Der Entsorgungs- und Servicebetrieb der Stadt Bocholt, nachfolgend ESB, ist als eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt Bocholt u. a. verantwortlich für den ordnungsgemäßen Betrieb und die Unterhaltung der kommunalen Abwasseranlagen im Stadtgebiet von Bocholt. Zum Verantwortungsbereich gehören auch der Betrieb und die Unterhaltung der zentralen Kläranlage Mussum mit einer Ausbaugröße von 225 000 EW. Der ESB beabsichtigt, jährlich eine Menge von ca. 9 500 t entwässerten Klärschlamms [EWC (European Waste Catalogue) – Abfallschlüssel 190805 entsprechend der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (AVV)] zur ordnungsgemäßen thermischen Entsorgung an eine geeignete Fachfirma abzugeben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-09-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-08-08.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-08-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle
Referenznummer: 25-eu 04/17
Kurze Beschreibung:
Der Entsorgungs- und Servicebetrieb der Stadt Bocholt, nachfolgend ESB, ist als eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt Bocholt u. a. verantwortlich für den ordnungsgemäßen Betrieb und die Unterhaltung der kommunalen Abwasseranlagen im Stadtgebiet von Bocholt. Zum Verantwortungsbereich gehören auch der Betrieb und die Unterhaltung der zentralen Kläranlage Mussum mit einer Ausbaugröße von 225 000 EW.
Der ESB beabsichtigt, jährlich eine Menge von ca. 9 500 t entwässerten Klärschlamms [EWC (European Waste Catalogue) – Abfallschlüssel 190805 entsprechend der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (AVV)] zur ordnungsgemäßen thermischen Entsorgung an eine geeignete Fachfirma abzugeben.
Der Entsorgungs- und Servicebetrieb der Stadt Bocholt, nachfolgend ESB, ist als eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt Bocholt u. a. verantwortlich für den ordnungsgemäßen Betrieb und die Unterhaltung der kommunalen Abwasseranlagen im Stadtgebiet von Bocholt. Zum Verantwortungsbereich gehören auch der Betrieb und die Unterhaltung der zentralen Kläranlage Mussum mit einer Ausbaugröße von 225 000 EW.
Der ESB beabsichtigt, jährlich eine Menge von ca. 9 500 t entwässerten Klärschlamms [EWC (European Waste Catalogue) – Abfallschlüssel 190805 entsprechend der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (AVV)] zur ordnungsgemäßen thermischen Entsorgung an eine geeignete Fachfirma abzugeben.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Borken
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-08-08 📅
Einreichungsfrist: 2017-09-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-08-10 📅
Datum des Beginns: 2018-01-01 📅
Datum des Endes: 2018-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 152-315085
ABl. S-Ausgabe: 152
Zusätzliche Informationen
A) Information nach § 11 Abs. 3 Vergabeverordnung (VgV):
Die elektronische Teilnahme an Vergabeverfahren sowie die Registrierung für die E-Vergabeplattform sind für Bieter vollständig kostenfrei. Die von der Vergabestelle übermittelten Informationen werden direkt über die Oberfläche der E-Vergabeplattform bzw. dem virtuellen Projektraum zum Vergabeverfahren (z.B. Bekanntmachungen, Kommunikationsnachrichten) oder innerhalb der Plattform bzw. virtuellen Projekträume als Datei-Downloads bereitgestellt (Vergabeunterlagen oder Anhänge zu Kommunikationsnachrichten). Die verwendeten Dateitypen und Dateiformate werden durch das Vergabeverfahren bzw. die Vergabestelle vorgegeben und können je nach Ausschreibungsgegenstand abweichen. Zur Nutzung der E-Vergabeplattform bis zur Abgabe elektronischer Teilnahmeanträge und Angebote sind lediglich ein aktueller Internet-Browser sowie ein Internetzugang erforderlich. Hierbei werden ausschließlich HTML- und Javascript-konforme Standardtechnologien und keinerlei Add-Ons/Plugins oder sonstige ggf. (sicherheits-)kritische Technologien verwendet. Beachten Sie bitte die technischen Voraussetzungen zur Nutzung des Vergabemarktplatzes NRW, die Sie den Nutzungsbedingungen entnehmen können.
