Für das Großprojekt VDE 8 Umbau Knoten Bamberg werden für Neu- und Umbauarbeiten im Planfeststellungsabschnitt (PfA) 22 umfangreiche Planungsleistungen u. a. in den Bereichen (Konstruktiver Ingenieurbau, Oberbau, Leit- und Sicherheitstechnik (LST), Maschinentechnische Anlagen, Elektrische Energieanlagen, Telekommunikationsanlagen, Oberleitung, Verkehrsanlagen Straßen, Umwelt, Vermessung (Bestandserfassung DGM, DOM) sowie Öffentlichkeitsarbeit / Kommunikation) gem. HOAI erforderlich. Neben der konventionellen Planung ist die BIM-Methodik anzuwenden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-01-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-12-01.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-12-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Planungsleistungen im Bauwesen
Referenznummer: 17GEI30304
Kurze Beschreibung:
Für das Großprojekt VDE 8 Umbau Knoten Bamberg werden für Neu- und Umbauarbeiten im Planfeststellungsabschnitt (PfA) 22 umfangreiche Planungsleistungen u. a. in den Bereichen (Konstruktiver Ingenieurbau, Oberbau, Leit- und Sicherheitstechnik (LST), Maschinentechnische Anlagen, Elektrische Energieanlagen, Telekommunikationsanlagen, Oberleitung, Verkehrsanlagen Straßen, Umwelt, Vermessung (Bestandserfassung DGM, DOM) sowie Öffentlichkeitsarbeit / Kommunikation) gem. HOAI erforderlich. Neben der konventionellen Planung ist die BIM-Methodik anzuwenden.
Für das Großprojekt VDE 8 Umbau Knoten Bamberg werden für Neu- und Umbauarbeiten im Planfeststellungsabschnitt (PfA) 22 umfangreiche Planungsleistungen u. a. in den Bereichen (Konstruktiver Ingenieurbau, Oberbau, Leit- und Sicherheitstechnik (LST), Maschinentechnische Anlagen, Elektrische Energieanlagen, Telekommunikationsanlagen, Oberleitung, Verkehrsanlagen Straßen, Umwelt, Vermessung (Bestandserfassung DGM, DOM) sowie Öffentlichkeitsarbeit / Kommunikation) gem. HOAI erforderlich. Neben der konventionellen Planung ist die BIM-Methodik anzuwenden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Planungsleistungen im Bauwesen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Planungsleistungen im Bauwesen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Bamberg, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-12-01 📅
Einreichungsfrist: 2018-01-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-12-06 📅
Datum des Beginns: 2018-04-12 📅
Datum des Endes: 2023-05-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 234-486975
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 011-017052
ABl. S-Ausgabe: 234
Zusätzliche Informationen
Ab dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50 000 EUR nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
Für den Nachweis hat der Bewerber ein Formular (formalisierter Teilnahmeantrag) zu verwenden, dass auf dem Vergabeportal der Deutschen Bahn AG: https://bieterportal.noncd.db.de/portal heruntergeladen werden kann.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Ab dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50 000 EUR nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
Für den Nachweis hat der Bewerber ein Formular (formalisierter Teilnahmeantrag) zu verwenden, dass auf dem Vergabeportal der Deutschen Bahn AG: https://bieterportal.noncd.db.de/portal heruntergeladen werden kann.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Siehe II.1.4)
Beschreibung der Optionen:
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Für den Nachweis hat der Bewerber ein Formular (formalisierter Teilnahmeantrag) zu verwenden, dass auf dem Vergabeportal der Deutschen Bahn AG: https://bieterportal.noncd.db.de/portal heruntergeladen werden kann.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Für den Nachweis hat der Bewerber ein Formular (formalisierter Teilnahmeantrag) zu verwenden, dass auf dem Vergabeportal der Deutschen Bahn AG: https://bieterportal.noncd.db.de/portal heruntergeladen werden kann.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Für den Nachweis hat der Bewerber ein Formular (formalisierter Teilnahmeantrag) zu verwenden, dass auf dem Vergabeportal der Deutschen Bahn AG: https://bieterportal.noncd.db.de/portal heruntergeladen werden kann.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß Vergabeunterlagen
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bisIII.1.4) sowie den Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen zu entnehmen:
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bisIII.1.4) sowie den Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen zu entnehmen:
Planung bauliche Anlagen:
— Planung Verkehrsanlage Fahrbahn,
— Planung Ingenieurbauwerke Eisenbahnbrücken.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Lohse, Daniel
Dokumente URL: http://www.deutschebahn.com/bieterportal🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutsche Bahn AG und deren verbundene Unternehmen vertreten durch Beschaffung Infrastruktur Region Südost (GS.EI-SO-A)
Postanschrift: Salomonstraße 21
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04103
Land: Leipzig, Kreisfreie Stadt
🏙️
Referenz Zusätzliche Informationen
Ab dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50 000 EUR nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
Ab dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50 000 EUR nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
Für den Nachweis hat der Bewerber ein Formular (formalisierter Teilnahmeantrag) zu verwenden, dass auf dem Vergabeportal der Deutschen Bahn AG: https://bieterportal.noncd.db.de/portal heruntergeladen werden kann.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Quelle: OJS 2017/S 234-486975 (2017-12-01)
Ergänzende Angaben (2017-12-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Für das Großprojekt VDE 8 Umbau Knoten Bamberg werden für Neu- und Umbauarbeiten im Planfeststellungsabschnitt (PfA) 22 umfangreiche Planungsleistungen u.a. in den Bereichen (Konstruktiver Ingenieurbau, Oberbau, Leit- und Sicherheitstechnik [LST], Maschinentechnische Anlagen, Elektrische Energieanlagen, Telekommunikationsanlagen, Oberleitung, Verkehrsanlagen Straßen, Umwelt, Vermessung [Bestandserfassung DGM, DOM] sowie Öffentlichkeitsarbeit/Kommunikation) gem. HOAI erforderlich. Neben der konventionellen Planung ist die BIM-Methodik anzuwenden.
Für das Großprojekt VDE 8 Umbau Knoten Bamberg werden für Neu- und Umbauarbeiten im Planfeststellungsabschnitt (PfA) 22 umfangreiche Planungsleistungen u.a. in den Bereichen (Konstruktiver Ingenieurbau, Oberbau, Leit- und Sicherheitstechnik [LST], Maschinentechnische Anlagen, Elektrische Energieanlagen, Telekommunikationsanlagen, Oberleitung, Verkehrsanlagen Straßen, Umwelt, Vermessung [Bestandserfassung DGM, DOM] sowie Öffentlichkeitsarbeit/Kommunikation) gem. HOAI erforderlich. Neben der konventionellen Planung ist die BIM-Methodik anzuwenden.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Zusätzliche Informationen: Ergänzung siehe Beantwortung Bieterfrage vom 15.12.2017.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-06-01 📅
Name: Arge Knoten Bamberg c/o. DB Engineering & Consulting GmbH
Postort: München
Land: Deutschland 🇩🇪 München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Name: Obermeyer Planen+Beraten GmbH
Postort: Erfurt
Land: Erfurt, Kreisfreie Stadt
🏙️
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Quelle: OJS 2018/S 104-238340 (2018-06-01)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2019-07-31) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Verfahren Vergabekriterien
Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: DB Netz AG, DB Station&Service AG, DB Energie GmbH vertreten durch DB Netz AG
Postanschrift: Kurt-Schumacher-Str. 1
Postleitzahl: 99084
Postort: Erfurt
Kontakt
Internetadresse: http://deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-07-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-08-05 📅
Datum des Beginns: 2018-06-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 149-368166
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 104-238340
ABl. S-Ausgabe: 149
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: BIM-Pilotprojekt DB Netz AG; Planungsleistung Projekt Umbau Knoten Bamberg einschließlich Option Haltepunkt Süd
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Für das Großprojekt VDE 8 Umbau Knoten Bamberg werden für Neu- und Umbauarbeiten im Planfeststellungsabschnitt (PfA) 22 umfangreiche Planungsleistungen u. a. in den Bereichen (Konstruktiver Ingenieurbau, Oberbau, Leit- und Sicherheitstechnik (LST), Maschinentechnische Anlagen, Elektrische Energieanlagen, Telekommunikationsanlagen, Oberleitung, Verkehrsanlagen Straßen, Umwelt, Vermessung (Bestandserfassung DGM, DOM) sowie Öffentlichkeitsarbeit / Kommunikation) gem. HOAI erforderlich. Neben der konventionellen Planung ist die BIM-Methodik
Für das Großprojekt VDE 8 Umbau Knoten Bamberg werden für Neu- und Umbauarbeiten im Planfeststellungsabschnitt (PfA) 22 umfangreiche Planungsleistungen u. a. in den Bereichen (Konstruktiver Ingenieurbau, Oberbau, Leit- und Sicherheitstechnik (LST), Maschinentechnische Anlagen, Elektrische Energieanlagen, Telekommunikationsanlagen, Oberleitung, Verkehrsanlagen Straßen, Umwelt, Vermessung (Bestandserfassung DGM, DOM) sowie Öffentlichkeitsarbeit / Kommunikation) gem. HOAI erforderlich. Neben der konventionellen Planung ist die BIM-Methodik
anzuwenden.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Knoten Bamberg
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Deutsche Bahn AG, vertreten durch Beschaffung Infrastruktur, Region Südost (GS.EI-SO), Salomonstraße 21, 04103 Leipzig
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 52123
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Für das Großprojekt VDE 8.3 Umbau Knoten Bamberg werden für Neu- und Umbaumaßnahmen im Planfeststellungsabschnitt (PfA) 22 umfangreiche Planungsleistungen u. a. in den Bereichen (konstruktiver Ingenieurbau, Oberbau, Leit- und Sicherungstechnik (LST), maschinentechnische Anlagen, elektrische Energieanlagen, Telekommunikationsanlagen, Oberleitung, Verkehrsanlagen Straße, Umwelt, Vermessung (Bestandserfassung DGM, DOM) sowie Öffentlichkeitsarbeit/Kommunikation) gem. HOAI erforderlich. Neben der konventionellen Planung ist die BIM-Methodik anzuwenden.
Für das Großprojekt VDE 8.3 Umbau Knoten Bamberg werden für Neu- und Umbaumaßnahmen im Planfeststellungsabschnitt (PfA) 22 umfangreiche Planungsleistungen u. a. in den Bereichen (konstruktiver Ingenieurbau, Oberbau, Leit- und Sicherungstechnik (LST), maschinentechnische Anlagen, elektrische Energieanlagen, Telekommunikationsanlagen, Oberleitung, Verkehrsanlagen Straße, Umwelt, Vermessung (Bestandserfassung DGM, DOM) sowie Öffentlichkeitsarbeit/Kommunikation) gem. HOAI erforderlich. Neben der konventionellen Planung ist die BIM-Methodik anzuwenden.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-05-14 📅
Name: Obermeyer Planen Infrastruktur GmbH & Co. KG
Quelle: OJS 2021/S 107-282598 (2021-05-31)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-05-31) Referenz Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 107-282600
Quelle: OJS 2021/S 107-282600 (2021-05-31)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-05-31) Referenz Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 107-282626
Quelle: OJS 2021/S 107-282626 (2021-05-31)
Für das Großprojekt VDE 8 Umbau Knoten Bamberg werden für Neu- und Umbauarbeiten im Planfeststellungsabschnitt (PfA) 22 umfangreiche Planungsleistungen u. a. in den Bereichen (Konstruktiver Ingenieurbau, Oberbau, Leit- und Sicherheitstechnik (LST), Maschinentechnische Anlagen, Elektrische Energieanlagen, Telekommunikationsanlagen, Oberleitung, Verkehrsanlagen Straßen, Umwelt, Vermessung (Bestandserfassung DGM, DOM) sowie Öffentlichkeitsarbeit/Kommunikation) gem. HOAI erforderlich. Neben der konventionellen Planung ist die BIM-Methodik anzuwenden.
Für das Großprojekt VDE 8 Umbau Knoten Bamberg werden für Neu- und Umbauarbeiten im Planfeststellungsabschnitt (PfA) 22 umfangreiche Planungsleistungen u. a. in den Bereichen (Konstruktiver Ingenieurbau, Oberbau, Leit- und Sicherheitstechnik (LST), Maschinentechnische Anlagen, Elektrische Energieanlagen, Telekommunikationsanlagen, Oberleitung, Verkehrsanlagen Straßen, Umwelt, Vermessung (Bestandserfassung DGM, DOM) sowie Öffentlichkeitsarbeit/Kommunikation) gem. HOAI erforderlich. Neben der konventionellen Planung ist die BIM-Methodik anzuwenden.
Für das Großprojekt VDE 8.3 Umbau Knoten Bamberg werden für Neu- und Umbaumaßnahmen im Planfeststellungsabschnitt (PFA) 22 umfangreiche Planungsleistungen u.a. in den Bereichen (konstruktiver Ingenieurbau, Oberbau, Leit- und Sicherungstechnik (LST), maschinentechnische Anlagen, elektrische Energieanlagen, Telekommunikationsanlagen, Oberleitung, Verkehrsanlagen Straße, Umwelt, Vermessung (Bestandserfassung DGM, DOM) sowie Öffentlichkeitsarbeit / Kommunikation) gem. HOAI erforderlich. Neben der konventionellen Planung ist die BIM-Methodik anzuwenden.
