Bodenbelagsarbeiten (17E02826 - 21540047 CAU / Neubau Juridicum - SSHS)

Land Schleswig-Holstein endvertreten durch Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR

Bodenbelagsarbeiten.
Bei dem Projekt handelt es sich um den Neubau des Juridicums mit bibliothekarischem Forschungs- und Lernzentrum, Seminarflächen und Serviceflächen der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel.
Das Gebäude wird auf der, momentan noch aktiven, Stellplatzanlage Ohlshausen- Ecke Leibnizstraße errichtet. Das Baufeld erstreckt sich Nordwest zu Südost ca. 125,00 m (parallel zur Ohlshausenstraße) und in Nordost zu Südwest ca. 65,00 m.
Die südöstliche Begrenzung des Baufelds bildet der Fuß-, Rad- und Reitweg „Schwarzer Weg“.
Das Gelände fällt von der Leibnizstraße in Richtung Schwarzer Weg ca. 3,00 m. Das Baufeld wird während der Tiefbauarbeiten über die Ohlshausenstraße (auf der Höhe Schwarzer Weg) erschlossen. Nach dem Verfüllen des unterirdischen Kanalbauwerks an der nordöstlichen Ecke, wird die Baustraße erweitert und als Umfahrt eingerichtet.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-01-23. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-12-11.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-12-11 Auftragsbekanntmachung
2018-03-28 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-12-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bodenverlege- und Bodenbelagsarbeiten
Referenznummer: 17E02826 - 21540047
Kurze Beschreibung:
Bodenbelagsarbeiten. Bei dem Projekt handelt es sich um den Neubau des Juridicums mit bibliothekarischem Forschungs- und Lernzentrum, Seminarflächen und Serviceflächen der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. Das Gebäude wird auf der, momentan noch aktiven, Stellplatzanlage Ohlshausen- Ecke Leibnizstraße errichtet. Das Baufeld erstreckt sich Nordwest zu Südost ca. 125,00 m (parallel zur Ohlshausenstraße) und in Nordost zu Südwest ca. 65,00 m. Die südöstliche Begrenzung des Baufelds bildet der Fuß-, Rad- und Reitweg „Schwarzer Weg“. Das Gelände fällt von der Leibnizstraße in Richtung Schwarzer Weg ca. 3,00 m. Das Baufeld wird während der Tiefbauarbeiten über die Ohlshausenstraße (auf der Höhe Schwarzer Weg) erschlossen. Nach dem Verfüllen des unterirdischen Kanalbauwerks an der nordöstlichen Ecke, wird die Baustraße erweitert und als Umfahrt eingerichtet.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bodenverlege- und Bodenbelagsarbeiten 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Kiel, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Schleswig-Holstein endvertreten durch Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Postanschrift: Schillstraße 1-3
Postleitzahl: 23566
Postort: Lübeck
Kontakt
Internetadresse: http://www.gmsh.de 🌏
E-Mail: bieteranfragen-vob@gmsh.de 📧
Fax: +49 45130086-166 📠
URL der Dokumente: http://www.e-vergabe-sh.de 🌏
URL der Teilnahme: http://www.e-vergabe-sh.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-12-11 📅
Einreichungsfrist: 2018-01-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-12-14 📅
Datum des Beginns: 2019-01-15 📅
Datum des Endes: 2019-05-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 240-497394
ABl. S-Ausgabe: 240
Zusätzliche Informationen
Nur Vertreter des Auftraggebers.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Bodenbelagsarbeiten.
Bei dem Projekt handelt es sich um den Neubau des Juridicums mit bibliothekarischem Forschungs- und Lernzentrum, Seminarflächen und Serviceflächen der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel.
Das Gebäude wird auf der, momentan noch aktiven, Stellplatzanlage Ohlshausen- Ecke Leibnizstraße errichtet. Das Baufeld erstreckt sich Nordwest zu Südost ca. 125,00 m (parallel zur Ohlshausenstraße) und in Nordost zu Südwest ca. 65,00 m.
