Die f & w fördern und wohnen AöR („f&w“) ist als soziales Dienstleistungsunternehmen u. a. dafür zuständig, in der öffentlich rechtlichen Unterbringung („örU“) der Freien und Hansestadt Hamburg („FHH“) zusätzliche Kapazitäten an Wohn- und Betreuungseinrichtungen für Flüchtlinge mit Bleibeperspektive und Wohnungslose zu schaffen. Daneben stellt f&w Wohnungen für vordringlich Wohnungssuchende bereit. Die Bauvorhaben werden als Gemeinschaftsunterkünfte und/oder Wohnungen gemäß den Förderbedingungen für den sozialen Wohnungsbau in Hamburg geplant. Gegenstand dieser Ausschreibung sind Maßnahmen der Bodensanierung und Kampfmittelerkundung sowie der Baustelleneinrichtung für ein Bauvorhaben in Hamburg-Groß Borstel („Pehmöllers Garten“/ Borsteler Bogen). Die Maßnahmen dienen der Vorbereitung für die Errichtung von sechs Gebäuden einer örU für ca. 400 Personen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-07-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-06-09.
Auftragsbekanntmachung (2017-06-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bodensanierungsarbeiten
Referenznummer: OV 285-2017
Kurze Beschreibung:
Die f & w fördern und wohnen AöR („f&w“) ist als soziales Dienstleistungsunternehmen u. a. dafür zuständig, in der öffentlich rechtlichen Unterbringung („örU“) der Freien und Hansestadt Hamburg („FHH“) zusätzliche Kapazitäten an Wohn- und Betreuungseinrichtungen für Flüchtlinge mit Bleibeperspektive und Wohnungslose zu schaffen. Daneben stellt f&w Wohnungen für vordringlich Wohnungssuchende bereit. Die Bauvorhaben werden als Gemeinschaftsunterkünfte und/oder Wohnungen gemäß den Förderbedingungen für den sozialen Wohnungsbau in Hamburg geplant.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind Maßnahmen der Bodensanierung und Kampfmittelerkundung sowie der Baustelleneinrichtung für ein Bauvorhaben in Hamburg-Groß Borstel („Pehmöllers Garten“/ Borsteler Bogen). Die Maßnahmen dienen der Vorbereitung für die Errichtung von sechs Gebäuden einer örU für ca. 400 Personen.
Die f & w fördern und wohnen AöR („f&w“) ist als soziales Dienstleistungsunternehmen u. a. dafür zuständig, in der öffentlich rechtlichen Unterbringung („örU“) der Freien und Hansestadt Hamburg („FHH“) zusätzliche Kapazitäten an Wohn- und Betreuungseinrichtungen für Flüchtlinge mit Bleibeperspektive und Wohnungslose zu schaffen. Daneben stellt f&w Wohnungen für vordringlich Wohnungssuchende bereit. Die Bauvorhaben werden als Gemeinschaftsunterkünfte und/oder Wohnungen gemäß den Förderbedingungen für den sozialen Wohnungsbau in Hamburg geplant.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind Maßnahmen der Bodensanierung und Kampfmittelerkundung sowie der Baustelleneinrichtung für ein Bauvorhaben in Hamburg-Groß Borstel („Pehmöllers Garten“/ Borsteler Bogen). Die Maßnahmen dienen der Vorbereitung für die Errichtung von sechs Gebäuden einer örU für ca. 400 Personen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bodensanierungsarbeiten📦
Zusätzlicher CPV-Code: Aushubarbeiten📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Hamburg
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-06-09 📅
Einreichungsfrist: 2017-07-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-06-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 112-224741
ABl. S-Ausgabe: 112
Zusätzliche Informationen
Die Öffnung der Angebote findet unter Ausschluss der Bieter statt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die f & w fördern und wohnen AöR („f&w“) ist als soziales Dienstleistungsunternehmen u. a. dafür zuständig, in der öffentlich rechtlichen Unterbringung („örU“) der Freien und Hansestadt Hamburg („FHH“) zusätzliche Kapazitäten an Wohn- und Betreuungseinrichtungen für Flüchtlinge mit Bleibeperspektive und Wohnungslose zu schaffen. Daneben stellt f&w Wohnungen für vordringlich Wohnungssuchende bereit. Die Bauvorhaben werden als Gemeinschaftsunterkünfte und/oder Wohnungen gemäß den Förderbedingungen für den sozialen Wohnungsbau in Hamburg geplant.
