Am Standort der EAM Natur GmbH, in Kirchhain-Stausebach wird im Rahmen eines Neubaus ein Biomasseheizkraftwerk (BMZ II) entstehen, welches heizwertreiche Biomassefraktionen aufbereitet und thermisch zur Wärmeerzeugung für den Standort der EAM Natur und übergreifend für ein hiesiges Nahwärmenetz nutzen wird. Im vorliegenden Verfahren werden Wärmeerzeuger, die primäre Wärmeverteilung, Pufferspeicher, Wärmeübergabestation für das Nahwärmenetz sowie alle weiteren erforderlichen Komponenten mit allem funktions- und betriebsnotwendigen Zubehör zur vollständigen Inbetriebnahme beschafft. Biomassekessel: Die Biomassekesselanlage, auf Basis Dampf oder Heißwasser, ist als komplette, funktionsfähige Anlage einschließlich aller erforderlichen Komponenten sowie der zum Betrieb gehörigen Peripherie wie Brennstofffördersystem als Schubboden mit entsprechenden Querfördereinrichtungen, Brennstoffbeschickung,Rauchgasreinigung, Abgasanlage, Emissionsmessung, Entaschung, Steuerung/MSR und sonstigem Zubehör zu errichten. Heizungstechnik: Die Heizungsanlage zur Wärmeverteilung, auf Basis der Heizmedien Dampf oder Heißwasser, ist als komplette, funktionsfähige Anlage einschließlich aller erforderlichen Komponenten sowie der zum Betrieb gehörigen Peripherie wie Meß-, Steuer- und Regeltechnik, Temperatur- und Druckmessanzeigen, Verkabelung, Halterungs- und Montagekonstruktionen, Isolierungen und Dämmungen; Dehnungsausgleich, Fest- und Loslager u. v. m. zu errichten. Sowie alle für die Errichtung der Anlage erforderlichen Leistungen wie, Stahlbau für Stütz- Befestigungs- und Aufhängekonstruktionen, Bühnen, Podeste, Treppen und Aufstiege als Zugänge für Wartungs-, Instandhaltungs- und Messaufgaben unter Berücksichtigung einschlägiger Arbeitsschutzrichtlinien.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-09-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-08-16.
Auftragsbekanntmachung (2017-08-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kesselanlagen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kesselanlagen📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: EAM Natur GmbH
Postanschrift: Maibachstraße 7
Postleitzahl: 35683
Postort: Dillenburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.eam.de🌏
E-Mail: ausschreibungen@eam.de📧
Fax: +49 5619332512 📠
1. Fragen zur Bekanntmachung sind ausschließlich per E-Mail und bis zum 6.9.2017 an die in Ziff. I.1) angegebene E-Mail Adresse zu richten. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
2. Eine Auswechslung von Nachunternehmern, die in der Bewerbung/dem Teilnahmeantrag benannt
worden sind, nach Ablauf der in Ziff. IV.3.4) dieser Bekanntmachung festgelegten Frist, aber vor Ablauf
der in den Vergabeunterlagen festgelegten Frist zur ersten Angebotsabgabe, darf nur mit Zustimmung des Auftraggebers erfolgen. Die Zustimmung erfolgt nur, wenn der neue Nachunternehmer seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit ordnungsgemäß nachweist. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat dem Auftraggeber die beabsichtigte Auswechslung unverzüglich mitzuteilen und alle erforderlichen Bewerbungsunterlagen (vgl. Ziff. III.2.1) bis III.2.3) dieser Bekanntmachung) für den neuen Nachunternehmer spätestens bis zum Ablauf der in den Vergabeunterlagen festgelegten Frist zur ersten Angebotsabgabe bei dem Auftraggeber einzureichen. Sofern die erforderlichen Bewerbungsunterlagen für den neuen Nachunternehmer nicht bis zu diesem Zeitpunkt vorliegen, wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ausgeschlossen. Eine Auswechslung des Nachunternehmers nach Ablauf der in den Vergabeunterlagen festgelegten Frist zur ersten Angebotsabgabe ist unzulässig und führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Das Vorstehende gilt sinngemäß für den Fall, dass der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft erstmals einen Nachunternehmer für bestimmte ausschreibungsgegenständliche Leistungen einzusetzen beabsichtigt.
3. Eine Auswechslung des Bewerbers oder eine Auswechslung/ein Wegfall eines oder mehrerer Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft ist nach Ablauf der in Ziff. IV.3.4) dieser Bekanntmachung festgelegten Frist unzulässig und führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
4. Es ist beabsichtigt, im Ergebnis des Teilnahmewettbewerbes maximal 5 geeignete Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern. Sofern im Teilnahmewettbewerb mehr als 5 Bewerber als grundsätzlich geeignet festgestellt werden, werden nur die fünf Bewerber mit den meisten Eignungspunkten gemäß der in den Teilnahmebedingungen angegebenen Bewertungsskala und nach durchgeführter Gewichtung zur Angebotsabgabe aufgefordert.