B) Sämtliche Informationen zum Vergabeverfahren sind auf dem Vergabemarktplatz hinterlegt; etwaige Änderungen bzw. Berichtigungen erfolgen ausschließlich über dem Projektraum, so dass der Bewerber aufgefordert wird, sich in regelmäßigen Abständen über den aktuellen Stand zu informieren.
C) Die Kommunikation während des Vergabeverfahrens und in der Vertragsabwicklung erfolgt nur in deutscher Sprache.
D) Es werden gleichwertige Urkunden oder Bescheinigungen des Herkunftslandes akzeptiert. Unbeglaubigte Kopien reichen zum Zeitpunkt der Angebotseinreichung aus!
E) Die in diesen Teilnahmeunterlagen enthaltene Informationen sind soweit schutzrechtsfähig und soweit sie nicht Informationen Dritter enthalten Eigentum der Vergabestelle. Verwertung, Kopie sowie Weitergabe der Teilnahmeunterlagen sind nur im Rahmen der Einreichung eines Teilnahmeantrages und nur durch das die Teilnahmeunterlagen anfordernde Unternehmen zulässig. Einer darüber hinausgehenden Weitergabe und insbesondere der Verkauf von Teilnahmeunterlagen an Dritte gleich zu welchem Zweck sind nicht gestattet.
F) Sollten Sie nicht die Teilnahmeunterlagen direkt von der Vergabestelle bzw. über den Vergabemarktplatz des Landes NRW erhalten haben, sondern über Dienstleister oder beauftragte Dritte wird Ihnen eine Registrierung auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW und eine Teilnahme über vorgenannten Vergabemarktplatz empfohlen. Vergabeunterlagen können geändert oder ergänzt werden, die Bieterkommunikation, die als einziges Kommunikationsmittel zugelassen ist, kann erläuternde Hinweise erhalten. Einen verbindlichen und jeweils aktuellen Stand der Informationen zu diesem Vergabeverfahren finden Sie nur auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW.
G) Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen nach § 47 GWB: Wenn Teile des Auftrages an Nachunternehmer vergeben werden, hat der Bieter auf besonderer schriftlicher Anforderung – nicht mit Angebotsabgabe – binnen 6 Kalendertagen eine Erklärung der/s Nachunternehmer/s vorzulegen, dass diese Leistung dem Bieter im Auftragsfall uneingeschränkt zur Verfügung steht.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYYS9HDV.
A) Information nach § 11 Abs. 3 Vergabeverordnung (VgV):
Die elektronische Teilnahme an Vergabeverfahren sowie die Registrierung für die E-Vergabeplattform sind für Bieter vollständig kostenfrei. Die von der Vergabestelle übermittelten Informationen werden direkt über die Oberfläche der E-Vergabeplattform bzw. dem virtuellen Projektraum zum Vergabeverfahren (z.B. Bekanntmachungen, Kommunikationsnachrichten) oder innerhalb der Plattform bzw. virtuellen Projekträume als Datei-Downloads bereitgestellt (Vergabeunterlagen oder Anhänge zu Kommunikationsnachrichten). Die verwendeten Dateitypen und Dateiformate werden durch das Vergabeverfahren bzw. die Vergabestelle vorgegeben und können je nach Ausschreibungsgegenstand abweichen. Zur Nutzung der E-Vergabeplattform bis zur Abgabe elektronischer Teilnahmeanträge und Angebote sind lediglich ein aktueller Internet-Browser sowie ein Internetzugang erforderlich. Hierbei werden ausschließlich HTML- und Javascript-konforme Standardtechnologien und keinerlei Add-Ons/Plugins oder sonstige ggf. (sicherheits-)kritische Technologien verwendet. Beachten Sie bitte die technischen Voraussetzungen zur Nutzung des Vergabemarktplatzes NRW, die Sie den Nutzungsbedingungen entnehmen können.