Die f & w fördern und wohnen AöR („f&w“) ist als soziales Dienstleistungsunternehmen u. a. dafür zuständig, in der öffentlich rechtlichen Unterbringung („örU“) der Freien und Hansestadt Hamburg („FHH“) zusätzliche Kapazitäten an Wohn- und Betreuungseinrichtungen für Flüchtlinge mit Bleibeperspektive und Wohnungslose zu schaffen. Daneben stellt f&w Wohnungen für vordringlich Wohnungssuchende bereit. Die Bauvorhaben werden als Gemeinschaftsunterkünfte und/oder Wohnungen gemäß den Förderbedingungen für den sozialen Wohnungsbau in Hamburg geplant.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind Maßnahmen der Bodensanierung und Kampfmittelerkundung sowie der Baustelleneinrichtung für ein Bauvorhaben in Hamburg-Groß Borstel („Pehmöllers Garten“/ Borsteler Bogen). Die Maßnahmen dienen der Vorbereitung für die Errichtung von sechs Gebäuden einer örU für ca. 400 Personen.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind Maßnahmen der Bodensanierung und Kampfmittelerkundung sowie der Baustelleneinrichtung für ein Bauvorhaben in Hamburg-Groß Borstel („Pehmöllers Garten“/ Borsteler Bogen). Die Maßnahmen dienen der Vorbereitung für die Errichtung von sechs Gebäuden einer örU für ca. 400 Personen.
In Teilen des Baugeländes (Plangebiet) besteht der Verdacht auf Kampfmittel (allgemeiner Bombenblindgängerverdacht). Darüber hinaus wurden bei den durchgeführten Baugrunduntersuchungen Schadstoffgehalte (nach LAGA Zuordnungswerten von >= Z2) in Böden/ Bodenluft und Grundwasser festgestellt. Es ist von folgenden Massen auszugehen:
In Teilen des Baugeländes (Plangebiet) besteht der Verdacht auf Kampfmittel (allgemeiner Bombenblindgängerverdacht). Darüber hinaus wurden bei den durchgeführten Baugrunduntersuchungen Schadstoffgehalte (nach LAGA Zuordnungswerten von >= Z2) in Böden/ Bodenluft und Grundwasser festgestellt. Es ist von folgenden Massen auszugehen:
— Abbruch Asphaltierter Flächen bis 50 cm Mächtigkeit (schadstofffrei) 1.850 m
— Volumenberäumung – 2.000 m
— Tiefensondierung im Bereich der Pfahlgründung bis 6,0 m – 300 Stk.
— Bodenaushub mit Entsorgung LAGA Z2 – 9.000 m
— Bodenaushub mit Entsorgung LAGA Z3 – 4.600 m
— Wasserhaltung – Drainageleitungen 600 m
— Wiedereinbau Boden – 4.700 m
— Geotextil – 10.200 m
— Geotextilien als Durchgrabeschutz im Bereich der Bäume – 1.800 m
— Wasserhaltung LHKW – Schaden
— Sanierung belasteter Böden im Bereich der Bäume (im Saugverfahren)
— Oberboden liefern und auftragen – 540 m
Der Auftragnehmer hat für die Nachfolgegewerke die komplette Baustelleneinrichtung (Beweissicherung, Bauwasser, Baustrom, Baustellüberfahrten, Schutz öffentlicher Einrichtungen) bis zur Übergabe an die Nachfolgegewerke herzustellen und vorzuhalten. Anschließend ist die Baustelleneinrichtung zu übergeben.
Der Auftragnehmer hat für die Nachfolgegewerke die komplette Baustelleneinrichtung (Beweissicherung, Bauwasser, Baustrom, Baustellüberfahrten, Schutz öffentlicher Einrichtungen) bis zur Übergabe an die Nachfolgegewerke herzustellen und vorzuhalten. Anschließend ist die Baustelleneinrichtung zu übergeben.
Dauer: 40 Tage Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamburg-Groß Borstel; Borsteler Bogen; 22453; Hamburg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Angebotsunterlagen (Vordrucke und Formulare) können auf der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Angebotsunterlagen ist verbindlich.
Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein; soweit Anforderungen an die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der Zeitpunkt auf den Tag der Absendung dieser Bekanntmachung (vgl. Ziffer VI.5)). Mit ihrem Angebot haben die Bewerber folgende Dokumente bzw. Unterlagen vorzulegen:
Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein; soweit Anforderungen an die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der Zeitpunkt auf den Tag der Absendung dieser Bekanntmachung (vgl. Ziffer VI.5)). Mit ihrem Angebot haben die Bewerber folgende Dokumente bzw. Unterlagen vorzulegen:
PL1. Erklärung zur Eignung (Formblatt VV-Bau Anlage 6-030)
PL2. Eigenerklärung zum Unternehmen mit Angaben zur Firma, Rechtsform, Sitz, Gegenstand, Geschäftsleitung des Unternehmens, Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit, Niederlassungen, Organigramm) sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung in der „Erklärung zur Eignung“ (Formblatt VV-Bau Anlage 6-030, Ziff. 1.7).
