Busverkehrsleistungen zur Personenbeförderungen im EN-Kreis

Verkehrsgesellschaft Ennepe-Ruhr mbH

Erbringung von Busverkehrsleistungen zur Personenbeförderung im Ennepe-Ruhr-Kreis und angrenzend, im Linienverkehr mit Bussen auf den Linien 141, 332, 373, 551, 552, 559, 564, 585.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-03-21. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-02-17.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-02-17 Auftragsbekanntmachung
2017-05-18 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-02-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Personensonderbeförderung (Straße)
Kurze Beschreibung:
Erbringung von Busverkehrsleistungen zur Personenbeförderung im Ennepe-Ruhr-Kreis und angrenzend, im Linienverkehr mit Bussen auf den Linien 141, 332, 373, 551, 552, 559, 564, 585.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Personensonderbeförderung (Straße) 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Personensonderbeförderung (Straße) 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Ennepe-Ruhr-Kreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Verkehrsgesellschaft Ennepe-Ruhr mbH
Postanschrift: Wuppermannshof 7
Postleitzahl: 58256
Postort: Ennepetal
Kontakt
Internetadresse: http://www.ver-kehr.de 🌏
E-Mail: dirk.voitz@bogestra.de 📧
Telefon: +49 234303-2340 📞
Fax: +49 234303-3340 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E83198488 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-02-17 📅
Einreichungsfrist: 2017-03-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-02-22 📅
Datum des Beginns: 2017-06-11 📅
Datum des Endes: 2019-12-15 📅
2018-06-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 037-067486
ABl. S-Ausgabe: 37
Zusätzliche Informationen
1. Die ausgeschriebenen Leistungen sind mit Beginn des Fahrplanwechsels am 11.06.2017 für einen Zeitraum von zunächst 2,5 Jahren (Los 1), sowie für einen Zeitraum 1 Jahren (Los 2) zu erbringen. Der Leistungszeitraum endet voraussichtlich zum Fahrplanwechsel Dezember 2019 (Los 1) bzw. Juni 2018 (Los 2). Für den Fall der Verlängerung des Vertrags werden die Auftragnehmer jeweils 4 Monate vor Vertragsende informiert. 2. In technischer Hinsicht wird bereits jetzt darauf hingewiesen, dass die Fahrzeuge des Auftragnehmers über VDV-konforme Entwerterhalteplatten verfügen müssen, um seitens der VER die Entwerter ELGEBA tiCompact02 installieren zu können. Die erforderlichen Haltestangen werden ebenfalls von der VER zur Verfügung gestellt. An die Entwerterhalteplatten sind die Spannungsversorgung sowie die IBIS-Wagenbusverkabelung durch den Auftragnehmer anzuschließen. In der Nähe des Druckermontageortes sind ein IBIS-Datenkabel, die Spannungsversorgung für den Fahrscheindrucker (24 V-Dauerplus sowie zusätzlich Zündungsplus/Klemme 15), das Türkriterium (Plus-Signalbei geöffneter Tür) sowie das Tacho-Signal C4/B8 (vier Impulse pro Meter) auftragnehmerseits vorzuhalten. Das IBIS-Datenkabel muss mit den Entwerterhalteplatten und den Zielanzeigen verbunden sein. Darüber hinaus ist im Bus ein Zahltisch durch den Auftragnehmer vorzusehen, um den Fahrscheindruckerdarauf zu installieren. Für das Einstiegskontrollterminal muss im Bereich des Vordereinstiegs Platz vorhanden sein, so dass einsteigende Fahrgäste das Terminal auf der rechten Spur gut erreichen können. Die Ansteuerung von Außenanzeigen erfolgt über den von der VER bereit gestellten Fahrscheindrucker und wird zurzeit mit dem Datensatz 3 a zur Verfügung gestellt. Im Jahr 2017 ist eine Umstellung auf Datensatz 21 geplant. Bei Verwendung eines separaten Steuergeräts durch den Auftragnehmer muss die Pflege der Stammdaten auftragnehmerseitig erfolgen. Es ist das Funkgerät