Der im WW-Kreis anfallende und vom Auftraggeber selbst eingesammelte Bioabfall ist entweder auf einer geeigneten Umschlaganlage zum Weitertransport in Behandlungsanlagen oder alternativ direkt an einer Behandlungsanlage vom Auftraggeber zu übernehmen und einschließlich Erbringung erforderlicher Logistikleistungen fach- und normgerecht zu behandeln und zu entsorgen. Hierbei ist im Sinne einer ökologisch hochwertigen Kaskadennutzung ein Anteil von min. 60 Masseprozent der Bioabfälle einer anaeroben Behandlung (Vergärung) zuzuführen. Im Übrigen können mit Rücksicht auf den allgemein gültigen Vorrang der Verwertung vor der Beseitigung von Abfällen auch andere Behandlungsverfahren einbezogen werden. Das schließt insbesondere die Verwertungsmöglichkeit der Bioabfälle mittels Kompostierung sowie mittels energetischer Verwertung ein. Die zur Abfallübernahme vorgesehene Anlage darf maximal 40 Fahrtkilometer vom Auftraggeber-Betriebsstandort D-56424 Moschheim, Bodener Straße 15, entfernt sein.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-07-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-06-09.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-06-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle
Kurze Beschreibung:
Der im WW-Kreis anfallende und vom Auftraggeber selbst eingesammelte Bioabfall ist entweder auf einer geeigneten Umschlaganlage zum Weitertransport in Behandlungsanlagen oder alternativ direkt an einer Behandlungsanlage vom Auftraggeber zu übernehmen und einschließlich Erbringung erforderlicher Logistikleistungen fach- und normgerecht zu behandeln und zu entsorgen. Hierbei ist im Sinne einer ökologisch hochwertigen Kaskadennutzung ein Anteil von min. 60 Masseprozent der Bioabfälle einer anaeroben Behandlung (Vergärung) zuzuführen. Im Übrigen können mit Rücksicht auf den allgemein gültigen Vorrang der Verwertung vor der Beseitigung von Abfällen auch andere Behandlungsverfahren einbezogen werden. Das schließt insbesondere die Verwertungsmöglichkeit der Bioabfälle mittels Kompostierung sowie mittels energetischer Verwertung ein.
Die zur Abfallübernahme vorgesehene Anlage darf maximal 40 Fahrtkilometer vom Auftraggeber-Betriebsstandort D-56424 Moschheim, Bodener Straße 15, entfernt sein.
Der im WW-Kreis anfallende und vom Auftraggeber selbst eingesammelte Bioabfall ist entweder auf einer geeigneten Umschlaganlage zum Weitertransport in Behandlungsanlagen oder alternativ direkt an einer Behandlungsanlage vom Auftraggeber zu übernehmen und einschließlich Erbringung erforderlicher Logistikleistungen fach- und normgerecht zu behandeln und zu entsorgen. Hierbei ist im Sinne einer ökologisch hochwertigen Kaskadennutzung ein Anteil von min. 60 Masseprozent der Bioabfälle einer anaeroben Behandlung (Vergärung) zuzuführen. Im Übrigen können mit Rücksicht auf den allgemein gültigen Vorrang der Verwertung vor der Beseitigung von Abfällen auch andere Behandlungsverfahren einbezogen werden. Das schließt insbesondere die Verwertungsmöglichkeit der Bioabfälle mittels Kompostierung sowie mittels energetischer Verwertung ein.
Die zur Abfallübernahme vorgesehene Anlage darf maximal 40 Fahrtkilometer vom Auftraggeber-Betriebsstandort D-56424 Moschheim, Bodener Straße 15, entfernt sein.
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Westerwaldkreis-Abfallwirtschaftsbetrieb
Postanschrift: Bodener Str. 15
Postleitzahl: 56424
Postort: Moschheim
Kontakt
Internetadresse: http://www.wab.rlp.de🌏
E-Mail: bherborn@wab.rlp.de📧
Telefon: +49 2602/6806-350📞
Fax: +49 2602/6806-511 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E97588375🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-06-09 📅
Einreichungsfrist: 2017-07-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-06-13 📅
Datum des Beginns: 2018-09-01 📅
Datum des Endes: 2021-08-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 111-223573
ABl. S-Ausgabe: 111
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der im WW-Kreis anfallende und vom Auftraggeber selbst eingesammelte Bioabfall ist entweder auf einer geeigneten Umschlaganlage zum Weitertransport in Behandlungsanlagen oder alternativ direkt an einer Behandlungsanlage vom Auftraggeber zu übernehmen und einschließlich Erbringung erforderlicher Logistikleistungen fach- und normgerecht zu behandeln und zu entsorgen. Hierbei ist im Sinne einer ökologisch hochwertigen Kaskadennutzung ein Anteil von min. 60 Masseprozent der Bioabfälle einer anaeroben Behandlung (Vergärung) zuzuführen. Im Übrigen können mit Rücksicht auf den allgemein gültigen Vorrang der Verwertung vor der Beseitigung von Abfällen auch andere Behandlungsverfahren einbezogen werden. Das schließt insbesondere die Verwertungsmöglichkeit der Bioabfälle mittels Kompostierung sowie mittels energetischer Verwertung ein.