PL2. Eigenerklärung zum Unternehmen mit Angaben zur Firma, Rechtsform, Sitz, Gegenstand, Geschäftsleitung des Unternehmens, Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit, Niederlassungen, Organigramm) sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung in der „Erklärung zur Eignung“ (Formblatt VV-Bau Anlage 6-030, Ziff. 1.7).
Im Fall von Bietergemeinschaften gelten die hier aufgeführten Eignungsanforderungen entsprechend für jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft.
Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von f&w für geeignet erachteter Belege nachweisen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
WL1. Präqualifikationsbescheinigung gemäß § 6b EU Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VOB/A oder Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren in der „Erklärung zur Eignung“ (Formblatt VV-Bau Anlage 6-030, Ziff. 1.3). Falls der Bewerber noch keine 3 Jahre existiert, sind entsprechende Umsatzangaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
WL1. Präqualifikationsbescheinigung gemäß § 6b EU Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VOB/A oder Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren in der „Erklärung zur Eignung“ (Formblatt VV-Bau Anlage 6-030, Ziff. 1.3). Falls der Bewerber noch keine 3 Jahre existiert, sind entsprechende Umsatzangaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben.
f&w behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft über den Bewerber einzuholen.
WL2. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung.
Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von f&w für geeignet erachteter Belege nachweisen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
TL1. Präqualifikationsbescheinigung gemäß § 6b EU Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VOB/A oder Eigenerklärung über das jährliche Mittel der Beschäftigten für den maßgeblichen Bereich bzw. Geschäftsbereich (Aufschlüsselung kaufmännisch, technisch, sonstiges). Falls der Bewerber noch keine 3 Jahre existiert, sind entsprechende Angaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben.
TL1. Präqualifikationsbescheinigung gemäß § 6b EU Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VOB/A oder Eigenerklärung über das jährliche Mittel der Beschäftigten für den maßgeblichen Bereich bzw. Geschäftsbereich (Aufschlüsselung kaufmännisch, technisch, sonstiges). Falls der Bewerber noch keine 3 Jahre existiert, sind entsprechende Angaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben.
TL2. Präqualifikationsbescheinigung gemäß § 6b EU Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VOB/A oder Referenzen über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen in Bezug auf den zu vergebenden Auftrag (Bodensanierung und Kampfmittelsondierung) in den letzten maximal 5 Jahren (Eigenerklärung). Bitte fügen Sie Beschreibungen der Aufträge bei, aus denen sich die Vergleichbarkeit der Referenzen mit dem hier ausgeschriebenen Auftrag ableiten lässt. Bitte reichen Sie möglichst nicht mehr als 5 Referenzen ein und sortieren Sie diese nach ihrer Einschlägigkeit.
TL2. Präqualifikationsbescheinigung gemäß § 6b EU Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VOB/A oder Referenzen über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen in Bezug auf den zu vergebenden Auftrag (Bodensanierung und Kampfmittelsondierung) in den letzten maximal 5 Jahren (Eigenerklärung). Bitte fügen Sie Beschreibungen der Aufträge bei, aus denen sich die Vergleichbarkeit der Referenzen mit dem hier ausgeschriebenen Auftrag ableiten lässt. Bitte reichen Sie möglichst nicht mehr als 5 Referenzen ein und sortieren Sie diese nach ihrer Einschlägigkeit.
TL3. Vorlage einer gültigen Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG.
Im Fall von Bietergemeinschaften können entsprechende Angaben für die Bietergemeinschaft insgesamt abgegeben werden. Der Auftraggeber kann in Einzelfällen die Vorlage von Referenzbescheinigungen der Referenzauftraggeber verlangen.
Mindeststandards:
Der Bieter hat mit Abgabe seines Angebots nachzuweisen, dass das Unternehmen über einen Mitarbeiter mit einer nachgewiesenen Qualifikation gemäß Ziff. 5.2 der DGVU 101 – 004 verfügt.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
1. Die Bieter haben eine Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß § 3 Hamburgisches Vergabegesetz (HmbVgG) in der „Erklärung zur Eignung“ (Formblatt VV-Bau Anlage 6-030) abzugeben. Das in den Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt ist zwingend zu verwenden.
1. Die Bieter haben eine Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß § 3 Hamburgisches Vergabegesetz (HmbVgG) in der „Erklärung zur Eignung“ (Formblatt VV-Bau Anlage 6-030) abzugeben. Das in den Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt ist zwingend zu verwenden.