Für das Großprojekt VDE 8.3 Umbau Knoten Bamberg werden für Neu- und Umbaumaßnahmen im Planfeststellungsabschnitt (PFA) 22 umfangreiche Planungsleistungen u.a. in den Bereichen (konstruktiver Ingenieurbau, Oberbau, Leit- und Sicherungstechnik (LST), maschinentechnische Anlagen, elektrische Energieanlagen, Telekommunikationsanlagen, Oberleitung, Verkehrsanlagen Straße, Umwelt, Vermessung (Bestandserfassung DGM, DOM) sowie Öffentlichkeitsarbeit / Kommunikation) gem. HOAI erforderlich. Neben der konventionellen Planung ist die BIM-Methodik anzuwenden.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Erfurt
Quelle: OJS 2021/S 168-440639 (2021-08-26)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-08-26) Referenz Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 168-440640
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
siehe II.1.4)
Für das Großprojekt VDE 8.3 Umbau Knoten Bamberg werden für Neu- und Umbaumaßnahmen im Planfeststellungsabschnitt (PfA) 22 umfangreiche Planungsleistungen u.a. in den Bereichen (konstruktiver Ingenieurbau, Oberbau, Leit- und Sicherungstechnik (LST), maschinentechnische Anlagen, elektrische Energieanlagen, Telekommunikationsanlagen, Oberleitung, Verkehrsanlagen Straße, Umwelt, Vermessung (Bestandserfassung DGM, DOM) sowie Öffentlichkeitsarbeit / Kommunikation) gem. HOAI erforderlich. Neben der konventionellen Planung ist die BIM-Methodik anzuwenden.
Für das Großprojekt VDE 8.3 Umbau Knoten Bamberg werden für Neu- und Umbaumaßnahmen im Planfeststellungsabschnitt (PfA) 22 umfangreiche Planungsleistungen u.a. in den Bereichen (konstruktiver Ingenieurbau, Oberbau, Leit- und Sicherungstechnik (LST), maschinentechnische Anlagen, elektrische Energieanlagen, Telekommunikationsanlagen, Oberleitung, Verkehrsanlagen Straße, Umwelt, Vermessung (Bestandserfassung DGM, DOM) sowie Öffentlichkeitsarbeit / Kommunikation) gem. HOAI erforderlich. Neben der konventionellen Planung ist die BIM-Methodik anzuwenden.
Quelle: OJS 2021/S 168-440640 (2021-08-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-04-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: BIM-Pilotprojekt DB Netz AG; Planungsleistung Projekt Umbau Knoten Bamberg einschließlich Option Haltepunkt Süd
Referenznummer: 17GEI30304
Kurze Beschreibung:
Für das Großprojekt VDE 8 Umbau Knoten Bamberg werden für Neu- und Umbauarbeiten im Planfeststellungsabschnitt (PfA) 22 umfangreiche Planungsleistungen u.a. in den Bereichen (Konstruktiver Ingenieurbau, Oberbau, Leit- und Sicherheitstechnik (LST), Maschinentechnische Anlagen, Elektrische Energieanlagen, Telekommunikationsanlagen, Oberleitung, Verkehrsanlagen Straßen, Umwelt, Vermessung (Bestandserfassung DGM, DOM) sowie Öffentlichkeitsarbeit / Kommunikation) gem. HOAI erforderlich. Neben der konventionellen Planung ist die BIM-Methodik anzuwenden.
Für das Großprojekt VDE 8 Umbau Knoten Bamberg werden für Neu- und Umbauarbeiten im Planfeststellungsabschnitt (PfA) 22 umfangreiche Planungsleistungen u.a. in den Bereichen (Konstruktiver Ingenieurbau, Oberbau, Leit- und Sicherheitstechnik (LST), Maschinentechnische Anlagen, Elektrische Energieanlagen, Telekommunikationsanlagen, Oberleitung, Verkehrsanlagen Straßen, Umwelt, Vermessung (Bestandserfassung DGM, DOM) sowie Öffentlichkeitsarbeit / Kommunikation) gem. HOAI erforderlich. Neben der konventionellen Planung ist die BIM-Methodik anzuwenden.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Planungsleistungen im Bauwesen📦 Beschreibung
Interne Kennung: 6dfc57d9-8060-4e2b-9e3f-71aa00053144 Dauer
Datum des Beginns: 2018-04-23 📅
Datum des Endes: 2023-05-04 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001 Beschreibung
Ort der Leistung: Bamberg, Kreisfreie Stadt
🏙️
Postleitzahl: 96047
Stadt: Bamberg
Land: Deutschland 🇩🇪
Verfahren Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: CON-0001 - BIEGE Knoten Bamberg c/o DB Engineering & Consulting GmbH
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-06-01 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Kennung des Angebots: 2018474868
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001 Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: BIEGE Knoten Bamberg c/o DB Engineering & Consulting GmbH
Nationale Registrierungsnummer: 6f2b2a13-9c98-47d6-8fe2-7bc9a1517c04
Postleitzahl: 10829
Postort: Berlin
Region: Berlin
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: I.TP-S-P-MÜ(1)
E-Mail: bieterportal-alt@deutschebahn.com📧
Telefon: +49📞
Fax: +49 8913081353 📠
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Entfällt
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Körper überprüfen
Nationale Registrierungsnummer: abfa7567-e3cb-4aff-9413-f15d6a6504f8
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
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E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞 Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-04-16+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
191 - Gegenstand der bisherigen Planung war die Erstellung der Bauphasplanung der SÜ Kronacher Straße. Aufgrund erweiterter und
geänderter Anforderungen war die Bauphasenplanung der SÜ Kronacher Straße fortzuschreiben und zu überarbeiten. Die
gewerkeübergreifende Bauphasenplanung hat vielfältige Schnittstellen zu den Planungen der tangierenden Gewerke wie z. B. der
Verkehrsanlage, Trassierung, konstruktiven Ingenieurbau sowie der Planung der angrenzenden Bereiche im Planungsraum. Nur durch die
Planung aus einer Hand ist eine koordinierte Planung sichergestellt. Eine sep. Vergabe in dem fortgeschrittenen Planungsstadium mit
vielfältigen Schnittstellen ist nicht beherrschbar. Eine Parallelplanung untersch. Auftragnehmer würde aufgrund der notwendigen
Einarbeitung zur Verzögerungen führen, was zu einer Behinderung des bereits gebundenen Planer zur Folge hätte.
191 - Gegenstand der bisherigen Planung war die Erstellung der Bauphasplanung der SÜ Kronacher Straße. Aufgrund erweiterter und
geänderter Anforderungen war die Bauphasenplanung der SÜ Kronacher Straße fortzuschreiben und zu überarbeiten. Die
gewerkeübergreifende Bauphasenplanung hat vielfältige Schnittstellen zu den Planungen der tangierenden Gewerke wie z. B. der
Verkehrsanlage, Trassierung, konstruktiven Ingenieurbau sowie der Planung der angrenzenden Bereiche im Planungsraum. Nur durch die
Planung aus einer Hand ist eine koordinierte Planung sichergestellt. Eine sep. Vergabe in dem fortgeschrittenen Planungsstadium mit
vielfältigen Schnittstellen ist nicht beherrschbar. Eine Parallelplanung untersch. Auftragnehmer würde aufgrund der notwendigen
Einarbeitung zur Verzögerungen führen, was zu einer Behinderung des bereits gebundenen Planer zur Folge hätte.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text: 191 - Geänderter Bauablauf SÜ Kronacher
Quelle: OJS 2024/S 076-226768 (2024-04-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-08-13) Verfahren Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Postleitzahl: 10115
Postort: berlin
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-08-13+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
NT216-Durch den Auftragnehmer sind in Planungsbereichen zusätzliche Vermessungsleistungen erforderlich. Mit der
hinzukommenden Vermessung der Innenräume ist ein stufenloser Übergang von innen nach außen oder zumindest ein
ordnungsgemäßer stufiger Übergang zu gewährleisten. Mit der Ausführung der Vermessung aus der gleichen Hand ist
sichergestellt, dass mit gleichen Bezugspunkten gearbeitet wird und die für die Planung erforderlichen Maße aufgenommen
werden. Eine separate Vergabe im Wettbewerb würde im fortgeschrittenen Planungsstadium zu erheblichen Verzögerungen
führen, was sich auf bereits gebundene Planungsleistungen negativ auswirkt. Der bereits gebundene AN wäre in der
Vertragserfüllung, insbesondere bei der derzeit laufenden Planung für den PFA 22 behindert. NT197-Durch den Auftragnehmer sind in Planungsbereichen zusätzliche Vermessungsleistungen erforderlich, welche über das vertraglich geschuldete Maß hinausgehen. Die Vermessung hat vielfältige Schnittstellen zu den Planungen der tangierenden Gewerke wie z. B. dem Kabeltiefbau, Signaltechnik, Energieversorgung sowie der Planung der angrenzenden Bereiche im Planungsraum. Nur durch die Planung/Veremessung aus einer Hand ist eine koordinierte Planung sichergestellt. Eine sep. Vergabe in dem fortgeschrittenen Planungsstadium mit vielfältigen Schnittstellen ist nicht beherrschbar. Eine Parallelvermessung
untersch. Auftragnehmer würde aufgrund der notwendigen Einarbeitung zur Verzögerungen führen, was zu einer Behinderung
des bereits gebundenen Planer zur Folge hätte. NT213-Gegenstand der bisherigen Planung war die Erstellung einer Straßenplanung in Entwurfstiefe. Aufgrund örtlicher Besonderheiten waren darüber hinausgehende Untersuchungen, Nachweise und Detailplanungen zu führen. Die Straßenplanung hat vielfältige Schnittstellen zu den Planungen der tangierenden Gewerke wie z. B. der Verkehrsanlage, Trassierung, konstruktiven Ingenieurbau sowie der Planung der angrenzenden Bereiche im Planungsraum. Nur durch die Planung aus einer Hand ist eine koordinierte Planung sichergestellt. Eine sep. Vergabe in dem fortgeschrittenen Planungsstadium mit vielfältigen Schnittstellen ist nicht beherrschbar. Eine Parallelplanung untersch. Auftragnehmer würde aufgrund der notwendigen Einarbeitung zur Verzögerungen führen, was zu einer Behinderung des bereits gebundenen Planer zur Folge hätte. NT210-Durch den Auftragnehmer ist eine Fortschreibung des BoVEK-Feinkonzeptes erforderlich, welche über das vertraglich geschuldete Leistungssoll hinausgehen. Grundlage ist eine durch die Standt Bamberg als Kreuzungspartner geforderte geänderte planerische Lösung für 4 Eisenbahnüberführungen, welche die Fortschreibung des BoVEK-Feinkonzeptes nach sich zieht. Ausschreibung und Vergabe dieser Leistungen würde zu Verzögerungen im laufenden Planungsprozess führen. Sie würde auch bedeuten, dass der bereits gebundene Planer bei der Durchführung seines Vertrages behindert wäre.
NT216-Durch den Auftragnehmer sind in Planungsbereichen zusätzliche Vermessungsleistungen erforderlich. Mit der
hinzukommenden Vermessung der Innenräume ist ein stufenloser Übergang von innen nach außen oder zumindest ein
ordnungsgemäßer stufiger Übergang zu gewährleisten. Mit der Ausführung der Vermessung aus der gleichen Hand ist
sichergestellt, dass mit gleichen Bezugspunkten gearbeitet wird und die für die Planung erforderlichen Maße aufgenommen
werden. Eine separate Vergabe im Wettbewerb würde im fortgeschrittenen Planungsstadium zu erheblichen Verzögerungen
führen, was sich auf bereits gebundene Planungsleistungen negativ auswirkt. Der bereits gebundene AN wäre in der
Vertragserfüllung, insbesondere bei der derzeit laufenden Planung für den PFA 22 behindert. NT197-Durch den Auftragnehmer sind in Planungsbereichen zusätzliche Vermessungsleistungen erforderlich, welche über das vertraglich geschuldete Maß hinausgehen. Die Vermessung hat vielfältige Schnittstellen zu den Planungen der tangierenden Gewerke wie z. B. dem Kabeltiefbau, Signaltechnik, Energieversorgung sowie der Planung der angrenzenden Bereiche im Planungsraum. Nur durch die Planung/Veremessung aus einer Hand ist eine koordinierte Planung sichergestellt. Eine sep. Vergabe in dem fortgeschrittenen Planungsstadium mit vielfältigen Schnittstellen ist nicht beherrschbar. Eine Parallelvermessung
untersch. Auftragnehmer würde aufgrund der notwendigen Einarbeitung zur Verzögerungen führen, was zu einer Behinderung
des bereits gebundenen Planer zur Folge hätte. NT213-Gegenstand der bisherigen Planung war die Erstellung einer Straßenplanung in Entwurfstiefe. Aufgrund örtlicher Besonderheiten waren darüber hinausgehende Untersuchungen, Nachweise und Detailplanungen zu führen. Die Straßenplanung hat vielfältige Schnittstellen zu den Planungen der tangierenden Gewerke wie z. B. der Verkehrsanlage, Trassierung, konstruktiven Ingenieurbau sowie der Planung der angrenzenden Bereiche im Planungsraum. Nur durch die Planung aus einer Hand ist eine koordinierte Planung sichergestellt. Eine sep. Vergabe in dem fortgeschrittenen Planungsstadium mit vielfältigen Schnittstellen ist nicht beherrschbar. Eine Parallelplanung untersch. Auftragnehmer würde aufgrund der notwendigen Einarbeitung zur Verzögerungen führen, was zu einer Behinderung des bereits gebundenen Planer zur Folge hätte. NT210-Durch den Auftragnehmer ist eine Fortschreibung des BoVEK-Feinkonzeptes erforderlich, welche über das vertraglich geschuldete Leistungssoll hinausgehen. Grundlage ist eine durch die Standt Bamberg als Kreuzungspartner geforderte geänderte planerische Lösung für 4 Eisenbahnüberführungen, welche die Fortschreibung des BoVEK-Feinkonzeptes nach sich zieht. Ausschreibung und Vergabe dieser Leistungen würde zu Verzögerungen im laufenden Planungsprozess führen. Sie würde auch bedeuten, dass der bereits gebundene Planer bei der Durchführung seines Vertrages behindert wäre.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
NT 216 - Zusätzliche Vermessungsleistungen am BF-Nebengebäude
NT 197 - Transformation von Bestandstrassendaten
NT 213 - Zusätzliche Planungsleistungen/Detailuntersuchungen Straßenplanung für Grundstückszufahrten
NT 210 - Fortschreibung BoVEK-Feinkonzept
NT 216 - Zusätzliche Vermessungsleistungen am BF-Nebengebäude
NT 197 - Transformation von Bestandstrassendaten
NT 213 - Zusätzliche Planungsleistungen/Detailuntersuchungen Straßenplanung für Grundstückszufahrten
NT 210 - Fortschreibung BoVEK-Feinkonzept
Quelle: OJS 2024/S 158-489297 (2024-08-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-08-13) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
217 - Gegenstand der bisherigen Planung war die Vermessung 50 m bahnlinks und bahnrechts der Liegenschaftsgrenze der Vorhabenträgerin. Im Zuge der fortgeschrittenen Umweltplanung war es aus technischen notwendig, für eine trassenferne Umweltmaßnahme ergänzende Vermessungsleistungen durchzuführen. Die Vermessung und Umweltplanung haben vielfältige Schnittstellen zu den Planungen der tangierenden Gewerke wie z. B. der Verkehrsanlage, Trassierung, konstruktiven Ingenieurbau sowie der Planung der angrenzenden Bereiche im Planungsraum. Nur durch die Planung aus einer Hand ist eine koordinierte Planung sichergestellt. Eine sep. Vergabe in dem fortgeschrittenen Planungsstadium mit vielfältigen Schnittstellen ist nicht beherrschbar. Eine Parallelplanung untersch. Auftragnehmer würde aufgrund der notwendigen Einarbeitung zur Verzögerungen führen, was zu einer Behinderung des bereits gebundenen Planer zur Folge hätte.
