Bioabfallentsorgung
Der im WW-Kreis anfallende und vom Auftraggeber selbst eingesammelte Bioabfall ist entweder auf einer geeigneten Umschlaganlage zum Weitertransport in Behandlungsanlagen oder alternativ direkt an einer Behandlungsanlage vom Auftraggeber zu übernehmen und einschließlich Erbringung erforderlicher Logistikleistungen fach- und normgerecht zu behandeln und zu entsorgen. Hierbei ist im Sinne einer ökologisch hochwertigen Kaskadennutzung ein Anteil von min. 60 Masseprozent der Bioabfälle einer anaeroben Behandlung (Vergärung) zuzuführen. Im Übrigen können mit Rücksicht auf den allgemein gültigen Vorrang der Verwertung vor der Beseitigung von Abfällen auch andere Behandlungsverfahren einbezogen werden. Das schließt insbesondere die Verwertungsmöglichkeit der Bioabfälle mittels Kompostierung sowie mittels energetischer Verwertung ein.
Die zur Abfallübernahme vorgesehene Anlage darf maximal 40 Fahrtkilometer vom Auftraggeber-Betriebsstandort D-56424 Moschheim, Bodener Straße 15, entfernt sein.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-07-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-06-09.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2017-06-09
|
Auftragsbekanntmachung
|
2017-09-07
|
Bekanntmachung über vergebene Aufträge
|