Das GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH ist für die Beschaffung der zentralen Helium-Kryoanlagen für FAIR verantwortlich. Diese Beschaffung beinhaltet eine zentrale Kryoanlage, die Kälteleistung auf 2 Temperaturniveaus (~15kW bei 4 K und ~50kW bei 50 K) ohne Flüssig-Stickstoff Vorkühlung bereitstellt. Des Weiteren umfasst die Beschaffung einen Flüssig-Stickstoff basierten Vorkühler (CWU) mit einer Kapazität von 100 kW bei 100 K, sowie eine zentrale Verteilbox (DB3) und einen Flüssig-Helium-Tank (~20m).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-11-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-10-06.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-11-15) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
Postanschrift: Planckstraße 1
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64291
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: proekf33@gsi.de📧
Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: http://www.gsi.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Großforschungseinrichtung
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: CRYO2
33/50037166
Produkte/Dienstleistungen: Maschinen zum Verflüssigen von Luft oder anderen Gasen📦
Kurze Beschreibung:
“Das GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH ist für die Beschaffung der zentralen Helium-Kryoanlagen für FAIR verantwortlich. Diese Beschaffung...”
Kurze Beschreibung
Das GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH ist für die Beschaffung der zentralen Helium-Kryoanlagen für FAIR verantwortlich. Diese Beschaffung beinhaltet eine zentrale Kryoanlage, die Kälteleistung auf 2 Temperaturniveaus (~15 kW bei 4 K und ~50 kW bei 50 K) ohne Flüssig-Stickstoff Vorkühlung bereitstellt. Des Weiteren umfasst die Beschaffung einen Flüssig-Stickstoff basierten Vorkühler (CWU) mit einer Kapazität von 100 kW bei 100 K, sowie eine zentrale Verteilbox (DB3) und einen Flüssig-Helium-Tank (~20 m³).
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 51 000 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Darmstadt, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
Planckstraße 1
64291 Darmstadt”
Beschreibung der Beschaffung:
“Die CRYO2 ist die zentrale Kälteanlage für FAIR. Sie versorgt im Wesentlich den SIS100, den SuperFRS sowie die Experimente HADES und CBM mit tiefkaltem...”
Beschreibung der Beschaffung
Die CRYO2 ist die zentrale Kälteanlage für FAIR. Sie versorgt im Wesentlich den SIS100, den SuperFRS sowie die Experimente HADES und CBM mit tiefkaltem flüssigen und gasförmigen Helium. Der SuperFRS benötigt aufgrund seiner enormen kalten Masse von grob 1 500 t einen zusätzlichen Vorkühler, die sogenannte Cool Down and Warm up Unit (CWU). CRYO2 und CWU teilen sich eine gemeinsame Kompressorstation, die ebenfalls Teil der Ausschreibung ist. In Peaklastfällen kann die CWU die CRYO2 unterstützen. Die Distribution Box 3 (DB3) ist die erste Verteilereinheit nach der CRYO2 und teilt die Massenströme für SIS100 und SuperFRS inklusive HADES und CBM. Die DB3 enthält darüber hinaus die Testlasten (Heizer) für den Site Acceptance Test (SAT) der CRYO2.
Wegen der Verzahnung der 3 Gewerke, der gemeinsamen Nutzung der Kompressoren, der Testlasten in DB3 ist eine Verteilung auf mehrere Lose nicht sinnvoll. Die Verteilung auf mehrere Lose birgt die Gefahr von Schnittstellenproblemen und Haftungsausschlüssen bei der Inbetriebnahme und des SAT.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Inhalt und Qualität der Angebotspräsentation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der technischen Lösung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Wirtschaftlichkeit/ Energiekosten
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Flexibilität bei der Installation
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Lieferzeit - Terminplan
Preis (Gewichtung): 50.00
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Option: Ersatzteile, Wartung, Schulung
Anmerkung: Es liegt einzig im Ermessen des Auftraggebers, ob diese Option gezogen wird!”
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2017/S 195-399961
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel: Auftragsvergabe Linde Kryotechnik AG
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-10-29 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Linde Kryotechnik AG
Postanschrift: Daettlikonerstrasse 5
Postort: Pfungen
Postleitzahl: 8422
Land: Schweiz 🇨🇭
E-Mail: info@linde-kryotechnik.ch📧
Region: Zürich 🏙️
URL: http://www.linde-kryotechnik.ch🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 51 000 000 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEYD8J
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Rechtsbehelfsbelehrung aus Bekanntmachung Punkt VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen
Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die
Vergabekammer des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Rechtsbehelfsbelehrung aus Bekanntmachung Punkt VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen
Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Tel.: 0228 9499-0
Fax: 0228 9499-163
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Internet: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Der Bewerber/ Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Teilnahmeantrags (und später ggf. seines Angebots), die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
Bewerber/ Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bewerber/ Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB).
Teilt die GSI dem Bewerber / Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o. g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die GSI geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2019/S 224-549198 (2019-11-15)