Bilaterale/ multilaterale Zusammenarbeit im Kontext der Implementierung des Klima- und Energierahmens 2030 Ziel dieses Vorhabens ist die Förderung der europäischen Integration durch bi- und multilaterale Dialog- und Kooperationsformate auf dem Gebiet des Klimaschutzes. Kapazitäten zu Klima- und Energiepolitik sowie deren Umsetzung sollen in anderen EU-Mitgliedstaaten sowie in Deutschland durch ein beidseitiges Lernen erweitert und aufgebaut werden. Ferner sollen Netzwerke für staatliche und nichtstaatliche Schlüsselakteure zur Unterstützung von transformativen Prozessen in ausgewählten EU-Mitgliedstaaten initiiert und ausgebaut werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-06-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-05-19.
Auftragsbekanntmachung (2017-05-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Referenznummer: BMUB Z I 3 VSt 960/2017
Kurze Beschreibung:
Bilaterale/ multilaterale Zusammenarbeit im Kontext der Implementierung des Klima- und Energierahmens 2030
Ziel dieses Vorhabens ist die Förderung der europäischen Integration durch bi- und multilaterale Dialog- und Kooperationsformate auf dem Gebiet des Klimaschutzes. Kapazitäten zu Klima- und Energiepolitik sowie deren Umsetzung sollen in anderen EU-Mitgliedstaaten sowie in Deutschland durch ein beidseitiges Lernen erweitert und aufgebaut werden.
Ferner sollen Netzwerke für staatliche und nichtstaatliche Schlüsselakteure zur Unterstützung von transformativen Prozessen in ausgewählten EU-Mitgliedstaaten initiiert und ausgebaut werden.
Bilaterale/ multilaterale Zusammenarbeit im Kontext der Implementierung des Klima- und Energierahmens 2030
Ziel dieses Vorhabens ist die Förderung der europäischen Integration durch bi- und multilaterale Dialog- und Kooperationsformate auf dem Gebiet des Klimaschutzes. Kapazitäten zu Klima- und Energiepolitik sowie deren Umsetzung sollen in anderen EU-Mitgliedstaaten sowie in Deutschland durch ein beidseitiges Lernen erweitert und aufgebaut werden.
Ferner sollen Netzwerke für staatliche und nichtstaatliche Schlüsselakteure zur Unterstützung von transformativen Prozessen in ausgewählten EU-Mitgliedstaaten initiiert und ausgebaut werden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Postanschrift: Robert-Schuman-Platz 3
Postleitzahl: 53175
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmub.bund.de🌏
E-Mail: vergabestelle@bmub.bund.de📧
Telefon: +49 228-993053151📞
Fax: +49 228-993053302 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=160772🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-05-19 📅
Einreichungsfrist: 2017-06-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-05-24 📅
Datum des Beginns: 2017-09-01 📅
Datum des Endes: 2020-08-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 099-196183
ABl. S-Ausgabe: 99
Zusätzliche Informationen
Zusätzliche Fragen über die Vergabeunterlagen sind schriftlich über die e-Vergabe-Plattform des
Beschaffungsamtes des Bundesministeriums des Innern (evergabe-online.de) an die Zentrale
Vergabestelle des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit zu richten. Die
Zentrale Vergabestelle wird die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist
ebenfalls auf der e-Vergabe-Plattform des Beschaffungsamtes des Bundesministeriums des Innern
einstellen. Fragen, die weniger als 6 Tage vor der Angebotsfrist eingehen, können nicht mehr beantwortet
werden. Die Auskünfte sind für alle Teilnehmer an diesem Vergabeverfahren zugänglich. Weitergehende
Informationen zu diesem Vergabeverfahren werden durch die Zentrale Vergabestelle ebenfalls auf
der e-Vergabeplattform des Beschaffungsamtes des Bundesministeriums des Innern eingestellt. Die
Vergabeunterlagen werden ebenfalls elektronisch auf der e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de)
bereitgestellt.