5. Eine Erstattung von Kosten für die Erstellung des Teilnahmeantrags und des Angebots erfolgt nicht, soweit dieser Ausschluss gesetzlich zulässig ist. Entschädigungszahlungen werden ebenfalls nicht geleistet, sofern gesetzlich zulässig.
6. Die EAM GmbH & Co. KG ist als Holdinggesellschaft der EAM-Gruppe, der auch der Auftraggeber EAM Natur GmbH angehört, verantwortlich für die zentralen Gruppenaufgaben wie z. B. Beschaffungen. Die EAM Natur GmbH wird somit Vertragspartner des erfolgreichen Bieters, während die EAM GmbH & Co. KG das Vergabeverfahren im Auftrag der EAM Natur GmbH bis zur Zuschlagserteilung führt.
7. Die EAM Natur GmbH ist Sektorenauftraggeber im Sinne des § 100 Absatz 1 Ziffer 2 b) GWB. Die Ausschreibung wird daher gemäß §§ 97 ff. GWB in Verbindung mit der Sektorenverordnung durchgeführt.
1. Fragen zur Bekanntmachung sind ausschließlich per E-Mail und bis zum 6.9.2017 an die in Ziff. I.1) angegebene E-Mail Adresse zu richten. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
2. Eine Auswechslung von Nachunternehmern, die in der Bewerbung/dem Teilnahmeantrag benannt
worden sind, nach Ablauf der in Ziff. IV.3.4) dieser Bekanntmachung festgelegten Frist, aber vor Ablauf
der in den Vergabeunterlagen festgelegten Frist zur ersten Angebotsabgabe, darf nur mit Zustimmung des Auftraggebers erfolgen. Die Zustimmung erfolgt nur, wenn der neue Nachunternehmer seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit ordnungsgemäß nachweist. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat dem Auftraggeber die beabsichtigte Auswechslung unverzüglich mitzuteilen und alle erforderlichen Bewerbungsunterlagen (vgl. Ziff. III.2.1) bis III.2.3) dieser Bekanntmachung) für den neuen Nachunternehmer spätestens bis zum Ablauf der in den Vergabeunterlagen festgelegten Frist zur ersten Angebotsabgabe bei dem Auftraggeber einzureichen. Sofern die erforderlichen Bewerbungsunterlagen für den neuen Nachunternehmer nicht bis zu diesem Zeitpunkt vorliegen, wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ausgeschlossen. Eine Auswechslung des Nachunternehmers nach Ablauf der in den Vergabeunterlagen festgelegten Frist zur ersten Angebotsabgabe ist unzulässig und führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Das Vorstehende gilt sinngemäß für den Fall, dass der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft erstmals einen Nachunternehmer für bestimmte ausschreibungsgegenständliche Leistungen einzusetzen beabsichtigt.
3. Eine Auswechslung des Bewerbers oder eine Auswechslung/ein Wegfall eines oder mehrerer Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft ist nach Ablauf der in Ziff. IV.3.4) dieser Bekanntmachung festgelegten Frist unzulässig und führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
4. Es ist beabsichtigt, im Ergebnis des Teilnahmewettbewerbes maximal 5 geeignete Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern. Sofern im Teilnahmewettbewerb mehr als 5 Bewerber als grundsätzlich geeignet festgestellt werden, werden nur die fünf Bewerber mit den meisten Eignungspunkten gemäß der in den Teilnahmebedingungen angegebenen Bewertungsskala und nach durchgeführter Gewichtung zur Angebotsabgabe aufgefordert.
5. Eine Erstattung von Kosten für die Erstellung des Teilnahmeantrags und des Angebots erfolgt nicht, soweit dieser Ausschluss gesetzlich zulässig ist. Entschädigungszahlungen werden ebenfalls nicht geleistet, sofern gesetzlich zulässig.
6. Die EAM GmbH & Co. KG ist als Holdinggesellschaft der EAM-Gruppe, der auch der Auftraggeber EAM Natur GmbH angehört, verantwortlich für die zentralen Gruppenaufgaben wie z. B. Beschaffungen. Die EAM Natur GmbH wird somit Vertragspartner des erfolgreichen Bieters, während die EAM GmbH & Co. KG das Vergabeverfahren im Auftrag der EAM Natur GmbH bis zur Zuschlagserteilung führt.
7. Die EAM Natur GmbH ist Sektorenauftraggeber im Sinne des § 100 Absatz 1 Ziffer 2 b) GWB. Die Ausschreibung wird daher gemäß §§ 97 ff. GWB in Verbindung mit der Sektorenverordnung durchgeführt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Am Standort der EAM Natur GmbH, in Kirchhain-Stausebach wird im Rahmen eines Neubaus ein Biomasseheizkraftwerk (BMZ II) entstehen, welches heizwertreiche Biomassefraktionen aufbereitet und thermisch zur Wärmeerzeugung für den Standort der EAM Natur und übergreifend für ein hiesiges Nahwärmenetz nutzen wird.
