Deichsanierung Baerl – Binsheim – Orsoy, Generalplanung
Deichverband Duisburg – Xanten
Generalplanung der Sanierung des bestehenden Rheindeiches zwischen Rheinstrom-km 786,3 und 794,3, linkes Ufer, bestehend aus vier Deichabschnitten.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2017-09-29. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-08-27.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie?- • Dienstleistungen von Ingenieurbüros › Planungsleistungen im Bauwesen
- • Dienstleistungen von Ingenieurbüros › Verschiedene von Ingenieuren erbrachte Dienstleistungen
- • Düsseldorf › Wesel
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2017-08-27 | Auftragsbekanntmachung |
| 2025-04-24 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
| 2025-04-24 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
| 2025-04-28 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
| 2025-05-06 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
| 2025-07-15 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
| 2025-07-21 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
| 2025-07-21 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
| 2025-10-30 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
| 2025-10-30 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
| 2025-11-05 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
| 2025-12-11 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
| 2026-01-08 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
| 2026-01-08 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2017-08-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Kurze Beschreibung:
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Planungsleistungen im Bauwesen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Wesel 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deichverband Duisburg – Xanten
Postanschrift: Hagelkreuzweg 55
Postleitzahl: 46487
Postort: Wesel-Büderich
Kontakt
Internetadresse: http://www.Deichverband-Duisburg-Xanten.de/ 🌏
E-Mail: info@dv-dx.de 📧
Telefon: +49 2803-804920 📞
Fax: +49 2803-804922 📠
URL der Dokumente: http://WWW.Deichverband-Duisburg-Xanten.de 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-08-27 📅
Einreichungsfrist: 2017-09-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-08-31 📅
Datum des Beginns: 2018-01-02 📅
Datum des Endes: 2020-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 166-341908
ABl. S-Ausgabe: 166
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Beschreibung der Verlängerungen:
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 4
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2017-10-09 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-02-28 📅
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Deichverband Duisburg – Xanten
Internetadresse: www.Deichverband-Duisburg-Xanten.de/ 🌏
Dokumente URL: WWW.Deichverband-Duisburg-Xanten.de 🌏
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bezirksregierung Düsseldorf
Postanschrift: Cecilienallee 2
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2114750 📞
E-Mail: poststelle@brd.nrw.de 📧
Fax: +49 2114752671 📠
Internetadresse: http://www.brd.nrw.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2017/S 166-341908 (2017-08-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Kurze Beschreibung:
Generalplanung der Sanierung des bestehenden Rheindeiches zwischen Rheinstrom-km 786,3 und 794,3, linkes Ufer, bestehend aus vier Deichabschnitten.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Planungsleistungen im Bauwesen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Wesel 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deichverband Duisburg – Xanten
Postanschrift: Hagelkreuzweg 55
Postleitzahl: 46487
Postort: Wesel-Büderich
Kontakt
Internetadresse: http://www.Deichverband-Duisburg-Xanten.de/ 🌏
E-Mail: info@dv-dx.de 📧
Telefon: +49 2803-804920 📞
Fax: +49 2803-804922 📠
URL der Dokumente: http://WWW.Deichverband-Duisburg-Xanten.de 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-08-27 📅
Einreichungsfrist: 2017-09-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-08-31 📅
Datum des Beginns: 2018-01-02 📅
Datum des Endes: 2020-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 166-341908
ABl. S-Ausgabe: 166
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Generalplanungsleistungen mit:
Planungsleistungen nach HOAI
— Ing.-Bauwerk Deichsanierung HOAI §§ 41 bis 44, Lph…
… 1 bis 4,Grundleistungen;
… 5 bis 9, optionale Leistungen;
— Planungsbegleitende Vermessung gemäß HOAI Anlage 1 (zu § 3 Absatz1):
1.4 Ingenieurvermessungen Lph 1 bis 3, Grundleistungen,
1.4 Ingenieurvermessungen Lph 4, optionale Leistungen,
— Tragwerksplanung HOAI §§ 49 bis 52, Lph 1 bis 4, Grundleistungen;
— Tragwerksplanung HOAI §§ 49 bis 52, Lph 5 + 6, optionale Leistungen;
— Landschaftspflegerische Begleitplanung HOAI § 26, Lph 1 bis 4, Grundleistungen;
— Umweltverträglichkeitsstudie gemäß HOAI, Anlage 1 (zu § 3 Absatz 1),
Lph 1 bis 4, Grundleistungen.
Beratungsleistungen
— NATURA 2000 (FFH – Verträglichkeitsuntersuchung), Grundleistung;
— Artenschutz (Artenschutzgutachten) Grundleistung;
— örtliche Bauüberwachung, optionale Leistung;
— ökologische Baubegleitung, optionale Leistung.
Die Vergabestelle bauftragt zunächst nur die Grundleistungen. Nach Vorlage des Planfeststellungsbeschlusses entscheidet die Vergabestelle über den Abruf / Beauftragung der weiteren Planungsleistungen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Anforderungen zur Befähigung des Bewerbers / Bewerbergemeinschaft sind in den Ausschreibungsunterlagen beschrieben.
Die Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Die Bewerbung ist auf Basis der Ausschreibungsunterlagen, die bei der Kontaktstelle schrfiftlich angefordert werden können, vorzunehmen.
Die Bewerber müssen danach u. a. folgende Unterlagen einreichen:
1. Handelsregisterauszug oder Berufsregister.
2. Eigenerklärung des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft, dass keine Ausschlussgründe vorliegen.
3. Eigenerklärung des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft über den Gesamtumsatz und über den Umsatz für die den vergabegegenständlichen Leistungen entsprechenden Leistungen in den letzten 3 Jahren (2014 bis 2016).
4. Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung (Weiteres in den Ausschreibungsunterlagen).
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 4
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Auswahl der geeigneten Bewerber / Bewerbergemeinschaften erfolgt anhand der in den Ausschreibungsunterlagen angegebenen Eignungskriterien.
Die Ausschreibungsunterlagen können bei der o. a. Kontaktstelle schriftlich angefordert werden.
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2017-10-09 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-02-28 📅
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Deichverband Duisburg – Xanten
Internetadresse: www.Deichverband-Duisburg-Xanten.de/ 🌏
Dokumente URL: WWW.Deichverband-Duisburg-Xanten.de 🌏
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bezirksregierung Düsseldorf
Postanschrift: Cecilienallee 2
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2114750 📞
E-Mail: poststelle@brd.nrw.de 📧
Fax: +49 2114752671 📠
Internetadresse: http://www.brd.nrw.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfantrag ist unzulässig, wenn:
— der Antrag den gerügten Verstoß gegen die Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht unverzüglich gerügt hat.
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle gerügt wurden.
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle gerügt werden.
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2017/S 166-341908 (2017-08-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-04-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Deichsanierung Baerl – Binsheim – Orsoy, Generalplanung
Referenznummer:
Kurze Beschreibung:
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros 📦
Beschreibung
Interne Kennung:
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Stadt: Wesel
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Wesel 🏙️
Titel
Los-Identifikationsnummer:
Beschreibung
Postleitzahl: 46487
Verfahren
Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer:
Vertragsnummer:
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-11-01 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1233342.9 EUR 💰
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet
Kennung des Angebots:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen:
Informationen über Ausschreibungen
Name der anbietenden Partei: Björnsen Beratende Ingenieure GmbH
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Björnsen Beratende Ingenieure GmbH
Nationale Registrierungsnummer:
Abteilung: Bieter
Postleitzahl: 56070
Postort: Koblenz
Region: Koblenz, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bjoernsen.de 📧
Telefon: +49 261 8851-0 📞
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Deichverband Duisburg-Xanten
Nationale Registrierungsnummer:
Abteilung: Auftraggeber
Postleitzahl: 46487
Postort: Wesel
Region: Wesel 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: stefan.mager@luther-lawfirm.com 📧
Telefon: +49 201 9220 24014 📞
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Nationale Registrierungsnummer:
Abteilung: Nachprüfungsstelle
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt 🏙️
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de 📧
Telefon: +49 221 147-3045 📞
URL: https://www.bezregkoeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/ 🌏
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-04-24+02:00 📅
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text: Vgl. "Konkrete Begründung der Änderung" in dieser Bekanntmachung.
Quelle: OJS 2025/S 082-271419 (2025-04-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Deichsanierung Baerl – Binsheim – Orsoy, Generalplanung
Referenznummer:
Deichsanierung Baerl – Binsheim – Orsoy, Generalplanung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist die Sanierung des Rheindeiches zwischen Rheinstrom-km 786,3 und 794,3, linkes Ufer, bestehend aus vier Deichabschnitten. Hierfür benötigt der Auf-traggeber folgende Generalplanungsleistungen nach HOAI:
• Ing.-Bauwerk Deichsanierung HOAI §§ 41 bis 44, LPH 1 bis 4,Grundleistungen
• Ing.-Bauwerk Deichsanierung HOAI §§ 41 bis 44, LPH 5 bis 9, optionale Leistungen
• Planungsbegleitende Vermessung gemäß HOAI Anlage 1 (zu § 3 Absatz1):
1.4 Ingenieurvermessungen LPH 1 bis 3, Grundleistungen,
1.4 Ingenieurvermessungen LPH 4, optionale Leistungen,
• Tragwerksplanung HOAI §§ 49 bis 52, LPH 1 bis 4, Grundleistungen
• Tragwerksplanung HOAI §§ 49 bis 52, LPH 5 + 6, optionale Leistungen
• Landschaftspflegerische Begleitplanung HOAI § 26, LPH 1 bis 4, Grundleistungen
• Umweltverträglichkeitsstudie gemäß HOAI, Anlage 1 (zu § 3 Absatz 1), LPH 1 bis 4, Grund-leistungen
• Beratungsleistungen
o NATURA 2000 (FFH – Verträglichkeitsuntersuchung), Grundleistung
o Artenschutz (Artenschutzgutachten) Grundleistung
o Örtliche Bauüberwachung, optionale Leistung
o Ökologische Baubegleitung, optionale Leistung
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Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros 📦
Beschreibung
Interne Kennung:
Deichsanierung Baerl – Binsheim – Orsoy, Generalplanung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Stadt: Wesel
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Wesel 🏙️
Titel
Los-Identifikationsnummer:
LOT-0000
Beschreibung
Postleitzahl: 46487
Verfahren
Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer:
LOT-0000
Vertragsnummer:
Vertrag-01
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-11-01 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1233342.9 EUR 💰
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet
Kennung des Angebots:
Björnsen Beratende Ingenieure GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen:
LOT-0000
Informationen über Ausschreibungen
Name der anbietenden Partei: Björnsen Beratende Ingenieure GmbH
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Björnsen Beratende Ingenieure GmbH
Nationale Registrierungsnummer:
DE 148723803
Abteilung: Bieter
Postleitzahl: 56070
Postort: Koblenz
Region: Koblenz, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bjoernsen.de 📧
Telefon: +49 261 8851-0 📞
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Deichverband Duisburg-Xanten
Nationale Registrierungsnummer:
DE04ZZZ00001985778
Abteilung: Auftraggeber
Postleitzahl: 46487
Postort: Wesel
Region: Wesel 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: stefan.mager@luther-lawfirm.com 📧
Telefon: +49 201 9220 24014 📞
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Nationale Registrierungsnummer:
05315-03002-81
Abteilung: Nachprüfungsstelle
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt 🏙️
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de 📧
Telefon: +49 221 147-3045 📞
URL: https://www.bezregkoeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/ 🌏
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-04-24+02:00 📅
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Der Deichverband Duisburg-Xanten hat auf Grundlage des § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB den Nachtrag „Nachkartierung Brutvögel Abschnitte III und IV“ an die Björnsen Beratende Ingeni-eure GmbH beauftragt.