Der im WW-Kreis anfallende und vom Auftraggeber selbst eingesammelte Bioabfall ist entweder auf einer geeigneten Umschlaganlage zum Weitertransport in Behandlungsanlagen oder alternativ direkt an einer Behandlungsanlage vom Auftraggeber zu übernehmen und einschließlich Erbringung erforderlicher Logistikleistungen fach- und normgerecht zu behandeln und zu entsorgen. Hierbei ist im Sinne einer ökologisch hochwertigen Kaskadennutzung ein Anteil von min. 60 Masseprozent der Bioabfälle einer anaeroben Behandlung (Vergärung) zuzuführen. Im Übrigen können mit Rücksicht auf den allgemein gültigen Vorrang der Verwertung vor der Beseitigung von Abfällen auch andere Behandlungsverfahren einbezogen werden. Das schließt insbesondere die Verwertungsmöglichkeit der Bioabfälle mittels Kompostierung sowie mittels energetischer Verwertung ein.
Die zur Abfallübernahme vorgesehene Anlage darf maximal 40 Fahrtkilometer vom Auftraggeber-Betriebsstandort D-56424 Moschheim, Bodener Straße 15, entfernt sein.
Der Westerwaldkreis-AbfallwirtschaftsBetrieb (WAB) – nachfolgend als Auftraggeber bezeichnet – ist ein Eigenbetrieb des Westerwaldkreises nach der Eigenbetriebsordnung Rheinland Pfalz. Er ist zuständig für die kommunale Abfallwirtschaft im Westerwaldkreis in seinen politischen Grenzen mit ca. 200.000 Einwohnern und einer Fläche von ca. 1 000 km
Der Westerwaldkreis-AbfallwirtschaftsBetrieb (WAB) – nachfolgend als Auftraggeber bezeichnet – ist ein Eigenbetrieb des Westerwaldkreises nach der Eigenbetriebsordnung Rheinland Pfalz. Er ist zuständig für die kommunale Abfallwirtschaft im Westerwaldkreis in seinen politischen Grenzen mit ca. 200.000 Einwohnern und einer Fläche von ca. 1 000 km
Der Auftraggeber beabsichtigt, den Auftrag zur ordnungsgemäßen Behandlung des von ihm auf dem Gebiet des Westerwaldkreises gesammelten Bioabfalls (AVV 20 03 01) ab dem 01. September 2018 erneut zu vergeben.
Der Auftragsgegenstand lässt sich zusammengefasst so beschreiben, dass der künftige Auftragnehmer den im Westerwaldkreis anfallenden und vom Auftraggeber selbst eingesammelten Bioabfall entweder auf einer geeigneten Umschlaganlage zum Weitertransport in eine Behandlungsanlage oder alternativ direkt an einer Behandlungsanlage vom Auftraggeber zu übernehmen und anschließend fach- und normgerecht zu behandeln und zu entsorgen hat. Hierbei ist im Sinne einer ökologisch hochwertigen Kaskadennutzung mindestens ein Anteil von 60 Masseprozent der Bioabfälle einer anaeroben Behandlung (Vergärung) zuzuführen. Im Übrigen können mit Rücksicht auf den allgemein gültigen Vorrang der Verwertung vor der Beseitigung von Abfällen auch andere Behandlungsverfahren einbezogen werden. Das schließt insbesondere die Verwertungsmöglichkeit der Bioabfälle mittels Kompostierung sowie mittels energetischer Verwertung ein.