2. Es wird darauf hingewiesen, dass sich diese Eigenerklärung hinsichtlich der Zahlung des vergaberechtlichen Mindestlohns nach § 5 Abs. 1 HmbMinLohnG nicht auf Beschäftigte bezieht, die bei einem Bieter oder Nachunternehmer im EU-Ausland tätig sind und die Leistung ausschließlich im EU-Ausland erbringen.
2. Es wird darauf hingewiesen, dass sich diese Eigenerklärung hinsichtlich der Zahlung des vergaberechtlichen Mindestlohns nach § 5 Abs. 1 HmbMinLohnG nicht auf Beschäftigte bezieht, die bei einem Bieter oder Nachunternehmer im EU-Ausland tätig sind und die Leistung ausschließlich im EU-Ausland erbringen.
3. Auf die Bestimmungen der §§ 3, 5, 7 Abs. 2 und § 10 HmbVgG bei der evtl. Einbindung von Nachunternehmern wird hingewiesen.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 3 Monate
Datum der Angebotseröffnung: 2017-07-10 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Ort des Eröffnungstermins: GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Dammtorstraße 12, 20354 Hamburg (9. OG).
Zusätzliche Informationen: Die Öffnung der Angebote findet unter Ausschluss der Bieter statt.
1. Die Vergabeunterlagen (Vordrucke und Formulare) können unter der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Angebotsunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens des Auftraggebers erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bieter müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang und die Information zu den Bieterinformationen.
1. Die Vergabeunterlagen (Vordrucke und Formulare) können unter der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Angebotsunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens des Auftraggebers erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bieter müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang und die Information zu den Bieterinformationen.
2. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum 3.7.2017 an die folgenden E-Mail-Adressen gerichtet werden: kwagner-cardenal@goerg.de sowie gleichzeitig ojauch@goerg.de. f&w behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten.
2. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum 3.7.2017 an die folgenden E-Mail-Adressen gerichtet werden: kwagner-cardenal@goerg.de sowie gleichzeitig ojauch@goerg.de. f&w behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten.
3. Angebote sind elektronisch an die in Ziffer I.3) benannte Stelle über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist sind die Angebote verschlüsselt, so dass der Auftraggeber keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bieter steht es jedoch frei, sein Angebot bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen.
3. Angebote sind elektronisch an die in Ziffer I.3) benannte Stelle über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist sind die Angebote verschlüsselt, so dass der Auftraggeber keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bieter steht es jedoch frei, sein Angebot bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen.
4. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind (vgl. § 7 Abs. 1 HmbVgG). Die Vergabestelle kann Ausnahmen zulassen.
5. Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der Bieter sind – soweit rechtlich zulässig – ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Vergabeunterlagen stimmt der Bieter dem zu.
6. Durch die Abgabe des Angebots verpflichtet sich der Bewerber, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. f&w ihrerseits wird Unterlagen der Bieter nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden.
6. Durch die Abgabe des Angebots verpflichtet sich der Bewerber, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. f&w ihrerseits wird Unterlagen der Bieter nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden.
7. Mit dem Angebot hat der Bieter sein Entsorgungslogistikkonzept (Lösen, Laden, Transport und Behandlung des Aushubs in dafür zugelassenen Anlagen) schriftlich vorzulegen und erschöpfend zu erläutern. Hier sollten schon für die gefährlichen Abfälle entsprechende Deponien benannt werden. Die Kosten für den Transport auch außerhalb Hamburgs sind in die EP einzukalkulieren.
7. Mit dem Angebot hat der Bieter sein Entsorgungslogistikkonzept (Lösen, Laden, Transport und Behandlung des Aushubs in dafür zugelassenen Anlagen) schriftlich vorzulegen und erschöpfend zu erläutern. Hier sollten schon für die gefährlichen Abfälle entsprechende Deponien benannt werden. Die Kosten für den Transport auch außerhalb Hamburgs sind in die EP einzukalkulieren.
8. CHECKLISTE – Folgende Unterlagen haben die Bieter mit ihrem Angebot einzureichen:
— Angebot auf Formblatt VV-Bau Anlage 6-050
— Entsorgungslogistikkonzept
— Erklärung zur Eignung mit den Angaben gemäß III.1.1 bis III.1.3 dieser Bekanntmachung
— ggf. Präqualifikationsbescheinigung
— Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung
— Vorlage einer gültigen Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG (TL3)
— Vorlage der Qualifikation nach Ziff. 5.2 DGVU 101 – 004
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMGYEYU.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Hamburg
Postanschrift: Neuenfelder Straße 19
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 40428402441📞
E-Mail: vergabekammer@bsw.hamburg.de📧
Fax: +49 40427310499 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
— § 134 Abs. 2 GWB – Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— § 134 Abs. 2 GWB – Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
— Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.