Nur Vertreter des Auftraggebers.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.bezirk-mittelfranken.de 🌏
Dokumente URL: http://www.bezirk-mittelfranken.de/index.php?id=599 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern, Regierung von Mittelfranken
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 98153-1277 📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de 📧
Fax: +49 98153-1837 📠
Internetadresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 – 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2017/S 246-513827 (2017-12-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-03-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Bezirksrathaus Ansbach, Erweiterung Bezirksrathaus, Hohlraum-Doppelboden.
Gesamtwert des Auftrags: 206342.77 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-03-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-03-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 057-125432
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 246-513827
ABl. S-Ausgabe: 57

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Bezirksrathaus Ansbach,
Erweiterung Bezirksrathaus,
Hohlraum-Doppelboden.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-03-12 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2018/S 057-125432 (2018-03-20)