Text
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
— Fachliche Eignung nach § 46 (3) Nrn. 1 bis 10 VgV: [100 Prozent].
Die gem. Ziffern III.1.3) und III.2.3) vorzulegenden Unterlagen und Angaben werden wie folgt gewichtet:
§ 46 (3) 2) VgV: Berufliche Befähigung der für die Leistung verantwortlichen Personen [70 Prozent].
Die Gewichtung setzt sich wie folgt zusammen:
Mitarbeiter 1 Bauüberwachung Ingenieurbauwerke 35 v. H.,
Mitarbeiter 2 Planprüfung Ingenieurbauwerke 35 v. H.,
mit folgender Unterwichtung:
berufliche Eignung (Ausbildung und Berufserfahrung) 20 Prozent,
Referenzprojekte 80 Prozent,
§ 46 (3) 1) VgV: Angaben des Bewerbers über vergleichbare
Referenzprojekte in den letzten 3 Jahren: [30 Prozent].