Im Rahmen des laufenden Planungsprozesses hat sich herausgestellt, dass Aktualisierungen und Ergänzungen der Faunaerfassungen in Bezug auf die Umweltgutachten erforderlich wer-den. Die bereits 2019 erfassten Kartierungsdaten gelten zwischenzeitlich nach Aussage der Naturschutzbehörde als veraltet, da sie älter als fünf Jahre sind. Für das Planfeststellungsver-fahren fordert die Naturschutzbehörde eine aktuelle Umweltplanung zur Deichsanierung auf Grundlage aktueller Daten. Bei den Leistungen handelt es sich um die Nachkartierung der Brutvögel für den Teilbereich des Untersuchungsgebiets, für den keine Daten der Biostationen Westliches Ruhrgebiet vorliegen. Die hierzu durchgeführten Recherchen ergaben, dass die Biostation Westliches Ruhrgebiet innerhalb der Grenzen des Vogelschutzgebietes „Unterer Niederrhein“ aktuelle Brutvogelerfassungen durchgeführt hat, die für das Vorhaben zur Verfü-gung gestellt werden. Es verbleiben allerdings Datenlücken in den Abschnitten III und IV, die außerhalb des Vogelschutzgebietes liegen und somit nicht durch die Daten der Biostation ab-gedeckt werden. Bei den Leistungen der Nachkartierung der Brutvögel in den Abschnitten III und IV bzw. der Erhebung aktueller Daten in diesem Gebiet handelt es sich daher um zusätzli-che Dienstleistungen im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB.
Diese Leistungen sind gemäß Naturschutzbehörde für das Planfeststellungsverfahren not-wendig. Zwischen den zusätzlichen Leistungen und dem Beschaffungszweck der Deichsanie-rung besteht somit ein sachlicher Zusammenhang, da die Deichsanierung ohne entsprechen-des Planfeststellungsverfahren – welches wiederum die nachtragsgegenständlichen Datener-hebungen voraussetzt – nicht erfolgreich abgeschlossen werden kann. Die zusätzlichen Leis-tungen sind daher auch erforderlich im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB. Denn es besteht eine begründete sachliche Verknüpfung zwischen den zusätzlichen Leistungen und dem ver-folgten Beschaffungszweck.
Des Weiteren kann ein Auftragnehmerwechsel aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht erfolgen:
Die Björnsen Beratende Ingenieure GmbH ist als Generalplaner bereits mehrjährig in das Pro-jekt integriert und verfügt über vertieftes Wissen zu den spezifischen Bedingungen des Bau-vorhabens. Zudem war der Auftragnehmer bereits im Jahr 2019 im Rahmen der Umweltpla-nungen mit umfangreichen faunistischen Kartierungen befasst, zu denen u.a. die Erfassung von Brutvögeln sowie eine entsprechende Auswertung der Ergebnisse gehörte. Soweit damals ein Nachunternehmer in die Ausführung der Leistungen einbezogen war und dieser auch für die hiesigen Leistungen eingesetzt werden soll, sprechen auch die übergeordneten planeri-schen Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Björnsen Beratende Ingenieure GmbH für de-ren Beauftragung. Denn die nachtragsgegenständlichen Leistungen und die sich daraus erge-benden Ergebnisse sind im Planungsprozess der Björnsen Beratende Ingenieure GmbH in Bezug auf die Umweltgutachten erforderlich und fließen – zusammen mit den Angaben der Biostationen – in die Planung ein. Hierbei ist maßgeblich zu berücksichtigen, dass die Björnsen Beratende Ingenieure GmbH über spezifische Erfahrungen in der übergeordneten und koordi-nierenden Planung unter Einbeziehung ihr vertrauter fachlicher Schnittstellen zum Nachunter-nehmer verfügt. Ein Wechsel des Auftragnehmers führt zum Verlust von vorhandenem Wis-sen inhaltlicher, technischer und koordinierender Art und begründet daher erhebliche Schwie-rigkeiten.
Zudem sind wirtschaftlich ins Gewicht fallende (weitere) Verzögerungen zu befürchten, da ein neuer Auftragnehmer sich mangels Vorerfahrung mit der Brutvogelkartierung in den Abschnit-ten III und IV erst aufwendig in das Projekt einarbeiten müsste. Dies bedingt Verzögerungen, die mit erheblichen Zusatzkosten verbunden sind, da ein neuer Auftragnehmer für die Einar-beitung in die nachtragsgegenständlichen Leistungen personelle und zeitliche Ressourcen aufwenden muss, die die Björnsen Beratende Ingenieure GmbH auch aufgrund der Einbezie-hung des erfahrenen Nachunternehmers nicht aufwenden muss.
Der Auftragswert des Nachtrags beläuft sich auf EUR 9.822,00 netto und überschreitet die in § 132 Abs. 2 Satz 2 GWB festgelegte Grenze von 50 % des ursprünglichen Auftragswertes nicht.
Zudem liegen die vereinbarten Stundensätze im Rahmen der marktüblichen Preise und der in Deutschland gängigen Preisspannen. Demnach entsprechen die Stundensätze den gängigen Vergütungsstrukturen und sind als angemessen zu betrachten. Die Stundensätze sind mithin auch unter haushaltsrechtlichen Erwägungen gerechtfertigt und lassen sich auf tragfähige Sachgründe stützen.
Die Beauftragung des Nachtrags über die „Nachkartierung Brutvögel Abschnitte III und IV“ ist daher gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB ohne vorherige Durchführung eines förmlichen Verga-beverfahrens zulässig.
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Neuer Wert
Text: Vgl. "Konkrete Begründung der Änderung" in dieser Bekanntmachung.
Quelle: OJS 2025/S 082-271419 (2025-04-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-04-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer:
Kurze Beschreibung:
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Planungsleistungen im Bauwesen
📦
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1233342.9 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Nationale Registrierungsnummer:
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Deichverband Duisburg – Xanten
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text: Vgl. "Konkrete Begründung der Änderung" in dieser Bekanntmachung.
Quelle: OJS 2025/S 082-273152 (2025-04-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer:
Dienstleistungen von Ingenieurbüros – Deichsanierung Baerl – Binsheim – Orsoy, Generalplanung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist die Sanierung des Rheindeiches zwischen Rheinstrom-km 786,3 und 794,3, linkes Ufer, bestehend aus vier Deichabschnitten. Hierfür benötigt der Auftraggeber folgende Generalplanungsleistungen nach HOAI:
• Ing.-Bauwerk Deichsanierung HOAI §§ 41 bis 44, LPH 1 bis 4,Grundleistungen
• Ing.-Bauwerk Deichsanierung HOAI §§ 41 bis 44, LPH 5 bis 9, optionale Leistungen
• Planungsbegleitende Vermessung gemäß HOAI Anlage 1 (zu § 3 Absatz1):
1.4 Ingenieurvermessungen LPH 1 bis 3, Grundleistungen,
1.4 Ingenieurvermessungen LPH 4, optionale Leistungen,
• Tragwerksplanung HOAI §§ 49 bis 52, LPH 1 bis 4, Grundleistungen
• Tragwerksplanung HOAI §§ 49 bis 52, LPH 5 + 6, optionale Leistungen
• Landschaftspflegerische Begleitplanung HOAI § 26, LPH 1 bis 4, Grundleistungen
• Umweltverträglichkeitsstudie gemäß HOAI, Anlage 1 (zu § 3 Absatz 1), LPH 1 bis 4, Grundleistungen
• Beratungsleistungen
o NATURA 2000 (FFH – Verträglichkeitsuntersuchung), Grundleistung
o Artenschutz (Artenschutzgutachten) Grundleistung
o Örtliche Bauüberwachung, optionale Leistung
o Ökologische Baubegleitung, optionale Leistung
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Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1233342.9 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Nationale Registrierungsnummer:
DE04ZZZ00001985778
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Deichverband Duisburg – Xanten
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Der Deichverband Duisburg-Xanten hat auf Grundlage des § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB den Nachtrag „Umweltverträglichkeitsstudie, Bewertung von zusätzlichen Varianten“ an die Björnsen Beratende Ingenieure GmbH beauftragt.
Es handelt es sich um zusätzliche Leistungen, die Wiederholungsleistungen von bereits beauftragten Leistungen darstellen. Vertraglich geschuldet ist im Rahmen der Grundleistungen c), d) und f) in der Leistungsphase 3 der Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) gemäß Anlage 1 Ziffer 1.1.1 der HOAI die Bearbeitung von maximal drei Planungsvarianten. Ausgehend von der Vorplanung der Björnsen Beratende Ingenieure GmbH sind vorliegend bis zu acht Planungsvarianten im Rahmen der UVS auf Umweltauswirkungen zu prüfen. Bei den zusätzlichen Leistungen handelt es sich daher um solche, die nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren.
Die Prüfung und Bewertung von zusätzlichen Planungsvarianten steht in unmittelbarem Zusammenhang mit den von der Björnsen Beratende Ingenieure GmbH in der Vorplanung erarbeiteten Planungsvarianten. Für eine ausreichende Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Varianten müssen auch alle Varianten umfassend geprüft werden. Das sind vorliegend mehr als drei. Zudem wären die in der Vorplanung erstellten Planungsvarianten teils gegenstandslos, wenn diese nicht alle im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung auf Umweltauswirkungen bewertet würden. Da die Deichsanierung ohne entsprechende Umweltverträglichkeitsprüfung der in Betracht kommenden Varianten nicht erfolgreich abgeschlossen werden kann, besteht zwischen den zusätzlichen Leistungen und dem Beschaffungszweck der Deichsanierung bzw. der dafür erforderlichen Umweltverträglichkeitsprüfungen eine begründete sachliche Verknüpfung. Die zusätzlichen Leistungen sind daher auch erforderlich im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB.
Des Weiteren kann ein Auftragnehmerwechsel aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht erfolgen:
Die Björnsen Beratende Ingenieure GmbH ist in der Stellung des Generalplaners bereits mehrjährig in das Projekt integriert und verfügt über vertieftes Wissen zu den spezifischen Bedingungen des Bauvorhabens. In der Stellung des Generalplaners ist sie mit der Vorplanung befasst, in der Planungsvarianten angefertigt wurden. Einen Teil der angefertigten Planungsvarianten – nämlich bis zu drei Varianten – unterzieht die Björnsen Beratende Ingenieure GmbH gemäß Anlage 1 Ziffer 1.1.1 HOAI im Rahmen ihrer vertraglichen Verpflichtungen einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Der Auftragnehmer verfügt daher im Bereich der Umweltverträglichkeitsprüfungen bereits über Expertise, die bei der UVS hinsichtlich der zusätzlichen Planungsvarianten von Nutzen ist. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde zum Verlust von vorhandenem planerischem Wissen führen.
Zudem sind wirtschaftlich ins Gewicht fallende (weitere) Verzögerungen zu befürchten, da ein neuer Auftragnehmer sich erst in das Projekt einarbeiten müsste, während die Björnsen Beratende Ingenieure GmbH die Umweltverträglichkeitsprüfung bereits für einen Teil der Planungsvarianten vertraglich schuldet, die übrigen Planungsvarianten erarbeitet hat und daher mit den Inhalten maßgeblich vertraut ist. Ein neuer Auftragnehmer müsste sich hingegen zunächst in das Gesamtprojekt und die vorhandenen Planungsvarianten einarbeiten, um eine entsprechende Umweltverträglichkeitsprüfung vornehmen zu können. Diese Verzögerungen sind mit relevanten Zusatzkosten verbunden, da ein neuer Auftragnehmer für die Einarbeitung personelle und zeitliche Ressourcen aufwenden muss, die die Björnsen Beratende Ingenieure GmbH nicht aufwenden muss.
Der Auftragswert des Nachtrags beläuft sich auf EUR 21.846,36 netto und überschreitet die in § 132 Abs. 2 Satz 2 GWB festgelegte Grenze von 50 % des ursprünglichen Auftragswertes nicht.
Die Beauftragung des Nachtrags „Umweltverträglichkeitsstudie, Bewertung von zusätzlichen Varianten“ ist daher gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB ohne vorherige Durchführung eines förmlichen Vergabeverfahrens zulässig.
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Neuer Wert
Text: Vgl. "Konkrete Begründung der Änderung" in dieser Bekanntmachung.
Quelle: OJS 2025/S 082-273152 (2025-04-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-04-28)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1233342.9 EUR 💰
Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-04-28+02:00 📅
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Neuer Wert
Text: Vgl. "Konkrete Begründung der Änderung" in dieser Bekanntmachung.
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 7addff74-7320-4e28-a8d3-2328840d1a79-01
Quelle: OJS 2025/S 084-279667 (2025-04-28)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1233342.9 EUR 💰
Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-04-28+02:00 📅
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Der Deichverband Duisburg-Xanten hat auf Grundlage des § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB den Nachtrag „Nachkartierung Brutvögel Abschnitte III und IV“ an die Björnsen Beratende Ingenieure GmbH beauftragt.
