CWA 2 Trassierung Offshore im Rahmen des Genehmigungsverfahrens Ostwind 2

50Hertz Offshore GmbH

Erstellung einer genehmigungsreifen Trassierungsunterlage der Netzanschlusssysteme zu den jeweiligen OWPs.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-12-14. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-11-13.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-11-13 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2017-11-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Technische Planungsleistungen
Kurze Beschreibung:
Erstellung einer genehmigungsreifen Trassierungsunterlage der Netzanschlusssysteme zu den jeweiligen OWPs.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Technische Planungsleistungen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Mecklenburg-Vorpommern 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: 50Hertz Offshore GmbH
Postanschrift: Heidestraße 2
Postleitzahl: 10557
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.50hertz.com 🌏
E-Mail: tamara.landgraf@50hertz.com 📧
URL der Dokumente: http://www.50hertz.com/Portals/3/Content/Dokumente/Ausschreibungen/Trassierung%20Offshore.zip 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-11-13 📅
Einreichungsfrist: 2017-12-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-11-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 220-457858
ABl. S-Ausgabe: 220
Zusätzliche Informationen
a) Fragen und Antworten: Rückfragen zu den Teilnahmeanträgen können an die o.g. Ansprechpartnerin per E-Mail gestellt werden. b) Form des Teilnahmeantrags: Der Teilnahmeantrag ist auf Deutsch, auf einem lesbaren Datenträger (z. B. CD) in einem geschlossenen Umschlag oder per E-Mail vorzulegen. Der Umschlag/die E-Mail muss mit dem Wort „vertraulich“ gekennzeichnet an die unter Ziffer I.1) Bekanntmachung benannte Adresse unter Nennung der EU-Bekanntmachungs-Nr. gerichtet sein. c) Allg. Erläuterungen zum Inhalt des Teilnahmeantrags: (1) Falls ein Bewerber nicht wie gefordert eine Drittbescheinigung, z. B. einen Registereintrag, vorweisen kann, ist eine vergleichbare Drittbescheinigung vorzulegen und die Vergleichbarkeit durch entsprechende Erläuterung nachzuweisen (2) Ausländische Bewerber: Diese haben grundsätzlich die geforderten Erklärungen/Nachweise auf Deutsch bzw. in amtlich beglaubigter Übersetzung vorzulegen. Sollte eine Erklärung/ein Nachweisgänzlich nicht geführt werden können, ist dies zu begründen, eine vergleichbare Erklärung/ein vergleichbarer Nachweis vorzulegen und zu erläutern, warum die Vergleichbarkeit besteht. (3) Bewerbergemeinschaften. Diese haben mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete und vollständig ausgefüllte Bewerbergemeinschaftserklärung einschließlich der Zusage der gesamtschuldnerischer Haftung abzugeben. Insbesondere der Aspekt der Übereinstimmung der Bildung der Bewerbergemeinschaft mit dem Kartellrecht ist zu beachten. Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat die unter Ziffer III.1.1) und II.1.2) geforderten Erklärungen und Nachweisevorzulegen. Für die Erklärungen und Nachweise unter Ziffer III.1.3) gilt dies eingeschränkt, falls die Bewerbergemeinschaft eine Aufgabenteilung vorsieht und insofern z. B. bestimmte Referenzen nur von einem Bewerbergemeinschaftsmitglied vorgelegt werden können; eine gegebenenfalls eingeschränkte Vorlage von Erklärungen und Nachweisen ist von der Bewerbergemeinschaft erschöpfend in einer Anlage zur Bewerbergemeinschaftserklärung zur erläutern. Für Bewerbergemeinschaften gelten im Übrigen die gleichen Regeln wie für Bewerber (4) Andere Unternehmen: Bewerber können sich zum Nachweis der Eignung anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe). Dann muss das andere Unternehmen eine Verpflichtungserklärung vorlegen, wonach es im Auftragsfall für den Bewerber eine konkret definierte Teilleistung erbringen wird. Sowohl Unternehmen, welche die Eignung an den Bewerber verleihen (Eignungsverleiher und Nachunternehmer), als auch solche anderen Unternehmen, die der Bewerber im Übrigen für die Leistungsausführung vorsehen möchte (Nachunternehmen),sind in einer Liste zusammenzufassen, wo Name und Sitz des anderen Unternehmens sowie der Leistungsteilformuliert ist, für den das andere Unternehmen vorgesehen ist. d) Der Auftrag steht unter dem Vorbehalt der Aufhebung entsprechend der Ergebnisse der am 1. April 2018 erfolgenden zweiten Ausschreibung der Bundesnetzagentur für bestehende Offshore-Windparkprojekte. Im Anschluss an die Bekanntgabe der Ausschreibungsergebnisse durch die Bundesnetzagentur wird der Auftraggeber mitteilen, welche Variante(n) innerhalb der Sektion 3 benötigt wird/werden. Die mit der Veröffentlichung der Bekanntmachung abrufbaren Vergabeunterlagen werden zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Angebotsabgabe konkretisiert. Bekanntmachung und gleichzeitig abrufbare Vergabeunterlagen bieten im Sinne des Gesetzgebers eine vollständige Grundlage, um interessierten Unternehmen eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen (siehe Begründung zu § 41 SektVO).