170 - Gegenstand der bisherigen Planung war die signaltechnische Planung gemäß der Bestellung / Aufgabenstellung. Im Zuge der fortgeschrittenen Planung war aufgrund einer Regelwerksänderung diese hinsichtlich der Blockteilung / Blockabschnittslängen zu überarbeiten und umzuplanen. Die signaltechnische Planung hat vielfältige Schnittstellen zu den Planungen der tangierenden Gewerke wie z. B. der Verkehrsanlage, Trassierung, konstruktiven Ingenieurbau sowie der Planung der angrenzenden Bereiche im Planungsraum. Nur durch die Planung aus einer Hand ist eine koordinierte Planung sichergestellt. Eine sep. Vergabe in dem fortgeschrittenen Planungsstadium mit vielfältigen Schnittstellen ist nicht beherrschbar. Eine Parallelplanung untersch. Auftragnehmer würde aufgrund der notwendigen Einarbeitung zur Verzögerungen führen, was zu einer Behinderung des bereits gebundenen Planer zur Folge hätte.
207 - Gegenstand der bisherigen Planung war die Planung der Mitnutzung einer bestehenden Trafostation. Im Zuge der fortgeschrittenen Planung war aus technischen Zwängen eine zusätzliche Trafostation zu planen. Die Planung der elektrischen Energieanlagen hat vielfältige Schnittstellen zu den Planungen der tangierenden Gewerke wie z. B. der Verkehrsanlage, Trassierung, konstruktiven Ingenieurbau sowie der Planung der angrenzenden Bereiche im Planungsraum. Nur durch die Planung aus einer Hand ist eine koordinierte Planung sichergestellt. Eine sep. Vergabe in dem fortgeschrittenen Planungsstadium mit vielfältigen Schnittstellen ist nicht beherrschbar. Eine Parallelplanung untersch. Auftragnehmer würde aufgrund der notwendigen Einarbeitung zur Verzögerungen führen, was zu einer Behinderung des bereits gebundenen Planer zur Folge hätte.
198 - Ein Dritter könnte nicht in die vorliegende Planung eingreifen, da diese noch nicht abgenommen und nicht abnahmereif ist und der derzeitige AN einer Veränderung seiner Planung widerspricht. Dem derzeitigen Planer eine Änderung seiner Ergebnisse und einem Dritten die Planung der Einhausung aufzugeben, ist technisch nicht möglich, da Ergänzung und Anpassung bei demselben Objekt ein iterativer Prozess ist, der nur aus einer Hand sinnvoll möglich ausgeführt werden kann. Die Einarbeitung eines Dritten in vorliegende Ergebnisse und die Koordination zweier Planer desselben Objekts wäre ähnlich kostenintensiv wie die Planung selbst.
196 - Gegenstand der bisherigen Planung war die Erstellung der Antragsunterlage für due Genehmigungsplanung. Im Zuge der fortgeschrittenen Planung war diese fortzuschreiben und umzuplanen. Die Genehmigungsplanung hat vielfältige Schnittstellen zu den Planungen der tangierenden Gewerke wie z. B. der Verkehrsanlage, Trassierung, konstruktiven Ingenieurbau sowie der Planung der angrenzenden Bereiche im Planungsraum. Nur durch die Planung aus einer Hand ist eine koordinierte Planung sichergestellt. Eine sep. Vergabe in dem fortgeschrittenen Planungsstadium mit vielfältigen Schnittstellen ist nicht beherrschbar. Eine Parallelplanung untersch. Auftragnehmer würde aufgrund der notwendigen Einarbeitung zur Verzögerungen führen, was zu einer Behinderung des bereits gebundenen Planer zur Folge hätte.
217 - Gegenstand der bisherigen Planung war die Vermessung 50 m bahnlinks und bahnrechts der Liegenschaftsgrenze der Vorhabenträgerin. Im Zuge der fortgeschrittenen Umweltplanung war es aus technischen notwendig, für eine trassenferne Umweltmaßnahme ergänzende Vermessungsleistungen durchzuführen. Die Vermessung und Umweltplanung haben vielfältige Schnittstellen zu den Planungen der tangierenden Gewerke wie z. B. der Verkehrsanlage, Trassierung, konstruktiven Ingenieurbau sowie der Planung der angrenzenden Bereiche im Planungsraum. Nur durch die Planung aus einer Hand ist eine koordinierte Planung sichergestellt. Eine sep. Vergabe in dem fortgeschrittenen Planungsstadium mit vielfältigen Schnittstellen ist nicht beherrschbar. Eine Parallelplanung untersch. Auftragnehmer würde aufgrund der notwendigen Einarbeitung zur Verzögerungen führen, was zu einer Behinderung des bereits gebundenen Planer zur Folge hätte.
170 - Gegenstand der bisherigen Planung war die signaltechnische Planung gemäß der Bestellung / Aufgabenstellung. Im Zuge der fortgeschrittenen Planung war aufgrund einer Regelwerksänderung diese hinsichtlich der Blockteilung / Blockabschnittslängen zu überarbeiten und umzuplanen. Die signaltechnische Planung hat vielfältige Schnittstellen zu den Planungen der tangierenden Gewerke wie z. B. der Verkehrsanlage, Trassierung, konstruktiven Ingenieurbau sowie der Planung der angrenzenden Bereiche im Planungsraum. Nur durch die Planung aus einer Hand ist eine koordinierte Planung sichergestellt. Eine sep. Vergabe in dem fortgeschrittenen Planungsstadium mit vielfältigen Schnittstellen ist nicht beherrschbar. Eine Parallelplanung untersch. Auftragnehmer würde aufgrund der notwendigen Einarbeitung zur Verzögerungen führen, was zu einer Behinderung des bereits gebundenen Planer zur Folge hätte.
207 - Gegenstand der bisherigen Planung war die Planung der Mitnutzung einer bestehenden Trafostation. Im Zuge der fortgeschrittenen Planung war aus technischen Zwängen eine zusätzliche Trafostation zu planen. Die Planung der elektrischen Energieanlagen hat vielfältige Schnittstellen zu den Planungen der tangierenden Gewerke wie z. B. der Verkehrsanlage, Trassierung, konstruktiven Ingenieurbau sowie der Planung der angrenzenden Bereiche im Planungsraum. Nur durch die Planung aus einer Hand ist eine koordinierte Planung sichergestellt. Eine sep. Vergabe in dem fortgeschrittenen Planungsstadium mit vielfältigen Schnittstellen ist nicht beherrschbar. Eine Parallelplanung untersch. Auftragnehmer würde aufgrund der notwendigen Einarbeitung zur Verzögerungen führen, was zu einer Behinderung des bereits gebundenen Planer zur Folge hätte.
198 - Ein Dritter könnte nicht in die vorliegende Planung eingreifen, da diese noch nicht abgenommen und nicht abnahmereif ist und der derzeitige AN einer Veränderung seiner Planung widerspricht. Dem derzeitigen Planer eine Änderung seiner Ergebnisse und einem Dritten die Planung der Einhausung aufzugeben, ist technisch nicht möglich, da Ergänzung und Anpassung bei demselben Objekt ein iterativer Prozess ist, der nur aus einer Hand sinnvoll möglich ausgeführt werden kann. Die Einarbeitung eines Dritten in vorliegende Ergebnisse und die Koordination zweier Planer desselben Objekts wäre ähnlich kostenintensiv wie die Planung selbst.
196 - Gegenstand der bisherigen Planung war die Erstellung der Antragsunterlage für due Genehmigungsplanung. Im Zuge der fortgeschrittenen Planung war diese fortzuschreiben und umzuplanen. Die Genehmigungsplanung hat vielfältige Schnittstellen zu den Planungen der tangierenden Gewerke wie z. B. der Verkehrsanlage, Trassierung, konstruktiven Ingenieurbau sowie der Planung der angrenzenden Bereiche im Planungsraum. Nur durch die Planung aus einer Hand ist eine koordinierte Planung sichergestellt. Eine sep. Vergabe in dem fortgeschrittenen Planungsstadium mit vielfältigen Schnittstellen ist nicht beherrschbar. Eine Parallelplanung untersch. Auftragnehmer würde aufgrund der notwendigen Einarbeitung zur Verzögerungen führen, was zu einer Behinderung des bereits gebundenen Planer zur Folge hätte.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
217 - Nachvermessung Quick Reaction Site (QRS)
170 - Anpassung LST-Blockteilung Endzustand
207 - Planung einer zusätzlichen Trafostation
198 - Es sind am HP Bamberg Süd zusätzliche Treppeneinhausungen über dem Ost- und dem West-Zugang der Personenunterführung zu planen. Dies bedingt eine Änderung der bereits geplanten Personenunterführung und hat diverse Schnittstellen zu tangierenden Gewerken wie Entwässerung, Energieversorgung, technischer Ausrüstung sowie der Planung angrenzender Bereiche im Planungsraum. Mit der ergänzenden Planung müssen sowohl neue Einhausungen geschaffen als auch bereits erarbeitete Planungsergebnisse geändert werden.
196 - Fortschreibung Genehmigungsplanung
217 - Nachvermessung Quick Reaction Site (QRS)
170 - Anpassung LST-Blockteilung Endzustand
207 - Planung einer zusätzlichen Trafostation
198 - Es sind am HP Bamberg Süd zusätzliche Treppeneinhausungen über dem Ost- und dem West-Zugang der Personenunterführung zu planen. Dies bedingt eine Änderung der bereits geplanten Personenunterführung und hat diverse Schnittstellen zu tangierenden Gewerken wie Entwässerung, Energieversorgung, technischer Ausrüstung sowie der Planung angrenzender Bereiche im Planungsraum. Mit der ergänzenden Planung müssen sowohl neue Einhausungen geschaffen als auch bereits erarbeitete Planungsergebnisse geändert werden.
196 - Fortschreibung Genehmigungsplanung
Quelle: OJS 2024/S 158-491254 (2024-08-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-08-14) Objekt Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-08-14+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
170 - Gegenstand der bisherigen Planung war die signaltechnische Planung gemäß der Bestellung / Aufgabenstellung. Im Zuge der
fortgeschrittenen Planung war aufgrund einer Regelwerksänderung diese hinsichtlich der Blockteilung / Blockabschnittslängen zu
überarbeiten und umzuplanen. Die signaltechnische Planung hat vielfältige Schnittstellen zu den Planungen der tangierenden Gewerke wie z.
B. der Verkehrsanlage, Trassierung, konstruktiven Ingenieurbau sowie der Planung der angrenzenden Bereiche im Planungsraum. Nur durch
die Planung aus einer Hand ist eine koordinierte Planung sichergestellt. Eine sep. Vergabe in dem fortgeschrittenen Planungsstadium mit
vielfältigen Schnittstellen ist nicht beherrschbar. Eine Parallelplanung untersch. Auftragnehmer würde aufgrund der notwendigen
Einarbeitung zur Verzögerungen führen, was zu einer Behinderung des bereits gebundenen Planer zur Folge hätte.
207 - Gegenstand der bisherigen Planung war die Planung der Mitnutzung einer bestehenden Trafostation. Im Zuge der fortgeschrittenen
Planung war aus technischen Zwängen eine zusätzliche Trafostation zu planen. Die Planung der elektrischen Energieanlagen hat vielfältige
Schnittstellen zu den Planungen der tangierenden Gewerke wie z. B. der Verkehrsanlage, Trassierung, konstruktiven Ingenieurbau sowie der
Planung der angrenzenden Bereiche im Planungsraum. Nur durch die Planung aus einer Hand ist eine koordinierte Planung sichergestellt.
Eine sep. Vergabe in dem fortgeschrittenen Planungsstadium mit vielfältigen Schnittstellen ist nicht beherrschbar. Eine Parallelplanung
untersch. Auftragnehmer würde aufgrund der notwendigen Einarbeitung zur Verzögerungen führen, was zu einer Behinderung des bereits
gebundenen Planer zur Folge hätte.
217 - Gegenstand der bisherigen Planung war die Vermessung 50 m bahnlinks und bahnrechts der Liegenschaftsgrenze der Vorhabenträgerin.
Im Zuge der fortgeschrittenen Umweltplanung war es aus technischen notwendig, für eine trassenferne Umweltmaßnahme ergänzende
Vermessungsleistungen durchzuführen. Die Vermessung und Umweltplanung haben vielfältige Schnittstellen zu den Planungen der
tangierenden Gewerke wie z. B. der Verkehrsanlage, Trassierung, konstruktiven Ingenieurbau sowie der Planung der angrenzenden Bereiche
im Planungsraum. Nur durch die Planung aus einer Hand ist eine koordinierte Planung sichergestellt. Eine sep. Vergabe in dem
fortgeschrittenen Planungsstadium mit vielfältigen Schnittstellen ist nicht beherrschbar. Eine Parallelplanung untersch. Auftragnehmer würde
aufgrund der notwendigen Einarbeitung zur Verzögerungen führen, was zu einer Behinderung des bereits gebundenen Planer zur Folge hätte.