Am Standort der EAM Natur GmbH, in Kirchhain-Stausebach wird im Rahmen eines Neubaus ein Biomasseheizkraftwerk (BMZ II) entstehen, welches heizwertreiche Biomassefraktionen aufbereitet und thermisch zur Wärmeerzeugung für den Standort der EAM Natur und übergreifend für ein hiesiges Nahwärmenetz nutzen wird.
Im vorliegenden Verfahren werden Wärmeerzeuger, die primäre Wärmeverteilung, Pufferspeicher, Wärmeübergabestation für das Nahwärmenetz sowie alle weiteren erforderlichen Komponenten mit allem funktions- und betriebsnotwendigen Zubehör zur vollständigen Inbetriebnahme beschafft.
Im vorliegenden Verfahren werden Wärmeerzeuger, die primäre Wärmeverteilung, Pufferspeicher, Wärmeübergabestation für das Nahwärmenetz sowie alle weiteren erforderlichen Komponenten mit allem funktions- und betriebsnotwendigen Zubehör zur vollständigen Inbetriebnahme beschafft.
Biomassekessel:
Die Biomassekesselanlage, auf Basis Dampf oder Heißwasser, ist als komplette, funktionsfähige Anlage einschließlich aller erforderlichen Komponenten sowie der zum Betrieb gehörigen Peripherie wie Brennstofffördersystem als Schubboden mit entsprechenden Querfördereinrichtungen, Brennstoffbeschickung,Rauchgasreinigung, Abgasanlage, Emissionsmessung, Entaschung, Steuerung/MSR und sonstigem Zubehör zu errichten.
Die Biomassekesselanlage, auf Basis Dampf oder Heißwasser, ist als komplette, funktionsfähige Anlage einschließlich aller erforderlichen Komponenten sowie der zum Betrieb gehörigen Peripherie wie Brennstofffördersystem als Schubboden mit entsprechenden Querfördereinrichtungen, Brennstoffbeschickung,Rauchgasreinigung, Abgasanlage, Emissionsmessung, Entaschung, Steuerung/MSR und sonstigem Zubehör zu errichten.
Heizungstechnik:
Die Heizungsanlage zur Wärmeverteilung, auf Basis der Heizmedien Dampf oder Heißwasser, ist als komplette, funktionsfähige Anlage einschließlich aller erforderlichen Komponenten sowie der zum Betrieb gehörigen Peripherie wie Meß-, Steuer- und Regeltechnik, Temperatur- und Druckmessanzeigen, Verkabelung, Halterungs- und Montagekonstruktionen, Isolierungen und Dämmungen; Dehnungsausgleich, Fest- und Loslager u. v. m. zu errichten.
Die Heizungsanlage zur Wärmeverteilung, auf Basis der Heizmedien Dampf oder Heißwasser, ist als komplette, funktionsfähige Anlage einschließlich aller erforderlichen Komponenten sowie der zum Betrieb gehörigen Peripherie wie Meß-, Steuer- und Regeltechnik, Temperatur- und Druckmessanzeigen, Verkabelung, Halterungs- und Montagekonstruktionen, Isolierungen und Dämmungen; Dehnungsausgleich, Fest- und Loslager u. v. m. zu errichten.
Sowie alle für die Errichtung der Anlage erforderlichen Leistungen wie, Stahlbau für Stütz- Befestigungs- und Aufhängekonstruktionen, Bühnen, Podeste, Treppen und Aufstiege als Zugänge für Wartungs-, Instandhaltungs- und Messaufgaben unter Berücksichtigung einschlägiger Arbeitsschutzrichtlinien.
Sowie alle für die Errichtung der Anlage erforderlichen Leistungen wie, Stahlbau für Stütz- Befestigungs- und Aufhängekonstruktionen, Bühnen, Podeste, Treppen und Aufstiege als Zugänge für Wartungs-, Instandhaltungs- und Messaufgaben unter Berücksichtigung einschlägiger Arbeitsschutzrichtlinien.
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Beschreibung der Optionen:
O Alternativ kann ein auf wasserbasierendes System angeboten werden. Dieses beinhalten, dass als Nebenangebot zu einem Heißwasserkessel ein auf Wasserdampf basierender Kessel angeboten werden kann.
o Es ist möglich optional eine „Umhausung“ für die Kesselanlage, zum Beispiel in Form eines Heizhauses oder als eine Containerlösung, anzubieten.
o Es ist möglich ein alternatives Brennstoffzuführungssystem anzubieten.