Im Rahmen des laufenden Planungsprozesses hat sich herausgestellt, dass Aktualisierungen und Ergänzungen der Faunaerfassungen in Bezug auf die Umweltgutachten erforderlich werden. Die bereits 2019 erfassten Kartierungsdaten gelten zwischenzeitlich nach Aussage der Naturschutzbehörde als veraltet, da sie älter als fünf Jahre sind. Für das Planfeststellungsverfahren fordert die Naturschutzbehörde eine aktuelle Umweltplanung zur Deichsanierung auf Grundlage aktueller Daten. Bei den Leistungen handelt es sich um die Nachkartierung der Brutvögel für den Teilbereich des Untersuchungsgebiets, für den keine Daten der Biostationen Westliches Ruhrgebiet vorliegen. Die hierzu durchgeführten Recherchen ergaben, dass die Biostation Westliches Ruhrgebiet innerhalb der Grenzen des Vogelschutzgebietes „Unterer Niederrhein“ aktuelle Brutvogelerfassungen durchgeführt hat, die für das Vorhaben zur Verfügung gestellt werden. Es verbleiben allerdings Datenlücken in den Abschnitten III und IV, die außerhalb des Vogelschutzgebietes liegen und somit nicht durch die Daten der Biostation abgedeckt werden. Bei den Leistungen der Nachkartierung der Brutvögel in den Abschnitten III und IV bzw. der Erhebung aktueller Daten in diesem Gebiet handelt es sich daher um zusätzliche Dienstleistungen im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB.
Diese Leistungen sind gemäß Naturschutzbehörde für das Planfeststellungsverfahren notwendig. Zwischen den zusätzlichen Leistungen und dem Beschaffungszweck der Deichsanierung besteht somit ein sachlicher Zusammenhang, da die Deichsanierung ohne entsprechendes Planfeststellungsverfahren – welches wiederum die nachtragsgegenständlichen Datenerhebungen voraussetzt – nicht erfolgreich abgeschlossen werden kann. Die zusätzlichen Leistungen sind daher auch erforderlich im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB. Denn es besteht eine begründete sachliche Verknüpfung zwischen den zusätzlichen Leistungen und dem verfolgten Beschaffungszweck.
Des Weiteren kann ein Auftragnehmerwechsel aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht erfolgen:
Die Björnsen Beratende Ingenieure GmbH ist als Generalplaner bereits mehrjährig in das Projekt integriert und verfügt über vertieftes Wissen zu den spezifischen Bedingungen des Bauvorhabens. Zudem war der Auftragnehmer bereits im Jahr 2019 im Rahmen der Umweltplanungen mit umfangreichen faunistischen Kartierungen befasst, zu denen u.a. die Erfassung von Brutvögeln sowie eine entsprechende Auswertung der Ergebnisse gehörte. Soweit damals ein Nachunternehmer in die Ausführung der Leistungen einbezogen war und dieser auch für die hiesigen Leistungen eingesetzt werden soll, sprechen auch die übergeordneten planerischen Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Björnsen Beratende Ingenieure GmbH für deren Beauftragung. Denn die nachtragsgegenständlichen Leistungen und die sich daraus ergebenden Ergebnisse sind im Planungsprozess der Björnsen Beratende Ingenieure GmbH in Bezug auf die Umweltgutachten erforderlich und fließen – zusammen mit den Angaben der Biostationen – in die Planung ein. Hierbei ist maßgeblich zu berücksichtigen, dass die Björnsen Beratende Ingenieure GmbH über spezifische Erfahrungen in der übergeordneten und koordinierenden Planung unter Einbeziehung ihr vertrauter fachlicher Schnittstellen zum Nachunternehmer verfügt. Ein Wechsel des Auftragnehmers führt zum Verlust von vorhandenem Wissen inhaltlicher, technischer und koordinierender Art und begründet daher erhebliche Schwierigkeiten.
Zudem sind wirtschaftlich ins Gewicht fallende (weitere) Verzögerungen zu befürchten, da ein neuer Auftragnehmer sich mangels Vorerfahrung mit der Brutvogelkartierung in den Abschnitten III und IV erst aufwendig in das Projekt einarbeiten müsste. Dies bedingt Verzögerungen, die mit erheblichen Zusatzkosten verbunden sind, da ein neuer Auftragnehmer für die Einarbeitung in die nachtragsgegenständlichen Leistungen personelle und zeitliche Ressourcen aufwenden muss, die die Björnsen Beratende Ingenieure GmbH auch aufgrund der Einbeziehung des erfahrenen Nachunternehmers nicht aufwenden muss.
Der Auftragswert des Nachtrags beläuft sich auf EUR 9.822,00 netto und überschreitet die in § 132 Abs. 2 Satz 2 GWB festgelegte Grenze von 50 % des ursprünglichen Auftragswertes nicht.
Zudem liegen die vereinbarten Stundensätze im Rahmen der marktüblichen Preise und der in Deutschland gängigen Preisspannen. Demnach entsprechen die Stundensätze den gängigen Vergütungsstrukturen und sind als angemessen zu betrachten. Die Stundensätze sind mithin auch unter haushaltsrechtlichen Erwägungen gerechtfertigt und lassen sich auf tragfähige Sachgründe stützen.
Die Beauftragung des Nachtrags über die „Nachkartierung Brutvögel Abschnitte III und IV“ ist daher gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB ohne vorherige Durchführung eines förmlichen Vergabeverfahrens zulässig.
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Neuer Wert
Text: Vgl. "Konkrete Begründung der Änderung" in dieser Bekanntmachung.
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 7addff74-7320-4e28-a8d3-2328840d1a79-01
Quelle: OJS 2025/S 084-279667 (2025-04-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-05-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 1233342.9 EUR 💰
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1233342.9 EUR 💰
Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-05-06+02:00 📅
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text: Vgl. "Konkrete Begründung der Änderung" in dieser Bekanntmachung.
Quelle: OJS 2025/S 088-292621 (2025-05-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist die Sanierung des Rheindeiches zwischen Rheinstrom-km 786,3 und 794,3, linkes Ufer, bestehend aus vier Deichabschnitten. Hierfür benötigt der Auftraggeber folgende Generalplanungsleistungen nach HOAI:
• Ing.-Bauwerk Deichsanierung HOAI §§ 41 bis 44, LPH 1 bis 4,Grundleistungen
• Ing.-Bauwerk Deichsanierung HOAI §§ 41 bis 44, LPH 5 bis 9, optionale Leistungen
• Planungsbegleitende Vermessung gemäß HOAI Anlage 1 (zu § 3 Absatz1):
1.4 Ingenieurvermessungen LPH 1 bis 3, Grundleistungen,
1.4 Ingenieurvermessungen LPH 4, optionale Leistungen,
• Tragwerksplanung HOAI §§ 49 bis 52, LPH 1 bis 4, Grundleistungen
• Tragwerksplanung HOAI §§ 49 bis 52, LPH 5 + 6, optionale Leistungen
• Landschaftspflegerische Begleitplanung HOAI § 26, LPH 1 bis 4, Grundleistungen
• Umweltverträglichkeitsstudie gemäß HOAI, Anlage 1 (zu § 3 Absatz 1), LPH 1 bis 4, Grund-leistungen
• Beratungsleistungen
o NATURA 2000 (FFH – Verträglichkeitsuntersuchung), Grundleistung
o Artenschutz (Artenschutzgutachten) Grundleistung
o Örtliche Bauüberwachung, optionale Leistung
o Ökologische Baubegleitung, optionale Leistung
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Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1233342.9 EUR 💰
Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-05-06+02:00 📅
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Der Deichverband Duisburg-Xanten hat auf Grundlage des § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB den Nachtrag „Datenaktualisierung Fauna und Vegetation“ an die Björnsen Beratende Ingenieure GmbH beauftragt.
Gegenstand des Nachtrags sind Besondere Leistungen in Anlehnung an Anlage 9 zur HOAI, die nicht im ursprünglichen Leistungsumfang enthalten waren sowie die Wiederholung der Grundleistung a) der Leistungsphase 2 aus dem Leistungsbild Landschaftspflegerischer Begleitplan.
Die nachtragsgegenständlichen Datenaktualisierungen sind für das Planfeststellungsverfahren notwendig. Dies unter Bezugnahme auf entsprechende Forderungen der Naturschutzbehörde und Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes. Da die Deichsanierung ohne die entsprechenden Leistungen nicht erfolgreich abgeschlossen werden kann, besteht zwischen den zusätzlichen Leistungen und dem Beschaffungszweck der Deichsanierung bzw. dem dafür erforderlichen Planfeststellungsverfahren eine begründete sachliche Verknüpfung. Die zusätzlichen Leistungen sind daher auch erforderlich im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB.
Des Weiteren kann ein Auftragnehmerwechsel aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht erfolgen:
Die Björnsen Beratende Ingenieure GmbH ist in der Stellung des Generalplaners bereits mehrjährig in das Projekt integriert und verfügt über vertieftes Wissen zu den spezifischen Bedingungen des Bauvorhabens. Zudem war die Björnsen Beratende Ingenieure GmbH bereits im Jahr 2019 mit den nachtragsgegenständlichen Leistungen befasst. Im Bereich der Biotoptypkartierungen führte die Björnsen Beratende Ingenieure GmbH 2019 bereits gleichartige Leistungen bezogen auf andere Biotope durch. Sie ist aus diesem Grunde mit diesen Leistungen vertraut und kann die insoweit vorhandene Erfahrung auf die anlässlich gesetzlicher Änderungen notwendig gewordene Erfassung weiterer Biotope anwenden. Soweit im Jahr 2019 ein Nachunternehmer einbezogen war und dieser auch für die nunmehr beauftragten Leistungen eingesetzt werden soll, sprechen auch die übergeordneten planerischen Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Björnsen Beratende Ingenieure GmbH für deren Beauftragung. Dieser Beurteilung liegt der Umstand zugrunde, dass die Leistungen des Nachunternehmers und die sich daraus ergebenden Ergebnisse im Rahmen des Planungsprozesses der Björnsen Beratende Ingenieure GmbH in Bezug auf die Umweltgutachten erforderlich sind und zusammen mit den Daten der Biostationen und des LANUV in die Planung einfließen. Hierbei ist maßgeblich zu berücksichtigen, dass die Björnsen Beratende Ingenieure GmbH über spezifische Erfahrungen in der übergeordneten und koordinierenden Planung unter Einbeziehung ihr bereits vertrauter fachlicher Schnittstellen zum Nachunternehmer verfügt. Ein Wechsel des Auftragnehmers führt daher zum Verlust von vorhandenem Wissen inhaltlicher, technischer und koordinierender Art und lässt daher erhebliche Schwierigkeiten befürchten.
Zudem sind wirtschaftlich ins Gewicht fallende (weitere) Verzögerungen zu befürchten, da ein neuer Auftragnehmer keine projektbezogenen Vorerfahrungen mit den Nachtragsleistungen hätte und sich erst aufwendig in das Projekt einarbeiten müsste. Dies bedingt Verzögerungen, die mit erheblichen Zusatzkosten verbunden sind, da ein neuer Auftragnehmer für die Einarbeitung in die nachtragsgegenständlichen Leistungen personelle und zeitliche Ressourcen aufwenden muss, die die Björnsen Beratende Ingenieure GmbH auch aufgrund der Einbeziehung des erfahrenen Nachunternehmers nicht aufwenden muss.
Der Auftragswert des Nachtrags beläuft sich auf EUR 18.438,00 netto und überschreitet die in § 132 Abs. 2 Satz 2 GWB festgelegte Grenze von 50 % des ursprünglichen Auftragswertes nicht.
Zudem liegen die vereinbarten Stundensätze im Rahmen der marktüblichen Preise und der in Deutschland gängigen Preisspannen. Demnach entsprechen die Stundensätze den gängigen Vergütungsstrukturen und sind als angemessen zu betrachten. Die Stundensätze sind mithin unter haushaltsrechtlichen Erwägungen gerechtfertigt und lassen sich auf tragfähige Sachgründe stützen.
Die Beauftragung des Nachtrags „Datenaktualisierung Fauna und Vegetation“ ist daher gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB ohne vorherige Durchführung eines förmlichen Vergabeverfahrens zulässig.