Der Auftragsgegenstand lässt sich zusammengefasst so beschreiben, dass der künftige Auftragnehmer den im Westerwaldkreis anfallenden und vom Auftraggeber selbst eingesammelten Bioabfall entweder auf einer geeigneten Umschlaganlage zum Weitertransport in eine Behandlungsanlage oder alternativ direkt an einer Behandlungsanlage vom Auftraggeber zu übernehmen und anschließend fach- und normgerecht zu behandeln und zu entsorgen hat. Hierbei ist im Sinne einer ökologisch hochwertigen Kaskadennutzung mindestens ein Anteil von 60 Masseprozent der Bioabfälle einer anaeroben Behandlung (Vergärung) zuzuführen. Im Übrigen können mit Rücksicht auf den allgemein gültigen Vorrang der Verwertung vor der Beseitigung von Abfällen auch andere Behandlungsverfahren einbezogen werden. Das schließt insbesondere die Verwertungsmöglichkeit der Bioabfälle mittels Kompostierung sowie mittels energetischer Verwertung ein.
Die durch die Behandlung und Entsorgung der Bioabfälle des Auftraggebers in den Umschlag- und/oder Entsorgungsanlagen entstehenden Output-Stoffströme hat der künftige Auftragnehmer in eigener Verantwortung vollständig zu übernehmen. Dies gilt auch für die Abtrennung und Entsorgung der enthaltenen Störstoffe.
Die durch die Behandlung und Entsorgung der Bioabfälle des Auftraggebers in den Umschlag- und/oder Entsorgungsanlagen entstehenden Output-Stoffströme hat der künftige Auftragnehmer in eigener Verantwortung vollständig zu übernehmen. Dies gilt auch für die Abtrennung und Entsorgung der enthaltenen Störstoffe.
Um die sichere Einhaltung der Abfuhrpläne des Auftraggebers für die Straßensammlung zu gewährleisten, darf weder die zur Übernahme der Bioabfälle angebotene Umschlaganlage (für den auftragnehmerseitigen Weitertransport in eine Behandlungs-/Entsorgungsanlage) noch die für eine Direktanlieferung der Bioabfälle angebotene Behandlungs-/Entsorgungsanlage weiter als 40 Fahrtkilometer vom Betriebshof des Auftraggebers in 56424 Moschheim, Bodener Straße 15, entfernt liegen (einfache Fahrtstrecke gemäß Routenplaner google maps, LKW, kürzeste Entfernung).
Um die sichere Einhaltung der Abfuhrpläne des Auftraggebers für die Straßensammlung zu gewährleisten, darf weder die zur Übernahme der Bioabfälle angebotene Umschlaganlage (für den auftragnehmerseitigen Weitertransport in eine Behandlungs-/Entsorgungsanlage) noch die für eine Direktanlieferung der Bioabfälle angebotene Behandlungs-/Entsorgungsanlage weiter als 40 Fahrtkilometer vom Betriebshof des Auftraggebers in 56424 Moschheim, Bodener Straße 15, entfernt liegen (einfache Fahrtstrecke gemäß Routenplaner google maps, LKW, kürzeste Entfernung).
Sofern die Bioabfälle unter den genannten Bedingungen durch den Auftraggeber nicht direkt bei einer Bioabfallbehandlungs-/Entsorgungsanlage angeliefert werden, hat der künftige Auftragnehmer die vorausgehende Verladung der Bioabfälle auf einer Umschlaganlage zum Weitertransport in eine Behandlungs-/Entsorgungsanlage mittels flüssigkeitsdichter Transporteinheiten sicherzustellen. Diese Umlade- und Transportleistungen hat der Bieter/Auftragnehmer in eigener Verantwortung zu erbringen und in den Angebotspreis einzukalkulieren.
Sofern die Bioabfälle unter den genannten Bedingungen durch den Auftraggeber nicht direkt bei einer Bioabfallbehandlungs-/Entsorgungsanlage angeliefert werden, hat der künftige Auftragnehmer die vorausgehende Verladung der Bioabfälle auf einer Umschlaganlage zum Weitertransport in eine Behandlungs-/Entsorgungsanlage mittels flüssigkeitsdichter Transporteinheiten sicherzustellen. Diese Umlade- und Transportleistungen hat der Bieter/Auftragnehmer in eigener Verantwortung zu erbringen und in den Angebotspreis einzukalkulieren.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 5 265 000 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen: Zeitlich begrenzte Verlängerungsoption.
Beschreibung der Optionen: Die Ausschreibung enthält eine zwei-jährige Vertragsverlängerungsoption.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Gesamter Westerwaldkreis.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
A1 Formblatt Nr. 124 VHB Bund – auch für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft
A2 Eigenerklärung, dass weder das Unternehmen noch Angehörige des Unternehmens im Zusammenhang mit der Tätigkeit für das Unternehmen nach dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit, dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder dem Mindestlohngesetz mit einer Freiheits- oder Geldstrafe oder einem Bußgeld belegt wurden und dass ein solches Verfahren nicht anhängig ist.