170 - Gegenstand der bisherigen Planung war die signaltechnische Planung gemäß der Bestellung / Aufgabenstellung. Im Zuge der
fortgeschrittenen Planung war aufgrund einer Regelwerksänderung diese hinsichtlich der Blockteilung / Blockabschnittslängen zu
überarbeiten und umzuplanen. Die signaltechnische Planung hat vielfältige Schnittstellen zu den Planungen der tangierenden Gewerke wie z.
B. der Verkehrsanlage, Trassierung, konstruktiven Ingenieurbau sowie der Planung der angrenzenden Bereiche im Planungsraum. Nur durch
die Planung aus einer Hand ist eine koordinierte Planung sichergestellt. Eine sep. Vergabe in dem fortgeschrittenen Planungsstadium mit
vielfältigen Schnittstellen ist nicht beherrschbar. Eine Parallelplanung untersch. Auftragnehmer würde aufgrund der notwendigen
Einarbeitung zur Verzögerungen führen, was zu einer Behinderung des bereits gebundenen Planer zur Folge hätte.
207 - Gegenstand der bisherigen Planung war die Planung der Mitnutzung einer bestehenden Trafostation. Im Zuge der fortgeschrittenen
Planung war aus technischen Zwängen eine zusätzliche Trafostation zu planen. Die Planung der elektrischen Energieanlagen hat vielfältige
Schnittstellen zu den Planungen der tangierenden Gewerke wie z. B. der Verkehrsanlage, Trassierung, konstruktiven Ingenieurbau sowie der
Planung der angrenzenden Bereiche im Planungsraum. Nur durch die Planung aus einer Hand ist eine koordinierte Planung sichergestellt.
Eine sep. Vergabe in dem fortgeschrittenen Planungsstadium mit vielfältigen Schnittstellen ist nicht beherrschbar. Eine Parallelplanung
untersch. Auftragnehmer würde aufgrund der notwendigen Einarbeitung zur Verzögerungen führen, was zu einer Behinderung des bereits
gebundenen Planer zur Folge hätte.
217 - Gegenstand der bisherigen Planung war die Vermessung 50 m bahnlinks und bahnrechts der Liegenschaftsgrenze der Vorhabenträgerin.
Im Zuge der fortgeschrittenen Umweltplanung war es aus technischen notwendig, für eine trassenferne Umweltmaßnahme ergänzende
Vermessungsleistungen durchzuführen. Die Vermessung und Umweltplanung haben vielfältige Schnittstellen zu den Planungen der
tangierenden Gewerke wie z. B. der Verkehrsanlage, Trassierung, konstruktiven Ingenieurbau sowie der Planung der angrenzenden Bereiche
im Planungsraum. Nur durch die Planung aus einer Hand ist eine koordinierte Planung sichergestellt. Eine sep. Vergabe in dem
fortgeschrittenen Planungsstadium mit vielfältigen Schnittstellen ist nicht beherrschbar. Eine Parallelplanung untersch. Auftragnehmer würde
aufgrund der notwendigen Einarbeitung zur Verzögerungen führen, was zu einer Behinderung des bereits gebundenen Planer zur Folge hätte.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
170 - Anpassung LST-Blockteilung Endzustand
207 - Planung einer zusätzlichen Trafostation
217 - Nachvermessung Quick Reaction Site (QRS)
Quelle: OJS 2024/S 159-493698 (2024-08-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-09-11) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-09-11+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
226 - Gegenstand der bisherigen Planung war die Einwendungsbearbeitung. Im Zuge dieser wurde erkennbar, das zusätzliche Leistungen vorlaufend und nachlaufend erforderlich waren, um die vertraglich geschuldeten Stellungnahmen zu den Einwendungen vorzulegen. Die Einwendungsbearbeitung hat vielfältige Schnittstellen zu den Planungen der tangierenden Gewerke wie z. B. der Verkehrsanlage, Trassierung, konstruktiven Ingenieurbau sowie der Planung der angrenzenden Bereiche im Planungsraum. Nur durch die Planung aus einer Hand ist eine koordinierte Planung sichergestellt. Eine sep. Vergabe in dem fortgeschrittenen Planungsstadium mit vielfältigen Schnittstellen ist nicht beherrschbar. Eine Parallelplanung untersch. Auftragnehmer würde aufgrund der notwendigen Einarbeitung zur Verzögerungen führen, was zu einer Behinderung des bereits gebundenen Planer zur Folge hätte.
226 - Gegenstand der bisherigen Planung war die Einwendungsbearbeitung. Im Zuge dieser wurde erkennbar, das zusätzliche Leistungen vorlaufend und nachlaufend erforderlich waren, um die vertraglich geschuldeten Stellungnahmen zu den Einwendungen vorzulegen. Die Einwendungsbearbeitung hat vielfältige Schnittstellen zu den Planungen der tangierenden Gewerke wie z. B. der Verkehrsanlage, Trassierung, konstruktiven Ingenieurbau sowie der Planung der angrenzenden Bereiche im Planungsraum. Nur durch die Planung aus einer Hand ist eine koordinierte Planung sichergestellt. Eine sep. Vergabe in dem fortgeschrittenen Planungsstadium mit vielfältigen Schnittstellen ist nicht beherrschbar. Eine Parallelplanung untersch. Auftragnehmer würde aufgrund der notwendigen Einarbeitung zur Verzögerungen führen, was zu einer Behinderung des bereits gebundenen Planer zur Folge hätte.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text: 226 - Mehraufwendungen Einwendungsbearbeitung
Quelle: OJS 2024/S 178-549680 (2024-09-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-09-13) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-09-13+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
167 - Gegenstand der bisherigen Planung war die Erarbeitung der schalltechnischen Untersuchung für Eisenbahnanlagen. Im Zuge der fortgeschrittenen Planung wurde erkennbar, dass zusätzlich Straßenanlagen zu bewerten und in das Planfeststellungsverfahren einzubringen sind. Diese hat vielfältige Schnittstellen zu den Planungen der tangierenden Gewerke wie z. B. der Verkehrsanlage, Trassierung, konstruktiven Ingenieurbau sowie der Planung der angrenzenden Bereiche im Planungsraum. Nur durch die Planung aus einer Hand ist eine koordinierte Planung sichergestellt. Eine sep. Vergabe in dem fortgeschrittenen Planungsstadium mit vielfältigen Schnittstellen ist nicht beherrschbar. Eine Parallelplanung untersch. Auftragnehmer würde aufgrund der notwendigen Einarbeitung zur Verzögerungen führen, was zu einer Behinderung des bereits gebundenen Planer zur Folge hätte.
229 - Gegenstand des Vertrags war die Erstellung einer Antragsunterlage für die Planfeststellung einschließlich der Berücksichtigung berechtigter Einwendungen sowie der Einwendungsbearbeitung. Aufgrund verfahrenstechnsicher Gründe wurde eine Wiederholung der Offenlage notwendig, was eine weitere Betreuung der Genehmigungsplanung und EInwendungsbearbeitung notwendig macht. Nur durch die Planung aus einer Hand ist eine koordinierte Planung sichergestellt. Eine sep. Vergabe in dem fortgeschrittenen Planungsstadium mit vielfältigen Schnittstellen ist nicht beherrschbar. Eine Parallelplanung untersch. Auftragnehmer würde aufgrund der notwendigen Einarbeitung zur Verzögerungen führen, was zu einer Behinderung des bereits gebundenen Planer zur Folge hätte.
167 - Gegenstand der bisherigen Planung war die Erarbeitung der schalltechnischen Untersuchung für Eisenbahnanlagen. Im Zuge der fortgeschrittenen Planung wurde erkennbar, dass zusätzlich Straßenanlagen zu bewerten und in das Planfeststellungsverfahren einzubringen sind. Diese hat vielfältige Schnittstellen zu den Planungen der tangierenden Gewerke wie z. B. der Verkehrsanlage, Trassierung, konstruktiven Ingenieurbau sowie der Planung der angrenzenden Bereiche im Planungsraum. Nur durch die Planung aus einer Hand ist eine koordinierte Planung sichergestellt. Eine sep. Vergabe in dem fortgeschrittenen Planungsstadium mit vielfältigen Schnittstellen ist nicht beherrschbar. Eine Parallelplanung untersch. Auftragnehmer würde aufgrund der notwendigen Einarbeitung zur Verzögerungen führen, was zu einer Behinderung des bereits gebundenen Planer zur Folge hätte.
229 - Gegenstand des Vertrags war die Erstellung einer Antragsunterlage für die Planfeststellung einschließlich der Berücksichtigung berechtigter Einwendungen sowie der Einwendungsbearbeitung. Aufgrund verfahrenstechnsicher Gründe wurde eine Wiederholung der Offenlage notwendig, was eine weitere Betreuung der Genehmigungsplanung und EInwendungsbearbeitung notwendig macht. Nur durch die Planung aus einer Hand ist eine koordinierte Planung sichergestellt. Eine sep. Vergabe in dem fortgeschrittenen Planungsstadium mit vielfältigen Schnittstellen ist nicht beherrschbar. Eine Parallelplanung untersch. Auftragnehmer würde aufgrund der notwendigen Einarbeitung zur Verzögerungen führen, was zu einer Behinderung des bereits gebundenen Planer zur Folge hätte.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-09-30) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-09-30+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
211: Unter Berücksichtigung u.a. der aktuellen Planungsstände der Entwurfsplanung (geänderte Lage der EÜ Nürnberger Straße auf Verlangen der Stadt Bamberg) und Bauphasenplanung (Neuordnung der Bauabfolge Ingenieurbauwerke SÜ Dr. Robert-Pfleger-Straße und SÜ Emil-Kemmer-Straße), muss das Verkehrskonzept mit Sperr- und Umleitungskonzept fortgeschrieben werden. Die Erstellung des Verkehrskonzeptes hat vielfältige Schnittstellen zu den Planungen der tangierenden Gewerke wie z.B. Verkehrsanlage, Umleitungs-, Bauphasen- und Baubetriebsplanung. Nur durch die Erstellung der Planunterlagen aus einer Hand ist sichergestellt, dass eine koordinierte Planung entsteht. Eine separate Vergabe in dem fortgeschrittenen Planungsstadium mit vielfältigen Schnittstellen ist nicht beherrschbar. Eine Parallelplanung unterschiedlicher Auftragnehmer würde aufgrund der notwendigen Einarbeitung zur Verzögerungen führen, was eine Behinderung des bereits gebunden Planers zur Folge hätte.
211: Unter Berücksichtigung u.a. der aktuellen Planungsstände der Entwurfsplanung (geänderte Lage der EÜ Nürnberger Straße auf Verlangen der Stadt Bamberg) und Bauphasenplanung (Neuordnung der Bauabfolge Ingenieurbauwerke SÜ Dr. Robert-Pfleger-Straße und SÜ Emil-Kemmer-Straße), muss das Verkehrskonzept mit Sperr- und Umleitungskonzept fortgeschrieben werden. Die Erstellung des Verkehrskonzeptes hat vielfältige Schnittstellen zu den Planungen der tangierenden Gewerke wie z.B. Verkehrsanlage, Umleitungs-, Bauphasen- und Baubetriebsplanung. Nur durch die Erstellung der Planunterlagen aus einer Hand ist sichergestellt, dass eine koordinierte Planung entsteht. Eine separate Vergabe in dem fortgeschrittenen Planungsstadium mit vielfältigen Schnittstellen ist nicht beherrschbar. Eine Parallelplanung unterschiedlicher Auftragnehmer würde aufgrund der notwendigen Einarbeitung zur Verzögerungen führen, was eine Behinderung des bereits gebunden Planers zur Folge hätte.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
211: Vertragsbestandteil ist die Ermittelung der wesentlichen Bauphasen unter Berücksichtigung der Verkehrslenkung und der Aufrechterhaltung des Betriebes während der Bauzeit ergänzt durch die Darstellung der durch die Baumaßnahme zu erwartenden Auswirkungen durch temporäre Sperrungen und Baustellenverkehre auf die städtische Verkehrslenkung.
Im Zuge der fortgeschrittenen Planung wurde erkennbar, dass gleichzeitige Sperrungen mehrerer Straßen erforderlich werden, was eine detailliertere Betrachtung und Bewertung der sich hieraus ergebenden Folgen für den Straßenverkehr und den Versuch, diese zu minimieren erfordert. Diese Leistungen wurden in Nachtrag 59 vom 08.05.2020 angeboten, am 07.12.2020 (plus Änderung am 02.03.2021) bestellt und mit der Verkehrsuntersuchung zu bauzeitlichen Straßensperrungen in Bamberg (Phase 2) – Umleitungskonzept mit Stand Februar 2021 sowie fünf Verkehrstechnischen Untersuchungen mit Ständen 08/2021 bis 07/2022 erbracht.
211: Vertragsbestandteil ist die Ermittelung der wesentlichen Bauphasen unter Berücksichtigung der Verkehrslenkung und der Aufrechterhaltung des Betriebes während der Bauzeit ergänzt durch die Darstellung der durch die Baumaßnahme zu erwartenden Auswirkungen durch temporäre Sperrungen und Baustellenverkehre auf die städtische Verkehrslenkung.
Im Zuge der fortgeschrittenen Planung wurde erkennbar, dass gleichzeitige Sperrungen mehrerer Straßen erforderlich werden, was eine detailliertere Betrachtung und Bewertung der sich hieraus ergebenden Folgen für den Straßenverkehr und den Versuch, diese zu minimieren erfordert. Diese Leistungen wurden in Nachtrag 59 vom 08.05.2020 angeboten, am 07.12.2020 (plus Änderung am 02.03.2021) bestellt und mit der Verkehrsuntersuchung zu bauzeitlichen Straßensperrungen in Bamberg (Phase 2) – Umleitungskonzept mit Stand Februar 2021 sowie fünf Verkehrstechnischen Untersuchungen mit Ständen 08/2021 bis 07/2022 erbracht.