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Neuer Wert
Text: Vgl. "Konkrete Begründung der Änderung" in dieser Bekanntmachung.
Quelle: OJS 2025/S 088-292621 (2025-05-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-07-15)
Objekt
Beschreibung
Interne Kennung:
Verfahren
Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Auftragsvergabe
Vertragsnummer:
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1233342.9 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Postanschrift: Maria Trost 3
URL: www.bjoernsen.de 🌏
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Postanschrift: Hagelkreuzweg 55
Kontaktperson: Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
URL: https://www.dv-dx.de/ 🌏
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postanschrift: Zeughausstraße 2 - 10
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-07-15+02:00 📅
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text: Vgl. "Konkrete Begründung der Änderung" in dieser Bekanntmachung.
Quelle: OJS 2025/S 135-467017 (2025-07-15)
Objekt
Beschreibung
Interne Kennung:
LOT-0000
Verfahren
Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Auftragsvergabe
Vertragsnummer:
Björnsen Beratende Ingenieure GmbH
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1233342.9 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Postanschrift: Maria Trost 3
URL: www.bjoernsen.de 🌏
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Postanschrift: Hagelkreuzweg 55
Kontaktperson: Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
URL: https://www.dv-dx.de/ 🌏
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postanschrift: Zeughausstraße 2 - 10
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-07-15+02:00 📅
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Der Deichverband Duisburg-Xanten hat auf Grundlage des § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB den Nachtrag „Bodenschutzgutachten nach DIN 19639“ an die Björnsen Beratende Ingenieure GmbH beauftragt.
Gegenstand des beauftragten Nachtrags sind Leistungen zur Standortcharakterisierung und Bewertung der Bodenfunktion sowie Gefährdungseinschätzung und Erstellung eines Bodenschutzkonzeptes.
Hintergrund der Beauftragung der Nachtragsleistungen sind Baugrunduntersuchungen in Bezug auf die Standsicherheiten der einzelnen Deichabschnitte. In diesem Kontext wies die Bezirksregierung Düsseldorf in einem Scopingtermin im März 2019 auf die Verdichtungsempfindlichkeit des Bodens und die zu berücksichtigenden Bodenbelastungskarten der Städte, Landkreise und des LANUV hin. Zudem wurde seitens der Bezirksregierung eine bodenkundliche Baubegleitung gefordert.
Hierbei handelt es sich um zusätzliche und ergänzende Leistungen, die ursprünglich nicht Gegenstand der Beauftragung der Björnsen Beratende Ingenieure GmbH waren. Diese Leistungen sind unter Verweis auf die Forderungen der Bezirksregierung Düsseldorf für das Planfeststellungsverfahren notwendig und erforderlich. Es besteht daher eine sachliche Verknüpfung zwischen den zusätzlichen Leistungen und dem Beschaffungszweck der Deichsanierung, da die Sanierung ohne entsprechendes Planfeststellungsverfahren – welches wiederum die nachtragsgegenständlichen Leistungen voraussetzt – nicht erfolgreich abgeschlossen werden kann.
Des Weiteren konnte ein Auftragnehmerwechsel aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht erfolgen:
Die Björnsen Beratende Ingenieure GmbH ist als Generalplaner bereits mehrjährig in das Projekt integriert und verfügt über vertieftes Wissen zu den spezifischen Bedingungen des Bauvorhabens. Insbesondere hat die Björnsen Beratende Ingenieure GmbH bereits Planungsunterlagen (Objekt- und Landschaftsplanungen) erstellt, auf die bei der Erstellung des Bodenschutzkonzeptes im Wesentlichen zurückgegriffen werden kann. Zudem ist das Bodenschutzkonzept eine Ergänzung zur vertraglich geschuldeten Umweltverträglichkeitsstudie (und ggf. zum Landschaftspflegerischen Begleitplan). Ausgehend davon hat die Björnsen Beratende Ingenieure GmbH die das Bodenschutzkonzept vorbereitenden Leistungen erbracht und kann hieran – sowohl organisatorisch als auch fachlich mit dem vorhandenen Know-how – anknüpfen. Ein Wechsel des Auftragnehmers hätte vorliegend zum Verlust von vorhandenem Wissen inhaltlicher und technischer Art geführt.
Zudem wären wirtschaftlich ins Gewicht fallende (weitere) Verzögerungen zu befürchten gewesen. Ein neuer Auftragnehmer hätte sich erst in das Projekt einarbeiten müssen und für die Einarbeitung personelle und zeitliche Ressourcen aufwenden müssen, die die Björnsen Beratende Ingenieure GmbH vorliegend nicht aufwenden musste. Die mit der Einarbeitungsphase verbundenen Verzögerungen wären daher mit erheblichen Zusatzkosten verbunden gewesen. Es ist weiterhin zu befürchten, dass ein neuer Auftragnehmer keine spezifischen Vorerfahrungen hinsichtlich der objekt- und landschaftsplanerischen Ausgangslage gehabt hätte. Gleiches gilt für die projektspezifische Umweltverträglichkeitsstudie, an die das nachtragsgegenständliche Bodenschutzkonzept anknüpft.
Der Auftragswert des Nachtrags beläuft sich auf EUR 10.015,00,00 netto und überschreitet die in § 132 Abs. 2 Satz 2 GWB festgelegte Grenze von 50 % des ursprünglichen Auftragswertes nicht.
Die Beauftragung des Nachtrags „Bodenschutzgutachten nach DIN 19639“ ist daher gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB ohne vorherige Durchführung eines förmlichen Vergabeverfahrens zulässig gewesen.
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Neuer Wert
Text: Vgl. "Konkrete Begründung der Änderung" in dieser Bekanntmachung.
Quelle: OJS 2025/S 135-467017 (2025-07-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-07-21)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1233342.9 EUR 💰
Kennung des Angebots:
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Abteilung: Aufraggeber
Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-07-21+02:00 📅
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text: Vgl. "Konkrete Begründung der Änderung" in dieser Bekanntmachung.
Quelle: OJS 2025/S 138-478704 (2025-07-21)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1233342.9 EUR 💰
Kennung des Angebots:
LOT-0000
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Abteilung: Aufraggeber
Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-07-21+02:00 📅
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Der Deichverband Duisburg-Xanten hat auf Grundlage des § 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB den Nachtrag „Abpflockung Spundwandachse im Abschnitt 3 Orsay Stadt“ an die Björnsen Beratende Ingenieure GmbH beauftragt.
Hintergrund des Nachtrags ist Folgender: Im Rahmen der Variantenuntersuchung für den 3. Deichabschnitt „Orsay-Stadt“ zeichnete sich die Variante mit einer Spundwand als eine wirtschaftliche Variante heraus. Gemäß (vorläufiger) Vorplanung soll die Spundwand auf der wasserseitigen Böschung angeordnet werden. Um diese Variante ausführen zu können, sind zusätzliche Baugrunduntersuchungen erforderlich, da in diesem Bereich alte Fundamente des historischen Hafens von Orsoy vermutet werden. Die Beurteilung des Einbringens der Spundwand bedarf einer besonders detaillierten geotechnischen Erkundung. Um zudem ein mögliches Baurisiko – bspw. in Gestalt eines Baustopps während der Bauausführung durch Bodenhindernisse – zu minimieren, wurde im Rahmen einer Projektbesprechung am 4. Mai 2021 (Top 27.3.1, Unterpunkt 12) festgelegt, im Vorlauf zur Durchführung von Erkundungsarbeiten in der Spundwandachse, diese einmessen bzw. abpflocken zu lassen. Bei der Ausführung der Nachtragsleistungen „Abpflockung Spundwandachse im Abschnitt 3 Orsay Stadt“ kann auf die Planungsdetails der von der Björnsen Beratende Ingenieure GmbH bereits erbrachten Vorplanung mit Variantenuntersuchung zurückgegriffen werden.
Die Nachtragsleistungen waren für den Deichverband in Ausübung seiner Sorgfaltspflichten nicht vorhersehbar. Der Deichverband konnte bei Beauftragung des Hauptvertrags im Jahr 2018 nicht vorhersehen, welche Planungsvarianten von der Björnsen Beratende Ingenieure GmbH erarbeitet würden. Insbesondere konnte er in Anwendung jedweder denkbarer Sorgfalt nicht die Planungsvariante „Spundwand“ erahnen. Ausgehend davon war es dem Deichverband auch nicht möglich, die Nachtragsleistungen der Abpflockung der Spundwandachse zum Gegenstand der ursprünglich ausgeschriebenen Vertrags zu machen. Die Notwendigkeit dieser Leistungen stellte sich erst heraus, als die Björnsen Beratende Ingenieure GmbH im Rahmen der Vorplanung verschiedenen Planungsvarianten vorlegte und u.a. die Variante der Einbringung einer Spundwand in das Erdreich als wirtschaftlich angesehen wurde.
Durch den Nachtrag hat sich auch keine Änderung des Gesamtcharakters des Auftrags ergeben.
Denn vorliegend wurde die Abpflockung der Spundwandachse gerade im Hinblick auf den ursprünglichen Vertragsgegenstand – die Deichsanierung Baerl-Binsheim-Orsoy – und im Rahmen der bereits erbrachten Leistungen – konkret der Entwicklung von Planungsvarianten – gefordert und erbracht. Zudem handelt es sich bei der nachtragsgegenständlichen Leistung um Dienstleistungen im Sinne des Vergaberechts. Die Björnsen Beratende Ingenieure GmbH hat im Sinne der Rechtsprechung der VK Südbayern (Beschluss vom 3. Mai 2021, 3194.Z3-3_01-21-26) vor der Nachbeauftragung Dienstleistungen erbracht und hat auch bei Ausführung der Nachtragsleistungen Dienstleistungen erbracht. Es verbleibt insoweit bei der gleichen Auftragsart. Gleichermaßen verbleibt es bei der gleichen Vertragsart, da sowohl die ursprünglich beauftragten Generalplanerleistungen als auch die Abpflockung der Spundwand Dienstleistungen im Sinne des Vergaberechts sind, die jeweils als werkvertraglicher Erfolg geschuldet waren.
Der Auftragswert des Nachtrags beläuft sich auf EUR 2.425,00 netto und überschreitet die in § 132 Abs. 2 Satz 2 GWB festgelegte Grenze von 50 % des ursprünglichen Auftragswertes nicht.
Die Beauftragung des Nachtrags „Abpflockung Spundwandachse im Abschnitt 3 Orsay Stadt“ ist daher gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB ohne vorherige Durchführung eines förmlichen Vergabeverfahrens zulässig gewesen.
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Neuer Wert
Text: Vgl. "Konkrete Begründung der Änderung" in dieser Bekanntmachung.
Quelle: OJS 2025/S 138-478704 (2025-07-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-07-21)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1233342.9 EUR 💰
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Postanschrift: Maria Trost 3
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Kontaktperson: Nachprüfungsstelle
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Neuer Wert
Text: Vgl. "Konkrete Begründung der Änderung" in dieser Bekanntmachung.
Quelle: OJS 2025/S 139-480733 (2025-07-21)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1233342.9 EUR 💰
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Postanschrift: Maria Trost 3
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Kontaktperson: Nachprüfungsstelle
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Der Deichverband Duisburg-Xanten hat auf Grundlage des § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB den Nachtrag „Rastvogelkartierung im Gebiet Blaue Kuhle“ an die Björnsen Beratende Ingenieure GmbH beauftragt.
Gegenstand des Nachtrags ist die ergänzende Rastvogelkartierung im Gebiet Blaue Kuhle und die Erstellung eines Abschlussberichts.
Im Rahmen der Bearbeitung der vertragsgegenständlichen Umweltplanungen zur Deichsanierung wurde von der Björnsen Beratende Ingenieure GmbH bereits im Jahr 2019 eine umfangreiche faunistische Erfassung durchgeführt. Gegenstand dieser faunistischen Erfassungen war u.a. die Erfassung von Rastvögeln sowie eine entsprechende Auswertung der Ergebnisse. Zum Untersuchungsgebiet zählte auch der Bereich der Blauen Kuhle. Die damals von der Björnsen Beratende Ingenieure GmbH erfassten Daten sind nach Aussage der Naturschutzbehörde veraltet. Für das Planfeststellungsverfahren fordert die Naturschutzbehörde eine aktuelle Umweltplanung zur Deichsanierung auf Grundlage aktueller Daten. Bei dem Nachtrag handelt es sich um eine Wiederholung von Leistungen, die bereits 2019 von der Björnsen Beratende Ingenieure GmbH durchgeführt wurden, jedoch aufgrund des zeitlichen Verzugs in der Vertragsausführung von den Naturschutzbehörden als veraltet angesehen wurden und daher erneut erfasst werden müssen.
