BLB D/Wuppertal/Bergische Universität Sportwiss. im Bestand Geb. H/GHL, Gaußstr.20, 42119 Wuppertal: Schadstoffsanierung und Abbrucharbeiten – 065-17-00841
BLB D/Wuppertal/Bergische Universität Sportwiss. im Bestand Geb. H, Gaußstr. 20, 42119 Wuppertal: Schadstoffsanierung und Abbrucharbeiten – 065-17-00841.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-12-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-11-13.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-11-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Asbestbeseitigungsarbeiten
Referenznummer: 065-17-00841
Kurze Beschreibung:
“BLB D/Wuppertal/Bergische Universität Sportwiss. im Bestand Geb. H, Gaußstr. 20, 42119 Wuppertal: Schadstoffsanierung und Abbrucharbeiten – 065-17-00841.” Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Asbestbeseitigungsarbeiten📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Kleve🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-11-13 📅
Einreichungsfrist: 2017-12-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-11-16 📅
Datum des Beginns: 2018-03-05 📅
Datum des Endes: 2018-10-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 220-456412
ABl. S-Ausgabe: 220
Zusätzliche Informationen
“Gem. § 14 EU VOB/A sind keine Bieter zum Öffnungstermin zugelassen.”
Quelle: OJS 2017/S 220-456412 (2017-11-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-03-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 610076.71 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“Sofern das Angebot einer anerkannten Werkstätte für behinderte Menschen oder einer anerkannten Blindenwerkstätte oder diesen Einrichtungen vergleichbare...”
Sofern das Angebot einer anerkannten Werkstätte für behinderte Menschen oder einer anerkannten Blindenwerkstätte oder diesen Einrichtungen vergleichbare Einrichtungen (nachfolgend bevorzugte Bieter) ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines insofern nicht bevorzugten Bieters ist, so wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebote wird der von den bevorzugten Bietern angebotene Preis mit einem Abschlag von 15 von Hundert berücksichtigt. Voraussetzung für die Berücksichtigung des Abschlags ist, dass die Herstellung der angebotenen Lieferungen zu einem wesentlichen Teil durch die bevorzugten Bieter erfolgt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Wertschöpfung durch ihre Beschäftigten mehr als 10 % des Nettowerts der zugekauften Waren beträgt.
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Quelle: OJS 2018/S 049-107172 (2018-03-09)