Motorola CM 340 mit einer Spannungsversorgung von 12 V/6A zu verwenden. Dieses wird von der VER gestellt. Für etwaig notwendige Umrüstungsarbeiten hat der Auftragnehmer seine Fahrzeuge zur Betriebsstätte der VER nach Ennepetal zu überführen und der Werkstatt der VER zur Verfügung zu stellen. Nach Fertigstellung holt der Auftragnehmer seine Fahrzeuge dort wieder ab. Die Umrüstungsarbeiten an den Fahrzeugen beginnen vor Aufnahme der Fahrtätigkeit unmittelbar nach Abruf durch VER. Der Auftragnehmer hat so zu disponieren, dass jeweils drei Fahrzeuge pro Umrüstungseinheit zur Verfügung gestellt werden. 4. Die eingesetzten Standardlinienbusse dürfen für die Regelleistungen nicht älter als 12 Jahre sein. Für die Verstärkerleistungen (Einsatzwagen) gilt, dass die Fahrzeuge nicht älter als 15 Jahre sein dürfen. 5. Sollten Bieter ihre eigenen AGB zur Anwendung kommen lassen wollen, so führt dies zum Ausschluss. 6. Sollte der Auftraggeber die Notwendigkeit sehen, über die eingereichten Angebote zu verhandeln, fordert er hierzu die 3 bestplatzieren Bieter je Los auf 7. Die Auftraggeberin ist Sektorenauftraggeberin gemäß § 100 Nr. 1 GWB. Der ausgeschriebene und zuvergebende Auftrag steht in Zusammenhang mit Tätigkeiten auf dem Gebiet des Verkehrs. Die Auftraggeberin führt ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach den Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Sektorenverordnung (SektVO), den anwendbarenund einschlägigen Vorschriften des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) vom 10.1.2012 sowie der Rechtsverordnung zum Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (RVO TVgG-NRW) vom 8.4.2013 durch. 8. Die Teilnahmeanträge sind bei der unter Abschnitt I.3 angegebenen Adresse in einem fest verschlossenen Umschlag im Original und in 1-facher Kopie (digital auf Datenträger) einzureichen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 2
Bezeichnung des Loses: Los 1
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Das Los umfasst Regelleistungen auf den Buslinien 373 (Verkehrstag Montag – Freitag) und 564 (Verkehrstag Montag – Samstag). Die Buslinie 373 verbindet die Wittener Stadtteile Stockum und Annen miteinander. Zu den Schulanfangs- und -endzeiten werden die Busse bis zur Holzkamp Gesamtschule verlängert. Ergänzt wird das Angebot durch zusätzliche Einsatzwagenfahrten. Zur schnelleren Erschließung des Herdecker Ortsteils Kirchende mit der Innenstadt ist die Linie 564 eingerichtet worden. Die Linie verkehrt von Herdecke-Schanze über Schraberg und Kirchende bis zum neuen Stadtquartier an der Mühlenstraße. Zum Unterrichtsbeginn – bzw. –ende verkehrt die Linie weiter bis zum Friedrich-Harkort-Gymnasium. Am Bahnhof Herdecke werden Anschlüsse zum Schienenpersonennahverkehr (SPNV) sichergestellt. Hier bestehen Verbindungen zur RB52 in und aus Richtung Dortmund bzw. Hagen. Verstärkerfahrten erweitern das Verkehrsangebot zwischen Schanze, Auf dem Schnee, Kirchende/Westende und dem Schulzentrum Bleichstein. Das Los beinhaltet ferner weitere Einsatzwagenfahrten im südlichen Ennepe-Ruhr-Kreis zwischen Gevelsberg-Silschede und dem Schulzentrum West (Linien 551, 552 und 585) sowie zwischen Sprockhövel-Haßlinghausen, Gevelsberg und Ennepetal (Linie 551).
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Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeberin steht ein zweifaches, einseitiges Verlängerungsrecht des Vertrages (Option) um bis zu max. ein Jahr je Verlängerung zu. Die Ausübung der Verlängerungsoption hat sie dem Auftragnehmer gegenüber spätestens 4 Monate vor Ablauf der Festlaufzeit schriftlich unter Angabe des genauen Verlängerungsdatums mitzuteilen. Andernfalls endet der Vertrag mit Ablauf der Festlaufzeit.
