BLB AC/Aachen/RWTH Georessourcen Ersatzbau/LV 336 Bodenbelag 005-17-00521

Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW NL Aachen

AC RWTH Georessourcen Ersatzbau.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-07-06. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-06-07.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-06-07 Auftragsbekanntmachung
2017-08-14 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-06-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bodenbelagsarbeiten
Referenznummer: 005-17-00521
Kurze Beschreibung: AC RWTH Georessourcen Ersatzbau.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bodenbelagsarbeiten 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: dea21 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW NL Aachen
Postanschrift: Mies-van-der-Rohe-Str.10
Postleitzahl: 52074
Postort: Aachen
Kontakt
Internetadresse: http://www.evergabe.nrw.de 🌏
E-Mail: blbvergabe@blb.nrw.de 📧
URL der Dokumente: https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXPUYYNYLUM%22 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-06-07 📅
Einreichungsfrist: 2017-07-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-06-09 📅
Datum des Beginns: 2018-12-10 📅
Datum des Endes: 2019-03-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 109-218869
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 019-031013
ABl. S-Ausgabe: 109
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPUYYNYLUM.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Elastischer Bodenbelag, Kautschuk: ca. 1.150 m2
Textiler Bodenbelag, Teppich: ca. 135 m2
Doppelboden mit Kautschuk belegt: ca. 60 m2.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: RWTH Georessourcen Ersatzbau; Forckenbeckstr. 33; 52074; Aachen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Allgemeine Eignung:
Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und Nachweise sowie sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene geprüft.
Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierten Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen sowie sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene.
Gelangen Angebote von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen einzuholen und zu prüfen.
Mehr anzeigen
Nachunternehmen/andere Unternehmen
Bei Zweifeln an der Eignung der vorgesehenen Nachunternehmen / anderen Unternehmen von präqualifizierten Unternehmen können die o.g. Nachweise gefordert und einer Prüfung unterzogen werden.
Bei der Prüfung der Eignung nicht präqualifizierter Unternehmen sind auch die Bescheinigungen der Nachunternehmen / anderen Unternehmen zu prüfen, für deren Leistungen die Vorlage der Eigenerklärung verlangt wurde.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Allgemeine Eignung:
Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und Nachweise sowie sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene geprüft.
Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierten Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen sowie sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene.
Gelangen Angebote von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen einzuholen und zu prüfen.
Mehr anzeigen
Nachunternehmen/andere Unternehmen
Bei Zweifeln an der Eignung der vorgesehenen Nachunternehmen / anderen Unternehmen von präqualifizierten Unternehmen können die o.g. Nachweise gefordert und einer Prüfung unterzogen werden.
Bei der Prüfung der Eignung nicht präqualifizierter Unternehmen sind auch die Bescheinigungen der Nachunternehmen / anderen Unternehmen zu prüfen, für deren Leistungen die Vorlage der Eigenerklärung verlangt wurde.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Allgemeine Eignung:
Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und Nachweise sowie sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene geprüft.
Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierten Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen sowie sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene.
Gelangen Angebote von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen einzuholen und zu prüfen.
Mehr anzeigen
Nachunternehmen/andere Unternehmen
Bei Zweifeln an der Eignung der vorgesehenen Nachunternehmen / anderen Unternehmen von präqualifizierten Unternehmen können die o.g. Nachweise gefordert und einer Prüfung unterzogen werden.
Bei der Prüfung der Eignung nicht präqualifizierter Unternehmen sind auch die Bescheinigungen der Nachunternehmen / anderen Unternehmen zu prüfen, für deren Leistungen die Vorlage der Eigenerklärung verlangt wurde.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die Vorgaben des TVgG NRW in den Bereichen Mindestlohn und Tariftreue, ILO-Kernarbeitsnormen sowie Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie sind zwingend zu berücksichtigende Ausführungsbedingungen i.S.v. §§ 128 Abs. 2 i. V. m. 129 GWB. Die besonderen Vertragsbedingungen werden Bestandteil des Vertrages.
Mehr anzeigen
Die Bieter bzw. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft haben auf besonderes Verlangen der Vergabestellt innerhalb einer von der Vergabestelle festzulegenden Frist eine Verpflichtungserklärung zu „Tariftreue und Mindestentlohnung“ und eine Verpflichtungserklärung „Frauenförderung/Beruf/Familie“ abzugeben. Die ent-sprechenden Muster finden Sie bei den Vergabeunterlagen.
Mehr anzeigen
Die nach dem TVgG NRW erforderlichen Nachweise und Erklärungen sind nur von demjenigen Bieter, dem der Zuschlag erteilt werden soll (Bestbieter), vorzulegen.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-09-04 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-07-06 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Aachen.

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Teilrechtsfähiges Sondervermögen des Landes NRW
Kontakt
Internetadresse: www.evergabe.nrw.de 🌏
Dokumente URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXPUYYNYLUM%22 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Postort: Köln
Postleitzahl: 50606
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen nach Absendung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege bzw. 15 Kalendertagen nach einer Versendung mit anderen Kommunikationsmitteln gerügt hat
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2017/S 109-218869 (2017-06-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-08-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 96888.23 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ort der Leistung
NUTS-Region: Städteregion Aachen 🏙️

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-08-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-08-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 157-324869
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 109-218869
ABl. S-Ausgabe: 157
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPUYYNYFCY.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Elastischer Bodenbelag, Kautschuk: ca. 1 150 m
Textiler Bodenbelag, Teppich: ca. 135 m
Doppelboden mit Kautschuk belegt: ca. 60 m

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-08-14 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: teilrechtsfähiges Sondervermögen des Landes NRW

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von zehn Kalendertagen nach Absendung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege bzw. 15 Kalendertagen nach einer Versendung mit anderen Kommunikationsmitteln gerügt hat
Mehr anzeigen
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht ab.
Quelle: OJS 2017/S 157-324869 (2017-08-14)