Quelle: OJS 2024/S 191-587751 (2024-09-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-09-30) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
228: Im Zuge der fortgeschrittenen Planung wurde erkennbar, dass die hohen gestalterischen Anforderungen der Stadt Bamberg nur durch die Gestaltung der Lärmschutzwände nicht umzusetzen sind. Zur Entwicklung eines schlüssigen Gesamtgestaltungsbildes aller Ingenieurbauwerke durch die Teilnehmer des Wettbewerbs, wurde der Umgriff der zu gestaltenden Flächen u.a. um die Widerlagerwände der Brückenbauwerke erweitert. Die Erstellung der dafür nötigen Planunterlagen erfordert ein umfassendes Wissen über den laufenden Planungsprozess und Kenntnisse über die Projekthistorie. Nur durch die Erstellung der Planunterlagen aus einer Hand ist sichergestellt, dass eine koordinierte Planung entsteht. Eine separate Vergabe in dem fortgeschrittenen Planungsstadium mit vielfältigen Schnittstellen ist nicht beherrschbar. Eine Parallelplanung unterschiedlicher Auftragnehmer würde aufgrund der notwendigen Einarbeitung zur Verzögerungen führen, was eine Behinderung des bereits gebunden Planers zur Folge hätte.
228: Im Zuge der fortgeschrittenen Planung wurde erkennbar, dass die hohen gestalterischen Anforderungen der Stadt Bamberg nur durch die Gestaltung der Lärmschutzwände nicht umzusetzen sind. Zur Entwicklung eines schlüssigen Gesamtgestaltungsbildes aller Ingenieurbauwerke durch die Teilnehmer des Wettbewerbs, wurde der Umgriff der zu gestaltenden Flächen u.a. um die Widerlagerwände der Brückenbauwerke erweitert. Die Erstellung der dafür nötigen Planunterlagen erfordert ein umfassendes Wissen über den laufenden Planungsprozess und Kenntnisse über die Projekthistorie. Nur durch die Erstellung der Planunterlagen aus einer Hand ist sichergestellt, dass eine koordinierte Planung entsteht. Eine separate Vergabe in dem fortgeschrittenen Planungsstadium mit vielfältigen Schnittstellen ist nicht beherrschbar. Eine Parallelplanung unterschiedlicher Auftragnehmer würde aufgrund der notwendigen Einarbeitung zur Verzögerungen führen, was eine Behinderung des bereits gebunden Planers zur Folge hätte.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
228: Vertragsbestandteil ist die Vorbereitung eines städtebaulichen Wettbewerbs zur Gestaltung der Lärmschutzwände sowie Organisierung aller für dessen Durchführung notwendigen Leistungen. Darin beinhaltet ist die Bereitstellung der erforderlichen Planunterlagen der Lärmschutzwände.
Es sind zusätzliche Planunterlagen (Abwicklungen der Widerlager, Lagepläne und Schnitte), in einer für einen Gestaltungswettbewerb angemessenen Darstellungstiefe, für vier Ingenieurbauwerke zu erstellen: EÜ Nürnberger Straße, EÜ Moosstraße, EÜ Zollnerstraße und EÜ Memmelsdorfer Straße.
228: Vertragsbestandteil ist die Vorbereitung eines städtebaulichen Wettbewerbs zur Gestaltung der Lärmschutzwände sowie Organisierung aller für dessen Durchführung notwendigen Leistungen. Darin beinhaltet ist die Bereitstellung der erforderlichen Planunterlagen der Lärmschutzwände.
Es sind zusätzliche Planunterlagen (Abwicklungen der Widerlager, Lagepläne und Schnitte), in einer für einen Gestaltungswettbewerb angemessenen Darstellungstiefe, für vier Ingenieurbauwerke zu erstellen: EÜ Nürnberger Straße, EÜ Moosstraße, EÜ Zollnerstraße und EÜ Memmelsdorfer Straße.
Quelle: OJS 2024/S 191-588790 (2024-09-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-11-05) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Entfällt
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-11-05+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
221 - Die Planungsvorgaben wie die Anlagenzuordnung und die Bahnhofskategorie (5 statt bisher 6) haben sich während der Planungsphase geändert, was nicht vorhersehbar war. Die noch nicht abgeschlossene Planung wird um Fahrradschieberinnen an den Treppenaufgängen ergänzt und an geänderte Brandschutzvorschriften angepasst. Dabei müssen Planungsanteile der Personenunterführung, der Verkehrsanlage sowie der Elektrischen Energieanlagen anteilig wiederholt werden. Einem Dritten die Einarbeitung der relativ geringfügigen Änderungen zu übergeben, wäre sehr kosten- und zeitintensiv.
172 - Inhalt des Hauptvertrages sind die Objekt- und Tragwerksplanungen der Ingenieurbauwerke und verkehrstechnischen
Anlagen einschließlich ETA für das Projekt Umbau Knoten Bamberg einschließlich Haltepunkt Bamberg Süd. Gegenstand des
Nachtrages sind die Mehraufwendungen für die Planung der Entwässerungsanlagen, die durch den Retentionsraumverlust im
Entwässerungsabschnitt „Bereich Tännig“ hervorgerufen werden.
Eine separate Vergabe ist in diesem fortgeschrittenen Planungsstadium mit den vielfältigen Schnittstellen nicht beherrschbar.
Eine Parallelplanung von unterschiedlichen Auftragnehmern ist nicht möglich, da im Falle einer separaten Vergabe an einen
Dritten sich bisher projektfremde Personen in einem komplexen Sachverhalt einarbeiten müssten, was zu weiteren vermeidbaren
Schnittstellen und damit zu zusätzlichem Zeit- und Kostenaufwand führt.
221 - Die Planungsvorgaben wie die Anlagenzuordnung und die Bahnhofskategorie (5 statt bisher 6) haben sich während der Planungsphase geändert, was nicht vorhersehbar war. Die noch nicht abgeschlossene Planung wird um Fahrradschieberinnen an den Treppenaufgängen ergänzt und an geänderte Brandschutzvorschriften angepasst. Dabei müssen Planungsanteile der Personenunterführung, der Verkehrsanlage sowie der Elektrischen Energieanlagen anteilig wiederholt werden. Einem Dritten die Einarbeitung der relativ geringfügigen Änderungen zu übergeben, wäre sehr kosten- und zeitintensiv.
172 - Inhalt des Hauptvertrages sind die Objekt- und Tragwerksplanungen der Ingenieurbauwerke und verkehrstechnischen
Anlagen einschließlich ETA für das Projekt Umbau Knoten Bamberg einschließlich Haltepunkt Bamberg Süd. Gegenstand des
Nachtrages sind die Mehraufwendungen für die Planung der Entwässerungsanlagen, die durch den Retentionsraumverlust im
Entwässerungsabschnitt „Bereich Tännig“ hervorgerufen werden.
Eine separate Vergabe ist in diesem fortgeschrittenen Planungsstadium mit den vielfältigen Schnittstellen nicht beherrschbar.
Eine Parallelplanung von unterschiedlichen Auftragnehmern ist nicht möglich, da im Falle einer separaten Vergabe an einen
Dritten sich bisher projektfremde Personen in einem komplexen Sachverhalt einarbeiten müssten, was zu weiteren vermeidbaren
Schnittstellen und damit zu zusätzlichem Zeit- und Kostenaufwand führt.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
221 - Die aus geänderten Planungsvorgaben resultierenden Änderungen sind in die Planung einzuarbeiten. Des Weiteren sind nachträglich Fahrradschieberinnen an den Treppenaufgängen zu planen. Die Planung ist zudem an geänderte Brandschutzvorschriften anzupassen.
172 - Retentionsflächenausgleich Tännig
221 - Die aus geänderten Planungsvorgaben resultierenden Änderungen sind in die Planung einzuarbeiten. Des Weiteren sind nachträglich Fahrradschieberinnen an den Treppenaufgängen zu planen. Die Planung ist zudem an geänderte Brandschutzvorschriften anzupassen.
172 - Retentionsflächenausgleich Tännig
Quelle: OJS 2024/S 216-675820 (2024-11-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-12-02) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-12-02+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
MKA 195
Die ARGE wurde aufgefordert die Inspektionsfähigkeit der Lärmschutzwände zu prüfen und zu bewerten und Bereiche, in denen Lärmschutzwände direkt an Böschungen anschließen gemäß der neuen Richtlinie auszubilden und z.B. einen Inspektionsweg an der Außenseite der LSW anzuordnen. Die Fortschreibung der Planung zu den Lärmschutzwänden hat vielfältige Schnittstellen zu den Planungen der tangierenden Gewerke wie z.B. Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlage und Technische Ausrüstung. Nur durch die Erstellung der Planunterlagen aus einer Hand ist sichergestellt, dass eine koordinierte Planung entsteht. Eine separate Vergabe in dem fortgeschrittenen Planungsstadium mit vielfältigen Schnittstellen ist nicht beherrschbar. Eine Parallelplanung unterschiedlicher Auftragnehmer würde aufgrund der notwendigen Einarbeitung zur Verzögerungen führen, was eine Behinderung des bereits gebunden Planers zur Folge hätte.
MKA 200
Zur Sicherstellung der konfliktfreien Umsetzung des städtischen Konzepts wurde eine Alternativplanung mit 12 % Längsneigung der westlichen Straßenrampe erstellt und im Nachgang zur Auslegung aufgrund der Einwendung der Stadt Bamberg mit 8 % Längsneigung fortgeschrieben. Die Fortschreibung der Planung zur Verkehrsanlage hat vielfältige Schnittstellen zu den Planungen der tangierenden Gewerke wie z.B. Ingenieurbauwerke, deren Tragwerksplanung und Leitungsplanung. Nur durch die Erstellung der Planunterlagen aus einer Hand ist sichergestellt, dass eine koordinierte Planung entsteht. Eine separate Vergabe in dem fortgeschrittenen Planungsstadium mit vielfältigen Schnittstellen ist nicht beherrschbar. Eine Parallelplanung unterschiedlicher Auftragnehmer würde aufgrund der notwendigen Einarbeitung zur Verzögerungen führen, was eine Behinderung des bereits gebunden Planers zur Folge hätte.
MKA 201
Vertragsbestandteil ist die Erstellung von 5 Papierexemplaren. Zur Durchführung des Planfeststellungsverfahrens und der Offenlage in den Gemeinden sind 9 Papierexemplare erforderlich. Ohne die zusätzlichen Papierexemplare kann das laufende Planfeststellungsverfahren nicht abgeschlossen und die vertraglich geschuldete Genehmigungsplanung nicht erfüllt werden. Nur durch die Planung aus einer Hand ist eine koordinierte Planung sichergestellt. Eine separate Vergabe ist in diesem fortgeschrittenen Planungsstadium im bestehenden Planungsmodell mit den vielfältigen Schnittstellen nicht beherrschbar. Eine separaten Vergabe an einen Dritten (bisher projektfremde Personen) mit einer erforderlichen Einarbeitung in einem komplexen Sachverhalt würde zu weiteren vermeidbaren Schnittstellen führt. Ausschreibung und Vergabe dieser Leistungen hätten zu Verzögerungen bei der derzeit laufenden Planung und zu Behinderung des gebundenen Planers geführt.
MKA 208
Durch den Auftragnehmer sind mit Erstellung der Inspektionskonzepte Leistungen erforderlich, die über das geschuldete Maß hinaus gehen. Die Planung ist derzeit noch nicht abgenommen bzw. abnahmereif und kann so nicht an Dritte übergeben werden. Während der Erstellung der Inspektionskonzepte können Änderungen an der Planung notwendig werden, um Inspektionen tatsächlich zu ermöglichen. Um solche ggf. nötigen Änderungen ressourcensparend erkennen und bewerkstelligen zu können, ist es von Vorteil, die Erstellung der Inspektionskonzepte beim derzeitigen Planer zu belassen. Die Einarbeitung eines Dritten in die Planung wäre aufwendig und kostenintensiv.
MKA 218
Die Entwurfsplanung der hauptvertraglich gebundenen SÜ erfordert wegen der engen Verflechtung im Kreuzungsbereich der beiden Objekte die gleichzeitige zusätzliche Entwurfsplanung des Kanals. Die konstruktiv technische und bauzeitlich enge Verflechtung der beiden Maßnehmen mit vielfältigen Abhängigkeiten in einem gemeinsamen Entwurf zu bewältigen, umgeht die ansonsten unweigerlich zu erwartenden planerischen und wirtschaftlichen Risiken. Eine separate Vergabe der Leistung und Planung seitens eines Dritten würde zu zusätzlichem Koordinationsaufwand des derzeitigen Auftragnehmers führen, ohne dass dieser für den Auftraggeber wertschöpfend wäre. Weiterhin würde es zu zusätzlichen Terminverzögerungen in der Ausführung der Planungsleistung führen.
MKA 219
Da die Planung der Lärmschutzwände (inkl. Gründung) gem. Hauptvertrag pauschal vergütet wird erfolgt die Honorarermittlung nicht auf Grundlage der anrechenbaren Kosten nach HOAI und muss demzufolge zusätzlich vergütet werden. Die Planung zur Gründung der Torsionsbalken hat vielfältige Schnittstellen zu den Planungen der tangierenden Gewerke wie z.B. Stützwände, Lärmschutzwände, OLA und Leitungen Dritter. Nur durch die Erstellung der Planunterlagen aus einer Hand ist sichergestellt, dass eine koordinierte Planung entsteht. Eine separate Vergabe in dem fortgeschrittenen Planungsstadium mit vielfältigen Schnittstellen ist nicht beherrschbar. Eine Parallelplanung unterschiedlicher Auftragnehmer würde aufgrund der notwendigen Einarbeitung zur Verzögerungen führen, was eine Behinderung des bereits gebunden Planers zur Folge hätte.
