D&O-Versicherungsprogramm und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Finanzdienstleistungsinstitute (Financial Institutions Professional Indemnity; FIPI)
Die FMS-WM ist eine organisatorisch und wirtschaftlich selbstständige, teilrechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts innerhalb der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA). Die FMS-WM plant, für sich und ihre Organe sowie für die Tochtergesellschaften der FMS-WM und deren Organe Versicherungen zu beschaffen. Ausschreibungsgegenstand ist eine strukturierte, aus aufeinander abgestimmten Losen zusammengesetzte Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Organmitglieder (Directors-and-Officers-Versicherungsprogramm, im Folgenden als „D&O-Versicherungsprogramm“ bezeichnet) sowie eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Finanzinstitute (Financial Institutions Professional Indemnity, im Folgenden als „FIPI“ bezeichnet) für die FMS-WM und deren Tochtergesellschaften mit marktüblichen Deckungssummen und einer Laufzeit.Ablaufdatum der bisherigen Policen ist der 08. Oktober 2017. Zwingende Vorgabe für alle Lose ist die erforderliche Kontinuität der bestehenden Versicherungen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-07-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-06-13.
Auftragsbekanntmachung (2017-06-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Haftpflichtversicherungen
Kurze Beschreibung:
Die FMS-WM ist eine organisatorisch und wirtschaftlich selbstständige, teilrechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts innerhalb der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA). Die FMS-WM plant, für sich und ihre Organe sowie für die Tochtergesellschaften der FMS-WM und deren Organe Versicherungen zu beschaffen. Ausschreibungsgegenstand ist eine strukturierte, aus aufeinander abgestimmten Losen zusammengesetzte Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Organmitglieder (Directors-and-Officers-Versicherungsprogramm, im Folgenden als „D&O-Versicherungsprogramm“ bezeichnet) sowie eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Finanzinstitute (Financial Institutions Professional Indemnity, im Folgenden als „FIPI“ bezeichnet) für die FMS-WM und deren Tochtergesellschaften mit marktüblichen Deckungssummen und einer Laufzeit.Ablaufdatum der bisherigen Policen ist der 08. Oktober 2017. Zwingende Vorgabe für alle Lose ist die erforderliche Kontinuität der bestehenden Versicherungen.
Die FMS-WM ist eine organisatorisch und wirtschaftlich selbstständige, teilrechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts innerhalb der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA). Die FMS-WM plant, für sich und ihre Organe sowie für die Tochtergesellschaften der FMS-WM und deren Organe Versicherungen zu beschaffen. Ausschreibungsgegenstand ist eine strukturierte, aus aufeinander abgestimmten Losen zusammengesetzte Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Organmitglieder (Directors-and-Officers-Versicherungsprogramm, im Folgenden als „D&O-Versicherungsprogramm“ bezeichnet) sowie eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Finanzinstitute (Financial Institutions Professional Indemnity, im Folgenden als „FIPI“ bezeichnet) für die FMS-WM und deren Tochtergesellschaften mit marktüblichen Deckungssummen und einer Laufzeit.Ablaufdatum der bisherigen Policen ist der 08. Oktober 2017. Zwingende Vorgabe für alle Lose ist die erforderliche Kontinuität der bestehenden Versicherungen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Haftpflichtversicherungen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Versicherungen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: FMS Wertmanagement AöR
Postanschrift: Prinzregentenstraße 56
Postleitzahl: 80538
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.fms-wm.de🌏
E-Mail: ausschreibung@fms-wm.de📧
Telefon: +49 899547627679📞
Fax: +49 8995476277679 📠
URL der Dokumente: http://www.fms-wm.de/de/ausschreibungen🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 8 000 000 EUR 💰
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 3
Bezeichnung des Loses: Grundversicherung D&O
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Ausschreibungsgegenstand ist eine strukturierte, aus aufeinander abgestimmten Losen zusammengesetzte Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Organmitglieder (Directors- and-Officers-Versicherungsprogramm, im Folgenden als „D&O-Versicherungsprogramm“ bezeichnet) sowie eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Finanzinstitute (Financial Institutions Professional Indemnity, im Folgenden als „FIPI“ bezeichnet) für die FMS-WM und deren Tochtergesellschaften mit marktüblichen Deckungssummen.
Ausschreibungsgegenstand ist eine strukturierte, aus aufeinander abgestimmten Losen zusammengesetzte Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Organmitglieder (Directors- and-Officers-Versicherungsprogramm, im Folgenden als „D&O-Versicherungsprogramm“ bezeichnet) sowie eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Finanzinstitute (Financial Institutions Professional Indemnity, im Folgenden als „FIPI“ bezeichnet) für die FMS-WM und deren Tochtergesellschaften mit marktüblichen Deckungssummen.