Referenznummer: BMZ II Kesselanlage/Heiztechnik
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
35274 Kirchhain-Stausebach,
Kesselwiese.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Hierzu wird auf die Teilnahmebedingungen für den Teilnahmewettbewerb zum Verhandlungsverfahren verwiesen. Die Unterlagen sind unter dem in I.1) genannten Link abrufbar.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Hierzu wird auf die Teilnahmebedingungen für den Teilnahmewettbewerb zum Verhandlungsverfahren verwiesen. Die Unterlagen sind unter dem in I.1) genannten Link abrufbar.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Hierzu wird auf die Teilnahmebedingungen für den Teilnahmewettbewerb zum Verhandlungsverfahren verwiesen. Die Unterlagen sind unter dem in I.1) genannten Link abrufbar.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerbergemeinschaften haben einen einheitlichen, gemeinsamen Teilnahmeantrag einzureichen und in ihrem Teilnahmeantrag die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sowie eines ihrer Mitglieder als Bevollmächtigten für die rechtsverbindliche Abgabe des Teilnahmeantrages und des späteren Angebots, den Abschluss und die Vertragsdurchführung, die Abgabe und Entgegennahme von Erklärungen sowie die Vornahme von Verfahrenshandlungen zu benennen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bewerbergemeinschaften haben einen einheitlichen, gemeinsamen Teilnahmeantrag einzureichen und in ihrem Teilnahmeantrag die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sowie eines ihrer Mitglieder als Bevollmächtigten für die rechtsverbindliche Abgabe des Teilnahmeantrages und des späteren Angebots, den Abschluss und die Vertragsdurchführung, die Abgabe und Entgegennahme von Erklärungen sowie die Vornahme von Verfahrenshandlungen zu benennen.
Es gibt keine Vorgaben über die Rechtsform der Bewerbergemeinschaft. Die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft haften gegenüber dem Auftraggeber jedoch gesamtschuldnerisch für die Leistungserbringung.
Sollte ein Bewerber einen Teilnahmeantrag sowohl als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft als auch als Einzelbewerber stellen, so hat er schriftlich nachvollziehbar darzulegen, warum hierdurch nicht gegen den vergaberechtlichen Grundsatz des Geheimwettbewerbs verstoßen wird. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so werden der betreffende Bewerber und die Bewerbergemeinschaft von dem Verfahren ausgeschlossen, denn ein solches Verhalten ist als unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede zu werten und führt zum Ausschluss beider Teilnahmeanträge. Gleiches gilt für den Fall, dass sich ein Bewerber an verschiedenen Bewerbergemeinschaften beteiligt.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Sollte ein Bewerber einen Teilnahmeantrag sowohl als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft als auch als Einzelbewerber stellen, so hat er schriftlich nachvollziehbar darzulegen, warum hierdurch nicht gegen den vergaberechtlichen Grundsatz des Geheimwettbewerbs verstoßen wird. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so werden der betreffende Bewerber und die Bewerbergemeinschaft von dem Verfahren ausgeschlossen, denn ein solches Verhalten ist als unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede zu werten und führt zum Ausschluss beider Teilnahmeanträge. Gleiches gilt für den Fall, dass sich ein Bewerber an verschiedenen Bewerbergemeinschaften beteiligt.
Die Änderung einer Bewerbergemeinschaft nach Ablauf der Teilnahmefrist gem. Ziff. IV.3.4) ist unzulässig und führt zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de📧
Telefon: +49 61151126601📞
Fax: +49 61151125816 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
er Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
er Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe oder gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe unter Ziff. VI.4.1)
Quelle: OJS 2017/S 158-328041 (2017-08-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-02-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Am Standort der EAM Natur GmbH, in Kirchhain-Stausebach wird im Rahmen eines Neubaus ein Biomasseheizkraftwerk (BMZ II) entstehen, welches heizwertreiche Biomassefraktionen aufbereitet und thermisch zur Wärmeerzeugung für den Standort der EAM Natur und übergreifend für ein hiesiges Nahwärmenetz nutzen wird.Im vorliegenden Verfahren werden Wärmeerzeuger, die primäre Wärmeverteilung, Pufferspeicher, Wärmeübergabestation für das Nahwärmenetz sowie alle weiteren erforderlichen Komponenten mit allem funktions- und betriebsnotwendigen Zubehör zur vollständigen Inbetriebnahme beschafft.
Biomassekessel: Die Biomassekesselanlage, auf Basis Dampf oder Heißwasser, ist als komplette, funktionsfähige Anlage einschließlich aller erforderlichen Komponenten sowie der zum Betrieb gehörigen Peripherie wie Brennstofffördersystem als Schubboden mit entsprechenden Querfördereinrichtungen
Am Standort der EAM Natur GmbH, in Kirchhain-Stausebach wird im Rahmen eines Neubaus ein Biomasseheizkraftwerk (BMZ II) entstehen, welches heizwertreiche Biomassefraktionen aufbereitet und thermisch zur Wärmeerzeugung für den Standort der EAM Natur und übergreifend für ein hiesiges Nahwärmenetz nutzen wird.Im vorliegenden Verfahren werden Wärmeerzeuger, die primäre Wärmeverteilung, Pufferspeicher, Wärmeübergabestation für das Nahwärmenetz sowie alle weiteren erforderlichen Komponenten mit allem funktions- und betriebsnotwendigen Zubehör zur vollständigen Inbetriebnahme beschafft.