Die Abgabe der Vergabeunterlagen erfolgt grundsätzlich ohne weitere Registrierung. Eine freiwillige
Registrierung ist möglich. Diese bietet den Unternehmen den Vorteil, dass sie automatisch über
Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabe-unterlagen informiert werden. Unternehmen, die von der
freiwilligen Registrierung keinen Gebrauch machen, müssen sich selbständig über möglichen Änderungen
/ Ergänzungen an den Vergabeunterlagen informieren. Hinsichtlich aller weiteren Aktivitäten, u.a. der
Kommunikation mit der Vergabestelle der Auftraggeberin, ist eine Registrierung zwingend erforderlich.
Die Vergabestelle wird im Fall der Zuschlagserteilung beim Bundesamt für Justiz eine Auskunft aus dem
Gewerbezentralregister nach § 150a GWO einholen. Ein Eintrag führt zum Ausschluss.
Es gilt deutsches Recht.
Zusätzliche Fragen über die Vergabeunterlagen sind schriftlich über die e-Vergabe-Plattform des
Beschaffungsamtes des Bundesministeriums des Innern (evergabe-online.de) an die Zentrale
Vergabestelle des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit zu richten. Die
Zentrale Vergabestelle wird die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist
ebenfalls auf der e-Vergabe-Plattform des Beschaffungsamtes des Bundesministeriums des Innern
einstellen. Fragen, die weniger als 6 Tage vor der Angebotsfrist eingehen, können nicht mehr beantwortet
werden. Die Auskünfte sind für alle Teilnehmer an diesem Vergabeverfahren zugänglich. Weitergehende
Informationen zu diesem Vergabeverfahren werden durch die Zentrale Vergabestelle ebenfalls auf
der e-Vergabeplattform des Beschaffungsamtes des Bundesministeriums des Innern eingestellt. Die
Vergabeunterlagen werden ebenfalls elektronisch auf der e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de)
bereitgestellt.
Die Abgabe der Vergabeunterlagen erfolgt grundsätzlich ohne weitere Registrierung. Eine freiwillige
Registrierung ist möglich. Diese bietet den Unternehmen den Vorteil, dass sie automatisch über
Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabe-unterlagen informiert werden. Unternehmen, die von der
freiwilligen Registrierung keinen Gebrauch machen, müssen sich selbständig über möglichen Änderungen
/ Ergänzungen an den Vergabeunterlagen informieren. Hinsichtlich aller weiteren Aktivitäten, u.a. der
Kommunikation mit der Vergabestelle der Auftraggeberin, ist eine Registrierung zwingend erforderlich.
Die Vergabestelle wird im Fall der Zuschlagserteilung beim Bundesamt für Justiz eine Auskunft aus dem
Gewerbezentralregister nach § 150a GWO einholen. Ein Eintrag führt zum Ausschluss.
Es gilt deutsches Recht.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Bilaterale/ multilaterale Zusammenarbeit im Kontext der Implementierung des Klima- und Energierahmens 2030
Ziel dieses Vorhabens ist die Förderung der europäischen Integration durch bi- und multilaterale Dialog- und Kooperationsformate auf dem Gebiet des Klimaschutzes. Kapazitäten zu Klima- und Energiepolitik sowie deren Umsetzung sollen in anderen EU-Mitgliedstaaten sowie in Deutschland durch ein beidseitiges Lernen erweitert und aufgebaut werden.
Ziel dieses Vorhabens ist die Förderung der europäischen Integration durch bi- und multilaterale Dialog- und Kooperationsformate auf dem Gebiet des Klimaschutzes. Kapazitäten zu Klima- und Energiepolitik sowie deren Umsetzung sollen in anderen EU-Mitgliedstaaten sowie in Deutschland durch ein beidseitiges Lernen erweitert und aufgebaut werden.
Ferner sollen Netzwerke für staatliche und nichtstaatliche Schlüsselakteure zur Unterstützung von transformativen Prozessen in ausgewählten EU-Mitgliedstaaten initiiert und ausgebaut werden.