Ablaufdatum der bisherigen Policen ist der 8.10.2017.
Zwingende Vorgabe für alle Lose ist die erforderliche Kontinuität der bestehenden Versicherungen: Die FMS- WM erwartet, dass die Bieter zur erforderlichen Rückwärtsversicherung zum 08. Juli 2010 auf das bestehende Kontinuitätsdatum zum 6.8.2010 (Bereich D&O) sowie zum 4.11.2010 (FIPI) zur Freiheit von Pflichtverletzungen abstellen. Für die Risiken der DEPFA BANK plc gilt das Datum des Einschlusses am 19.12.2014 als Kontinuitätsdatum.
Zwingende Vorgabe für alle Lose ist die erforderliche Kontinuität der bestehenden Versicherungen: Die FMS- WM erwartet, dass die Bieter zur erforderlichen Rückwärtsversicherung zum 08. Juli 2010 auf das bestehende Kontinuitätsdatum zum 6.8.2010 (Bereich D&O) sowie zum 4.11.2010 (FIPI) zur Freiheit von Pflichtverletzungen abstellen. Für die Risiken der DEPFA BANK plc gilt das Datum des Einschlusses am 19.12.2014 als Kontinuitätsdatum.
Die Verträge werden mit der FMS-WM abgeschlossen. Die Verträge werden eine Laufzeit von jeweils 12 Monaten haben und sollen voraussichtlich dreimal verlängert werden. Bei dreimaliger Verlängerung ergibt sich somit eine Gesamtlaufzeit der Verträge von insgesamt 48 Monaten.
Die Verträge werden mit der FMS-WM abgeschlossen. Die Verträge werden eine Laufzeit von jeweils 12 Monaten haben und sollen voraussichtlich dreimal verlängert werden. Bei dreimaliger Verlängerung ergibt sich somit eine Gesamtlaufzeit der Verträge von insgesamt 48 Monaten.
Los 1: Abschluss einer Grundversicherung D&O mit einer Deckungssumme von 25 000 000 EUR, nähere Informationen siehe Auftragsunterlagen.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 2 500 000 EUR 💰
Dauer: 48 Monate
Bezeichnung des Loses: Exzedentenversicherungen D&O
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Los 2: Abschluss von Exzedentenversicherungen D&O mit einem Umfang von insgesamt 75 000 000 EUR, nähere Informationen siehe Auftragsunterlagen.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 4 000 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Grundversicherung FIPI (Financial Institutions Professional Indemnity)
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Los 3: Abschluss einer Grundversicherung FIPI mit einer Deckungssumme von 10 000 000 EUR und einem Selbstbehalt von 1 000 000 EUR, nähere Informationen siehe Auftragsunterlagen.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 500 000 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: München.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach § 123 GWB und 124 GWB.
— Der Bewerber ist als Erstversicherer durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder eine entsprechende Erlaubnis der zuständigen Aufsichtsbehörde eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen) für die ausgeschriebene Versicherungssparte sowie für die Tätigkeit in Deutschland zugelassen.
— Der Bewerber ist als Erstversicherer durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder eine entsprechende Erlaubnis der zuständigen Aufsichtsbehörde eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen) für die ausgeschriebene Versicherungssparte sowie für die Tätigkeit in Deutschland zugelassen.
Mindeststandards:
— Los 1 und Los 3:
Der Bewerber verfügt mindestens über ein Rating „A“ nach Standard & Poors (Long Term) oder vergleichbar. Als vergleichbar wird ein Rating von mindestens „A2“ bei Moody's (Long Term) oder mindestens „A“ bei Fitch (Long Term) angesehen
— Los 2:
Der Bewerber verfügt mindestens über ein Rating „A-“ nach Standard & Poors (Long Term) oder vergleichbar. Als vergleichbar wird ein Rating von mindestens „A3“ bei Moody's (Long Term) oder mindestens „A-“ bei Fitch (Long Term) angesehen.
Los 1:
— Der Bewerber zeichnet mindestens seit dem 1.1.2012 D&O-Versicherungen für Kreditinstitute und/oder Finanzdienstleistungsinstitute und/oder Abwicklungsanstalten in Deutschland.