MKA 232
Auf Basis der von Auftragnehmer erbrachten Vorentwurfsplanung für Leitungen Dritter sind zusätzliche besondere Leistungen in der Lph3 für alle Leitungen zur Integration in den Planungsprozess der Lph3 KIB und Verkehrsanlagen notwendig. Die darauf basierende Erstellung der Leitungskreuzungsvereinbarungen nach den jeweiligen Richtlinien ist Voraussetzung für die vom Auftragnehmer zu erbringende Leistung. Die Übernahme der weiterführenden Planung seitens eines Dritten würde zu zusätzlichem Koordinationsaufwand des derzeitigen Auftragnehmers führen, ohne dass dieser für den Auftraggeber wertschöpfend wäre. Weiterhin würde es zu zusätzlichen Terminverzögerungen in der Ausführung der Planungsleistung führen.
MKA 195
Die ARGE wurde aufgefordert die Inspektionsfähigkeit der Lärmschutzwände zu prüfen und zu bewerten und Bereiche, in denen Lärmschutzwände direkt an Böschungen anschließen gemäß der neuen Richtlinie auszubilden und z.B. einen Inspektionsweg an der Außenseite der LSW anzuordnen. Die Fortschreibung der Planung zu den Lärmschutzwänden hat vielfältige Schnittstellen zu den Planungen der tangierenden Gewerke wie z.B. Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlage und Technische Ausrüstung. Nur durch die Erstellung der Planunterlagen aus einer Hand ist sichergestellt, dass eine koordinierte Planung entsteht. Eine separate Vergabe in dem fortgeschrittenen Planungsstadium mit vielfältigen Schnittstellen ist nicht beherrschbar. Eine Parallelplanung unterschiedlicher Auftragnehmer würde aufgrund der notwendigen Einarbeitung zur Verzögerungen führen, was eine Behinderung des bereits gebunden Planers zur Folge hätte.
MKA 200
Zur Sicherstellung der konfliktfreien Umsetzung des städtischen Konzepts wurde eine Alternativplanung mit 12 % Längsneigung der westlichen Straßenrampe erstellt und im Nachgang zur Auslegung aufgrund der Einwendung der Stadt Bamberg mit 8 % Längsneigung fortgeschrieben. Die Fortschreibung der Planung zur Verkehrsanlage hat vielfältige Schnittstellen zu den Planungen der tangierenden Gewerke wie z.B. Ingenieurbauwerke, deren Tragwerksplanung und Leitungsplanung. Nur durch die Erstellung der Planunterlagen aus einer Hand ist sichergestellt, dass eine koordinierte Planung entsteht. Eine separate Vergabe in dem fortgeschrittenen Planungsstadium mit vielfältigen Schnittstellen ist nicht beherrschbar. Eine Parallelplanung unterschiedlicher Auftragnehmer würde aufgrund der notwendigen Einarbeitung zur Verzögerungen führen, was eine Behinderung des bereits gebunden Planers zur Folge hätte.
MKA 201
Vertragsbestandteil ist die Erstellung von 5 Papierexemplaren. Zur Durchführung des Planfeststellungsverfahrens und der Offenlage in den Gemeinden sind 9 Papierexemplare erforderlich. Ohne die zusätzlichen Papierexemplare kann das laufende Planfeststellungsverfahren nicht abgeschlossen und die vertraglich geschuldete Genehmigungsplanung nicht erfüllt werden. Nur durch die Planung aus einer Hand ist eine koordinierte Planung sichergestellt. Eine separate Vergabe ist in diesem fortgeschrittenen Planungsstadium im bestehenden Planungsmodell mit den vielfältigen Schnittstellen nicht beherrschbar. Eine separaten Vergabe an einen Dritten (bisher projektfremde Personen) mit einer erforderlichen Einarbeitung in einem komplexen Sachverhalt würde zu weiteren vermeidbaren Schnittstellen führt. Ausschreibung und Vergabe dieser Leistungen hätten zu Verzögerungen bei der derzeit laufenden Planung und zu Behinderung des gebundenen Planers geführt.
MKA 208
Durch den Auftragnehmer sind mit Erstellung der Inspektionskonzepte Leistungen erforderlich, die über das geschuldete Maß hinaus gehen. Die Planung ist derzeit noch nicht abgenommen bzw. abnahmereif und kann so nicht an Dritte übergeben werden. Während der Erstellung der Inspektionskonzepte können Änderungen an der Planung notwendig werden, um Inspektionen tatsächlich zu ermöglichen. Um solche ggf. nötigen Änderungen ressourcensparend erkennen und bewerkstelligen zu können, ist es von Vorteil, die Erstellung der Inspektionskonzepte beim derzeitigen Planer zu belassen. Die Einarbeitung eines Dritten in die Planung wäre aufwendig und kostenintensiv.
MKA 218
Die Entwurfsplanung der hauptvertraglich gebundenen SÜ erfordert wegen der engen Verflechtung im Kreuzungsbereich der beiden Objekte die gleichzeitige zusätzliche Entwurfsplanung des Kanals. Die konstruktiv technische und bauzeitlich enge Verflechtung der beiden Maßnehmen mit vielfältigen Abhängigkeiten in einem gemeinsamen Entwurf zu bewältigen, umgeht die ansonsten unweigerlich zu erwartenden planerischen und wirtschaftlichen Risiken. Eine separate Vergabe der Leistung und Planung seitens eines Dritten würde zu zusätzlichem Koordinationsaufwand des derzeitigen Auftragnehmers führen, ohne dass dieser für den Auftraggeber wertschöpfend wäre. Weiterhin würde es zu zusätzlichen Terminverzögerungen in der Ausführung der Planungsleistung führen.
MKA 219
Da die Planung der Lärmschutzwände (inkl. Gründung) gem. Hauptvertrag pauschal vergütet wird erfolgt die Honorarermittlung nicht auf Grundlage der anrechenbaren Kosten nach HOAI und muss demzufolge zusätzlich vergütet werden. Die Planung zur Gründung der Torsionsbalken hat vielfältige Schnittstellen zu den Planungen der tangierenden Gewerke wie z.B. Stützwände, Lärmschutzwände, OLA und Leitungen Dritter. Nur durch die Erstellung der Planunterlagen aus einer Hand ist sichergestellt, dass eine koordinierte Planung entsteht. Eine separate Vergabe in dem fortgeschrittenen Planungsstadium mit vielfältigen Schnittstellen ist nicht beherrschbar. Eine Parallelplanung unterschiedlicher Auftragnehmer würde aufgrund der notwendigen Einarbeitung zur Verzögerungen führen, was eine Behinderung des bereits gebunden Planers zur Folge hätte.
MKA 232
Auf Basis der von Auftragnehmer erbrachten Vorentwurfsplanung für Leitungen Dritter sind zusätzliche besondere Leistungen in der Lph3 für alle Leitungen zur Integration in den Planungsprozess der Lph3 KIB und Verkehrsanlagen notwendig. Die darauf basierende Erstellung der Leitungskreuzungsvereinbarungen nach den jeweiligen Richtlinien ist Voraussetzung für die vom Auftragnehmer zu erbringende Leistung. Die Übernahme der weiterführenden Planung seitens eines Dritten würde zu zusätzlichem Koordinationsaufwand des derzeitigen Auftragnehmers führen, ohne dass dieser für den Auftraggeber wertschöpfend wäre. Weiterhin würde es zu zusätzlichen Terminverzögerungen in der Ausführung der Planungsleistung führen.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
MKA 195
Die vertraglich geschuldete Leistung umfasst die Planung von Lärmschutzwänden. Gegenstand dieses Nachtrages sind die Mehraufwendung, die für die Prüfung und Bewertung der zukünftigen Inspektionsfähigkeit von Lärmschutzwänden und der Überarbeitung der Planung aufgrund des geänderten Regelwerkes notwendig sind. Im Zuge des laufenden Projekts fand am 01.10.2023 eine Fortschreibung der Ril. 804.5501 in Verbindung mit der erstmaligen Einführung der Arbeitshilfe („804.5501 NV Arbeitshilfe für anliegerseitige Inspektionswege an LSW und alternative Inspektionskonzepte“) statt.
MKA 200
Die vertraglich geschuldete Leistung umfasst die Planung der westlich der EÜ Moosstraße gelegenen Straßenrampe mit 8 % Längsneigung auf Grundlage der Vorplanung aus 2020 bestehend aus Entwurfs- und Genehmigungsplanung der Objektplanung der Ingenieurbauwerke EÜ Moosstraße und der Stützwände entlang der Moosstraße, jeweils inkl. Tragwerksplanung sowie die Objektplanung Verkehrsanlage. Die Stadt Bamberg strebt im Zuge des Bahnausbaus eine Umgestaltung des Knotenpunktes Nürnberger- und Moosstraße an. Dies beinhaltet u.a. die Querschnittsänderung der Moosstraße und der Nürnberger Straße, was Auswirkungen auf das Längsgefälle der Westrampe der Moosstraße und auf die straßenbegleitenden Stützwände hat. Im Nachgang zur Auslegung der Blaudruckunterlagen hat die Stadt Bamberg ein Konzept zur Neuaufteilung der Kreuzung Nürnberger - Moosstraße vorgelegt, dessen Passfähigkeit zur Planung der Bahn geprüft werden musste.
MKA 201
Mehrfertigungen Genehmigungsplanung 2024
MKA 208
Es sind für die Eisenbahnbrücken, Straßenbrücken, Stützwände, Lärmschutzwände und Anprallschutzkonstruktionen im Projekt Knoten Bamberg Inspektionskonzepte zu den genannten Bauwerken in Bezug auf die Machbarkeit, Erreichbarkeit, Sperrungen, Kosten sowie hinsichtlich der Auswirkungen auf den Bahnbetrieb zu erstellen.
MKA 218
Erstellung der Entwurfsplanung des Kanals 1210 im Zuge der Entwurfsplanung SÜ Emil- -Kemmer-Straße.
MKA 219
Die vertraglich geschuldete Leistung umfasst die Planung von Lärmschutzwänden, inklusive deren Gründung. Im Zuge des Planungsfortschritts und der Fortschreibung zu den Leitungen Dritter entstand das Erfordernis, ergänzend zu den Regelbereichen der Gründung der Lärmschutzwände, Torsionsbalken u.a. über Leitungsquerungen zu planen. Insgesamt sind 16 Torsionsbalken zu planen. Die Ausschreibungsunterlagen enthielten keine Angaben zur Gründung der Lärmschutzwände mit Torsionsbalken. Den Unterlagen sind auch keine Informationen zu entnehmen, aus denen hervorgeht, dass für bestehende Querungen (Bestandsleitungen, Durchlässe oder PU Bahnhof Bamberg) Torsionsbalken zu planen sind, z.B. aufgrund einzuhaltender Schutzabstände. Folglich ist die ARGE bei der Kalkulation des Angebotshonorars nicht davon ausgegangen, dass für Torsionsbalken Planungen in der Objekt- und Tragwerksplanung zu erstellen sind.
MKA 232
Erstellung Leitungskreuzungsvereinbarungen und besondere Leistungen für Leitungen Dritter im Zuge der Lph3
MKA 195
Die vertraglich geschuldete Leistung umfasst die Planung von Lärmschutzwänden. Gegenstand dieses Nachtrages sind die Mehraufwendung, die für die Prüfung und Bewertung der zukünftigen Inspektionsfähigkeit von Lärmschutzwänden und der Überarbeitung der Planung aufgrund des geänderten Regelwerkes notwendig sind. Im Zuge des laufenden Projekts fand am 01.10.2023 eine Fortschreibung der Ril. 804.5501 in Verbindung mit der erstmaligen Einführung der Arbeitshilfe („804.5501 NV Arbeitshilfe für anliegerseitige Inspektionswege an LSW und alternative Inspektionskonzepte“) statt.
MKA 200
Die vertraglich geschuldete Leistung umfasst die Planung der westlich der EÜ Moosstraße gelegenen Straßenrampe mit 8 % Längsneigung auf Grundlage der Vorplanung aus 2020 bestehend aus Entwurfs- und Genehmigungsplanung der Objektplanung der Ingenieurbauwerke EÜ Moosstraße und der Stützwände entlang der Moosstraße, jeweils inkl. Tragwerksplanung sowie die Objektplanung Verkehrsanlage. Die Stadt Bamberg strebt im Zuge des Bahnausbaus eine Umgestaltung des Knotenpunktes Nürnberger- und Moosstraße an. Dies beinhaltet u.a. die Querschnittsänderung der Moosstraße und der Nürnberger Straße, was Auswirkungen auf das Längsgefälle der Westrampe der Moosstraße und auf die straßenbegleitenden Stützwände hat. Im Nachgang zur Auslegung der Blaudruckunterlagen hat die Stadt Bamberg ein Konzept zur Neuaufteilung der Kreuzung Nürnberger - Moosstraße vorgelegt, dessen Passfähigkeit zur Planung der Bahn geprüft werden musste.
MKA 201
Mehrfertigungen Genehmigungsplanung 2024
MKA 208
Es sind für die Eisenbahnbrücken, Straßenbrücken, Stützwände, Lärmschutzwände und Anprallschutzkonstruktionen im Projekt Knoten Bamberg Inspektionskonzepte zu den genannten Bauwerken in Bezug auf die Machbarkeit, Erreichbarkeit, Sperrungen, Kosten sowie hinsichtlich der Auswirkungen auf den Bahnbetrieb zu erstellen.
MKA 218
Erstellung der Entwurfsplanung des Kanals 1210 im Zuge der Entwurfsplanung SÜ Emil- -Kemmer-Straße.