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Erstellung einer genehmigungsreifen Trassierungsunterlage und Erstellung Erläuterungsbericht.
Dauer: 20 Monate

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Vorlage eines Handelsregisterauszugs oder eines gleichwertigen Dokuments bei ausländischen Bewerbern (nicht älter als 6 Monate ab Bekanntmachung),
— Eigenerklärung, aus der sich ergibt, dass auf den Bewerber keiner der in §§ 123, 124 GWB genannten Ausschlussgründe zutrifft.
Alle aufgeführten Punkte nach dieser Ziffer III.1.1) sind Mindestbedingungen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung des Bewerbers zur Zahlung von Steuern durch Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes. Alternativ eine entsprechende Eigenerklärung, sofern das zuständige Finanzamt grundsätzlich keine Unbedenklichkeitsbescheinig erstellt.
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b) Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung des Bewerbers zur Zahlung von Sozialbeiträgen (durch Erklärung der zuständigen Sozialversicherungsträger/Krankenkassen).
c) Aktuelle Bescheinigung einer Geschäftsbank über die wirtschaftlichen Verhältnisse (z. B. Dauer der Geschäftsbeziehung), zur Kreditwürdigkeit (z. B. erkennbare Überschuldung) und zur Zahlungsfähigkeit (z. B. Angabe von Krediten), nicht älter als 2 Monate ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.
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d) Nachweis des Versicherungsgebers über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung bzw. Eigenerklärung, entsprechende Versicherung bis spätestens mit Wirkung der Leistungsaufnahme abzuschließen.
e) Der Nachweis über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch die Vorlage von Geschäftsberichten der letzten 3 Jahre zu erbringen.
f) Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
g) Eigenerklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist bzw. eine Bestätigung des Insolvenzverwalters über die rechtskräftige Bestätigung eines Insolvenzplans (§ 258 InsO).
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Mindeststandards: Alle aufgeführten Punkte nach dieser Ziffer III.1.2) sind Mindestbedingungen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
a) 3 Referenzen für vergleichbare Leistungen aus den letzten 5 Geschäftsjahren (mind. eine Referenz in der deutschen AWZ oder im Küstergewässer) mit Angabe des Auftraggebers, eines Ansprechpartners inklusive Telefonnummer, Leistungsumfang, und Leistungszeitraum; wünschenswert Auftragsvolumen sowie Name des Projektleiters des Bewerbers.
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b) Nachweis über das Vorhandensein eines zertifizierten Qualitätsmanagementsystems (EN ISO 9001 oder vergleichbar).
Mindeststandards: Alle aufgeführten Punkte nach dieser Ziffer III.1.3) sind Mindestbedingungen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Im Rahmen des Auftrags werden Bürgschaften verlangt, vergleiche Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Angabe des Angebotspreises und der Zahlungsverkehr erfolgt in Euro, im Übrigen siehe Vergabeunterlagen.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 3 Monate

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Tamara Landgraf
Internetadresse: www.50hertz.com 🌏
Dokumente URL: http://www.50hertz.com/Portals/3/Content/Dokumente/Ausschreibungen/Trassierung%20Offshore.zip 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
a) Fragen und Antworten: Rückfragen zu den Teilnahmeanträgen können an die o.g. Ansprechpartnerin per E-Mail gestellt werden.
b) Form des Teilnahmeantrags:
Der Teilnahmeantrag ist auf Deutsch, auf einem lesbaren Datenträger (z. B. CD) in einem geschlossenen Umschlag oder per E-Mail vorzulegen. Der Umschlag/die E-Mail muss mit dem Wort „vertraulich“ gekennzeichnet an die unter Ziffer I.1) Bekanntmachung benannte Adresse unter Nennung der EU-Bekanntmachungs-Nr. gerichtet sein.