Bilaterale/ multilaterale Zusammenarbeit im Kontext der Implementierung des Klima- und Energierahmens 2030.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 8 031 236 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Erklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
— Bietererklärung zur Zuverlässigkeit nach Anlage 3 der Auftragsunterlagen
— Bietererklärung nach Anlage 4 (Bietergemeinschaft) der Auftragsunterlagen
— falls zutreffend-
— Bietererklärung nach Anlage 5 (Nachunternehmer) der Auftragsunterlagen
— Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Hinweis:
Im Rahmen der Abgabe des Angebots (s. Bietererklärung, Anlage 3) ist das zuständige Registergericht / Genehmigungsbehörde sowie die Nummer der Eintragung in dem öffentlichen Register bzw. die Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde anzugeben. Ab einem Auftragswert von 30.000,00 EUR wird die Vergabestelle beim Bundesamt für Justiz einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gem. § 150 a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern. Die Anforderung erfolgt jedoch nur für den Bieter, der für eine Zuschlagserteilung in Frage kommt. Somit ist eine Vorlage des Gewerbezentralregisterauszuges durch den Bieter bei Angebotsabgabe nicht notwendig.
Im Rahmen der Abgabe des Angebots (s. Bietererklärung, Anlage 3) ist das zuständige Registergericht / Genehmigungsbehörde sowie die Nummer der Eintragung in dem öffentlichen Register bzw. die Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde anzugeben. Ab einem Auftragswert von 30.000,00 EUR wird die Vergabestelle beim Bundesamt für Justiz einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gem. § 150 a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern. Die Anforderung erfolgt jedoch nur für den Bieter, der für eine Zuschlagserteilung in Frage kommt. Somit ist eine Vorlage des Gewerbezentralregisterauszuges durch den Bieter bei Angebotsabgabe nicht notwendig.
Mit der Abgabe des Angebots erklärt sich der Bieter damit einverstanden. Im Fall der Eintragung in das Gewerbezentralregister erfolgt der Ausschluss vom weiteren Verfahren.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-08-24 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-06-27 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Bonn.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Überlegungen (Konzept) zur Umsetzung und Durchführung von AP 1: (maximal: 10 Punkte),
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Überlegungen (Konzept) zur Umsetzung und Durchführung von AP 2: (maximal: 5 Punkte),
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Überlegungen (Konzept) zur Umsetzung und Durchführung von AP 3: (maximal: 10 Punkte),
Überlegungen (Konzept) zur Umsetzung und Durchführung von AP 4 einschließlich der Darstellung zur Einbindung lokaler Partner vor Ort: (maximal: 30 Punkte),
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Überlegungen (Konzept) zur Umsetzung und Durchführung von AP 5: (maximal: 5 Punkte),
Überlegungen (Konzept) zur Umsetzung und Durchführung von AP 6: (maximal: 10 Punkte).
Gewichtung des Preises: 30
Zusätzliche Fragen über die Vergabeunterlagen sind schriftlich über die e-Vergabe-Plattform des
Beschaffungsamtes des Bundesministeriums des Innern (evergabe-online.de) an die Zentrale
Vergabestelle des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit zu richten. Die
Zentrale Vergabestelle wird die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist
ebenfalls auf der e-Vergabe-Plattform des Beschaffungsamtes des Bundesministeriums des Innern
einstellen. Fragen, die weniger als 6 Tage vor der Angebotsfrist eingehen, können nicht mehr beantwortet
werden. Die Auskünfte sind für alle Teilnehmer an diesem Vergabeverfahren zugänglich. Weitergehende
Informationen zu diesem Vergabeverfahren werden durch die Zentrale Vergabestelle ebenfalls auf
der e-Vergabeplattform des Beschaffungsamtes des Bundesministeriums des Innern eingestellt. Die
Vergabeunterlagen werden ebenfalls elektronisch auf der e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de)
bereitgestellt.