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Bezeichnung des Loses: Los 2
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Das Los beinhaltet an allen Verkehrstagen Regelleistungen auf der Buslinie 141 von Hattingen-Welper über Hattingen Mitte, Niederwenigern, Essen-Kupferdreh nach Essen-Heisingen (Baldeneysee). Die Linie verbindet die Stadt Hattingen mit dem Essener Süden. Als Durchmesserlinie bezogen auf den Verknüpfungspunkt Hattingen Mitte übernimmt sie zusätzlich stadtteilverbindende Funktionen. Die Einsatzwagenfahrten ergänzen das Verkehrsangebot zwischen Niederwenigern und Hattingen Schulenburg / Schulzentrum Holthausen zum Unterrichtsbeginn bzw. –ende der div. weiterführenden Schulen. Das Los umfasst weiter verschiedene Leistungen im Schülerverkehr zwischen Sprockhövel und Hattingen (Anbindung Gymnasium Waldstraße, Realschule Grünstraße, Schulzentrum Holthausen, Gesamtschule Welper). Während die Linie 332 über die Bredenscheider Straße (B51) geführt wird, verkehren die Fahrten der Linie 559 über die Bergstraße und Holthauser Straße. An Sonn- und Feiertagen sind Leistungen auf der Linie 559 zwischen Hattingen Mitte und Hattingen-Holthausen (über Am Vinckenbrink) zu erbringen.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Bochum, Breckerfeld, Dortmund, Ennepetal, Gevelsberg, Hagen, Hattingen, Herdecke, Schwelm, Sprockhövel, Wetter, Witten, Velbert.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Alle Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen, fehlende Nachweise können vom Auftraggeber nachgefordert werden, § 51 Abs. 2 SektVO. Eine Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend.
Der Auftraggeber behält sich vor, noch vor Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Erklärungen und Nachweise wahrheitsgemäß abgegeben/eingereicht worden sind.
Die unter Ziffer III.1.1) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und bei Bietergemeinschaften jeweils von allen Mitgliedern vorzulegen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.
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Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind erforderlich:
a) aktueller Auszug aus dem Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes (nicht älter als 3 Monate ab Datum dieser Bekanntmachung);
b) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit, die Angaben zu dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs.1 und 4 sowie § 124 Abs. 1 GWB und zu den Gründen einer Unzuverlässigkeit im Sinne von § 1 Abs. 2 PBZugV enthält (Formblatt T2).
c) Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG (Formblatt T3).
Für die Erklärungen sind die Formblätter zu verwenden und vollständig auszufüllen, die der Vergabeunterlage beigefügt sind.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Alle Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen, fehlende Nachweise können vom Auftraggeber nachgefordert werden, § 51 Abs. 2 SektVO. Eine Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend.
Der Auftraggeber behält sich vor, noch vor Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Erklärungen und Nachweise wahrheitsgemäß abgegeben/eingereicht worden sind.
Die unter III.1.2) geforderten Nachweise sind von dem Bieter bzw. den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.
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Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind erforderlich:
a) Eigenerklärung zur pflichtgemäßen Zahlung von Abgaben, Steuern und Beiträgen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Mitgliedstaates;
b) Vorlage einer Eigenkapitalbescheinigung nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 PBZugV, wobei der Stichtag dieser Bescheinigung zum Zeitpunkt der Absendung des Angebotes nicht mehr als ein Jahr zurückliegen darf;
c) Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren (Formblatt T4);
d) Eigenerklärung über das Bestehen oder den zugesagten Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden (Formblatt T7).
Mindeststandards:
Zu c) Der Umsatz je abgeschlossenem Geschäftsjahr muss mindestens 1 000 000 EUR betragen haben.
zu d) Deckungshöhe der Betriebshaftpflichtversicherung: mindestens 1 000 000 EUR.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
III.1.3) Technische Leistungsfähigkeit:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Alle Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen, fehlende Nachweise können vom Auftraggeber nachgefordert werden, § 51 Abs. 2 SektVO. Eine Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend.