B) Sämtliche Informationen zum Vergabeverfahren sind auf dem Vergabemarktplatz hinterlegt; etwaige Änderungen bzw. Berichtigungen erfolgen ausschließlich über dem Projektraum, so dass der Bewerber aufgefordert wird, sich in regelmäßigen Abständen über den aktuellen Stand zu informieren.
C) Die Kommunikation während des Vergabeverfahrens und in der Vertragsabwicklung erfolgt nur in deutscher Sprache.
D) Es werden gleichwertige Urkunden oder Bescheinigungen des Herkunftslandes akzeptiert. Unbeglaubigte Kopien reichen zum Zeitpunkt der Angebotseinreichung aus!
E) Die in diesen Teilnahmeunterlagen enthaltene Informationen sind soweit schutzrechtsfähig und soweit sie nicht Informationen Dritter enthalten Eigentum der Vergabestelle. Verwertung, Kopie sowie Weitergabe der Teilnahmeunterlagen sind nur im Rahmen der Einreichung eines Teilnahmeantrages und nur durch das die Teilnahmeunterlagen anfordernde Unternehmen zulässig. Einer darüber hinausgehenden Weitergabe und insbesondere der Verkauf von Teilnahmeunterlagen an Dritte gleich zu welchem Zweck sind nicht gestattet.
F) Sollten Sie nicht die Teilnahmeunterlagen direkt von der Vergabestelle bzw. über den Vergabemarktplatz des Landes NRW erhalten haben, sondern über Dienstleister oder beauftragte Dritte wird Ihnen eine Registrierung auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW und eine Teilnahme über vorgenannten Vergabemarktplatz empfohlen. Vergabeunterlagen können geändert oder ergänzt werden, die Bieterkommunikation, die als einziges Kommunikationsmittel zugelassen ist, kann erläuternde Hinweise erhalten. Einen verbindlichen und jeweils aktuellen Stand der Informationen zu diesem Vergabeverfahren finden Sie nur auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW.
G) Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen nach § 47 GWB: Wenn Teile des Auftrages an Nachunternehmer vergeben werden, hat der Bieter auf besonderer schriftlicher Anforderung – nicht mit Angebotsabgabe – binnen 6 Kalendertagen eine Erklärung der/s Nachunternehmer/s vorzulegen, dass diese Leistung dem Bieter im Auftragsfall uneingeschränkt zur Verfügung steht.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYYS9HDV.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Entsorgungs- und Servicebetrieb der Stadt Bocholt, nachfolgend ESB, ist als eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt Bocholt u. a. verantwortlich für den ordnungsgemäßen Betrieb und die Unterhaltung der kommunalen Abwasseranlagen im Stadtgebiet von Bocholt. Zum Verantwortungsbereich gehören auch der Betrieb und die Unterhaltung der zentralen Kläranlage Mussum mit einer Ausbaugröße von 225 000 EW.
Der Entsorgungs- und Servicebetrieb der Stadt Bocholt, nachfolgend ESB, ist als eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt Bocholt u. a. verantwortlich für den ordnungsgemäßen Betrieb und die Unterhaltung der kommunalen Abwasseranlagen im Stadtgebiet von Bocholt. Zum Verantwortungsbereich gehören auch der Betrieb und die Unterhaltung der zentralen Kläranlage Mussum mit einer Ausbaugröße von 225 000 EW.
Der ESB beabsichtigt, jährlich eine Menge von ca. 9 500 t entwässerten Klärschlamms [EWC (European Waste Catalogue) – Abfallschlüssel 190805 entsprechend der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (AVV)] zur ordnungsgemäßen thermischen Entsorgung an eine geeignete Fachfirma abzugeben.
Der ESB beabsichtigt, jährlich eine Menge von ca. 9 500 t entwässerten Klärschlamms [EWC (European Waste Catalogue) – Abfallschlüssel 190805 entsprechend der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (AVV)] zur ordnungsgemäßen thermischen Entsorgung an eine geeignete Fachfirma abzugeben.