Die Abgabe der Vergabeunterlagen erfolgt grundsätzlich ohne weitere Registrierung. Eine freiwillige
Registrierung ist möglich. Diese bietet den Unternehmen den Vorteil, dass sie automatisch über
Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabe-unterlagen informiert werden. Unternehmen, die von der
freiwilligen Registrierung keinen Gebrauch machen, müssen sich selbständig über möglichen Änderungen
/ Ergänzungen an den Vergabeunterlagen informieren. Hinsichtlich aller weiteren Aktivitäten, u.a. der
Kommunikation mit der Vergabestelle der Auftraggeberin, ist eine Registrierung zwingend erforderlich.
Die Vergabestelle wird im Fall der Zuschlagserteilung beim Bundesamt für Justiz eine Auskunft aus dem
Gewerbezentralregister nach § 150a GWO einholen. Ein Eintrag führt zum Ausschluss.
Es gilt deutsches Recht.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228-9499163 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Unternehmen haben Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen
über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber (Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit – BMUB).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in
seinen Rechten verletzt, ist ein Verstoß unverzüglich beim BMUB zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz
gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der
Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ende der in der Bekanntmachung
genannten Frist zur Angebotsabgabe bzw. Einreichung der Bewerbung gegenüber dem BMUB geltend
gemachte werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB).
Teilt das BMUB dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so ist das Unternehmen
berechtigt, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der
Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen,
werden vom BMUB nach § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Tage nach Absendung
der Information, bzw. 10 Tage nach Absendung der Information auf elektronischem Weg geschlossen
werden. Die Frist beginnt mit dem Tag der Absendung durch das BMUB.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Postanschrift: Robert-Schuman-Platz 3
Postleitzahl: 53175
Telefon: +49 228-993053113📞
E-Mail: vergabestelle@bmub.bund.de📧
Fax: +49 228-993053302 📠
Internetadresse: http://www.bmub.bund.de🌏
Quelle: OJS 2017/S 099-196183 (2017-05-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-09-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Bilaterale/ multilaterale Zusammenarbeit im Kontext der Implementierung des Klima- und Energierahmens 2030.
Ziel dieses Vorhabens ist die Förderung der europäischen Integration durch bi- und multilaterale Dialog- und Kooperationsformate auf dem Gebiet des Klimaschutzes. Kapazitäten zu Klima- und Energiepolitik sowie deren Umsetzung sollen in anderen EU-Mitgliedstaaten sowie in Deutschland durch ein beidseitiges Lernen erweitert und aufgebaut werden.
Ferner sollen Netzwerke für staatliche und nichtstaatliche Schlüsselakteure zur Unterstützung von transformativen Prozessen in ausgewählten EU-Mitgliedstaaten initiiert und ausgebaut werden.
Bilaterale/ multilaterale Zusammenarbeit im Kontext der Implementierung des Klima- und Energierahmens 2030.
Ziel dieses Vorhabens ist die Förderung der europäischen Integration durch bi- und multilaterale Dialog- und Kooperationsformate auf dem Gebiet des Klimaschutzes. Kapazitäten zu Klima- und Energiepolitik sowie deren Umsetzung sollen in anderen EU-Mitgliedstaaten sowie in Deutschland durch ein beidseitiges Lernen erweitert und aufgebaut werden.
Ferner sollen Netzwerke für staatliche und nichtstaatliche Schlüsselakteure zur Unterstützung von transformativen Prozessen in ausgewählten EU-Mitgliedstaaten initiiert und ausgebaut werden.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Zusätzliche Fragen über die Vergabeunterlagen sind schriftlich über die e-Vergabe-Plattform des Beschaffungsamtes des Bundesministeriums des Innern (evergabe-online.de) an die Zentrale Vergabestelle des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit zu richten. Die Zentrale Vergabestelle wird die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist ebenfalls auf der e-Vergabe-Plattform des Beschaffungsamtes des Bundesministeriums des Innern einstellen. Fragen, die weniger als 6 Tage vor der Angebotsfrist eingehen, können nicht mehr beantwortet werden. Die Auskünfte sind für alle Teilnehmer an diesem Vergabeverfahren zugänglich. Weitergehende Informationen zu diesem Vergabeverfahren werden durch die Zentrale Vergabestelle ebenfalls auf der e-Vergabeplattform des Beschaffungsamtes des Bundesministeriums des Innern eingestellt. Die Vergabeunterlagen werden ebenfalls elektronisch auf der e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de)…
… bereitgestellt.