Der Auftraggeber behält sich vor, noch vor Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Erklärungen und Nachweise wahrheitsgemäß abgegeben/eingereicht worden sind.
Die unter Ziffer III.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und bei Bietergemeinschaften jeweils von allen Mitgliedern vorzulegen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.
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a) Vorlage einer gültigen Genehmigung für den Linienverkehr / Vorlage einer gültigen Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr;
b) mindestens 1 Referenz über in den letzten 3 Jahren erbrachte Leistungen in Bezug auf die hier ausgeschriebene Leistung (ausschließlich Linienverkehr nach § 42 PBefG) mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber (Formblatt T5). Referenzen, die älter als drei Jahre sind, werden nicht gewertet.
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Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Personenbeförderungsgesetz (PBefG) i. V. m. der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Selbstschuldnerische Bankbürgschaft in Höhe von 5 % der Netto-Auftragssumme (Vorlage erst im Auftragsfall erforderlich).
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Der Auftragnehmer erhält bei den Losen 1 und 2 für Regelleistungen eine Vergütung pro Nutzwagenkilometer. Für die Verstärkerfahrten (Einsatzfahrten), die mit „(E)“ gekennzeichnet sind, erhält der Auftragnehmer eine Pauschalvergütung pro Einsatztag.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend unter Benennung eines bevollmächtigten Vertreters und der Mitglieder der Bietergemeinschaft. Die Beteiligung eines Unternehmens in verschiedenen Bietergemeinschaften ist unzulässig. Die Beteiligung eines Unternehmens sowohl als Bieter oder als Mitglied einer Bietergemeinschaft wie auch als Nachunternehmer eines anderen Bieters oder einer anderen Bietergemeinschaft ist ebenfalls unzulässig, wenn der Bieter oder die Bietergemeinschaft nicht spätestens mit seinem/ihrem Angebot nachweisen kann, dass er/sie keine Kenntnis von dem Angebotspreis und der Angebotskalkulation des jeweils anderen Bieters bzw. der anderen Bietergemeinschaft erhält.
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Für die Abgabe der Bietergemeinschaftserklärung ist das Formblatt T1 „Eigenerklärung Bietergemeinschaft“ zu verwenden, das der Vergabeunterlage beigefügt ist.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2017-03-24 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-06-16 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Dirk Voitz
Internetadresse: www.ver-kehr.de 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E83198488 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG, Interne Dienste PO23
Postanschrift: Universitätsstraße 58
Postort: Bochum
Postleitzahl: 44789
Land: Bochum, Kreisfreie Stadt 🏙️
Internetadresse: www.bogestra.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1. Die ausgeschriebenen Leistungen sind mit Beginn des Fahrplanwechsels am 11.06.2017 für einen Zeitraum von zunächst 2,5 Jahren (Los 1), sowie für einen Zeitraum 1 Jahren (Los 2) zu erbringen. Der Leistungszeitraum endet voraussichtlich zum Fahrplanwechsel Dezember 2019 (Los 1) bzw. Juni 2018 (Los 2). Für den Fall der Verlängerung des Vertrags werden die Auftragnehmer jeweils 4 Monate vor Vertragsende informiert.
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2. In technischer Hinsicht wird bereits jetzt darauf hingewiesen, dass die Fahrzeuge des Auftragnehmers über VDV-konforme Entwerterhalteplatten verfügen müssen, um seitens der VER die Entwerter ELGEBA tiCompact02 installieren zu können. Die erforderlichen Haltestangen werden ebenfalls von der VER zur Verfügung gestellt. An die Entwerterhalteplatten sind die Spannungsversorgung sowie die IBIS-Wagenbusverkabelung durch den Auftragnehmer anzuschließen.
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In der Nähe des Druckermontageortes sind ein IBIS-Datenkabel, die Spannungsversorgung für den Fahrscheindrucker (24 V-Dauerplus sowie zusätzlich Zündungsplus/Klemme 15), das Türkriterium (Plus-Signalbei geöffneter Tür) sowie das Tacho-Signal C4/B8 (vier Impulse pro Meter) auftragnehmerseits vorzuhalten. Das IBIS-Datenkabel muss mit den Entwerterhalteplatten und den Zielanzeigen verbunden sein.