MKA 219
Die vertraglich geschuldete Leistung umfasst die Planung von Lärmschutzwänden, inklusive deren Gründung. Im Zuge des Planungsfortschritts und der Fortschreibung zu den Leitungen Dritter entstand das Erfordernis, ergänzend zu den Regelbereichen der Gründung der Lärmschutzwände, Torsionsbalken u.a. über Leitungsquerungen zu planen. Insgesamt sind 16 Torsionsbalken zu planen. Die Ausschreibungsunterlagen enthielten keine Angaben zur Gründung der Lärmschutzwände mit Torsionsbalken. Den Unterlagen sind auch keine Informationen zu entnehmen, aus denen hervorgeht, dass für bestehende Querungen (Bestandsleitungen, Durchlässe oder PU Bahnhof Bamberg) Torsionsbalken zu planen sind, z.B. aufgrund einzuhaltender Schutzabstände. Folglich ist die ARGE bei der Kalkulation des Angebotshonorars nicht davon ausgegangen, dass für Torsionsbalken Planungen in der Objekt- und Tragwerksplanung zu erstellen sind.
MKA 232
Erstellung Leitungskreuzungsvereinbarungen und besondere Leistungen für Leitungen Dritter im Zuge der Lph3
Quelle: OJS 2024/S 235-735634 (2024-12-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-01-15) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-01-15+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
MKA 204
Im Zuge des Projektfortschritts wurde erkennbar, dass die geäußerten Verlangen der Straßenbaulastträger deutlich mehr Straßenbaumaßnahmen nach sich ziehen werden. Die bauzeitlichen Eingriffe in den Straßenverkehr (u.a. Umbau EÜen und damit verbundene Änderung der Verkehrsanlage Straße, bauzeitliche Behelfsbrücken an SÜen) mussten verkehrstechnisch untersucht und bewertet werden. Die Erstellung des Verkehrskonzeptes hat vielfältige Schnittstellen zu den Planungen der tangierenden Gewerke wie z.B. Verkehrsanlage, Umleitungs-, Bauphasen- und Baubetriebsplanung. Nur durch die Erstellung der Planunterlagen aus einer Hand ist sichergestellt, dass eine koordinierte Planung entsteht. Eine separate Vergabe in dem fortgeschrittenen Planungsstadium mit vielfältigen Schnittstellen ist nicht beherrschbar. Eine Parallelplanung unterschiedlicher Auftragnehmer würde aufgrund der notwendigen Einarbeitung zur Verzögerungen führen, was eine Behinderung des bereits gebunden Planers zur Folge hätte.
MKA 204
Im Zuge des Projektfortschritts wurde erkennbar, dass die geäußerten Verlangen der Straßenbaulastträger deutlich mehr Straßenbaumaßnahmen nach sich ziehen werden. Die bauzeitlichen Eingriffe in den Straßenverkehr (u.a. Umbau EÜen und damit verbundene Änderung der Verkehrsanlage Straße, bauzeitliche Behelfsbrücken an SÜen) mussten verkehrstechnisch untersucht und bewertet werden. Die Erstellung des Verkehrskonzeptes hat vielfältige Schnittstellen zu den Planungen der tangierenden Gewerke wie z.B. Verkehrsanlage, Umleitungs-, Bauphasen- und Baubetriebsplanung. Nur durch die Erstellung der Planunterlagen aus einer Hand ist sichergestellt, dass eine koordinierte Planung entsteht. Eine separate Vergabe in dem fortgeschrittenen Planungsstadium mit vielfältigen Schnittstellen ist nicht beherrschbar. Eine Parallelplanung unterschiedlicher Auftragnehmer würde aufgrund der notwendigen Einarbeitung zur Verzögerungen führen, was eine Behinderung des bereits gebunden Planers zur Folge hätte.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
MKA 204
Vertragsbestandteil ist das Ermitteln der wesentlichen Bauphasen unter Berücksichtigung der Verkehrslenkung und der Aufrechterhaltung des Betriebes während der Bauzeit ergänzt durch die Darstellung der durch die Baumaßnahme zu erwartenden Auswirkungen durch temporäre Sperrungen und Baustellenverkehre auf die städtische Verkehrslenkung.
Die Erarbeitung der verkehrstechnischen Untersuchungen erfolgt phasenweise:
Phase I: Verkehrsuntersuchungen bei zeitweiligen Straßensperrungen und daraus resultierend Aufstellung von Planfällen, die unterschiedliche Kombinationen aus Brücken- und Straßensperrungen im Bamberger Stadtgebiet darstellen und beschreiben.
Phase II: Umleitungskonzepte für motorisierten Individualverkehr, Busverkehr sowie Fuß- und Radverkehr für die in Phase I aufgestellten Planfälle
Phase III: Nachweis der Verkehrsqualität und Ausbauerfordernis bestehend aus der Überprüfung der Verkehrsqualität von Knotenpunkten und Knotenpunktfolgen und je nach Erfordernis anschließender Untersuchung von Maßnahmen zur Verbesserung des Verkehrsflusses
Inhalt dieses Nachtrags sind die Mehrkosten, die infolge umfangreicherer Verkehrstechnischer Untersuchungen zu bauzeitlichen Straßensperrungen angefallen sind.
Der Nachtrag umfasst zwei Teile:
Teil 1: Verkehrstechnische Untersuchung – Mehraufwendungen gegenüber der vertraglich vereinbarten und kalkulierten Leistung.
Teil 2: Vertiefende verkehrstechnische Untersuchung – Vertiefende Verkehrsuntersuchung zum Vorziehen der Realisierung EÜ „Zollnerstraße“ nach Anordnung AG
Diese Leistungen sind Bestandteil der Phase I wie oben beschrieben.
MKA 204
Vertragsbestandteil ist das Ermitteln der wesentlichen Bauphasen unter Berücksichtigung der Verkehrslenkung und der Aufrechterhaltung des Betriebes während der Bauzeit ergänzt durch die Darstellung der durch die Baumaßnahme zu erwartenden Auswirkungen durch temporäre Sperrungen und Baustellenverkehre auf die städtische Verkehrslenkung.
Die Erarbeitung der verkehrstechnischen Untersuchungen erfolgt phasenweise:
Phase I: Verkehrsuntersuchungen bei zeitweiligen Straßensperrungen und daraus resultierend Aufstellung von Planfällen, die unterschiedliche Kombinationen aus Brücken- und Straßensperrungen im Bamberger Stadtgebiet darstellen und beschreiben.
Phase II: Umleitungskonzepte für motorisierten Individualverkehr, Busverkehr sowie Fuß- und Radverkehr für die in Phase I aufgestellten Planfälle
Phase III: Nachweis der Verkehrsqualität und Ausbauerfordernis bestehend aus der Überprüfung der Verkehrsqualität von Knotenpunkten und Knotenpunktfolgen und je nach Erfordernis anschließender Untersuchung von Maßnahmen zur Verbesserung des Verkehrsflusses
Inhalt dieses Nachtrags sind die Mehrkosten, die infolge umfangreicherer Verkehrstechnischer Untersuchungen zu bauzeitlichen Straßensperrungen angefallen sind.
Der Nachtrag umfasst zwei Teile:
Teil 1: Verkehrstechnische Untersuchung – Mehraufwendungen gegenüber der vertraglich vereinbarten und kalkulierten Leistung.
Teil 2: Vertiefende verkehrstechnische Untersuchung – Vertiefende Verkehrsuntersuchung zum Vorziehen der Realisierung EÜ „Zollnerstraße“ nach Anordnung AG
Diese Leistungen sind Bestandteil der Phase I wie oben beschrieben.
Quelle: OJS 2025/S 011-029940 (2025-01-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-01-29) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-01-29+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
LÄ230 Für die notwendigen Umverlegungen von Leitungen Dritter sind unternehmensinterne Genehmigungen (UiG) im Rahmen des geltenden Vorschrifenwerkes der DBAG zu erwirken. Die hierfür erforderlichen Planungsleistungen sind die Basis für die weitere Planung und Durchführung der Leitungsumverlegungsmaßnahmen. Mit der Ausführung dieser Planungsleistung aus einer Hand ist sichergestellt, dass bereits vorhandene Kenntnisse genutzt werden können. Ein Dritter müsste zunächst in die Örtlichkeit und die Planung eingewiesen werden. Eine separate Vergabe im Wettbewerb würde somit im fortgeschrittenen Planungsstadium zu erheblichen Verzögerungen führen, was sich auf bereits gebundene Planungsleistungen negativ auswirkt. Der bereits gebundene AN wäre in der Vertragserfüllung, insbesondere bei der derzeit laufenden Planung für den PFA 22 behindert.
//
LÄ237 Gegenstand des Vertrags ist die Erstellung einer Antragsunterlage für die Planfeststellung einschließlich der Einwendungsbearbeitung. Aufgrund verfahrenstechnsicher Gründe ist eine erneute Offenlage mit Planungsänderungen notwendig, was eine weitere EInwendungsbearbeitung notwendig macht. Nur durch die Planung aus einer Hand ist eine koordinierte Planung sichergestellt. Eine sep. Vergabe in dem fortgeschrittenen Planungsstadium mit vielfältigen Schnittstellen ist nicht beherrschbar. Eine Parallelplanung untersch. Auftragnehmer würde aufgrund der notwendigen Einarbeitung zur Verzögerungen führen, was zu einer Behinderung des bereits gebundenen Planer zur Folge hätte.
LÄ230 Für die notwendigen Umverlegungen von Leitungen Dritter sind unternehmensinterne Genehmigungen (UiG) im Rahmen des geltenden Vorschrifenwerkes der DBAG zu erwirken. Die hierfür erforderlichen Planungsleistungen sind die Basis für die weitere Planung und Durchführung der Leitungsumverlegungsmaßnahmen. Mit der Ausführung dieser Planungsleistung aus einer Hand ist sichergestellt, dass bereits vorhandene Kenntnisse genutzt werden können. Ein Dritter müsste zunächst in die Örtlichkeit und die Planung eingewiesen werden. Eine separate Vergabe im Wettbewerb würde somit im fortgeschrittenen Planungsstadium zu erheblichen Verzögerungen führen, was sich auf bereits gebundene Planungsleistungen negativ auswirkt. Der bereits gebundene AN wäre in der Vertragserfüllung, insbesondere bei der derzeit laufenden Planung für den PFA 22 behindert.
//
LÄ237 Gegenstand des Vertrags ist die Erstellung einer Antragsunterlage für die Planfeststellung einschließlich der Einwendungsbearbeitung. Aufgrund verfahrenstechnsicher Gründe ist eine erneute Offenlage mit Planungsänderungen notwendig, was eine weitere EInwendungsbearbeitung notwendig macht. Nur durch die Planung aus einer Hand ist eine koordinierte Planung sichergestellt. Eine sep. Vergabe in dem fortgeschrittenen Planungsstadium mit vielfältigen Schnittstellen ist nicht beherrschbar. Eine Parallelplanung untersch. Auftragnehmer würde aufgrund der notwendigen Einarbeitung zur Verzögerungen führen, was zu einer Behinderung des bereits gebundenen Planer zur Folge hätte.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-02-10) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-02-10+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
MKA 238
Gegenstand der bisherigen Planung war die Erstellung der Antragsunterlage für due Genehmigungsplanung. Im Zuge der fortgeschrittenen Planung war diese fortzuschreiben und umzuplanen. Die Genehmigungsplanung hat vielfältige Schnittstellen zu den Planungen der tangierenden Gewerke wie z. B. der Verkehrsanlage, Trassierung, konstruktiven Ingenieurbau sowie der Planung der angrenzenden Bereiche im Planungsraum. Nur durch die Planung aus einer Hand ist eine koordinierte Planung sichergestellt. Eine sep. Vergabe in dem fortgeschrittenen Planungsstadium mit vielfältigen Schnittstellen ist nicht beherrschbar. Eine Parallelplanung untersch. Auftragnehmer würde aufgrund der notwendigen Einarbeitung zur Verzögerungen führen, was zu einer Behinderung des bereits gebundenen Planer zur Folge hätte.
MKA 238
Gegenstand der bisherigen Planung war die Erstellung der Antragsunterlage für due Genehmigungsplanung. Im Zuge der fortgeschrittenen Planung war diese fortzuschreiben und umzuplanen. Die Genehmigungsplanung hat vielfältige Schnittstellen zu den Planungen der tangierenden Gewerke wie z. B. der Verkehrsanlage, Trassierung, konstruktiven Ingenieurbau sowie der Planung der angrenzenden Bereiche im Planungsraum. Nur durch die Planung aus einer Hand ist eine koordinierte Planung sichergestellt. Eine sep. Vergabe in dem fortgeschrittenen Planungsstadium mit vielfältigen Schnittstellen ist nicht beherrschbar. Eine Parallelplanung untersch. Auftragnehmer würde aufgrund der notwendigen Einarbeitung zur Verzögerungen führen, was zu einer Behinderung des bereits gebundenen Planer zur Folge hätte.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-03-24) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-03-24+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
MKA 192
Auf Basis der von AN erbrachten Entwurfsplanung sind zusätzliche Planungsleistungen in der Objektplanung der
Ingenieurbauwerke als Fiktiventwürfe in der Lph3 für alle Kreuzungsbauwerke nach EKrG aufgrund der geänderter Verlangen der Stadt Bamberg zum Nachweis der technischen Durchführbarkeit und angemessene Wirtschaftlichkeit notwendig. Die darauf basierende Erstellung der Kreuzungsvereinbarungen entsprechend den Regelungen des EKrG ist für die Planung und Durchführung der Kreuzungsmaßnahmen notwendig und als Voraussetzung für die vom AN zu erbringende Leistung erforderlich. Die Übernahme der weiterführenden Planung seitens eines Dritten würde zu zusätzlichem Koordinationsaufwand des derzeitigen Auftragnehmers führen, ohne dass dieser für den Auftraggeber wertschöpfend wäre. Weiterhin würde es zu zusätzlichen Terminverzögerungen in der Ausführung der Planungsleistung führen.
MKA 225
Auf Basis der vom AN geänderten Entwurfsplanung und zusätzlichem Fiktiventwurf Kreuzungsmasse gemäß geänderten
Verlangen der Stadt Bamberg sind zusätzliche Änderungen des Fiktiventwurfes Stadt baut allein und der Kreuzungsvereinbarung der EÜ Moosstraße erforderlich. Dies ist als Voraussetzung für die beim AN beauftragten Erstellung der vollständigen Kreuzungsvereinbarung entsprechend den Regelungen des EKrG notwendig und somit als Voraussetzung für die vom AN zu erbringende Leistung erforderlich. Die Übernahme der zu ändernden Planung seitens eines Dritten würde zu zusätzlichem Koordinationsaufwand des derzeitigen Auftragnehmers führen, ohne dass dies für den Auftraggeber wertschöpfend wäre.