Die südöstliche Begrenzung des Baufelds bildet der Fuß-, Rad- und Reitweg „Schwarzer Weg“.
Das Gelände fällt von der Leibnizstraße in Richtung Schwarzer Weg ca. 3,00 m. Das Baufeld wird während der Tiefbauarbeiten über die Ohlshausenstraße (auf der Höhe Schwarzer Weg) erschlossen. Nach dem Verfüllen des unterirdischen Kanalbauwerks an der nordöstlichen Ecke, wird die Baustraße erweitert und als Umfahrt eingerichtet.
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Geschätzter Gesamtwert: 328827.18 EUR 💰
Kurze Beschreibung: Ca. 7.200 m² Bodenbeläge / Teppich und Lino).
Geschätzter Wert ohne MwSt: 328827.18 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kiel.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Im Angebot ist die jeweilige Nummer, unter der das Unternehmen im Präqualifikationsverzeichnis geführt wird, anzugeben. Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese anderen Unternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzungen für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
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Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot.
— entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“,
— oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Jeweils ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese anderen Unternehmen abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese anderen Unternehmen im Präqualifikationsverzeichnis geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch die Vorlage der im Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
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Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich als Bestandteil der Vergabeunterlagen zu dieser Ausschreibung unter: https://www.e-vergabe-sh.de/fileadmin/content/Service/GMSH_VHB-124EigenerklaerungZurEignung.pdf.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, haben präqualifizierte und nicht präqualifizierte Unternehmen einen Nachweis der Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung einzureichen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) ist der Nachweis der Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung auch für diese anderen Unternehmen zu erbringen. Diese Verpflichtung gilt entsprechend für alle weiteren Unterauftragnehmer/Eignungsverleiher.
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(Bei einem geschätzten Auftragswert ab netto 15.000 Euro, § 7 Abs. 1 und Abs. 2 TTG).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Im Angebot ist die jeweilige Nummer, unter der das Unternehmen im Präqualifikationsverzeichnis geführt wird, anzugeben. Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese anderen Unternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzungen für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
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Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot.
— entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“,
— oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Jeweils ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese anderen Unternehmen abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese anderen Unternehmen im Präqualifikationsverzeichnis geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch die Vorlage der im Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
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Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich als Bestandteil der Vergabeunterlagen zu dieser Ausschreibung unter: https://www.e-vergabe-sh.de/fileadmin/content/Service/GMSH_VHB-124EigenerklaerungZurEignung.pdf
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Im Angebot ist die jeweilige Nummer, unter der das Unternehmen im Präqualifikationsverzeichnis geführt wird, anzugeben. Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese anderen Unternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzungen für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
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Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot.
— entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“,
— oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Jeweils ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese anderen Unternehmen abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese anderen Unternehmen im Präqualifikationsverzeichnis geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch die Vorlage der im Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
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Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich als Bestandteil der Vergabeunterlagen zu dieser Ausschreibung unter: https://www.e-vergabe-sh.de/fileadmin/content/Service/GMSH_VHB-124EigenerklaerungZurEignung.pdf
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Siehe Vergabeunterlagen.
Sonstige besondere Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die gemäß § 4 Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein erforderlichen Verpflichtungserklärungen mit Einreichung des Angebots abgeben (§ 8 Abs. 1 TTG).
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Die Verpflichtungserklärung ist unter www.e-vergabe-sh.de unter der jeweiligen Ausschreibung erhältlich.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:45
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-03-23 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-01-23 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:45
Ort des Eröffnungstermins: Anschrift Siehe Nr. I.1).
Zusätzliche Informationen: Nur Vertreter des Auftraggebers.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: GMSH AöR, VOB-Submissionsstelle
Dokumente URL: www.e-vergabe-sh.de 🌏
URL der Teilnahme: www.e-vergabe-sh.de 🌏
URL der Dokumente: www.e-vergabe-sh.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Elektronische Abgabe nicht per E-Mail zulässig.