Der Entsorgungsweg der thermischen Entsorgung wird vom ESB u. a. wegen der an die Abwasserbehandlung als Indirekteinleiter angeschlossenen Gewerbe- und Industriebetriebe gewählt. Es besteht ein latentes Risiko, dass der Klärschlamm bisher nicht untersuchte bzw. nicht bekannte Substanzen enthält, die zu einer nachhaltigen Umweltschädigung von Boden und Gewässern führen könnten. Aus diesem Grund soll der Klärschlamm auch weiterhin thermisch entsorgt werden. Ein anderer Entsorgungsweg wird für die zur Entsorgung ausgeschriebenen Klärschlämme grundsätzlich ausgeschlossen.
Der Entsorgungsweg der thermischen Entsorgung wird vom ESB u. a. wegen der an die Abwasserbehandlung als Indirekteinleiter angeschlossenen Gewerbe- und Industriebetriebe gewählt. Es besteht ein latentes Risiko, dass der Klärschlamm bisher nicht untersuchte bzw. nicht bekannte Substanzen enthält, die zu einer nachhaltigen Umweltschädigung von Boden und Gewässern führen könnten. Aus diesem Grund soll der Klärschlamm auch weiterhin thermisch entsorgt werden. Ein anderer Entsorgungsweg wird für die zur Entsorgung ausgeschriebenen Klärschlämme grundsätzlich ausgeschlossen.
Der Vertrag umfasst die Beladung (Anfallstelle Kläranlage Bocholt-Mussum), den Transport (Kläranlage, Verwiegungsstelle und ggf. Vorbehandlungsanlage) und die thermische Entsorgung in einer zugelassenen Anlage.
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag kann unter Anwendung der Preisgleitklausel einseitig vom Auftraggeber um ein Jahr verlängert werden.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kläranlage Bocholt Mussum; Brömmelingsstiege; 46399; Bocholt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A) Beschreibung des Firmenprofils;
B) Eigenerklärung, dass zwingende Ausschlussgründe gem. § 123 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nicht vorliegen;
C) Eigenerklärung, dass fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht vorliegen.
Den Vergabe- und Vertragsunterlagen liegt ein Formular bei. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften: Jedes Mitglied hat die Erklärungen zu erbringen.
Rechtsform der / Anforderung an Bietergemeinschaften
Bewerber-/Bietergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben:
1) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
2) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtige Vertreter bezeichnet ist,
3) dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
4) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Auf gesonderter Anforderung: Weitere Erklärungen und Nachweise nach § 46 VGV.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Bieter hat mit seinem Angebot eine Übersicht über die in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen beizufügen, die mit der zu vergebenen Leistung nach Art und Umfang vergleichbar sind.
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften: Jedes Mitglied hat die Erklärungen und Nachweise zu erbringen.
Auf gesonderter Anforderung: Weitere Erklärungen und Nachweise nach § 46 VGV.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Das Vergabeverfahren erfolgt nach der Vergabeverordnung (VGV) und den Vorgaben des Gesetzes über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandarts sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe
öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz NRW – TVgG-NRW) vom 31.1.2017.
Die nach diesem Gesetz erforderlichen Nachweise und Erklärungen sind nur von demjenigen Bieter, dem der Zuschlag erteilt werden soll (Bestbieter), vorzulegen. Der Bestbieter hat nach Aufforderung durch den öffentliche Auftraggeber die nach dem Gesetz erforderlichen Nachweise und Erklärungen innerhalb einer Frist von drei bis fünf Werktagen vorzulegen.
Die nach diesem Gesetz erforderlichen Nachweise und Erklärungen sind nur von demjenigen Bieter, dem der Zuschlag erteilt werden soll (Bestbieter), vorzulegen. Der Bestbieter hat nach Aufforderung durch den öffentliche Auftraggeber die nach dem Gesetz erforderlichen Nachweise und Erklärungen innerhalb einer Frist von drei bis fünf Werktagen vorzulegen.