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Darüber hinaus ist im Bus ein Zahltisch durch den Auftragnehmer vorzusehen, um den Fahrscheindruckerdarauf zu installieren. Für das Einstiegskontrollterminal muss im Bereich des Vordereinstiegs Platz vorhanden sein, so dass einsteigende Fahrgäste das Terminal auf der rechten Spur gut erreichen können.
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Die Ansteuerung von Außenanzeigen erfolgt über den von der VER bereit gestellten Fahrscheindrucker und wird zurzeit mit dem Datensatz 3 a zur Verfügung gestellt. Im Jahr 2017 ist eine Umstellung auf Datensatz 21 geplant. Bei Verwendung eines separaten Steuergeräts durch den Auftragnehmer muss die Pflege der Stammdaten auftragnehmerseitig erfolgen.
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Es ist das Funkgerät Motorola CM 340 mit einer Spannungsversorgung von 12 V/6A zu verwenden. Dieses wird von der VER gestellt.
Für etwaig notwendige Umrüstungsarbeiten hat der Auftragnehmer seine Fahrzeuge zur Betriebsstätte der VER nach Ennepetal zu überführen und der Werkstatt der VER zur Verfügung zu stellen. Nach Fertigstellung holt der Auftragnehmer seine Fahrzeuge dort wieder ab. Die Umrüstungsarbeiten an den Fahrzeugen beginnen vor Aufnahme der Fahrtätigkeit unmittelbar nach Abruf durch VER. Der Auftragnehmer hat so zu disponieren, dass jeweils drei Fahrzeuge pro Umrüstungseinheit zur Verfügung gestellt werden.
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4. Die eingesetzten Standardlinienbusse dürfen für die Regelleistungen nicht älter als 12 Jahre sein. Für die Verstärkerleistungen (Einsatzwagen) gilt, dass die Fahrzeuge nicht älter als 15 Jahre sein dürfen.
5. Sollten Bieter ihre eigenen AGB zur Anwendung kommen lassen wollen, so führt dies zum Ausschluss.
6. Sollte der Auftraggeber die Notwendigkeit sehen, über die eingereichten Angebote zu verhandeln, fordert er hierzu die 3 bestplatzieren Bieter je Los auf 7. Die Auftraggeberin ist Sektorenauftraggeberin gemäß § 100 Nr. 1 GWB. Der ausgeschriebene und zuvergebende Auftrag steht in Zusammenhang mit Tätigkeiten auf dem Gebiet des Verkehrs. Die Auftraggeberin führt ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach den Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Sektorenverordnung (SektVO), den anwendbarenund einschlägigen Vorschriften des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) vom 10.1.2012 sowie der Rechtsverordnung zum Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (RVO TVgG-NRW) vom 8.4.2013 durch.
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8. Die Teilnahmeanträge sind bei der unter Abschnitt I.3 angegebenen Adresse in einem fest verschlossenen Umschlag im Original und in 1-facher Kopie (digital auf Datenträger) einzureichen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de 📧
Fax: +49 2514112165 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Antrag auf Nachprüfung gem. § 160 Abs. 3 GWB ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2017/S 037-067486 (2017-02-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-05-18)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-05-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-05-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 096-190014
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 037-067486
ABl. S-Ausgabe: 96

Objekt
Umfang der Beschaffung
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeberin steht ein zweifaches, einseitiges Verlängerungsrecht des Vertrages (Option) um bis zu max. ein Jahr je Verlängerung zu. Die Ausübung der Verlängerungsoption hat sie dem Auftragnehmer gegenüber spätestens vier Monate vor Ablauf der Festlaufzeit schriftlich unter Angabe des genauen Verlängerungsdatums mitzuteilen. Andernfalls endet der Vertrag mit Ablauf der Festlaufzeit.
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-05-15 📅
Quelle: OJS 2017/S 096-190014 (2017-05-18)