Die Abgabe der Vergabeunterlagen erfolgt grundsätzlich ohne weitere Registrierung. Eine freiwillige Registrierung ist möglich. Diese bietet den Unternehmen den Vorteil, dass sie automatisch über Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabe-unterlagen informiert werden. Unternehmen, die von der freiwilligen Registrierung keinen Gebrauch machen, müssen sich selbständig über möglichen Änderungen / Ergänzungen an den Vergabeunterlagen informieren. Hinsichtlich aller weiteren Aktivitäten, u. a. der Kommunikation mit der Vergabestelle der Auftraggeberin, ist eine Registrierung zwingend erforderlich. Die Vergabestelle wird im Fall der Zuschlagserteilung beim Bundesamt für Justiz eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a GWO einholen. Ein Eintrag führt zum Ausschluss. Es gilt deutsches Recht.
… bereitgestellt.
Die Abgabe der Vergabeunterlagen erfolgt grundsätzlich ohne weitere Registrierung. Eine freiwillige Registrierung ist möglich. Diese bietet den Unternehmen den Vorteil, dass sie automatisch über Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabe-unterlagen informiert werden. Unternehmen, die von der freiwilligen Registrierung keinen Gebrauch machen, müssen sich selbständig über möglichen Änderungen / Ergänzungen an den Vergabeunterlagen informieren. Hinsichtlich aller weiteren Aktivitäten, u. a. der Kommunikation mit der Vergabestelle der Auftraggeberin, ist eine Registrierung zwingend erforderlich. Die Vergabestelle wird im Fall der Zuschlagserteilung beim Bundesamt für Justiz eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a GWO einholen. Ein Eintrag führt zum Ausschluss. Es gilt deutsches Recht.
Die Abgabe der Vergabeunterlagen erfolgt grundsätzlich ohne weitere Registrierung. Eine freiwillige Registrierung ist möglich. Diese bietet den Unternehmen den Vorteil, dass sie automatisch über Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabe-unterlagen informiert werden. Unternehmen, die von der freiwilligen Registrierung keinen Gebrauch machen, müssen sich selbständig über möglichen Änderungen / Ergänzungen an den Vergabeunterlagen informieren. Hinsichtlich aller weiteren Aktivitäten, u. a. der Kommunikation mit der Vergabestelle der Auftraggeberin, ist eine Registrierung zwingend erforderlich. Die Vergabestelle wird im Fall der Zuschlagserteilung beim Bundesamt für Justiz eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a GWO einholen. Ein Eintrag führt zum Ausschluss. Es gilt deutsches Recht.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit – BMUB).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist ein Verstoß unverzüglich beim BMUB zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ende der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe bzw. Einreichung der Bewerbung gegenüber dem BMUB geltend gemachte werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist ein Verstoß unverzüglich beim BMUB zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ende der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe bzw. Einreichung der Bewerbung gegenüber dem BMUB geltend gemachte werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB).
Teilt das BMUB dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so ist das Unternehmen berechtigt, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vom BMUB nach § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Tage nach Absendung der Information, bzw. 10 Tage nach Absendung der Information auf elektronischem Weg geschlossen werden. Die Frist beginnt mit dem Tag der Absendung durch das BMUB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Teilt das BMUB dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so ist das Unternehmen berechtigt, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vom BMUB nach § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Tage nach Absendung der Information, bzw. 10 Tage nach Absendung der Information auf elektronischem Weg geschlossen werden. Die Frist beginnt mit dem Tag der Absendung durch das BMUB.