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c) Allg. Erläuterungen zum Inhalt des Teilnahmeantrags:
(1) Falls ein Bewerber nicht wie gefordert eine Drittbescheinigung, z. B. einen Registereintrag, vorweisen kann, ist eine vergleichbare Drittbescheinigung vorzulegen und die Vergleichbarkeit durch entsprechende Erläuterung nachzuweisen
(2) Ausländische Bewerber: Diese haben grundsätzlich die geforderten Erklärungen/Nachweise auf Deutsch bzw. in amtlich beglaubigter Übersetzung vorzulegen. Sollte eine Erklärung/ein Nachweisgänzlich nicht geführt werden können, ist dies zu begründen, eine vergleichbare Erklärung/ein vergleichbarer Nachweis vorzulegen und zu erläutern, warum die Vergleichbarkeit besteht.
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(3) Bewerbergemeinschaften. Diese haben mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete und vollständig ausgefüllte Bewerbergemeinschaftserklärung einschließlich der Zusage der gesamtschuldnerischer Haftung abzugeben. Insbesondere der Aspekt der Übereinstimmung der Bildung der Bewerbergemeinschaft mit dem Kartellrecht ist zu beachten. Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat die unter Ziffer III.1.1) und II.1.2) geforderten Erklärungen und Nachweisevorzulegen. Für die Erklärungen und Nachweise unter Ziffer III.1.3) gilt dies eingeschränkt, falls die Bewerbergemeinschaft eine Aufgabenteilung vorsieht und insofern z. B. bestimmte Referenzen nur von einem Bewerbergemeinschaftsmitglied vorgelegt werden können; eine gegebenenfalls eingeschränkte Vorlage von Erklärungen und Nachweisen ist von der Bewerbergemeinschaft erschöpfend in einer Anlage zur Bewerbergemeinschaftserklärung zur erläutern. Für Bewerbergemeinschaften gelten im Übrigen die gleichen Regeln wie für Bewerber
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(4) Andere Unternehmen: Bewerber können sich zum Nachweis der Eignung anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe). Dann muss das andere Unternehmen eine Verpflichtungserklärung vorlegen, wonach es im Auftragsfall für den Bewerber eine konkret definierte Teilleistung erbringen wird. Sowohl Unternehmen, welche die Eignung an den Bewerber verleihen (Eignungsverleiher und Nachunternehmer), als auch solche anderen Unternehmen, die der Bewerber im Übrigen für die Leistungsausführung vorsehen möchte (Nachunternehmen),sind in einer Liste zusammenzufassen, wo Name und Sitz des anderen Unternehmens sowie der Leistungsteilformuliert ist, für den das andere Unternehmen vorgesehen ist.
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d) Der Auftrag steht unter dem Vorbehalt der Aufhebung entsprechend der Ergebnisse der am 1. April 2018 erfolgenden zweiten Ausschreibung der Bundesnetzagentur für bestehende Offshore-Windparkprojekte. Im Anschluss an die Bekanntgabe der Ausschreibungsergebnisse durch die Bundesnetzagentur wird der Auftraggeber mitteilen, welche Variante(n) innerhalb der Sektion 3 benötigt wird/werden.
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Die mit der Veröffentlichung der Bekanntmachung abrufbaren Vergabeunterlagen werden zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Angebotsabgabe konkretisiert. Bekanntmachung und gleichzeitig abrufbare Vergabeunterlagen bieten im Sinne des Gesetzgebers eine vollständige Grundlage, um interessierten Unternehmen eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen (siehe Begründung zu § 41 SektVO).
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Fristen zur Einlegung eines Nachprüfungsantrags ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Zur Klarstellung wird diese Regelung komplett wiedergegeben. „Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“.
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Quelle: OJS 2017/S 220-457858 (2017-11-13)