Die Bieter haben mit Angebotsabgabe folgende Erklärungen und Nachweise nach TVgG-NRW abzugeben:
1) Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des TVgG-NRW.
2) Verpflichtungserklärung nach § 8 TVgG – NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-11-03 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-09-11 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:30
Ort des Eröffnungstermins: Bieter sind gem. § 55 Abs. 2 VGV nicht zugelassen; eine Übermittlung des Submissionsergebnis ist nicht vorgesehen!
A) Information nach § 11 Abs. 3 Vergabeverordnung (VgV):
Die elektronische Teilnahme an Vergabeverfahren sowie die Registrierung für die E-Vergabeplattform sind für Bieter vollständig kostenfrei. Die von der Vergabestelle übermittelten Informationen werden direkt über die Oberfläche der E-Vergabeplattform bzw. dem virtuellen Projektraum zum Vergabeverfahren (z.B. Bekanntmachungen, Kommunikationsnachrichten) oder innerhalb der Plattform bzw. virtuellen Projekträume als Datei-Downloads bereitgestellt (Vergabeunterlagen oder Anhänge zu Kommunikationsnachrichten). Die verwendeten Dateitypen und Dateiformate werden durch das Vergabeverfahren bzw. die Vergabestelle vorgegeben und können je nach Ausschreibungsgegenstand abweichen. Zur Nutzung der E-Vergabeplattform bis zur Abgabe elektronischer Teilnahmeanträge und Angebote sind lediglich ein aktueller Internet-Browser sowie ein Internetzugang erforderlich. Hierbei werden ausschließlich HTML- und Javascript-konforme Standardtechnologien und keinerlei Add-Ons/Plugins oder sonstige ggf. (sicherheits-)kritische Technologien verwendet. Beachten Sie bitte die technischen Voraussetzungen zur Nutzung des Vergabemarktplatzes NRW, die Sie den Nutzungsbedingungen entnehmen können.
Die elektronische Teilnahme an Vergabeverfahren sowie die Registrierung für die E-Vergabeplattform sind für Bieter vollständig kostenfrei. Die von der Vergabestelle übermittelten Informationen werden direkt über die Oberfläche der E-Vergabeplattform bzw. dem virtuellen Projektraum zum Vergabeverfahren (z.B. Bekanntmachungen, Kommunikationsnachrichten) oder innerhalb der Plattform bzw. virtuellen Projekträume als Datei-Downloads bereitgestellt (Vergabeunterlagen oder Anhänge zu Kommunikationsnachrichten). Die verwendeten Dateitypen und Dateiformate werden durch das Vergabeverfahren bzw. die Vergabestelle vorgegeben und können je nach Ausschreibungsgegenstand abweichen. Zur Nutzung der E-Vergabeplattform bis zur Abgabe elektronischer Teilnahmeanträge und Angebote sind lediglich ein aktueller Internet-Browser sowie ein Internetzugang erforderlich. Hierbei werden ausschließlich HTML- und Javascript-konforme Standardtechnologien und keinerlei Add-Ons/Plugins oder sonstige ggf. (sicherheits-)kritische Technologien verwendet. Beachten Sie bitte die technischen Voraussetzungen zur Nutzung des Vergabemarktplatzes NRW, die Sie den Nutzungsbedingungen entnehmen können.
B) Sämtliche Informationen zum Vergabeverfahren sind auf dem Vergabemarktplatz hinterlegt; etwaige Änderungen bzw. Berichtigungen erfolgen ausschließlich über dem Projektraum, so dass der Bewerber aufgefordert wird, sich in regelmäßigen Abständen über den aktuellen Stand zu informieren.
B) Sämtliche Informationen zum Vergabeverfahren sind auf dem Vergabemarktplatz hinterlegt; etwaige Änderungen bzw. Berichtigungen erfolgen ausschließlich über dem Projektraum, so dass der Bewerber aufgefordert wird, sich in regelmäßigen Abständen über den aktuellen Stand zu informieren.
C) Die Kommunikation während des Vergabeverfahrens und in der Vertragsabwicklung erfolgt nur in deutscher Sprache.