Die zusätzlichen Leistungen der Rastvogelkartierung im Bereich der Blauen Kuhle bzw. die Erhebung aktueller Daten in diesem Gebiet sind notwendig. Dies unter Bezugnahme auf entsprechende Forderungen der Naturschutzbehörde. Diese sachliche Verknüpfung zwischen den zusätzlichen Leistungen und dem Beschaffungszweck der Deichsanierung ist festzustellen, da die Sanierung ohne entsprechendes Planfeststellungsverfahren – welches wiederum die nachtragsgegenständlichen aktuellen Datenerhebungen voraussetzt – nicht erfolgreich abgeschlossen werden kann.
Des Weiteren konnte ein Auftragnehmerwechsel aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht erfolgen:
Die Björnsen Beratende Ingenieure GmbH ist in der Stellung des Generalplaners bereits mehrjährig in das Projekt integriert und verfügt über vertieftes Wissen zu den spezifischen Bedingungen des Bauvorhabens. Insbesondere ist bereits Expertise hinsichtlich der nachtragsgegenständlichen Leistungen vorhanden. Denn die Björnsen Beratende Ingenieure GmbH hat im Rahmen der Umweltplanungen bereits im Jahr 2019 umfangreiche faunistische Erfassungen vorgenommen, zu denen u.a. die Erfassung von Rastvögeln sowie eine entsprechende Auswertung der Ergebnisse im Bereich Blaue Kuhle gehörte. Ein Wechsel des Auftragnehmers hätte vorliegend zum Verlust von vorhandenem Wissen inhaltlicher und technischer Art geführt.
Zudem wären wirtschaftlich ins Gewicht fallende (weitere) Verzögerungen zu befürchten gewesen. Ein neuer Auftragnehmer hätte sich erst in das Projekt einarbeiten müssen und für die Einarbeitung personelle und zeitliche Ressourcen aufwenden müssen, die die Björnsen Beratende Ingenieure GmbH vorliegend nicht aufwenden muss. Die mit der Einarbeitungsphase verbundenen Verzögerungen wären daher mit erheblichen Zusatzkosten verbunden gewesen. Es war weiterhin zu befürchten, dass ein neuer Auftragnehmer keine Vorerfahrungen mit der Rastvogelkartierung im Gebiet Blaue Kuhle gehabt hätte.
Zudem darf im Falle des § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB der Preis um nicht mehr als 50% des Wertes des ursprünglichen Auftrags erhöht werden (vgl. § 132 Abs. 2 S. 2 GWB). Auch diese Voraussetzung ist vorliegend gegeben. Denn der ursprüngliche Auftragswert beläuft sich auf EUR 1.233.342,90 netto (EUR 1.467.678,05 brutto) und das Nachtragsangebot vom 14. November 2024 insgesamt auf EUR 6.324,00 netto (EUR 7.525,56 brutto).
Die Beauftragung des Nachtrags „Rastvogelkartierung im Gebiet Blaue Kuhle“ ist daher gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB ohne vorherige Durchführung eines förmlichen Vergabeverfahrens zulässig gewesen.
Mehr anzeigen
Neuer Wert
Text: Vgl. "Konkrete Begründung der Änderung" in dieser Bekanntmachung.
Quelle: OJS 2025/S 139-480733 (2025-07-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-10-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer:
Kurze Beschreibung:
Beschreibung
Interne Kennung:
Beschreibung der Beschaffung:
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1233342.9 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Kontaktperson: www.bjoernsen.de
Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-10-30+01:00 📅
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Neuer Wert
Text:
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer:
LOT-0000
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist die Sanierung des Rheindeiches zwischen Rheinstrom-km 786,3 und 794,3, linkes Ufer, bestehend aus vier Deichabschnitten. Hierfür benötigt der
Auftraggeber folgende Generalplanungsleistungen nach HOAI:
• Ing.-Bauwerk Deichsanierung HOAI §§ 41 bis 44, LPH 1 bis 4, Grundleistungen
• Ing.-Bauwerk Deichsanierung HOAI §§ 41 bis 44, LPH 5 bis 9, optionale Leistungen
• Planungsbegleitende Vermessung gemäß HOAI Anlage 1 (zu § 3 Absatz1):
1.4 Ingenieurvermessungen LPH 1 bis 3, Grundleistungen,
1.4 Ingenieurvermessungen LPH 4, optionale Leistungen,
• Tragwerksplanung HOAI §§ 49 bis 52, LPH 1 bis 4, Grundleistungen
• Tragwerksplanung HOAI §§ 49 bis 52, LPH 5 + 6, optionale Leistungen
• Landschaftspflegerische Begleitplanung HOAI § 26, LPH 1 bis 4, Grundleistungen
• Umweltverträglichkeitsstudie gemäß HOAI, Anlage 1 (zu § 3 Absatz 1), LPH 1 bis 4, Grund-leistungen
• Beratungsleistungen
o NATURA 2000 (FFH – Verträglichkeitsuntersuchung), Grundleistung
o Artenschutz (Artenschutzgutachten) Grundleistung
o Örtliche Bauüberwachung, optionale Leistung
o Ökologische Baubegleitung, optionale Leistung
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Interne Kennung:
Vertrag-01
Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand der Ausschreibung ist die Sanierung des Rheindeiches zwischen Rheinstrom-km 786,3 und 794,3, linkes Ufer, bestehend aus vier Deichabschnitten. Hierfür benötigt der Auf-traggeber folgende Generalplanungsleistungen nach HOAI:
• Ing.-Bauwerk Deichsanierung HOAI §§ 41 bis 44, LPH 1 bis 4, Grundleistungen
• Ing.-Bauwerk Deichsanierung HOAI §§ 41 bis 44, LPH 5 bis 9, optionale Leistungen
• Planungsbegleitende Vermessung gemäß HOAI Anlage 1 (zu § 3 Absatz1):
1.4 Ingenieurvermessungen LPH 1 bis 3, Grundleistungen,
1.4 Ingenieurvermessungen LPH 4, optionale Leistungen,
• Tragwerksplanung HOAI §§ 49 bis 52, LPH 1 bis 4, Grundleistungen
• Tragwerksplanung HOAI §§ 49 bis 52, LPH 5 + 6, optionale Leistungen
• Landschaftspflegerische Begleitplanung HOAI § 26, LPH 1 bis 4, Grundleistungen
• Umweltverträglichkeitsstudie gemäß HOAI, Anlage 1 (zu § 3 Absatz 1), LPH 1 bis 4, Grund-leistungen
• Beratungsleistungen
o NATURA 2000 (FFH – Verträglichkeitsuntersuchung), Grundleistung
o Artenschutz (Artenschutzgutachten) Grundleistung
o Örtliche Bauüberwachung, optionale Leistung
o Ökologische Baubegleitung, optionale Leistung
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Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1233342.9 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Kontaktperson: www.bjoernsen.de
Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-10-30+01:00 📅
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Der Deichverband Duisburg-Xanten hat auf Grundlage des § 132 Abs. 2 Nr. 2 und Nr. 3 GWB den Nachtrag „Faunakartierung“ einschließlich zugehöriger Massenmehrungen an die Björnsen Beratende Ingenieure GmbH beauftragt.
Hintergrund des Nachtrags ist Folgender: Bestandteile der beauftragten Generalplanung sind im Wesentlichen die Objektplanung von Ingenieurbauwerken mit Tragwerksplanung, planungsbegleitender Vermessung sowie Landschaftsplanungen mit dem landschaftspflegerischen Begleitplan, Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) und Fachgutachten.
Mit dem Vergabeverfahren zum Zwecke der Beauftragung des Hauptvertrags wurden die nachtragsgegenständlichen Leistungen nicht ausgeschrieben, da sie erst in einem vorhabenbezogenen Scoping-Termin mit der Bezirksregierung Düsseldorf als Genehmigungsbehörde inhaltlich (final) abgestimmt und festgelegt werden konnten. Voraussetzung für diesen Scoping-Termin war die Einreichung von Unterlagen – u.a. Untersuchungen zu betroffenen Schutzgütern und Aussagen zu den Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern – die von der Björnsen Beratende Ingenieure GmbH nach Beauftragung als Generalplaner anzufertigen waren. Unter Berücksichtigung eines zeitlichen Vorlaufs für die Anfertigung dieser Unterlagen wurde der Scoping-Termin zur Festlegung der Kartierungen im November 2018 beantragt. Die Terminierung erfolgte seitens der Bezirksregierung Düsseldorf für 21. März 2019.
Zwecks Vermeidung von Verzögerungen sollte für die Erfassung der Daten zur Faunakartierung bereits die Winterperiode ab Februar 2019 genutzt werden. Dies begründet sich damit, dass je nach Vogelart die Kartierungen nur in bestimmten Monaten des Jahres durchgeführt werden können. Sofern die Winterperiode 2019 nicht genutzt worden wäre, hätten bestimmte Vogelarten erst wieder im Winter 2020 kartiert werden können.
Nach Aufnahme der Generalplanerleistungen und Anfertigung der Unterlagen für den Scoping-Termin wurden die voraussichtlichen Kartierungsleistungen von der Björnsen Beratende Ingenieure GmbH mit Nachtragsangebot vom 11. Februar 2019 angeboten und am 18. Februar 2019 beauftragt. Im Scopingtermin am 21. März 2019 wurden von der Bezirksregierung Düsseldorf weitere Anforderungen zu den Flora- und Faunakartierungen benannt und der Untersuchungsraum von 404 ha auf 486 ha vergrößert. Dadurch wurden Massenmehrungen zum Nachtrag erforderlich, die am 19. Juli 2019 beauftragt wurden.
Der Nachtrag am 18. Februar 2019 beauftragte Nachtrag wurde in Höhe von EUR 35.721,00 netto (EUR 42.507,99 brutto) abgerechnet. Die sich aus der Erweiterung des Untersuchungsraums ergebenden Leistungen beliefen sich auf EUR 2.978,70 netto (EUR 3.544,65 brutto).
Der Deichverband Duisburg-Xanten konnte bei Beauftragung des Hauptvertrags im Jahr 2018 nicht vorhersehen, welchen Umfang die Faunakartierungen haben würden. Der tatsächliche Umfang dieser Leistungen konnte erst im Scoping-Termin mit der Bezirksregierung Düsseldorf und den hierfür von Björnsen Beratende Ingenieure GmbH als Generalplaner angefertigten Scoping-Unterlagen ermittelt werden. Dies gilt insbesondere auch, da der Scoping-Termin nicht vor Ausschreibung der Generalplanerleistungen terminiert werden konnte und auch die Einschätzung zu den voraussichtlich erforderlichen Kartierungsleistungen erst auf Grundlage der von Björnsen Beratende Ingenieure GmbH angefertigten Scoping-Unterlagen – also zeitlich nach Beauftragung des Generalplaners – möglich war.
Ausgehend davon war es dem Deichverband Duisburg-Xanten nicht möglich, die Nachtragsleistungen der Faunakartierungen im Sinne des § 121 Abs. 1 S. 1 GWB so eindeutig und erschöpfend wie möglich zu beschreiben und zum Gegenstand des ursprünglich ausgeschriebenen Vertrags zu machen.
Durch den Nachtrag hat sich auch keine Änderung des Gesamtcharakters des Auftrags ergeben. Denn vorliegend wurden die Faunakartierungen gerade im Hinblick auf den ursprünglichen Vertragsgegenstand – die Deichsanierung Baerl-Binsheim-Orsoy – und als Grundlage für die von Björnsen Beratende Ingenieure GmbH vertraglich geschuldete Umweltverträglichkeitsprüfung gefordert und erbracht. Zudem handelt es sich bei der nachtragsgegenständlichen Leistung um Dienstleistungen im Sinne des Vergaberechts. Die Björnsen Beratende Ingenieure GmbH hat im Sinne der Rechtsprechung der VK Südbayern (Beschluss vom 3. Mai 2021, 3194.Z3-3_01-21-2) vor der Nachbeauftragung Dienstleistungen erbracht und hat auch bei Ausführung der Nachtragsleistungen Dienstleistungen erbracht. Es verbleibt insoweit bei der gleichen Auftragsart. Gleichermaßen verbleibt es bei der gleichen Vertragsart, da sowohl die ursprünglich beauftragten Generalplanerleistungen als auch die Faunakartierungen Dienstleistungen im Sinne des Vergaberechts sind, die jeweils als werkvertraglicher Erfolg geschuldet waren.
