BLB AC/(Bund)Euskirchen/Gersdorff-Kaserne Neubau Unterkunftsgeb. Geoinformationswesen/Zimmer- u. Holzbauarbeiten 005-17-00549

Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW NL Aachen

Neubau von Unterkunftsgebäuden für das Zentrum für Geoinformationswesen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-07-26. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-06-20.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-06-20 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2017-06-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Zimmer- und Tischlerarbeiten
Referenznummer: 005-17-00549
Kurze Beschreibung: Neubau von Unterkunftsgebäuden für das Zentrum für Geoinformationswesen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Zimmer- und Tischlerarbeiten 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Rohbauarbeiten 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Heinsberg 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW NL Aachen
Postanschrift: Mies-van-der-Rohe-Str. 10
Postleitzahl: 52074
Postort: Aachen
Kontakt
Internetadresse: http://www.evergabe.nrw.de 🌏
E-Mail: blbvergabe@blb.nrw.de 📧
URL der Dokumente: https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXPUYYNYLQ6%22 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-06-20 📅
Einreichungsfrist: 2017-07-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-06-24 📅
Datum des Beginns: 2018-01-04 📅
Datum des Endes: 2018-04-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 119-238782
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 155-280022
ABl. S-Ausgabe: 119
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPUYYNYLQ6.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Fußpfette (KVH-NSI) 12 cm x 21,5 cm x 6,875 m 22 Stück;
12 cm x 21,5 cm x 6,700 m 8 Stück;
12 cm x 21,5 cm x 3,625 m 4 Stück;
Firstpfette (KVH-NSI) 6 cm x 20 cm x 6,875 m 11 Stück;
6 cm x 20 cm x 7,210 m 4 Stück;
6 cm x 20 cm x 3,625 m 4 Stück;
Sparren (KVH-NSI) 8 cm x 20 cm x 9,500 m 346 Stück;
12 cm x 20 cm x 9,500 m 40 Stück;
Kehlbalken (KVH-NSI) 8 cm x 22 cm x 6,830 m 171 Stück;
12 cm x 22 cm x 6,830 m 20 Stück;
Dachgaube Riegel (KVH-NSI) 8 cm x 12 cm x variabel 64 Stück;
mit unterschiedlichen Abemessungen (0,48 m bis 3 m);
Lasche (KVH-NSI) 6 cm x 20 cm x 1,200 m 764 Stück;
Windrispenband Stahl verz 40/2 mm 228 Stück;
Verankerung Pfette Verbundanker Stahl verz L = 6-12 cm 238 Stück;
Sparrenpfettenanker Stahl verz d=2 mm L = 17 cm 764 Stück;
Befestigungsmittel Lasche;
Profil.Nagel Stahl verz. Rillennagel 6/110-6/150 mm 21.320 Stück.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Gersdorff-Kaserne; Kommerner Str. 188; 53879; Euskirchen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Allgemeine Eignung:
Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und Nachweise sowie sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene geprüft.
Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierten Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen sowie sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene.
Gelangen Angebote von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen einzuholen und zu prüfen.
Mehr anzeigen
Nachunternehmen/andere Unternehmen
Bei Zweifeln an der Eignung der vorgesehenen Nachunternehmen / anderen Unternehmen von präqualifizierten Unternehmen können die o.g. Nachweise gefordert und einer Prüfung unterzogen werden.
Bei der Prüfung der Eignung nicht präqualifizierter Unternehmen sind auch die Bescheinigungen der Nachunternehmen / anderen Unternehmen zu prüfen, für deren Leistungen die Vorlage der Eigenerklärung verlangt wurde.
Auftragsspezifische Anforderungen:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Allgemeine Eignung:
Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und Nachweise sowie sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene geprüft.
Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierten Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen sowie sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene.
Gelangen Angebote von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen einzuholen und zu prüfen.
Mehr anzeigen
Nachunternehmen/andere Unternehmen
Bei Zweifeln an der Eignung der vorgesehenen Nachunternehmen / anderen Unternehmen von präqualifizierten Unternehmen können die o.g. Nachweise gefordert und einer Prüfung unterzogen werden.
Bei der Prüfung der Eignung nicht präqualifizierter Unternehmen sind auch die Bescheinigungen der Nachunternehmen / anderen Unternehmen zu prüfen, für deren Leistungen die Vorlage der Eigenerklärung verlangt wurde.
Auftragsspezifische Anforderungen:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Allgemeine Eignung:
Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und Nachweise sowie sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene geprüft.
Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierten Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen sowie sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene.
Gelangen Angebote von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen einzuholen und zu prüfen.
Mehr anzeigen
Nachunternehmen/andere Unternehmen
Bei Zweifeln an der Eignung der vorgesehenen Nachunternehmen / anderen Unternehmen von präqualifizierten Unternehmen können die o.g. Nachweise gefordert und einer Prüfung unterzogen werden.
Bei der Prüfung der Eignung nicht präqualifizierter Unternehmen sind auch die Bescheinigungen der Nachunternehmen / anderen Unternehmen zu prüfen, für deren Leistungen die Vorlage der Eigenerklärung verlangt wurde.
Auftragsspezifische Anforderungen:
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Einwilligungserklärung Zutrittskontrolle.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-09-22 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-07-26 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Aachen.

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Teilrechtsfähiges Sondervermögen des Landes NRW
Kontakt
Internetadresse: www.evergabe.nrw.de 🌏
Dokumente URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXPUYYNYLQ6%22 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen nach Absendung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege bzw. 15 Kalendertagen nach einer Versendung mit anderen Kommunikationsmitteln gerügt hat
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2017/S 119-238782 (2017-06-20)
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