Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-08-17) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: GEWOFAG Wohnen GmbH
Nationale Registrierungsnummer: De
Postanschrift: Kirchseeoner Straße 3
Postort: München
Postleitzahl: 81669
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: GEWOFAG Holding GmbH, Bereich Einkauf
E-Mail: ausschreibung@gewofag.de📧
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: www.gewofag.de🌏
Adresse des Käuferprofils: https://www.dtvp.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Baugesellschaft der Landeshauptstadt München
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Carl-Wery-Straße WA 1 – Estricharbeiten
1219 / 2017
Produkte/Dienstleistungen: Estricharbeiten📦
Kurze Beschreibung:
“Neubau einer Wohnanlage mit 159 Wohneinheiten und einer Tiefgarage mit 278 Stellplätzen.”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 371716.12 💰
1️⃣
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Carl-Wery-Straße WA 1 München
Beschreibung der Beschaffung:
“Ca. 1 700 m Zementestrich auf Trennlage
Ca. 12 600 m schwimmender Zementestrich auf Trittschalldämmung” Vergabekriterien
Preis
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Der AN hat mit der Ausführung de Leistungen innerh. von 12 WT nach Aufforderung d. d. AG zu beginnen. Der Abruf der Leistung erfolgt zwischen dem 26.2.2018...”
Zusätzliche Informationen
Der AN hat mit der Ausführung de Leistungen innerh. von 12 WT nach Aufforderung d. d. AG zu beginnen. Der Abruf der Leistung erfolgt zwischen dem 26.2.2018 und dem 9.4.2018 und ist innerhalb von 210 Kalendertagen fertig zu stellen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2017/S 248-522504
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1219 / 2018
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Bauauftrag
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-04-04 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Okatar Estrichbau GmbH
Postanschrift: In der Pfingstweide 11
Postort: Merzig
Postleitzahl: 86663
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 371716.12 💰
“Sicherheitsleistung für Vertragserfüllung i. H. v. 5 % / Mängelansprüche i. H. v. 3 %
Zahlung nach Baufortschritt
Rechtsform Bietergemeinschaft:...”
Sicherheitsleistung für Vertragserfüllung i. H. v. 5 % / Mängelansprüche i. H. v. 3 %
Zahlung nach Baufortschritt
Rechtsform Bietergemeinschaft: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigen Vertretern
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6FYJ6W
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer (§156 GWB), Regierung von Oberbayern, Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
Fax: +49 8921762847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2018/S 158-361280 (2018-08-17)