Der Auftragswert des Nachtrags beläuft sich inklusive Massenmehrungen auf EUR 38.699,70 netto (EUR 46.052,64 brutto) und überschreitet die in § 132 Abs. 2 Satz 2 GWB festgelegte Grenze von 50 % des ursprünglichen Auftragswertes nicht.
Die Beauftragung des Nachtrags „Faunakartierung“ ist daher gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB ohne vorherige Durchführung eines förmlichen Vergabeverfahrens zulässig gewesen.
Ergänzend liegen auch die Voraussetzungen des § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB vor, so dass die Auftragsänderung auch nach dieser Anspruchsgrundlage zulässig war.
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Neuer Wert
Text:
Beschreibung der Änderungen:
Vgl. "Konkrete Begründung der Änderung" in dieser Bekanntmachung.
Quelle: OJS 2025/S 210-721212 (2025-10-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-10-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1233342.9 EUR 💰
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Neuer Wert
Text: Vgl. "Konkrete Begründung der Änderung" in dieser Bekanntmachung.
Quelle: OJS 2025/S 211-723941 (2025-10-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist die Sanierung des Rheindeiches zwischen Rheinstrom-km 786,3 und 794,3, linkes Ufer, bestehend aus vier Deichabschnitten. Hierfür benötigt der Auftraggeber folgende Generalplanungsleistungen nach HOAI:
• Ing.-Bauwerk Deichsanierung HOAI §§ 41 bis 44, LPH 1 bis 4, Grundleistungen
• Ing.-Bauwerk Deichsanierung HOAI §§ 41 bis 44, LPH 5 bis 9, optionale Leistungen
• Planungsbegleitende Vermessung gemäß HOAI Anlage 1 (zu § 3 Absatz1):
1.4 Ingenieurvermessungen LPH 1 bis 3, Grundleistungen,
1.4 Ingenieurvermessungen LPH 4, optionale Leistungen,
• Tragwerksplanung HOAI §§ 49 bis 52, LPH 1 bis 4, Grundleistungen
• Tragwerksplanung HOAI §§ 49 bis 52, LPH 5 + 6, optionale Leistungen
• Landschaftspflegerische Begleitplanung HOAI § 26, LPH 1 bis 4, Grundleistungen
• Umweltverträglichkeitsstudie gemäß HOAI, Anlage 1 (zu § 3 Absatz 1), LPH 1 bis 4, Grund-leistungen
• Beratungsleistungen
o NATURA 2000 (FFH – Verträglichkeitsuntersuchung), Grundleistung
o Artenschutz (Artenschutzgutachten) Grundleistung
o Örtliche Bauüberwachung, optionale Leistung
o Ökologische Baubegleitung, optionale Leistung
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Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1233342.9 EUR 💰
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Der Deichverband Duisburg-Xanten hat am 22. Juli 2019 auf Grundlage des § 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB den Nachtrag „Naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung für geotechnische Erkundungen“ an die Björnsen Beratende Ingenieure GmbH beauftragt.
Hintergrund des Nachtrags ist Folgender: Bestandteile der beauftragten Generalplanung sind im Wesentlichen die Objektplanung von Ingenieurbauwerken mit Tragwerksplanung, planungsbegleitender Vermessung sowie Landschaftsplanungen mit dem landschaftspflegerischen Begleitplan, Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) und Fachgutachten. Der Generalplanervergabe vorausgegangen sind Baugrunduntersuchungen in Bezug auf die Standsicherheit der einzelnen Deichabschnitte, die danach unterschiedlichen Sanierungsbedarf aufweisen.
Für die weiteren Planungen zu den Ingenieurbauwerken sind in den jeweiligen Deichabschnitten zusätzliche detailliertere Baugrunderkundungen erforderlich geworden. Umfang und Ausmaß dieser zusätzlichen Baugrunderkundungen ergaben sich erst aus den in Leistungsphase 1 durchgeführten Planungen. Diese Baugrunduntersuchungen betreffen im Wesentlichen die Schutzgebiete
• Vogelschutzgebiet „Unterer Niederrhein“ (Stadt Duisburg),
• Naturschutzgebiet „Blaue Kuhle“ und „Rheinaue Binsheim“ (Stadt Duisburg),
• Landschaftsschutzgebiet „Birnheimer Feld“ (Stadt Duisburg),
• Landschaftsschutzgebiet „Hinter dem neuen Damm in Niederhalen, in den Rheinka-empen“ (Stadt Duisburg),
• Landschaftsschutzgebiet „Rheinvorland bei Orsoy“ (Kreis Wesel) und
• Landschaftsschutzgebiet „Baerler Leitgraben / Lohkanal“ (Kreis Wesel).
Für sämtliche Schutzgebiete sind die nachtragsgegenständlichen Ausnahmegenehmigungen für die Betretung sowie die Durchführung der geotechnischen Erkundungen, wie z. B. Bohrungen, bei den zuständigen Unteren Naturschutzbehörden (UNB) zu beantragen. Vor Antragstellung sind zusätzliche Abstimmungen mit der zuständigen Bodenschutz- und Wasserbehörde herbeizuführen. Für diese Anträge sind Kurzgutachten mit Lageplänen und Standorten der jeweiligen Methodik der Erkundungsbohrungen zu erstellen. Das Erkundungskonzept, aus dem die geplante Lage der Erkundungsbohrungen hervorgeht, wird vom Deichverband Duisburg-Xanten beigestellt.
Der Deichverband Duisburg-Xanten konnte bei Beauftragung des Hauptvertrags im Jahr 2018 nicht vorhersehen, welchen Umfang und welches Ausmaß die Baugrunduntersuchungen in Bezug auf die betroffenen Schutzgebiete im Detail haben würden. Hieraus folgend konnten auch die hierfür notwendigen Ausnahmegenehmigungen sowie die damit zusammenhängenden Leistungen nicht (abschließend) beschrieben werden. Der tatsächliche Umfang dieser Leistungen bzw. die betroffenen Schutzgebiete ergaben sich erst aus den von Björnsen Beratende Ingenieure GmbH im Zuge der Leistungsphase 1 erstellten Planungen. Ausgehend davon war es dem Deichverband Duisburg-Xanten im Zeitpunkt der Ausschreibung nicht möglich, die Nachtragsleistungen im Sinne des § 121 Abs. 1 S. 1 GWB so eindeutig und erschöpfend wie möglich zu beschreiben und zum Gegenstand des ursprünglich ausgeschriebenen Vertrags zu machen.
Durch den Nachtrag hat sich auch keine Änderung des Gesamtcharakters des Auftrags ergeben. Die Anträge auf Ausnahmegenehmigungen sowie die vorab erforderlichen Abstimmungen, Lagepläne und Kurzgutachten wurden gerade im Hinblick auf den ursprünglichen Vertragsgegenstand – die Deichsanierung Baerl-Binsheim-Orsoy – erbracht. Sie sind Grundlage für die von Björnsen Beratende Ingenieure GmbH vertraglich geschuldete Umweltverträglichkeitsprüfung sowie die sonstigen geschuldeten Planungsleistungen. Zudem handelt es sich bei den Nachtragsleistungen um Dienstleistungen im Sinne des Vergaberechts. Die Björnsen Beratende Ingenieure GmbH hat im Sinne der Rechtsprechung der VK Südbayern (Beschluss vom 3. Mai 2021, 3194.Z3-3_01-21-26) vor der Nachbeauftragung Dienstleistungen erbracht und hat auch bei Ausführung der Nachtragsleistungen Dienstleistungen erbracht. Es verbleibt insoweit bei der gleichen Auftragsart. Gleichermaßen verbleibt es bei der gleichen Vertragsart, da sowohl die ursprünglich beauftragten Generalplanerleistungen als auch die Anträge auf Ausnahmegenehmigung sowie die hierzu erforderlichen Abstimmungen, Lagepläne und Kurzgutachten Dienstleistungen im Sinne des Vergaberechts sind, die jeweils als werkvertraglicher Erfolg geschuldet waren.
Der Auftragswert des Nachtrags beläuft sich auf EUR 6.000,00 netto und überschreitet die in § 132 Abs. 2 Satz 2 GWB festgelegte Grenze von 50 % des ursprünglichen Auftragswertes nicht.
Die Beauftragung des Nachtrags „Naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung für geotechnische Erkundungen“ ist daher gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB ohne vorherige Durchführung eines förmlichen Vergabeverfahrens zulässig gewesen.
Ergänzend liegen auch die Voraussetzungen des § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB vor, so dass die Auftragsänderungen auch nach dieser Anspruchsgrundlage zulässig war.
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Neuer Wert
Text: Vgl. "Konkrete Begründung der Änderung" in dieser Bekanntmachung.
Quelle: OJS 2025/S 211-723941 (2025-10-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-11-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1233342.9 EUR 💰
Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-11-05+01:00 📅
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Neuer Wert
Text:
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist die Sanierung des Rheindeiches zwischen Rheinstrom-km 786,3 und 794,3, linkes Ufer, bestehend aus vier Deichabschnitten. Hierfür benötigt der Auftraggeber folgende Generalplanungsleistungen nach HOAI:
• Ing.-Bauwerk Deichsanierung HOAI §§ 41 bis 44, LPH 1 bis 4, Grundleistungen
• Ing.-Bauwerk Deichsanierung HOAI §§ 41 bis 44, LPH 5 bis 9, optionale Leistungen
• Planungsbegleitende Vermessung gemäß HOAI Anlage 1 (zu § 3 Absatz1):
1.4 Ingenieurvermessungen LPH 1 bis 3, Grundleistungen,
1.4 Ingenieurvermessungen LPH 4, optionale Leistungen,
• Tragwerksplanung HOAI §§ 49 bis 52, LPH 1 bis 4, Grundleistungen
• Tragwerksplanung HOAI §§ 49 bis 52, LPH 5 + 6, optionale Leistungen
• Landschaftspflegerische Begleitplanung HOAI § 26, LPH 1 bis 4, Grundleistungen
• Umweltverträglichkeitsstudie gemäß HOAI, Anlage 1 (zu § 3 Absatz 1), LPH 1 bis 4, Grundleistungen
• Beratungsleistungen
o NATURA 2000 (FFH – Verträglichkeitsuntersuchung), Grundleistung
o Artenschutz (Artenschutzgutachten) Grundleistung
o Örtliche Bauüberwachung, optionale Leistung
o Ökologische Baubegleitung, optionale Leistung
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Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1233342.9 EUR 💰
Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-11-05+01:00 📅
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Der Deichverband Duisburg-Xanten hat am 26.10.2020 auf Grundlage des § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB den Nachtrag „Erstellung der technischen Unterlagen für die Ausschreibung des Grundwassergutachtens / -modells“ an die Björnsen Beratende Ingenieure GmbH beauftragt.
Hintergrund des Nachtrags ist: Bestandteile der beauftragten Generalplanung sind im Wesentlichen die Objektplanung von Ingenieurbauwerken mit Tragwerksplanung, planungsbegleitender Vermessung sowie Landschaftsplanungen mit dem landschaftspflegerischen Begleitplan, Umweltverträglichkeitsstudie und Fachgutachten. Der Generalplanervergabe vorausgegangen sind Baugrunduntersuchungen in Bezug auf die Standsicherheit der einzelnen Deichabschnitte, die danach unterschiedlichen Sanierungsbedarf aufweisen.
Das Projektgebiet befindet sich in unmittelbarer Nähe zum Binsheimer Feld, welches durch großräumige bergbaulich bedingte Bergsenkungserscheinungen geprägt ist. Zur Entwässerung des Bergsenkungsgebietes betreibt die Linksniederrheinische Entwässerungs-Genossenschaft zahlreiche Pump- und Brunnenanlagen zur Grundwasserhaltung, deren Leistung und Funktion nicht negativ durch die Maßnahme beeinträchtigt werden darf.