A2 Eigenerklärung, dass weder das Unternehmen noch Angehörige des Unternehmens im Zusammenhang mit der Tätigkeit für das Unternehmen nach dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit, dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder dem Mindestlohngesetz mit einer Freiheits- oder Geldstrafe oder einem Bußgeld belegt wurden und dass ein solches Verfahren nicht anhängig ist.
— auch für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
B1 Eigenerklärung, dass keine steuer- und/oder abgabenrechtlichen Straf- oder Vollstreckungsverfahren anhängig sind.
— auch für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft,
— auch für Nachunternehmer.
B 2 Schriftliche Zusage eines Kreditinstitutes/Kreditversicherers für die erforderliche Vertragserfüllungsbürgschaft nach Ziffer 1.14.
B 4 Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5 000 000 EUR für die in § 8 Nr. 2 des beigefügten Dienstleistungsvertrages genannten Risiken.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
C 1 Benennung und Beschreibung der für die Ausführung der zu vergebenden Leistung vorgesehenen Anlage(n) und technische(n) Ausrüstung(en), der rechtlich und tatsächlich frei verfügbaren Behandlungskapazitäten sowie der Entsorgungs- und Verwertungswege für die die Behandlungs-/Entsorgungsanlage verlassenden Stoffströme.
C 1 Benennung und Beschreibung der für die Ausführung der zu vergebenden Leistung vorgesehenen Anlage(n) und technische(n) Ausrüstung(en), der rechtlich und tatsächlich frei verfügbaren Behandlungskapazitäten sowie der Entsorgungs- und Verwertungswege für die die Behandlungs-/Entsorgungsanlage verlassenden Stoffströme.
Für den Fall, dass die Anlage(n) nicht im Eigentum des Bieters steht (stehen):
Erklärung zum rechtlichen und tatsächlichen Zugriff darauf sowie geeignete Unterlagen, welche die Verfügbarkeit belegen.
Zur Vergleichbarkeit dieser Angaben ist der beigefügte „WAB-Formularsatz Bioabfall“ zu verwenden.
— auch für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft,
— auch für Nachunternehmer.
C 2 Benennung und Nachweis der fachlichen Qualifikation der verantwortlichen Personen des die abfallwirtschaftliche Leistung (Bioabfallbehandlung) ausführenden Unternehmens gemäß der Entsorgungsfachbetriebeverordnung oder mittels eines vergleichbaren Qualifikationsstandards.
C 2 Benennung und Nachweis der fachlichen Qualifikation der verantwortlichen Personen des die abfallwirtschaftliche Leistung (Bioabfallbehandlung) ausführenden Unternehmens gemäß der Entsorgungsfachbetriebeverordnung oder mittels eines vergleichbaren Qualifikationsstandards.
C 3 Eigenerklärung des die abfallwirtschaftliche Leistung ausführenden Unternehmens, dass die für die Leistungserbringung vorgesehene(n) Anlage(n) öffentlich rechtlich genehmigt sind. Der AG behält sich vor, von den Bietern der engeren Wahl die Vorlage sämtlicher Anlagengenehmigungen nachzufordern.
C 3 Eigenerklärung des die abfallwirtschaftliche Leistung ausführenden Unternehmens, dass die für die Leistungserbringung vorgesehene(n) Anlage(n) öffentlich rechtlich genehmigt sind. Der AG behält sich vor, von den Bietern der engeren Wahl die Vorlage sämtlicher Anlagengenehmigungen nachzufordern.
— auch für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft
— auch für Nachunternehmer
C 4 Nachweis des die abfallwirtschaftliche Leistung ausführenden Unternehmens über die aktuelle Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gem. §§ 56, 57 KrW-/AbfG oder über ein vergleichbares Qualitätsmanagementsystem für das ausschreibungsgegenständliche Leistungsspektrum.
C 4 Nachweis des die abfallwirtschaftliche Leistung ausführenden Unternehmens über die aktuelle Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gem. §§ 56, 57 KrW-/AbfG oder über ein vergleichbares Qualitätsmanagementsystem für das ausschreibungsgegenständliche Leistungsspektrum.
D Dienstleistungsvertrag:
Der als Teil 5. „Dienstleistungsvertrag für die Bioabfallbehandlung im Westerwaldkreis“ den Vergabeunterlagen beigefügte Vertrag ist unterschrieben zusammen mit dem Angebot vorzulegen. Er ist für die Leistungsausführung bzw. das Angebot bindend.