Biomassekessel: Die Biomassekesselanlage, auf Basis Dampf oder Heißwasser, ist als komplette, funktionsfähige Anlage einschließlich aller erforderlichen Komponenten sowie der zum Betrieb gehörigen Peripherie wie Brennstofffördersystem als Schubboden mit entsprechenden Querfördereinrichtungen
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: Dampfkessel📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Marburg-Biedenkopf
🏙️
1) Fragen zur Bekanntmachung sind ausschließlich per E-Mail und bis zum 6.9.2017 an die in Ziff. I.1) angegebene E-Mail Adresse zu richten. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt;
2) Eine Auswechslung von Nachunternehmern, die in der Bewerbung/dem Teilnahmeantrag benannt worden sind, nach Ablauf der in Ziff. IV.3.4) dieser Bekanntmachung festgelegten Frist, aber vor Ablauf der in den Vergabeunterlagen festgelegten Frist zur ersten Angebotsabgabe, darf nur mit Zustimmung des Auftraggebers erfolgen. Die Zustimmung erfolgt nur, wenn der neue Nachunternehmer seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit ordnungsgemäß nachweist. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat dem Auftraggeber die beabsichtigte Auswechslung unverzüglich mitzuteilen und alle erforderlichen Bewerbungsunterlagen (vgl. Ziff. III.2.1) bis III.2.3) dieser Bekanntmachung) für den neuen Nachunternehmer spätestens bis zum Ablauf der in den Vergabeunterlagen festgelegten Frist zur ersten Angebotsabgabe bei dem Auftraggeber einzureichen. Sofern die erforderlichen Bewerbungsunterlagen für den neuen Nachunternehmer nicht bis zu diesem Zeitpunkt vorliegen, wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ausgeschlossen. Eine Auswechslung des Nachunternehmers nach Ablauf der in den Vergabeunterlagen festgelegten Frist zur ersten Angebotsabgabe ist unzulässig und führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Das Vorstehende gilt sinngemäß für den Fall, dass der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft erstmals einen Nachunternehmer für bestimmte ausschreibungsgegenständliche Leistungen einzusetzen beabsichtigt;
3) Eine Auswechslung des Bewerbers oder eine Auswechslung/ein Wegfall eines oder mehrerer Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft ist nach Ablauf der in Ziff. IV.3.4) dieser Bekanntmachung festgelegten Frist unzulässig und führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren;
4) Es ist beabsichtigt, im Ergebnis des Teilnahmewettbewerbes maximal 5 geeignete Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern. Sofern im Teilnahmewettbewerb mehr als 5 Bewerber als grundsätzlich geeignet festgestellt werden, werden nur die 5 Bewerber mit den meisten Eignungspunkten gemäß der in den Teilnahmebedingungen angegebenen Bewertungsskala und nach durchgeführter Gewichtung zur Angebotsabgabe aufgefordert.
5) Eine Erstattung von Kosten für die Erstellung des Teilnahmeantrags und des Angebots erfolgt nicht, soweit dieser Ausschluss gesetzlich zulässig ist. Entschädigungszahlungen werden ebenfalls nicht geleistet, sofern gesetzlich zulässig.
6) Die EAM GmbH & Co. KG ist als Holdinggesellschaft der EAM-Gruppe, der auch der Auftraggeber EAM Natur GmbH angehört, verantwortlich für die zentralen Gruppenaufgaben wie z. B. Beschaffungen. Die EAM Natur GmbH wird somit Vertragspartner des erfolgreichen Bieters, während die EAM GmbH & Co. KG das Vergabeverfahren im Auftrag der EAM Natur GmbH bis zur Zuschlagserteilung führt.
7) Die EAM Natur GmbH ist Sektorenauftraggeber im Sinne des § 100 Absatz 1 Ziffer 2 b) GWB. Die Ausschreibung wird daher gemäß §§ 97 ff. GWB in Verbindung mit der Sektorenverordnung durchgeführt.