Zur Beurteilung der Auswirkungen der Deichsanierung auf die Grundwassersituation ist ein Grundwassermodell aufzustellen, anhand dessen die Grundwasserströmungen sowie die Wasserhaltungsvorgänge der Linksniederrheinische Entwässerungs-Genossenschaft abgebildet sowie der Einfluss der Maßnahme hierauf abgeleitet und beurteilt werden kann. Die Ergebnisse und hieraus gewonnenen Erkenntnisse sind anschließend in einem gesonderten Fachbeitrag (Grundwassergutachten) festzuhalten. Es sind insbesondere die Auswirkungen der Sanierungsmaßnahmen in den jeweiligen Deichabschnitten zu untersuchen. Die Ergebnisse sind im weiteren Planungsfortschritt zu berücksichtigen.
Grundwassermodell und Gutachten sind Voraussetzung für die Fortschreibung der Generalplanung im Projektgebiet und werden Bestandteil des Genehmigungsantrags zur Planfeststellung. Beides sollte im Wege eines förmlichen Vergabeverfahrens beschafft werden. Hierzu benötigte der Deichverband technische Ausschreibungsunterlagen sowie weitere Beratungsleistungen gemäß Nachtragsangebot.
Bei den nachtragsgegenständlichen Leistungen handelt es sich um zusätzliche Dienstleistungen, die nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren.
Diese waren notwendig und erforderlich. Die Beschaffung des Grundwassermodells / -gutachtens unterliegt grundsätzlich dem Vergaberecht, so dass entsprechend Vergabeunterlagen erstellt und das Verfahren durchgeführt werden mussten. Zudem ist das Grundwassermodell / -gutachten von der Björnsen Beratende Ingenieure GmbH bei der weiteren Planung zu berücksichtigen. Ausgehend davon sind die nachtragsgegenständlichen Leistungen – die den Rahmen für die Beschaffung des Grundwassermodells / - gutachtens bilden – jedenfalls mittelbar Grundlage für die von Björnsen Beratende Ingenieure GmbH vertraglich geschuldeten Gutachten und Planungsleistungen.
Die sachliche Verknüpfung zwischen den zusätzlichen Leistungen und dem Beschaffungszweck der Deichsanierung ist festzustellen, da die Sanierung ohne entsprechendes Planfeststellungsverfahren – welches wiederum die nachtragsgegenständlichen Leistungen voraussetzt – nicht erfolgreich abgeschlossen werden kann.
Des Weiteren konnte ein Auftragnehmerwechsel aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht erfolgen: Die Björnsen Beratende Ingenieure GmbH wurde als Generalplaner beauftragt und hatte zum Zeitpunkt der Nachtragsbeauftragung bereits Planungsleistungen bis LPH 3 erbracht. Ausgehend davon verfügte sie über Vorkenntnisse, um die notwendigen Nachtragsleistungen bestmöglich ermitteln zu können. Insbesondere war es auf dieser Grundlage ohne Weiteres möglich, die nachtragsgegenständliche Projektbeschreibung sowie die technischen Anforderungen an das Grundwassermodell / -gutachten in einer Leistungsbeschreibung zu erfassen. Die planerische Vorarbeit von Björnsen Beratende Ingenieure GmbH war mithin Grundlage für die nachtragsgegenständlichen Leistungen, die u.a. in der Erstellung der technischen Unterlagen für die Ausschreibung des Grundwassergutachtens / -modells sowie der Durchführung des Vergabeverfahrens bestanden.
Ausgehend davon verfügte Björnsen Beratende Ingenieure GmbH über Spezialwissen aus den vorangegangenen Planungen, die die Durchführung der Nachtragsleistungen – im Vergleich mit anderen Unternehmen, die in die planerischen Vorarbeiten nicht einbezogen waren – ohne zusätzlichen Einarbeitungsaufwand ermöglichten. Zudem war es auf dieser Grundlage möglich, die Vergabekriterien für die Ausschreibung zu entwickeln, ohne sich hierfür mit Erstaufwand – den ein anderes Unternehmen gehabt hätte – einarbeiten zu müssen. Im Falle der Beauftragung eines anderen Unternehmens wären wirtschaftlich ins Gewicht fallende Verzögerungen zu befürchten gewesen. Ein neuer Auftragnehmer hätte sich erst in das Projekt einarbeiten und für die Einarbeitung personelle und zeitliche Ressourcen aufwenden müssen. Hiermit wären Zusatzkosten für aufwandsbezogene Mehrarbeit verbunden gewesen.
Der Nachtrag wurde in Höhe von EUR 21.122,50 netto (EUR 25.135,78 brutto) abgerechnet und liegt unter der in § 132 Abs. 2 S. 2 GWB festgelegten 50 %-Grenze.
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Neuer Wert
Text:
Beschreibung der Änderungen:
Vgl. "Konkrete Begründung der Änderung" in dieser Bekanntmachung.
Quelle: OJS 2025/S 214-734453 (2025-11-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-12-11)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1233342.9 EUR 💰
Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-12-11+01:00 📅
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Neuer Wert
Text:
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1233342.9 EUR 💰
Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-12-11+01:00 📅
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Der Deichverband Duisburg-Xanten hat am 7. November 2025 auf Grundlage des § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB den Nachtrag „Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie (FB-WRRL)“ an die Björnsen Beratende Ingenieure GmbH (BCE) beauftragt.
Bestandteile der beauftragten Generalplanung sind im Wesentlichen die Objektplanung von Ingenieurbauwerken mit Tragwerksplanung, planungsbegleitender Vermessung sowie Landschaftsplanungen mit dem landschaftspflegerischen Begleitplan, Umweltverträglichkeitsstudie und Fachgutachten. Der Generalplanervergabe vorausgegangen sind Baugrunduntersuchungen in Bezug auf die Standsicherheit der einzelnen Deichabschnitte, die danach unterschiedlichen Sanierungsbedarf aufweisen.
Gegenstand des Nachtrags ist die Erstellung eines Fachbeitrags Wasserrahmenrichtlinie (FB-WRRL) für den Lohkanal. Die Erstellung des FB-WRRL wurde von der Bezirksregierung Düsseldorf erstmals mit E-Mail vom 20. Juni 2025 gefordert. Nach der Bezirksregierung ist der FB-WRRL gemäß den Anforderungen des § 27 Abs. 2 WHG zu erarbeiten.
Im Rahmen des FB-WRRL soll der ökologische Zustand bzw. das ökogische Potential des betroffenen Wasserkörpers beschrieben werden. Hierzu sollen die Komponenten der Anlagen 3, 6 und 7 der Oberflächengewässerverordnung (OGewV) herangezogen werden, soweit diesbezüglich Daten vorhanden sind. Diese umfassen biologische, hydromorphologische, chemische und physikalisch-chemische Komponenten. Im Rahmen des FB-WRRL wird das Vorhaben „Deichsanierung“ auf mögliche Auswirkungen auf den Zustand des Wasserkörpers beurteilt. Es wird geprüft, ob das Vorhaben zu einer Verschlechterung der Qualitätskomponenten führt. Zudem erfolgt eine Prognose und Bewertung der vorhabenbedingten Auswirkungen auf die Erreichbarkeit des guten Zustands.
Die Erkenntnisse und Ergebnisse aus dem FB-WRRL sind erforderlich für die Erstellung der Umweltverträglichkeitsstudie (UVS). Der Fachbeitrag stellt insoweit einen wesentlichen Be-standteil der Umweltplanung von BCE dar und ist als grundlegendes Erfordernis für die Umweltverträglichkeitsprüfung anzusehen. Die Inhalte des FB-WRRL sind in der Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) darzustellen.
Die Ermittlung des Honorars erfolgt auf Basis eines geschätzten Stundenaufwandes nach tatsächlichem Aufwand.
Bei den nachtragsgegenständlichen Leistungen handelt es sich um zusätzliche Dienstleistungen, die nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren. Diese waren notwendig und erforderlich. Für die Erstellung der Umweltverträglichkeitsstudie durch BCE bedarf es nämlich der Ergebnisse aus dem Fachbericht. Der FB-WRRL ist mithin Grundlage für die Umweltverträglichkeitsstudie und in diesem Sinne für die Umsetzung der Deichsanierung unerlässlich.
Die sachliche Verknüpfung zwischen den zusätzlichen Leistungen und dem Beschaffungs-zweck der Deichsanierung ist festzustellen, da die Deichsanierung ohne entsprechendes Planfeststellungsverfahren – welches wiederum die Umweltverträglichkeitsstudie, welche wiederum den nachtragsgegenständlichen FB-WRRL voraussetzt – nicht erfolgreich abgeschlossen werden kann. Deichsanierung, Umweltverträglichkeitsstudie und FB-WRRL hängen mithin untrennbar zusammen.
Im vorliegenden Fall sprechen technische und wirtschaftliche Gründe gegen den Wechsel des Auftragnehmers. Die BCE wurde als Generalplaner beauftragt und erbringt derzeit Planungsleistungen der LPH 3. Ausgehend davon verfügt sie über Vorkenntnisse und Spezialwissen aus den vorangegangenen Planungen, die die Erstellung des FB-WRRL – in der vergleichenden Betrachtung mit anderen Unternehmen, die in die planerischen Vorarbeiten nicht einbezogen waren – ohne zusätzlichen Einarbeitungsaufwand ermöglichen. Zudem ist es auf dieser Grundlage ohne weiteres möglich, die Ergebnisse aus dem FB-WRRL ohne „Reibungsverluste“ in die Umweltverträglichkeitsstudie einfließen zu lassen. Im Falle der Beauftragung eines anderen Unternehmens wären also wirtschaftlich ins Gewicht fallende (weitere) Verzögerungen zu befürchten gewesen. Ein neuer Auftragnehmer hätte sich erst in das Projekt einarbeiten müssen und für die Einarbeitung personelle und zeitliche Ressourcen aufwenden müssen, die BCE vorliegend nicht aufwenden musste. Die mit der Einarbeitungsphase eines dritten Unternehmens verbundenen Verzögerungen wären zudem mit Zusatzkosten für aufwandsbezogene Mehrarbeit verbunden gewesen. Ausgehend davon bestehen unauflösliche fachliche Schnittstellen zwischen dem FB-WRRL und den von BCE bereits erbrachten Planungsleistungen. Die fachliche Verflechtung besteht insbesondere auch zu der von BCE zu erstellenden Umweltverträglichkeitsstudie. Diese steht in Abhängigkeit zu dem FB-WRRL, da die Ergebnisse in die Umweltverträglichkeitsstudie implementiert werden müssen. Ein Wechsel des Auftragnehmers hätte an diesen Schnittstellen den Verlust von vorhandenem Wissen inhaltlicher und technischer Art zur Folge gehabt.
Das Nachtragsangebot beläuft sich auf EUR 9.928,00 netto (EUR 11.814,32 brutto) und liegt daher unter der in § 132 Abs. 2 S. 2 GWB festgelegten 50 %-Grenze. Selbst wenn sich durch die aufwandsbezogene Vergütung der nachtragsgegenständlichen Leistungen eine Erhöhung des Betrags ergeben sollte, ist eine Überschreitung der 50 %-Grenze nicht ersichtlich.
Die Beauftragung des Nachtrags „Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie (FB-WRRL)“ war daher gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB ohne vorherige Durchführung eines förmlichen Vergabeverfahrens zulässig.
Zudem liegen auch die Voraussetzungen des § 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB vor, so dass die Auftragsänderung auch nach dieser Anspruchsgrundlage zulässig war.
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Neuer Wert
Text:
Beschreibung der Änderungen:
Vgl. "Konkrete Begründung der Änderung" in dieser Bekanntmachung.
Quelle: OJS 2025/S 240-826732 (2025-12-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-01-08)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1233342.9 EUR 💰
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postleitzahl: 48147
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt 🏙️
E-Mail: vergabekammer@brms.nrw.de 📧
Telefon: +49 251 411-3514 📞
URL: https://www.bezreg-muenster.de/kontaktseite-vergabekammer-westfalen 🌏
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-01-08+01:00 📅
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Neuer Wert
Text:
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1233342.9 EUR 💰
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Nationale Registrierungsnummer:
Leitweg-ID 05515-03004-07
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postleitzahl: 48147
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt 🏙️
E-Mail: vergabekammer@brms.nrw.de 📧
Telefon: +49 251 411-3514 📞
URL: https://www.bezreg-muenster.de/kontaktseite-vergabekammer-westfalen 🌏
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-01-08+01:00 📅
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Der Deichverband Duisburg-Xanten hat am 4. Mai 2021 auf Grundlage des § 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB den Nachtrag „Sicherungsmaßnahme Dicker Bär“ an die Björnsen Beratende Ingenieure GmbH beauftragt.