— Der Bewerber hat seit dem 1.1.2014 mindestens 2 Grundversicherungen D&O bei Kreditinstituten und/oder Finanzdienstleistungsinstituten gemäß Definition des Kreditwesengesetzes (KWG) und/oder Abwicklungsanstalten (bei Kreditinstituten und Abwicklungsanstalten mit Bilanzsumme größer 25 000 000 000 EUR, bei Finanzdienstleistern mit Provisionseinnahmen größer 100 000 000 EUR oder bei Kapitalanlagegesellschaften mit Assets under Management größer 50 000 000 000 EUR ) als führender Versicherer in Bezug auf ein in Deutschland belegenes Risiko gezeichnet oder prolongiert.
— Der Bewerber hat seit dem 1.1.2014 mindestens 2 Grundversicherungen D&O bei Kreditinstituten und/oder Finanzdienstleistungsinstituten gemäß Definition des Kreditwesengesetzes (KWG) und/oder Abwicklungsanstalten (bei Kreditinstituten und Abwicklungsanstalten mit Bilanzsumme größer 25 000 000 000 EUR, bei Finanzdienstleistern mit Provisionseinnahmen größer 100 000 000 EUR oder bei Kapitalanlagegesellschaften mit Assets under Management größer 50 000 000 000 EUR ) als führender Versicherer in Bezug auf ein in Deutschland belegenes Risiko gezeichnet oder prolongiert.
— Eigenerklärung des Bewerbers zur Niederlassung des Bewerbers in den USA oder zum Einsatz eines Nachunternehmers in den USA zur Ausfertigung einer Lokalpolice.
— Der Bewerber verfügt über eine eigene oder autorisierte, entscheidungsbefugte, deutschsprachige Schadenabteilung und Underwriting-Stelle.
Los2:
— Der Bewerber zeichnet mindestens seit dem 1.1.2014 D&O-Versicherungen für Kreditinstitute und/oder Finanzdienstleistungsinstitute und/oder Abwicklungsanstalten in Deutschland.
— Der Bewerber hat in der Vergangenheit mindestens zwei Exzedenten-Versicherungen in Bezug auf ein in Deutschland belegenes Finanzrisiko (Kreditinstitute und/oder Finanzdienstleistungsinstitute und/oder Abwicklungsanstalten) gezeichnet.
— Der Bewerber verfügt über eine eigene oder autorisierte, entscheidungsbefugte, deutschsprachige Schadenbearbeitung und Underwriting-Stelle.
Los 3:
— Der Bewerber zeichnet mindestens seit dem 1.1.2012 Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherungen für Kreditinstitute und/oder Finanzdienstleistungsinstitute und/oder Abwicklungsanstalten in Deutschland.
— Der Bewerber hat seit dem 1.1.2014 mindestens 2 Grundversicherungen in Bezug auf eine Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung (FIPI) als führender Versicherer in Bezug auf ein in Deutschland belegenes Finanzrisiko (Kreditinstitute und/oder Finanzdienstleistungsinstitute und/oder Abwicklungsanstalten) gezeichnet oder prolongiert.
— Der Bewerber hat seit dem 1.1.2014 mindestens 2 Grundversicherungen in Bezug auf eine Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung (FIPI) als führender Versicherer in Bezug auf ein in Deutschland belegenes Finanzrisiko (Kreditinstitute und/oder Finanzdienstleistungsinstitute und/oder Abwicklungsanstalten) gezeichnet oder prolongiert.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: Versicherungsunternehmen.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern: Die Anzahl der Bewerber ist nicht beschränkt.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2017-07-26 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 3 Monate
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Öffentlicher Auftraggeber nach §99 Nr.2 GWB
Kontakt
Kontaktperson: Jochen Fahrbach
Dokumente URL: http://www.fms-wm.de/de/ausschreibungen🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt | Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499163 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Enthalten die EU-Bekanntmachung und/oder die Bewerberinformationen oder die Formblätter nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, die den Teilnahmeantrag beeinflussen könnten, so hat der Bewerber die FMS-WM umgehend darauf hinzuweisen.
Weiterhin hat der Bewerber die FMS-WM auf eventuell bestehende Widersprüche in den Unter- lagen unverzüglich aufmerksam zu machen.
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Vergabeverstoß im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Vergabeverstoß im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat.
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB).
Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann ein Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer (vgl. Ziffer VI.4.1 der EU Bekanntmachung) nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB), wobei für die Fristwahrung der Eingang des Nachprüfungsantrags bei der Vergabekammer maßgeblich ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann ein Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer (vgl. Ziffer VI.4.1 der EU Bekanntmachung) nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB), wobei für die Fristwahrung der Eingang des Nachprüfungsantrags bei der Vergabekammer maßgeblich ist.