1) Fragen zur Bekanntmachung sind ausschließlich per E-Mail und bis zum 6.9.2017 an die in Ziff. I.1) angegebene E-Mail Adresse zu richten. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt;
2) Eine Auswechslung von Nachunternehmern, die in der Bewerbung/dem Teilnahmeantrag benannt worden sind, nach Ablauf der in Ziff. IV.3.4) dieser Bekanntmachung festgelegten Frist, aber vor Ablauf der in den Vergabeunterlagen festgelegten Frist zur ersten Angebotsabgabe, darf nur mit Zustimmung des Auftraggebers erfolgen. Die Zustimmung erfolgt nur, wenn der neue Nachunternehmer seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit ordnungsgemäß nachweist. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat dem Auftraggeber die beabsichtigte Auswechslung unverzüglich mitzuteilen und alle erforderlichen Bewerbungsunterlagen (vgl. Ziff. III.2.1) bis III.2.3) dieser Bekanntmachung) für den neuen Nachunternehmer spätestens bis zum Ablauf der in den Vergabeunterlagen festgelegten Frist zur ersten Angebotsabgabe bei dem Auftraggeber einzureichen. Sofern die erforderlichen Bewerbungsunterlagen für den neuen Nachunternehmer nicht bis zu diesem Zeitpunkt vorliegen, wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ausgeschlossen. Eine Auswechslung des Nachunternehmers nach Ablauf der in den Vergabeunterlagen festgelegten Frist zur ersten Angebotsabgabe ist unzulässig und führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Das Vorstehende gilt sinngemäß für den Fall, dass der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft erstmals einen Nachunternehmer für bestimmte ausschreibungsgegenständliche Leistungen einzusetzen beabsichtigt;
3) Eine Auswechslung des Bewerbers oder eine Auswechslung/ein Wegfall eines oder mehrerer Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft ist nach Ablauf der in Ziff. IV.3.4) dieser Bekanntmachung festgelegten Frist unzulässig und führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren;
4) Es ist beabsichtigt, im Ergebnis des Teilnahmewettbewerbes maximal 5 geeignete Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern. Sofern im Teilnahmewettbewerb mehr als 5 Bewerber als grundsätzlich geeignet festgestellt werden, werden nur die 5 Bewerber mit den meisten Eignungspunkten gemäß der in den Teilnahmebedingungen angegebenen Bewertungsskala und nach durchgeführter Gewichtung zur Angebotsabgabe aufgefordert.
5) Eine Erstattung von Kosten für die Erstellung des Teilnahmeantrags und des Angebots erfolgt nicht, soweit dieser Ausschluss gesetzlich zulässig ist. Entschädigungszahlungen werden ebenfalls nicht geleistet, sofern gesetzlich zulässig.
6) Die EAM GmbH & Co. KG ist als Holdinggesellschaft der EAM-Gruppe, der auch der Auftraggeber EAM Natur GmbH angehört, verantwortlich für die zentralen Gruppenaufgaben wie z. B. Beschaffungen. Die EAM Natur GmbH wird somit Vertragspartner des erfolgreichen Bieters, während die EAM GmbH & Co. KG das Vergabeverfahren im Auftrag der EAM Natur GmbH bis zur Zuschlagserteilung führt.
7) Die EAM Natur GmbH ist Sektorenauftraggeber im Sinne des § 100 Absatz 1 Ziffer 2 b) GWB. Die Ausschreibung wird daher gemäß §§ 97 ff. GWB in Verbindung mit der Sektorenverordnung durchgeführt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Am Standort der EAM Natur GmbH, in Kirchhain-Stausebach wird im Rahmen eines Neubaus ein Biomasseheizkraftwerk (BMZ II) entstehen, welches heizwertreiche Biomassefraktionen aufbereitet und thermisch zur Wärmeerzeugung für den Standort der EAM Natur und übergreifend für ein hiesiges Nahwärmenetz nutzen wird.Im vorliegenden Verfahren werden Wärmeerzeuger, die primäre Wärmeverteilung, Pufferspeicher, Wärmeübergabestation für das Nahwärmenetz sowie alle weiteren erforderlichen Komponenten mit allem funktions- und betriebsnotwendigen Zubehör zur vollständigen Inbetriebnahme beschafft.
Am Standort der EAM Natur GmbH, in Kirchhain-Stausebach wird im Rahmen eines Neubaus ein Biomasseheizkraftwerk (BMZ II) entstehen, welches heizwertreiche Biomassefraktionen aufbereitet und thermisch zur Wärmeerzeugung für den Standort der EAM Natur und übergreifend für ein hiesiges Nahwärmenetz nutzen wird.Im vorliegenden Verfahren werden Wärmeerzeuger, die primäre Wärmeverteilung, Pufferspeicher, Wärmeübergabestation für das Nahwärmenetz sowie alle weiteren erforderlichen Komponenten mit allem funktions- und betriebsnotwendigen Zubehör zur vollständigen Inbetriebnahme beschafft.
Biomassekessel: Die Biomassekesselanlage, auf Basis Dampf oder Heißwasser, ist als komplette, funktionsfähige Anlage einschließlich aller erforderlichen Komponenten sowie der zum Betrieb gehörigen Peripherie wie Brennstofffördersystem als Schubboden mit entsprechenden Querfördereinrichtungen
Biomassekessel: Die Biomassekesselanlage, auf Basis Dampf oder Heißwasser, ist als komplette, funktionsfähige Anlage einschließlich aller erforderlichen Komponenten sowie der zum Betrieb gehörigen Peripherie wie Brennstofffördersystem als Schubboden mit entsprechenden Querfördereinrichtungen
Die Biomassekesselanlage, auf Basis Dampf oder Heißwasser, ist als komplette, funktionsfähige Anlage einschließlich aller erforderlichen Komponenten sowie der zum Betrieb gehörigen Peripherie wie Brennstofffördersystem als Schubboden mit entsprechenden Querfördereinrichtungen,Brennstoffbeschickung,Rauchgasreinigung, Abgasanlage, Emissionsmessung, Entaschung, Steuerung/MSR und sonstigem Zubehör zu errichten.