D) Es werden gleichwertige Urkunden oder Bescheinigungen des Herkunftslandes akzeptiert. Unbeglaubigte Kopien reichen zum Zeitpunkt der Angebotseinreichung aus!
E) Die in diesen Teilnahmeunterlagen enthaltene Informationen sind soweit schutzrechtsfähig und soweit sie nicht Informationen Dritter enthalten Eigentum der Vergabestelle. Verwertung, Kopie sowie Weitergabe der Teilnahmeunterlagen sind nur im Rahmen der Einreichung eines Teilnahmeantrages und nur durch das die Teilnahmeunterlagen anfordernde Unternehmen zulässig. Einer darüber hinausgehenden Weitergabe und insbesondere der Verkauf von Teilnahmeunterlagen an Dritte gleich zu welchem Zweck sind nicht gestattet.
E) Die in diesen Teilnahmeunterlagen enthaltene Informationen sind soweit schutzrechtsfähig und soweit sie nicht Informationen Dritter enthalten Eigentum der Vergabestelle. Verwertung, Kopie sowie Weitergabe der Teilnahmeunterlagen sind nur im Rahmen der Einreichung eines Teilnahmeantrages und nur durch das die Teilnahmeunterlagen anfordernde Unternehmen zulässig. Einer darüber hinausgehenden Weitergabe und insbesondere der Verkauf von Teilnahmeunterlagen an Dritte gleich zu welchem Zweck sind nicht gestattet.
F) Sollten Sie nicht die Teilnahmeunterlagen direkt von der Vergabestelle bzw. über den Vergabemarktplatz des Landes NRW erhalten haben, sondern über Dienstleister oder beauftragte Dritte wird Ihnen eine Registrierung auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW und eine Teilnahme über vorgenannten Vergabemarktplatz empfohlen. Vergabeunterlagen können geändert oder ergänzt werden, die Bieterkommunikation, die als einziges Kommunikationsmittel zugelassen ist, kann erläuternde Hinweise erhalten. Einen verbindlichen und jeweils aktuellen Stand der Informationen zu diesem Vergabeverfahren finden Sie nur auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW.
F) Sollten Sie nicht die Teilnahmeunterlagen direkt von der Vergabestelle bzw. über den Vergabemarktplatz des Landes NRW erhalten haben, sondern über Dienstleister oder beauftragte Dritte wird Ihnen eine Registrierung auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW und eine Teilnahme über vorgenannten Vergabemarktplatz empfohlen. Vergabeunterlagen können geändert oder ergänzt werden, die Bieterkommunikation, die als einziges Kommunikationsmittel zugelassen ist, kann erläuternde Hinweise erhalten. Einen verbindlichen und jeweils aktuellen Stand der Informationen zu diesem Vergabeverfahren finden Sie nur auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW.
G) Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen nach § 47 GWB: Wenn Teile des Auftrages an Nachunternehmer vergeben werden, hat der Bieter auf besonderer schriftlicher Anforderung – nicht mit Angebotsabgabe – binnen 6 Kalendertagen eine Erklärung der/s Nachunternehmer/s vorzulegen, dass diese Leistung dem Bieter im Auftragsfall uneingeschränkt zur Verfügung steht.
G) Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen nach § 47 GWB: Wenn Teile des Auftrages an Nachunternehmer vergeben werden, hat der Bieter auf besonderer schriftlicher Anforderung – nicht mit Angebotsabgabe – binnen 6 Kalendertagen eine Erklärung der/s Nachunternehmer/s vorzulegen, dass diese Leistung dem Bieter im Auftragsfall uneingeschränkt zur Verfügung steht.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYYS9HDV.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren: Gem. § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster
Quelle: OJS 2017/S 152-315085 (2017-08-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-10-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 25-04/17 A
Kurze Beschreibung:
Der Entsorgungs- und Servicebetrieb der Stadt Bocholt, nachfolgend ESB, ist als eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt Bocholt u. a. verantwortlich für den ordnungsgemäßen Betrieb und die Unterhaltung der kommunalen Abwasseranlagen im Stadtgebiet von Bocholt. Zum Verantwortungsbereich gehören auch der Betrieb und die Unterhaltung der zentralen Kläranlage Mussum mit einer Ausbaugröße von 225 000 EW.
