Bioraffinerie als Forschungsanlage – Aufschluss, Hydrolyse, Fermenter

RWTH Aachen

Bioraffinerie als Forschungsanlage – Aufschluss, Hydrolyse und Fermenter.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-10-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-09-01.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-09-01 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2017-09-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bau von Forschungs- und Prüfeinrichtungen
Referenznummer: ZEZ-EU-114-10005230
Kurze Beschreibung: Bioraffinerie als Forschungsanlage – Aufschluss, Hydrolyse und Fermenter.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bau von Forschungs- und Prüfeinrichtungen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Städteregion Aachen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: RWTH Aachen
Postanschrift: Templergraben 55
Postleitzahl: 52062
Postort: Aachen
Kontakt
Internetadresse: http://www.rwth-aachen.de/go/id/rdu 🌏
E-Mail: beschaffung@zhv.rwth-aachen.de 📧
URL der Dokumente: https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXPNY61YZW3 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-09-01 📅
Einreichungsfrist: 2017-10-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-09-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 170-348341
ABl. S-Ausgabe: 170
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPNY61YZW3.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
In einem Teil des Forschungsbaus „‚Center for Next Generation Processes and Product‘“ (NGP2) in Aachen soll die NGP2-Bioraffinerie als Forschungsanlage installiert werden. Darin soll eine Konversion von lignocelluloser Biomasse in Chemikalien realisiert werden. Die Verfahrensschritte umfassen insgesamt Biomasseaufschluss, Hydrolyse, Fermentation und Separationsverfahren. Diese müssen modular und unabhängig als Teilanlagen realisiert werden. Aus diesen Prozessschritten wird in der Forschungsanlage der Gesamtprozess vom Rohstoff bis zum Produkt demonstriert.
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Diese Ausschreibung Nr. ZEZ-EU-114-10005230 umfasst die Teilanlagen Aufschluss, Hydrolyse und Fermenter.
Dauer: 12 Monate

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Bei Angeboten einer Bietergemeinschaft gilt:
Jedes Mitglied für sich muss alle Zuverlässigkeitskriterien erfüllen. Alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind im Angebot aufzuführen. Alle Mitglieder bestimmen einen bevollmächtigten Vertreter. Alle Mitglieder haften gesamtschuldnerisch. Nach Zuschlagserteilung nennt der Auftragnehmer ein Konto, auf das mit schuldbefreiender Wirkung gezahlt werden kann.
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Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-11-21 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-10-16 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Abt. 7.3 – Einkauf und Zollangelegenheiten
Dokumente URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXPNY61YZW3 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50606
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 221-1473116 📞
E-Mail: vergabekammer@bez.reg-koeln.nrw.de 📧
Fax: +49 221-1472889 📠
Internetadresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabe unterliegt der Nachprüfung durch die zuständige Nachprüfungsbehörde Vergabekammer Rheinland (vgl. §§ 155 ff. GWB). Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit (Nr. 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, (Nr. 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (Nr. 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (Nr. 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2017/S 170-348341 (2017-09-01)