Die Biomassekesselanlage, auf Basis Dampf oder Heißwasser, ist als komplette, funktionsfähige Anlage einschließlich aller erforderlichen Komponenten sowie der zum Betrieb gehörigen Peripherie wie Brennstofffördersystem als Schubboden mit entsprechenden Querfördereinrichtungen,Brennstoffbeschickung,Rauchgasreinigung, Abgasanlage, Emissionsmessung, Entaschung, Steuerung/MSR und sonstigem Zubehör zu errichten.
Die Heizungsanlage zur Wärmeverteilung, auf Basis der Heizmedien Dampf oder Heißwasser, ist alskomplette, funktionsfähige Anlage einschließlich aller erforderlichen Komponenten sowie der zum Betriebgehörigen Peripherie wie Meß-, Steuer- und Regeltechnik, Temperatur- und Druckmessanzeigen, Verkabelung, Halterungs- und Montagekonstruktionen, Isolierungen und Dämmungen; Dehnungsausgleich, Fest- und Loslager u. v. m. zu errichten.
Die Heizungsanlage zur Wärmeverteilung, auf Basis der Heizmedien Dampf oder Heißwasser, ist alskomplette, funktionsfähige Anlage einschließlich aller erforderlichen Komponenten sowie der zum Betriebgehörigen Peripherie wie Meß-, Steuer- und Regeltechnik, Temperatur- und Druckmessanzeigen, Verkabelung, Halterungs- und Montagekonstruktionen, Isolierungen und Dämmungen; Dehnungsausgleich, Fest- und Loslager u. v. m. zu errichten.
Sowie alle für die Errichtung der Anlage erforderlichen Leistungen wie, Stahlbau für Stütz- Befestigungs-und Aufhängekonstruktionen, Bühnen, Podeste, Treppen und Aufstiege als Zugänge für Wartungs-,Instandhaltungs- und Messaufgaben unter Berücksichtigung einschlägiger Arbeitsschutzrichtlinien.
Sowie alle für die Errichtung der Anlage erforderlichen Leistungen wie, Stahlbau für Stütz- Befestigungs-und Aufhängekonstruktionen, Bühnen, Podeste, Treppen und Aufstiege als Zugänge für Wartungs-,Instandhaltungs- und Messaufgaben unter Berücksichtigung einschlägiger Arbeitsschutzrichtlinien.
Beschreibung der Optionen:
Beschreibung der Optionen:
— Alternativ kann ein auf wasserbasierendes System angeboten werden. Dieses beinhalten, dass als Nebenangebot zu einem Heißwasserkessel ein auf Wasserdampf basierender Kesselangeboten werden kann.
Es ist möglich optional eine „Umhausung“ für die Kesselanlage, zum Beispiel in Form eines Heizhauses oder als eine Containerlösung, anzubieten.
Es ist möglich ein alternatives Brennstoffzuführungssystem anzubieten.
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: KA13
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
35274 Kirchhain-Stausebach
Kesselwiese
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-06-11 📅
Referenz Zusätzliche Informationen
1) Fragen zur Bekanntmachung sind ausschließlich per E-Mail und bis zum 6.9.2017 an die in Ziff. I.1) angegebene E-Mail Adresse zu richten. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt;
2) Eine Auswechslung von Nachunternehmern, die in der Bewerbung/dem Teilnahmeantrag benannt worden sind, nach Ablauf der in Ziff. IV.3.4) dieser Bekanntmachung festgelegten Frist, aber vor Ablauf der in den Vergabeunterlagen festgelegten Frist zur ersten Angebotsabgabe, darf nur mit Zustimmung des Auftraggebers erfolgen. Die Zustimmung erfolgt nur, wenn der neue Nachunternehmer seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit ordnungsgemäß nachweist. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat dem Auftraggeber die beabsichtigte Auswechslung unverzüglich mitzuteilen und alle erforderlichen Bewerbungsunterlagen (vgl. Ziff. III.2.1) bis III.2.3) dieser Bekanntmachung) für den neuen Nachunternehmer spätestens bis zum Ablauf der in den Vergabeunterlagen festgelegten Frist zur ersten Angebotsabgabe bei dem Auftraggeber einzureichen. Sofern die erforderlichen Bewerbungsunterlagen für den neuen Nachunternehmer nicht bis zu diesem Zeitpunkt vorliegen, wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ausgeschlossen. Eine Auswechslung des Nachunternehmers nach Ablauf der in den Vergabeunterlagen festgelegten Frist zur ersten Angebotsabgabe ist unzulässig und führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Das Vorstehende gilt sinngemäß für den Fall, dass der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft erstmals einen Nachunternehmer für bestimmte ausschreibungsgegenständliche Leistungen einzusetzen beabsichtigt;