Allgemeine Verfahrenshinweise für die unter III.1.1 bis III.1.3 sowie III.2.1 und III.2.2 genannten Bedingungen:
Gem. § 50 Abs. 3 VgV und § 6b EU Abs. 3 VOB/A müssen Bewerber oder Bieter u. a. dann keine Eignungsnachweise beibringen, soweit die Zuschlag erteilende Stelle bereits im Besitz dieser Nachweise ist. Dies kann der Fall sein, wenn Bewerber oder Bieter diese Nachweise bereits in einem früheren Vergabeverfahren eingereicht haben. Wollen sich Bewerber oder Bieter in einem laufenden Vergabeverfahren auf dies Verfahrenserleichterung berufen, so haben sie die Vergabenummer desjenigen Vergabeverfahrensanzugeben, in dem sie diese Nachweise eingereicht haben. Ohne Angabe der vorgenannten Vergabenummer kann auftraggeberseits nicht nachvollzogen werden, ob und welche Nachweise von den Bewerbern oder Bietern in früheren Vergabeverfahren vorgelegt wurden.
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Zu beachten ist, dass die Nachweise, auf deren Vorliegen sich Bewerber oder Bieter berufen, für das jeweilige Vergabeverfahren aktuell sein müssen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4319884640 📞
Fax: +49 4319884702 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR VOB-Submissionsstelle
Postanschrift: Schillstraße 1-3
Postort: Lübeck
Postleitzahl: 23566
E-Mail: bieteranfragen-vob@gmsh.de 📧
Fax: +49 45130086-166 📠
Quelle: OJS 2017/S 240-497394 (2017-12-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-03-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 350859.06 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-03-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-03-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 063-139084
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 240-497394
ABl. S-Ausgabe: 63
Zusätzliche Informationen
Elektronische Abgabe nicht per E-Mail zulässig. Allgemeine Verfahrenshinweise für die unter III.1.1 bis III.1.3 sowie III.2.1 und III.2.2 genannten Bedingungen: Gem. § 50 Abs. 3 VgV und § 6b EU Abs. 3 VOB/A müssen Bewerber oder Bieter u. a. dann keine Eignungsnachweise beibringen, soweit die Zuschlag erteilende Stelle bereits im Besitz dieser Nachweise ist. Dies kann der Fall sein, wenn Bewerber oder Bieter diese Nachweise bereits in einem früheren Vergabeverfahren eingereicht haben. Wollen sich Bewerber oder Bieter in einem laufenden Vergabeverfahren auf dies Verfahrenserleichterung berufen, so haben sie die Vergabenummer desjenigen Vergabeverfahrens anzugeben, in dem sie diese Nachweise eingereicht haben. Ohne Angabe der vorgenannten Vergabenummer kann auftraggeberseits nicht nachvollzogen werden, ob und welche Nachweise von den Bewerbern oder Bietern in früheren Vergabeverfahren vorgelegt wurden. Zu beachten ist, dass die Nachweise, auf deren Vorliegen sich Bewerber oder Bieter berufen, für das jeweilige Vergabeverfahren aktuell sein müssen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Ca. 7 200 m
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kiel

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-03-19 📅

Referenz
Zusätzliche Informationen
Gem. § 50 Abs. 3 VgV und § 6b EU Abs. 3 VOB/A müssen Bewerber oder Bieter u. a. dann keine Eignungsnachweise beibringen, soweit die Zuschlag erteilende Stelle bereits im Besitz dieser Nachweise ist. Dies kann der Fall sein, wenn Bewerber oder Bieter diese Nachweise bereits in einem früheren Vergabeverfahren eingereicht haben. Wollen sich Bewerber oder Bieter in einem laufenden Vergabeverfahren auf dies Verfahrenserleichterung berufen, so haben sie die Vergabenummer desjenigen Vergabeverfahrens anzugeben, in dem sie diese Nachweise eingereicht haben. Ohne Angabe der vorgenannten Vergabenummer kann auftraggeberseits nicht nachvollzogen werden, ob und welche Nachweise von den Bewerbern oder Bietern in früheren Vergabeverfahren vorgelegt wurden.
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Quelle: OJS 2018/S 063-139084 (2018-03-28)