E Ggf. Bietergemeinschaftserklärung / F Ggf. Unterauftragnehmererklärung / Für alle Eigenerklärungen bleibt die Nachforderung von Original-Bestätigungen vorbehalten.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-09-24 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-07-26 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: D-55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131162234📞
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Fax: +49 6131162113 📠
Internetadresse: www.mwvlw.rlp.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Westerwaldkreis-Abfallwirtschaftsbetrieb
Postanschrift: Bodener Straße 15
Postort: Moschheim
Postleitzahl: 56424
Telefon: +49 260268060📞
E-Mail: bherborn@wab.rlp.de📧
Fax: +49 26026806511 📠
Internetadresse: www.wab.rlp.de🌏
Quelle: OJS 2017/S 111-223573 (2017-06-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-09-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der im WW-Kreis anfallende und vom Auftraggeber selbst eingesammelte Bioabfall ist entweder auf einer geeigneten Umschlaganlage zum Weitertransport in Behandlungsanlagen oder alternativ direkt an einer Behandlungsanlage vom Auftraggeber zu übernehmen und einschließlich Erbringung erforderlicher Logistikleistungen fach- und normgerecht zu behandeln und zu entsorgen. Hierbei ist im Sinne einer ökologisch hochwertigen Kaskadennutzung ein Anteil von min. 60 Masseprozent der Bioabfälle einer anaeroben Behandlung (Vergärung) zuzuführen. Im Übrigen können mit Rücksicht auf den allgemein gültigen Vorrang der Verwertung vor der Beseitigung von Abfällen auch andere Behandlungsverfahren einbezogen werden. Das schließt insbesondere die Verwertungsmöglichkeit der Bioabfälle mittels Kompostierung sowie mittels energetischer Verwertung ein.
Die zur Abfallübernahme vorgesehene Anlage darf maximal 40 Fahrtkilometer vom Auftraggeber-Betriebsstandort 56424 Moschheim, Bodener Straße 15, entfernt sein.
Der im WW-Kreis anfallende und vom Auftraggeber selbst eingesammelte Bioabfall ist entweder auf einer geeigneten Umschlaganlage zum Weitertransport in Behandlungsanlagen oder alternativ direkt an einer Behandlungsanlage vom Auftraggeber zu übernehmen und einschließlich Erbringung erforderlicher Logistikleistungen fach- und normgerecht zu behandeln und zu entsorgen. Hierbei ist im Sinne einer ökologisch hochwertigen Kaskadennutzung ein Anteil von min. 60 Masseprozent der Bioabfälle einer anaeroben Behandlung (Vergärung) zuzuführen. Im Übrigen können mit Rücksicht auf den allgemein gültigen Vorrang der Verwertung vor der Beseitigung von Abfällen auch andere Behandlungsverfahren einbezogen werden. Das schließt insbesondere die Verwertungsmöglichkeit der Bioabfälle mittels Kompostierung sowie mittels energetischer Verwertung ein.
Die zur Abfallübernahme vorgesehene Anlage darf maximal 40 Fahrtkilometer vom Auftraggeber-Betriebsstandort 56424 Moschheim, Bodener Straße 15, entfernt sein.
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die zur Abfallübernahme vorgesehene Anlage darf maximal 40 Fahrtkilometer vom Auftraggeber-Betriebsstandort 56424 Moschheim, Bodener Straße 15, entfernt sein.
Der Westerwaldkreis-AbfallwirtschaftsBetrieb (WAB) – nachfolgend als Auftraggeber bezeichnet – ist ein Eigenbetrieb des Westerwaldkreises nach der Eigenbetriebsordnung Rheinland Pfalz. Er ist zuständig für die kommunale Abfallwirtschaft im Westerwaldkreis in seinen politischen Grenzen mit ca. 200 000 Einwohnern und einer Fläche von ca. 1 000 km
Der Westerwaldkreis-AbfallwirtschaftsBetrieb (WAB) – nachfolgend als Auftraggeber bezeichnet – ist ein Eigenbetrieb des Westerwaldkreises nach der Eigenbetriebsordnung Rheinland Pfalz. Er ist zuständig für die kommunale Abfallwirtschaft im Westerwaldkreis in seinen politischen Grenzen mit ca. 200 000 Einwohnern und einer Fläche von ca. 1 000 km
Der Auftraggeber beabsichtigt, den Auftrag zur ordnungsgemäßen Behandlung des von ihm auf dem Gebiet des Westerwaldkreises gesammelten Bioabfalls (AVV 20 03 01) ab dem 1.9.2018 erneut zu vergeben.
Beschreibung der Optionen: Die Ausschreibung enthält eine 2-jährige Vertragsverlängerungsoption.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-09-07 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren: Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postleitzahl: D-56424
Quelle: OJS 2017/S 174-356844 (2017-09-07)