Der ESB beabsichtigt, jährlich eine Menge von ca. 9 500 t entwässerten Klärschlamms [EWC (European WasteCatalogue) – Abfallschlüssel 190805 entsprechend der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis(AVV)] zur ordnungsgemäßen thermischen Entsorgung an eine geeignete Fachfirma abzugeben.
Der Entsorgungs- und Servicebetrieb der Stadt Bocholt, nachfolgend ESB, ist als eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt Bocholt u. a. verantwortlich für den ordnungsgemäßen Betrieb und die Unterhaltung der kommunalen Abwasseranlagen im Stadtgebiet von Bocholt. Zum Verantwortungsbereich gehören auch der Betrieb und die Unterhaltung der zentralen Kläranlage Mussum mit einer Ausbaugröße von 225 000 EW.
Der ESB beabsichtigt, jährlich eine Menge von ca. 9 500 t entwässerten Klärschlamms [EWC (European WasteCatalogue) – Abfallschlüssel 190805 entsprechend der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis(AVV)] zur ordnungsgemäßen thermischen Entsorgung an eine geeignete Fachfirma abzugeben.
Gesamtwert des Auftrags: 649 325 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Der ESB beabsichtigt, jährlich eine Menge von ca. 9 500 t entwässerten Klärschlamms [EWC (European WasteCatalogue) – Abfallschlüssel 190805 entsprechend der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis(AVV)] zur ordnungsgemäßen thermischen Entsorgung an eine geeignete Fachfirma abzugeben.
Der ESB beabsichtigt, jährlich eine Menge von ca. 9 500 t entwässerten Klärschlamms [EWC (European WasteCatalogue) – Abfallschlüssel 190805 entsprechend der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis(AVV)] zur ordnungsgemäßen thermischen Entsorgung an eine geeignete Fachfirma abzugeben.
Der Entsorgungsweg der thermischen Entsorgung wird vom ESB u. a. wegen der an die Abwasserbehandlungals Indirekteinleiter angeschlossenen Gewerbe- und Industriebetriebe gewählt. Es besteht ein latentes Risiko, dass der Klärschlamm bisher nicht untersuchte bzw. nicht bekannte Substanzen enthält, die zu einer nachhaltigen Umweltschädigung von Boden und Gewässern führen könnten. Aus diesem Grund soll der Klärschlamm auch weiterhin thermisch entsorgt werden. Ein anderer Entsorgungsweg wird für die zur Entsorgung ausgeschriebenen Klärschlämme grundsätzlich ausgeschlossen.
Der Entsorgungsweg der thermischen Entsorgung wird vom ESB u. a. wegen der an die Abwasserbehandlungals Indirekteinleiter angeschlossenen Gewerbe- und Industriebetriebe gewählt. Es besteht ein latentes Risiko, dass der Klärschlamm bisher nicht untersuchte bzw. nicht bekannte Substanzen enthält, die zu einer nachhaltigen Umweltschädigung von Boden und Gewässern führen könnten. Aus diesem Grund soll der Klärschlamm auch weiterhin thermisch entsorgt werden. Ein anderer Entsorgungsweg wird für die zur Entsorgung ausgeschriebenen Klärschlämme grundsätzlich ausgeschlossen.
Der Vertrag umfasst die Beladung (Anfallstelle Kläranlage Bocholt-Mussum), den Transport (Kläranlage,Verwiegungsstelle und ggf. Vorbehandlungsanlage) und die thermische Entsorgung in einer zugelassenen Anlage.
Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag kann unter Anwendung der Preisgleitklausel einseitig vom Auftraggeber um ein Jahr verlängert werden.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kläranlage Bocholt Mussum; Brömmelingsstiege; 46395; Bocholt.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-10-10 📅
Quelle: OJS 2017/S 209-434255 (2017-10-27)