Weiterhin würde es zu zusätzlichen Terminverzögerungen in der Ausführung der Planungsleistung führen.
MKA 239
Auf Basis der von AN erbrachten Entwurfsplanung sind zusätzliche Planungsleistungen in der Objektplanung der Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen für einen Fiktiventwurf zu Ermittlung der kreuzungsbedingten Kosten der EÜ Moosstraße aufgrund geänderter Verlangen der Stadt Bamberg zum Nachweis der Abgrenzung der nicht kreuzungsbedingten Kosten und angemessenen Wirtschaftlichkeit notwendig. Dies ist als Voraussetzung für die beim AN beauftragten Erstellung der vollständigen Kreuzungsvereinbarung entsprechend den Regelungen des EKrG notwendig und somit als Voraussetzung für die vom AN zu erbringende Leistung erforderlich. Die Übernahme der weiterführenden Planung seitens eines Dritten würde zu zusätzlichem Koordinationsaufwand des derzeitigen Auftragnehmers führen, ohne dass dieser für den Auftraggeber wertschöpfend wäre. Weiterhin würde es zu zusätzlichen Terminverzögerungen in der Ausführung der Planungsleistung führen.
MKA 192
Auf Basis der von AN erbrachten Entwurfsplanung sind zusätzliche Planungsleistungen in der Objektplanung der
Ingenieurbauwerke als Fiktiventwürfe in der Lph3 für alle Kreuzungsbauwerke nach EKrG aufgrund der geänderter Verlangen der Stadt Bamberg zum Nachweis der technischen Durchführbarkeit und angemessene Wirtschaftlichkeit notwendig. Die darauf basierende Erstellung der Kreuzungsvereinbarungen entsprechend den Regelungen des EKrG ist für die Planung und Durchführung der Kreuzungsmaßnahmen notwendig und als Voraussetzung für die vom AN zu erbringende Leistung erforderlich. Die Übernahme der weiterführenden Planung seitens eines Dritten würde zu zusätzlichem Koordinationsaufwand des derzeitigen Auftragnehmers führen, ohne dass dieser für den Auftraggeber wertschöpfend wäre. Weiterhin würde es zu zusätzlichen Terminverzögerungen in der Ausführung der Planungsleistung führen.
MKA 225
Auf Basis der vom AN geänderten Entwurfsplanung und zusätzlichem Fiktiventwurf Kreuzungsmasse gemäß geänderten
Verlangen der Stadt Bamberg sind zusätzliche Änderungen des Fiktiventwurfes Stadt baut allein und der Kreuzungsvereinbarung der EÜ Moosstraße erforderlich. Dies ist als Voraussetzung für die beim AN beauftragten Erstellung der vollständigen Kreuzungsvereinbarung entsprechend den Regelungen des EKrG notwendig und somit als Voraussetzung für die vom AN zu erbringende Leistung erforderlich. Die Übernahme der zu ändernden Planung seitens eines Dritten würde zu zusätzlichem Koordinationsaufwand des derzeitigen Auftragnehmers führen, ohne dass dies für den Auftraggeber wertschöpfend wäre.
Weiterhin würde es zu zusätzlichen Terminverzögerungen in der Ausführung der Planungsleistung führen.
MKA 239
Auf Basis der von AN erbrachten Entwurfsplanung sind zusätzliche Planungsleistungen in der Objektplanung der Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen für einen Fiktiventwurf zu Ermittlung der kreuzungsbedingten Kosten der EÜ Moosstraße aufgrund geänderter Verlangen der Stadt Bamberg zum Nachweis der Abgrenzung der nicht kreuzungsbedingten Kosten und angemessenen Wirtschaftlichkeit notwendig. Dies ist als Voraussetzung für die beim AN beauftragten Erstellung der vollständigen Kreuzungsvereinbarung entsprechend den Regelungen des EKrG notwendig und somit als Voraussetzung für die vom AN zu erbringende Leistung erforderlich. Die Übernahme der weiterführenden Planung seitens eines Dritten würde zu zusätzlichem Koordinationsaufwand des derzeitigen Auftragnehmers führen, ohne dass dieser für den Auftraggeber wertschöpfend wäre. Weiterhin würde es zu zusätzlichen Terminverzögerungen in der Ausführung der Planungsleistung führen.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-04-23) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Postleitzahl: 96047
Postort: Bamberg
Region: Bamberg, Kreisfreie Stadt
🏙️
Ergänzende Informationen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: abfa7567-e3cb-4aff-9413-f15d6a6504f8
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞 Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-04-23+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
MKA202) Im Nachgang der Erstvorlage der Auslobungsunterlage wurde erkennbar, dass zur Durchführung des Wettbewerbs weitere vertiefende Planunterlagen und Erläuterungen und damit verbunden die Fortschreibung der Auslobungsunterlage erforderlich sind. Die Erstellung der dafür nötigen Planunterlagen erfordert ein umfassendes Wissen über den laufenden Planungsprozess und Kenntnisse über die Projekthistorie. Nur durch die Erstellung der Planunterlagen aus einer Hand ist sichergestellt, dass eine koordinierte Planung entsteht. Eine separate Vergabe in dem fortgeschrittenen Planungsstadium mit vielfältigen Schnittstellen ist nicht beherrschbar. Eine Parallelplanung unterschiedlicher Auftragnehmer würde aufgrund der notwendigen Einarbeitung zur Verzögerungen führen, was eine Behinderung des bereits gebunden Planers zur Folge hätte
MKA202) Im Nachgang der Erstvorlage der Auslobungsunterlage wurde erkennbar, dass zur Durchführung des Wettbewerbs weitere vertiefende Planunterlagen und Erläuterungen und damit verbunden die Fortschreibung der Auslobungsunterlage erforderlich sind. Die Erstellung der dafür nötigen Planunterlagen erfordert ein umfassendes Wissen über den laufenden Planungsprozess und Kenntnisse über die Projekthistorie. Nur durch die Erstellung der Planunterlagen aus einer Hand ist sichergestellt, dass eine koordinierte Planung entsteht. Eine separate Vergabe in dem fortgeschrittenen Planungsstadium mit vielfältigen Schnittstellen ist nicht beherrschbar. Eine Parallelplanung unterschiedlicher Auftragnehmer würde aufgrund der notwendigen Einarbeitung zur Verzögerungen führen, was eine Behinderung des bereits gebunden Planers zur Folge hätte
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
MKA202) Vertragsbestandteil ist die Vorbereitung eines städtebaulichen Wettbewerbs zur Gestaltung der Lärmschutzwände sowie Organisierung aller für dessen Durchführung notwendigen Leistungen. Darin beinhaltet ist die Bereitstellung der erforderlichen Planunterlagen der Lärmschutzwände, sowie die Auslobungsunterlage.
Es sind zusätzliche Planunterlagen (Abwicklungen der Widerlager, Lagepläne und Schnitte), in einer für einen Gestaltungswettbewerb angemessenen Darstellungstiefe, für vier Ingenieurbauwerke zu erstellen: EÜ Nürnberger Straße, EÜ Moosstraße, EÜ Zollnerstraße und EÜ Memmelsdorfer Straße.
MKA202) Vertragsbestandteil ist die Vorbereitung eines städtebaulichen Wettbewerbs zur Gestaltung der Lärmschutzwände sowie Organisierung aller für dessen Durchführung notwendigen Leistungen. Darin beinhaltet ist die Bereitstellung der erforderlichen Planunterlagen der Lärmschutzwände, sowie die Auslobungsunterlage.
Es sind zusätzliche Planunterlagen (Abwicklungen der Widerlager, Lagepläne und Schnitte), in einer für einen Gestaltungswettbewerb angemessenen Darstellungstiefe, für vier Ingenieurbauwerke zu erstellen: EÜ Nürnberger Straße, EÜ Moosstraße, EÜ Zollnerstraße und EÜ Memmelsdorfer Straße.
Quelle: OJS 2025/S 081-267865 (2025-04-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-05-19) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Postleitzahl: 80634
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-05-19+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
MKA 214
Für die öffentliche Präsentation des Umbaus des Knoten Bamberg wird das Projekt in einem InfoCenter präsentiert und der Öffentlichkeit erläutert. Die Nutzbarmachung der Räume umfasst weitgehende Umbaumaßnahmen, während bei der Ausschreibung davon ausgegangen wurde, dass ein einfaches Herrichten reichen würde. Die hierfür erforderlichen Planungsleistungen sind Gegenstand der Leistungsänderung, soweit der Auftragnehmer hiermit nicht bereits beauftragt war.
MKA 214
Für die öffentliche Präsentation des Umbaus des Knoten Bamberg wird das Projekt in einem InfoCenter präsentiert und der Öffentlichkeit erläutert. Die Nutzbarmachung der Räume umfasst weitgehende Umbaumaßnahmen, während bei der Ausschreibung davon ausgegangen wurde, dass ein einfaches Herrichten reichen würde. Die hierfür erforderlichen Planungsleistungen sind Gegenstand der Leistungsänderung, soweit der Auftragnehmer hiermit nicht bereits beauftragt war.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
MKA 214
Das Nachtragsangebot 214 ergänzt das Nachtragsangebot 79. Für den NT 79 hat der AG den unstrittigen Honoraranteil beauftragt.
Quelle: OJS 2025/S 096-322611 (2025-05-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-07-21) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Postleitzahl: 60327
Postort: Frankfurt am Main
Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
🏙️
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-07-21+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
MKA 194
Während der Erstellung der Kostenplanung können Änderungen an der Planung notwendig werden. Hierbei geht es hauptsächlich um Anforderungen der Anlagebuchhaltung. Jeder Kostenplan muss einer eigenen Anlage entsprechen. Kosten, die mehreren Anlagen entsprechen dürfen nicht in einem Kostenplan verschachtelt werden. Zur Klärung dieser Sachverhalte wurden der wöchentliche Termin "Abstimmung Projektstruktur/Kostenplanung" genutzt. Die Kostenplanung ist derzeit noch nicht abgenommen und kann so nicht an die Planer der nachführenden Leistungsphasen weitergegeben werden.
Aufgrund der Komplexität ist es aus technischen, wirtschaftlichen und zeitlichen Gründen nicht möglich, die Kostenplanung von einem Dritten fertigstellen zu lassen.
MKA 194
Während der Erstellung der Kostenplanung können Änderungen an der Planung notwendig werden. Hierbei geht es hauptsächlich um Anforderungen der Anlagebuchhaltung. Jeder Kostenplan muss einer eigenen Anlage entsprechen. Kosten, die mehreren Anlagen entsprechen dürfen nicht in einem Kostenplan verschachtelt werden. Zur Klärung dieser Sachverhalte wurden der wöchentliche Termin "Abstimmung Projektstruktur/Kostenplanung" genutzt. Die Kostenplanung ist derzeit noch nicht abgenommen und kann so nicht an die Planer der nachführenden Leistungsphasen weitergegeben werden.
Aufgrund der Komplexität ist es aus technischen, wirtschaftlichen und zeitlichen Gründen nicht möglich, die Kostenplanung von einem Dritten fertigstellen zu lassen.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
MKA 194
Für die Entwurfsplanung/Gesamtplanung ist eine vollständige Kostenplanung nach technischen und wirtschaftlichen Kriterien unter Vorgaben der Anlagenbuchhaltung zu erstellen.
Quelle: OJS 2025/S 138-477382 (2025-07-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-08-22) Auftragsvergabe Name und Anschrift des Auftragnehmers
Postleitzahl: 90489
Postort: Nürnberg
Region: Nürnberg, Kreisfreie Stadt
🏙️
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-08-22+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Auf Basis der vom AN erbrachten Entwurfsplanung sind zusätzliche Planungsleistungen in der Objektplanung der Ingenieurbauwerke und der zugehörigen Verkehrsanlagen als Fiktiventwürfe für die Ablöseberechnung in der Lph3 für alle Kreuzungsbauwerke nach EKrG aufgrund der geänderter Verlangen der Stadt Bamberg zur Ermittlung der voraussichtlichen Ablösebeträge notwendig. Die darauf basierende Erstellung der beauftragten vollständigen Kreuzungsvereinbarungen entsprechend den Regelungen des EKrG ist für die Planung und Durchführung der Kreuzungsmaßnahmen erforderlich. Die Übernahme der zusätzlichen Planung seitens eines Dritten würde zu vielfältigen komplexen Schnittstellen des derzeitigen
Auftragnehmers führen, ohne dass dieser für den Auftraggeber wertschöpfend wäre. Weiterhin würde es zu zusätzlichen Terminverzögerungen in der Ausführung der Planungsleistung führen.
Auf Basis der vom AN erbrachten Entwurfsplanung sind zusätzliche Planungsleistungen in der Objektplanung der Ingenieurbauwerke und der zugehörigen Verkehrsanlagen als Fiktiventwürfe für die Ablöseberechnung in der Lph3 für alle Kreuzungsbauwerke nach EKrG aufgrund der geänderter Verlangen der Stadt Bamberg zur Ermittlung der voraussichtlichen Ablösebeträge notwendig. Die darauf basierende Erstellung der beauftragten vollständigen Kreuzungsvereinbarungen entsprechend den Regelungen des EKrG ist für die Planung und Durchführung der Kreuzungsmaßnahmen erforderlich. Die Übernahme der zusätzlichen Planung seitens eines Dritten würde zu vielfältigen komplexen Schnittstellen des derzeitigen
Auftragnehmers führen, ohne dass dieser für den Auftraggeber wertschöpfend wäre. Weiterhin würde es zu zusätzlichen Terminverzögerungen in der Ausführung der Planungsleistung führen.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
222: Erstellung Fiktiventwürfe für Ablöseberechnungen und Ablöseberechnungen zur Erstellung vollständiger Kreuzungsvereinbarungen