1) Die angegebene Vertragslaufzeit umfasst die Optionen für die Jahre 2019, 2020 und 2021. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch, dass der Auftraggeber die Optionen ausübt;
2) Der Auftraggeber hat Zuwendungen aus den Mitteln nach § 2 Niedersächsisches Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz beantragt. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, das Vergabeverfahren aufzuheben, sofern die Fördermittel nicht gewährt werden oder die zur Verfügung gestellten Investitionsmittel eine Auftragsvergabe nicht zulassen (echter Vorbehalt der Bewilligung einer Förderung bzw. gesicherter Finanzierung);
3) Der Auftraggeber behält sich vor, die Busse nach einer Haltedauer von mindestens zehn (10) Jahren an den Auftragnehmer zurückzuverkaufen. Die Bieter haben hierzu einen garantierten Rückkaufwert (in Formblatt A) anzubieten. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Busse zum garantierten Rückkaufwert zurück zu kaufen, sofern der Auftraggeber die Option ausübt. Ein Anspruch auf Rückkauf besteht nicht (siehe § 15 des Liefervertrags);
4) Für den Teilnahmeantrag sind die folgenden Informationen zwingend zu beachten:
4.1) Sollte diese Bekanntmachung oder die Formblätter aus Sicht des Bewerbers Unklarheiten, Widersprüche oder Unvollständigkeiten enthalten, so hat der Bewerber den Auftraggeber hierüber unverzüglich zu informieren;
4.2) Hinweise oder Rückfragen sind bis zum 2.8.2017, 12.00 Uhr über
http://www.dtvp.de/Center/ einzureichen. Der Auftraggeber wird sich bemühen, auch später eingehende Fragen noch zu beantworten, soweit dies bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist noch möglich ist.
Ergänzende Hinweise des Auftraggebers, die sich aufgrund von Rückfragen ergeben, werden anonymisiert allen Bewerbern unter
http://www.dtvp.de/Center/ zugänglich gemacht;
4.3) Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge werden nicht erstattet;
4.4) Sollten geforderte Unterlagen im Teilnahmeantrag fehlen oder unvollständig sein, kann der Bewerber vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden;
5) Bewerber-/Bietergemeinschaften
5.1) Mehrere Bewerber können sich zu Bewerbergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Falle ist die Eigenerklärung (Formblatt 1) von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet vorzulegen;
5.2) Von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft sind die Eignungsnachweise III.1.1) Ziff. 4 - 7 sowie III.1.3) Ziff. 2 (Formblatt 6) beizubringen;
5.3) Änderungen der Bewerbergemeinschaft zwischen Teilnahmeantrag und Angebot sind nur mit Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft nach Ablauf der Teilnahmefrist ist ausgeschlossen;
6) Nachunternehmer
6.1) Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung (Leistungsfähigkeit) auch auf dritte Unternehmen (benannte Nachunternehmer) berufen. Hierzu hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag anzugeben, welche Leistungsteile in welchem Los von Nachunternehmern erbracht werden sollen (Formblatt 2), eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers vorzulegen (Formblatt 3) und sämtliche Eignungsnachweise III.1.1) Ziff. 4 - 7 sowie III.1.3) Ziff. 2 (Formblatt 6) für jeden Nachunternehmer beizubringen;
6.2) Klarstellend wird darauf hingewiesen, dass im Falle einer Leistungserbringung durch Nachunternehmer deren namentliche Benennung nur erforderlich ist, sofern sich der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs auf diese Nachunternehmer berufen will. Eine Benennung im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ist demnach nicht allgemeine Voraussetzung für eine spätere Einbeziehung von Nachunternehmern;
6.3) Verbundene Unternehmen i.S.d. §§ 15 ff. AktG gelten ebenfalls als Nachunternehmer, für die die Anforderungen nach dieser Ziff. 6 gelten.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4JYF3H.