2) Eine Auswechslung von Nachunternehmern, die in der Bewerbung/dem Teilnahmeantrag benannt worden sind, nach Ablauf der in Ziff. IV.3.4) dieser Bekanntmachung festgelegten Frist, aber vor Ablauf der in den Vergabeunterlagen festgelegten Frist zur ersten Angebotsabgabe, darf nur mit Zustimmung des Auftraggebers erfolgen. Die Zustimmung erfolgt nur, wenn der neue Nachunternehmer seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit ordnungsgemäß nachweist. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat dem Auftraggeber die beabsichtigte Auswechslung unverzüglich mitzuteilen und alle erforderlichen Bewerbungsunterlagen (vgl. Ziff. III.2.1) bis III.2.3) dieser Bekanntmachung) für den neuen Nachunternehmer spätestens bis zum Ablauf der in den Vergabeunterlagen festgelegten Frist zur ersten Angebotsabgabe bei dem Auftraggeber einzureichen. Sofern die erforderlichen Bewerbungsunterlagen für den neuen Nachunternehmer nicht bis zu diesem Zeitpunkt vorliegen, wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ausgeschlossen. Eine Auswechslung des Nachunternehmers nach Ablauf der in den Vergabeunterlagen festgelegten Frist zur ersten Angebotsabgabe ist unzulässig und führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Das Vorstehende gilt sinngemäß für den Fall, dass der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft erstmals einen Nachunternehmer für bestimmte ausschreibungsgegenständliche Leistungen einzusetzen beabsichtigt;
3) Eine Auswechslung des Bewerbers oder eine Auswechslung/ein Wegfall eines oder mehrerer Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft ist nach Ablauf der in Ziff. IV.3.4) dieser Bekanntmachung festgelegten Frist unzulässig und führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren;
3) Eine Auswechslung des Bewerbers oder eine Auswechslung/ein Wegfall eines oder mehrerer Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft ist nach Ablauf der in Ziff. IV.3.4) dieser Bekanntmachung festgelegten Frist unzulässig und führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren;
4) Es ist beabsichtigt, im Ergebnis des Teilnahmewettbewerbes maximal 5 geeignete Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern. Sofern im Teilnahmewettbewerb mehr als 5 Bewerber als grundsätzlich geeignet festgestellt werden, werden nur die 5 Bewerber mit den meisten Eignungspunkten gemäß der in den Teilnahmebedingungen angegebenen Bewertungsskala und nach durchgeführter Gewichtung zur Angebotsabgabe aufgefordert.
4) Es ist beabsichtigt, im Ergebnis des Teilnahmewettbewerbes maximal 5 geeignete Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern. Sofern im Teilnahmewettbewerb mehr als 5 Bewerber als grundsätzlich geeignet festgestellt werden, werden nur die 5 Bewerber mit den meisten Eignungspunkten gemäß der in den Teilnahmebedingungen angegebenen Bewertungsskala und nach durchgeführter Gewichtung zur Angebotsabgabe aufgefordert.
5) Eine Erstattung von Kosten für die Erstellung des Teilnahmeantrags und des Angebots erfolgt nicht, soweit dieser Ausschluss gesetzlich zulässig ist. Entschädigungszahlungen werden ebenfalls nicht geleistet, sofern gesetzlich zulässig.
6) Die EAM GmbH & Co. KG ist als Holdinggesellschaft der EAM-Gruppe, der auch der Auftraggeber EAM Natur GmbH angehört, verantwortlich für die zentralen Gruppenaufgaben wie z. B. Beschaffungen. Die EAM Natur GmbH wird somit Vertragspartner des erfolgreichen Bieters, während die EAM GmbH & Co. KG das Vergabeverfahren im Auftrag der EAM Natur GmbH bis zur Zuschlagserteilung führt.
6) Die EAM GmbH & Co. KG ist als Holdinggesellschaft der EAM-Gruppe, der auch der Auftraggeber EAM Natur GmbH angehört, verantwortlich für die zentralen Gruppenaufgaben wie z. B. Beschaffungen. Die EAM Natur GmbH wird somit Vertragspartner des erfolgreichen Bieters, während die EAM GmbH & Co. KG das Vergabeverfahren im Auftrag der EAM Natur GmbH bis zur Zuschlagserteilung führt.
7) Die EAM Natur GmbH ist Sektorenauftraggeber im Sinne des § 100 Absatz 1 Ziffer 2 b) GWB. Die Ausschreibung wird daher gemäß §§ 97 ff. GWB in Verbindung mit der Sektorenverordnung durchgeführt.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
Er Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Er Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe oder gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postort: Darmstadt
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2019/S 029-065682 (2019-02-06)