Containergestellung, Übernahme und ordnungsgemäße Entsorgung von Bauschutt aus den Wertstoffhöfen im Landkreis Mühldorf a. Inn

Landkreis Mühldorf am Inn

— Containergestellung zur Erfassung von Bauschutt an 16 Wertstoffhöfen im Landkreis Mühldorf a. Inn;
— Bedarfsgerechte Leerung der Behälter nach Vollmeldung;
— Übernahme des Bauschutts zur ordnungsgemäßen Verwertung oder Beseitigung.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-06-26. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-05-17.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-05-17 Auftragsbekanntmachung
2017-08-30 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-05-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle
Kurze Beschreibung:
— Containergestellung zur Erfassung von Bauschutt an 16 Wertstoffhöfen im Landkreis Mühldorf a. Inn; — Bedarfsgerechte Leerung der Behälter nach Vollmeldung; — Übernahme des Bauschutts zur ordnungsgemäßen Verwertung oder Beseitigung.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Mühldorf a. Inn 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Mühldorf am Inn
Postanschrift: Töginger Str. 18
Postleitzahl: 84453
Postort: Mühldorf am Inn
Kontakt
Internetadresse: http://www.lra-mue.de/ 🌏
E-Mail: markus.heiml@lra-mue.de 📧
Telefon: +49 8631/699-613 📞
Fax: +49 8631/699-781 📠
URL der Dokumente: http://www.lra-mue.de/de/pub/buergerservice/ausschreibungen 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-05-17 📅
Einreichungsfrist: 2017-06-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-05-19 📅
Datum des Beginns: 2018-01-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 096-189302
ABl. S-Ausgabe: 96
Zusätzliche Informationen
Bieter sind nicht zugelassen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— Containergestellung zur Erfassung von Bauschutt an 16 Wertstoffhöfen im Landkreis Mühldorf a. Inn;
— Bedarfsgerechte Leerung der Behälter nach Vollmeldung;
— Übernahme des Bauschutts zur ordnungsgemäßen Verwertung oder Beseitigung.
— Gestellung von ca. 16 Absetzcontainern pro Jahr;
— Transport, Übernahme und Verwertung von ca. 1 600 t Bauschutt pro Jahr.
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag läuft mindestens 5 Jahre bis 31.12.2022. Sofern Auftraggeber oder Auftragnehmer der weiteren Fortsetzung des Vertragverhältnisses nicht spätestens 12 Monate vor seinem Ablauf widerspricht, verlängert sich die Laufzeit jeweils um weitere 12 Monate.
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Handelsregisterauszug, sofern der Bieter im Handelsregister eingetragen ist.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-09-04 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-06-26 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00
Ort des Eröffnungstermins: Mühldorf a. Inn.
Zusätzliche Informationen: Bieter sind nicht zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Landkreis Mühldorf a. Inn – Kommunale Abfallwirtschaft
Dokumente URL: http://www.lra-mue.de/de/pub/buergerservice/ausschreibungen 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Mühldorf a. Inn
Postort: Mühldorf a. Inn
Kontaktperson: Landkreis Mühldorf a. Inn – Kommunale Abfallwirtschaft – Zimmer F/17
Land: Neu-Ulm 🏙️

Referenz
Zusätzliche Informationen
Zu I.3
Bei direkten Download der Unterlagen von der angegebenen Internetseite empfehlen wir, diese Seite bis zum Ende der Angebotsphase regelmäßig im Hinblick auf ggf. weitere und / oder zusätzliche Informationen zu besuchen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern – Regierung von Oberbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 89/2176-2411 📞
Fax: +49 89/2176-2847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb einer Frist von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB).
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Quelle: OJS 2017/S 096-189302 (2017-05-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-08-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-08-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-09-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 168-345831
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 096-189302
ABl. S-Ausgabe: 168
Zusätzliche Informationen
Zu II.1.7 und V.2.4: Auf die Angaben wurde gem. § 39 Abs. (6) VgV verzichtet.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-08-11 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Landkreis Mühldorf am Inn – Kommunale Abfallwirtschaft

Referenz
Zusätzliche Informationen
Zu II.1.7 und V.2.4:
Auf die Angaben wurde gem. § 39 Abs. (6) VgV verzichtet.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfenzu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb einer Frist von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2017/S 168-345831 (2017-08-30)