D21 Neubau Wohn- und Geschäftshaus in Güglingen

Stadt Güglingen

Die Stadt Güglingen errichtet auf einem Grundstück angrenzend zum Rathaus der Stadt ein Wohn- und Geschäftshaus mit Tiefgarage als Neubau. Im Erdgeschoss befinden sich Gewerbeflächen, welche von einer Bäckerei sowie einer Physiotherapiepraxis angemietet werden. Die Tiefgarage wird mit der bestehenden TG des benachbarten Rathauses unterirdisch verbunden. Die Zufahrt erfolgt dann über die bestehende Garage. Das gesamte Gebäude wird im Besitz der Stadt Güglingen verbleiben.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-01-22. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-12-18.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-12-18 Auftragsbekanntmachung
2018-03-07 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-12-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bau kompletter Wohnhäuser
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Güglingen errichtet auf einem Grundstück angrenzend zum Rathaus der Stadt ein Wohn- und Geschäftshaus mit Tiefgarage als Neubau. Im Erdgeschoss befinden sich Gewerbeflächen, welche von einer Bäckerei sowie einer Physiotherapiepraxis angemietet werden. Die Tiefgarage wird mit der bestehenden TG des benachbarten Rathauses unterirdisch verbunden. Die Zufahrt erfolgt dann über die bestehende Garage. Das gesamte Gebäude wird im Besitz der Stadt Güglingen verbleiben.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bau kompletter Wohnhäuser 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Bau von Geschäftsgebäuden 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Heilbronn, Stadtkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Güglingen
Postanschrift: Marktstraße 19-21
Postleitzahl: 74363
Postort: Güglingen
Kontakt
Internetadresse: http://stadtsiedlung.de 🌏
E-Mail: laura.fischer@stadtsiedlung.de 📧
Telefon: +49 71316257-0 📞
Fax: +49 71316257-11 📠
URL der Dokumente: https://stadtsiedlung.poolarserver.com/x/axt-enp 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-12-18 📅
Einreichungsfrist: 2018-01-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-12-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 244-508809
ABl. S-Ausgabe: 244
Zusätzliche Informationen
Die Teilnahmeanträge sind mit den geforderten Nachweisen und Erklärungen zwingend innerhalb der Bewerbungsfrist schriftlich bei der unter I.1. genannten Anschrift einzureichen. Für die entsprechende Bestätigung für den fristgerechten Empfang durch die Stadt Güglingen hat der Antragsteller Sorge zu tragen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 6 100 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Schlüsselfertiger Bau des Wohn- und Geschäftshauses in konventioneller Bauweise. Auftragsgegenstand sind kompletten Bauarbeiten Kostengruppen 300, 400, 600 inkl. Ausführungsplanung und -koordinierung aller Bauarbeiten einschl. Gebäudetechnik in den Gewerken Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektroarbeiten.
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Wohn- und Nutzfläche: 2.400 qm, TG-Fläche: 1.000 qm, BGF: 4.450 qm, BRI: 12.780 cbm.
Dauer: 18 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Güglingen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister und des Gewerbezentralregisters und Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Nachweis bzw. Eigenerklärung über Firmenumsatz über die letzten 3 Jahre.
Mindeststandards: Mindest-Jahresumsatz 10 Mio € brutto.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Angabe von Referenzen zu vergleichbaren Objekten inkl. erforderliche Nachweise, Angaben zur Anzahl der Mitarbeiter insgesamt und Nennung der Qualifikation. Angabe über Anzahl der Mitarbeiter, die für dieses Projekt zur Verfügung stehen, Nennung Bau- und Projektleiter und deren Qualifikation.
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Mindeststandards:
Mindestens 3 vergleichbare Objekte; Mindestbelegschaft 40 Mitarbeiter in der Firma.

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 12
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern: Techn. und berufliche Leistungsfähigkeit gem. III 1.3.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2018-02-05 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2 Monate

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Stadtsiedlung Heilbronn GmbH
Dokumente URL: https://stadtsiedlung.poolarserver.com/x/axt-enp 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Teilnahmeanträge sind mit den geforderten Nachweisen und Erklärungen zwingend innerhalb der Bewerbungsfrist schriftlich bei der unter I.1. genannten Anschrift einzureichen.
Für die entsprechende Bestätigung für den fristgerechten Empfang durch die Stadt Güglingen hat der Antragsteller Sorge zu tragen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Schlossplatz 1-3
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-4049/4065/3112 📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Fax: +49 721926-3985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Um eine Korrektur eines Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg (IV.4.1) gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und die Fristen nach § 134 Abs. 2 S. 1 oder S. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verstrichen sind. Ein solcher Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat (wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt), oder Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zu Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, oder Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht beim Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (vgl. § 161 GWB).
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Quelle: OJS 2017/S 244-508809 (2017-12-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-03-07)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-03-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-03-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 048-104745
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 244-508809
ABl. S-Ausgabe: 48

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Wohn- und Nutzfläche: 2 400 qm, TG-Fläche: 1 000 qm, BGF: 4 450 qm, BRI: 12 780 cbm.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Güglingen

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Um eine Korrektur eines Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg (IV.4.1) gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und die Fristen nach § 134 Abs. 2 S. 1 oder S. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verstrichen sind. Ein solcher Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt), oder Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zu Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, oder Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht beim Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (vgl. § 161 GWB).
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Quelle: OJS 2018/S 048-104745 (2018-03-07)