Bestandteile der mit Hauptvertrag beauftragten Generalplanung sind im Wesentlichen die Objektplanung von Ingenieurbauwerken mit Tragwerksplanung, planungsbegleitender Vermessung sowie Landschaftsplanungen mit dem landschaftspflegerischen Begleitplan, Umweltverträglichkeitsstudie und Fachgutachten. Der Generalplanervergabe vorausgegangen sind Baugrunduntersuchungen in Bezug auf die Standsicherheit der einzelnen Deichabschnitte, die danach unterschiedlichen Sanierungsbedarf aufweisen.
Im Deichabschnitt Orsoy befindet sich in der Deichachse (Deich-km 5+307) die Linde „Dicker Bär“. Diese hat einen Stammdurchmesser von 3,58 m in einem Meter Höhe, einen Kronendurchmesser von 14 m und eine Höhe von 23 m. Zu der Standsicherheit der Linde liegt ein Standsicherheitsgutachten eines Sachverständigenbüros vom März 2019 vor. Im Zuge der Erstellung des Gutachtens wurden u.a. Zugversuche unternommen. Als Ergebnis weist dieses Gutachten aus, dass die Linde mit einigen Sicherheitsvorrichtungen standsicher ist. Im Rahmen der Ausführung der Planungsleistungen zur Deichsanierung Baerl – Binsheim – Orsoy zeigte sich allerdings, dass das Gutachten den Lastfall „Einstau des Deichabschnittes im Hochwasserfall“ nicht berücksichtigt hat. Daraufhin beauftragte der Deichverband ein anderes Sachverständigenbüro mit einem weiteren Gutachten. Dieses Gutachten wurde im November 2020 vorgelegt und kommt zu dem Ergebnis, dass die Standsicherheit der Linde im Einstaufall des Deiches nicht gegeben ist und deshalb akuter Handlungsbedarf besteht.
Vor diesem Hintergrund hat die Bezirksregierung den Deichverband aufgefordert bis zum 31. Mai 2021 ein Sicherheitskonzept zur Gefahrenabwehr vorzulegen. Zusätzlich ist das Sicherheitskonzept von einem Sachverständigen zu prüfen und muss eine Abwägung zwischen konkurrierenden Interessen beinhalten. Maßgebliche Leistungen der Umweltplanungen sind in den Sicherheitsbericht einzubeziehen. Nach vorliegenden Informationen war davon auszugehen, dass eine von Björnsen Beratende Ingenieure GmbH bereits in der Vorplanung als Variante untersuchte Spundwand ein mögliches Sicherungskonzept sein kann.
Die Ermittlung des Honorars erfolgte auf Basis eines geschätzten Stundenaufwandes gemäß Stundensätzen die den vertraglich vereinbarten entsprechen.
Die Nachtragsleistungen waren für den Deichverband Duisburg-Xanten in Ausübung seiner Sorgfaltspflichten in Inhalt und Umfang nicht vorhersehbar.
Der Deichverband Duisburg-Xanten konnte bei Beauftragung des Hauptvertrags im Jahr 2018 nicht vorhersehen, dass die Standsicherheit der Linde „Dicker Bär“ in dem für die Planungsleistungen maßgeblichen Deichabschnitt „Orsoy“ akuten Handlungsbedarf offenlegte. Diese Erkenntnis ergab sich erst im Zuge der Ausführung der Planungsleistungen durch Björnsen Beratende Ingenieure GmbH im Jahr 2020 und betraf den im Gutachten zur Standsicherheit aus dem Jahr 2019 unberücksichtigten Fall des „Einstaus des Deichabschnittes im Hochwasserfall“. Hiermit einhergehend konnte der Deichverband auch nicht vorhersehen, dass die Bezirksregierung Düsseldorf anlässlich der neuen Erkenntnisse zur Standsicherheit der Linde kurzfristig die Erstellung eines Sicherheitskonzeptes und dessen Beurteilung durch einen Sachverständigen abfordern würde. Ausgehend davon war es dem Deichverband im Zeitpunkt der Ausschreibung auch nicht möglich, die prüfungsgegenständlichen Nachtragsleistungen im Sinne des § 121 Abs. 1 S. 1 GWB so eindeutig und erschöpfend wie möglich zu beschreiben und zum Gegenstand des ursprünglich ausgeschriebenen Vertrags zu machen.
Durch den Nachtrag hat sich auch keine Änderung des Gesamtcharakters des Auftrags ergeben. Die nachtragsgegenständliche Erstellung des Sicherheitskonzeptes wurde gerade im Hin-blick auf den ursprünglichen Vertragsgegenstand – die Deichsanierung Baerl-Binsheim-Orsoy, konkret die Sanierung des Abschnittes Orsoy – erbracht. Sie ist Grundlage für die von Björnsen Beratende Ingenieure GmbH vertraglich geschuldeten Planungsleistungen. Zudem handelt es sich bei den Nachtragsleistungen um Dienstleistungen im Sinne des Vergaberechts. Björnsen Beratende Ingenieure GmbH hat im Sinne der Rechtsprechung vor der Nachbeauftragung Dienstleistungen erbracht und hat auch bei Erstellung des Sicherungskonzeptes und der Sachverständigenbegutachtung Dienstleistungen erbracht. Es verbleibt insoweit bei der gleichen Auftragsart. Gleichermaßen verbleibt es bei der gleichen Vertragsart, da sowohl die ursprünglich beauftragten Generalplanerleistungen als auch die nachtragsgegenständlichen Leistungen Dienstleistungen im Sinne des Vergaberechts sind, die jeweils als werkvertraglicher Erfolg geschuldet waren.
Die Nachtragsleistungen wurden in Höhe von EUR 28.200,00 netto (EUR 33.558,00 brutto) abgerechnet. Der Betrag liegt unter der in § 132 Abs. 2 S. 2 GWB festgelegten 50 %-Grenze.
Die Beauftragung des Nachtrags „Sicherungsmaßnahme Dicker Bär“ war daher gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB ohne vorherige Durchführung eines förmlichen Vergabeverfahrens zulässig.
Zudem liegen auch die Voraussetzungen des § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB vor, so dass die Auftragsänderung auch nach dieser Anspruchsgrundlage zulässig war.
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Neuer Wert
Text:
Beschreibung der Änderungen:
Vgl. "Konkrete Begründung der Änderung" in dieser Bekanntmachung.
Quelle: OJS 2026/S 006-012159 (2026-01-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-01-08)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1233342.9 EUR 💰
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1233342.9 EUR 💰
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Der Deichverband Duisburg-Xanten hat auf Grundlage des § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB den Nachtrag „Ausschreibung und Unterlagenerstellung – Baustoff- & Standsicherheitsuntersuchung Rheintor Orsoy“ an die Björnsen Beratende Ingenieure GmbH (BCE) beauftragt.
Hintergrund des Nachtrags ist Folgender: Das Rheintor steht unter Denkmalschutz und war bereits Bestandteil der Hochwasserschutzanlage im Bereich von Rheinberg-Orsoy. Das Bauwerk soll auch zukünftig in die neue Deichlinie des zu sanierenden Rheindeiches einbezogen werden. Da für das Bauwerk nur unzureichende Informationen hinsichtlich der Bausubstanz sowie der Bemessungen vorliegen, ist zunächst eine Identifikation des konkreten Bestandes und eine Überprüfung der Standsicherheit des Bauwerkes unter Berücksichtigung der aktuellen Belastungsszenarien erforderlich. Hierzu hat BCE ein Baustoffuntersuchungs- und Bauwerkserkundungskonzept aufgestellt, welches zwischenzeitlich mit den Vertretern des Denkmalschutzes sowie der Stadt Rheinberg, als Eigentümer des Bauwerks, abgestimmt wurde. Die bislang fehlenden Informationen zur Bausubstanz und Bemessungen des Bauwerks – sprich die Leistungen gemäß Baustoffuntersuchungs- und Bauwerkerkundungskonzept – sollen im Wege einer beschränkten Ausschreibung beschafft werden. Um die Ausschreibung im Rahmen des geltenden Vergaberechts durchführen zu können, bedarf es der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen in Abstimmung mit dem Deichverband sowie der Begleitung und Durchführung des Vergabeverfahrens.
Auf dieser Grundlage wurde der Nachtrag am 26.10.2020 an Björnsen Beratende Ingenieure GmbH beauftragt. Tatsächlich abgerechnet wurden für den Nachtrag EUR 12.697,50 netto (EUR 15.110,03 brutto).
Bei den nachtragsgegenständlichen Leistungen handelt es sich um zusätzliche Dienstleistungen, die nicht Gegenstand des ursprünglich geschlossenen Vertrags sind.
Die im Wege des Nachtrags beauftragten Leistungen waren notwendig und erforderlich, da die Einbeziehung des Rheintors in die Planung der Deichsanierung ohne die Erstellung des Baustoffuntersuchungs- und Bauwerkserkundungskonzept und ohne die Informationen zum Bauwerk gemäß Baustoffuntersuchungs- und Bauwerkserkundungskonzept nicht möglich gewesen wäre. Vor diesem Hintergrund sind die nachtragsgegenständlichen Leistungen – die den Rahmen für die Beschaffung der fehlenden Informationen bzw. Leistungen bilden – jedenfalls mittelbar Grundlage für die von BCE vertraglich geschuldeten Gutachten und Planungsleistungen.
Die sachliche Verknüpfung zwischen den zusätzlichen Leistungen und dem Beschaffungszweck der Deichsanierung ist festzustellen, da die Deichsanierung nach hiesigem Verständnis ohne entsprechendes Planfeststellungsverfahren – welches wiederum die nachtragsgegenständlichen Leistungen voraussetzt – nicht erfolgreich abgeschlossen werden kann.
Des Weiteren konnte ein Auftragnehmerwechsel aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht erfolgen: BCE wurde als Generalplaner beauftragt und hatte zum Zeitpunkt des Nachtrags bereits Planungsleistungen bis LP 2 erbracht. Daher war der Auftragnehmer bereits in das Projekt integriert und verfügte über vertieftes Wissen zu den spezifischen Bedingungen des Bauvorhabens. Die bereits erbrachten planerischen Leistungen bzw. das durch sie erworbene Wissen konnte in die Erstellung des Baustoffuntersuchungs- und Bauwerkserkundungskonzeptes für das Bauwerk „Rheintor“ einfließen. Die vertragsgegenständlichen planerischen Vorleistungen waren mithin Grundlage für die Erstellung der Konzepte. Für die Umsetzung dieser Konzepte bedurfte es eines Dienstleisters, der im Wege einer beschränkten Ausschreibung gefunden werden sollte. Ausgehend davon, war die konzeptionelle Vorarbeit von BCE Grundlage für die Erstellung der Vergabeunterlagen für die Beschaffung der Dienstleistungen zur Umsetzung des Baustoffuntersuchungs- und Bauwerkserkundungskonzeptes sowie der Durchführung des Vergabeverfahrens. In der Gesamtbetrachtung verfügte BCE über Vorkenntnisse und Spezialwissen aus den bereits erbrachten Planungsleistungen und der Bearbeitung der Konzepte, die die Durchführung der Nachtragsleistungen – in der vergleichenden Betrachtung mit anderen Unternehmen, die in die planerischen und konzeptionellen Vorarbeiten nicht einbezogen waren – ohne zusätzlichen Einarbeitungsaufwand ermöglichten. Zudem war es auf dieser Grundlage ohne Weiteres möglich, die Vergabekriterien für die Ausschreibung zu entwickeln. Dies, ohne sich hierfür mit Erstaufwand – den ein anderes Unternehmen gehabt hätte – einarbeiten zu müssen. Im Falle der Beauftragung eines anderen Unternehmens wären also wirtschaftlich ins Gewicht fallende Verzögerungen zu befürchten gewesen. Ein neuer Auftragnehmer hätte sich erst in das Projekt einarbeiten müssen und für die Einarbeitung personelle und zeitliche Ressourcen aufwenden müssen. Die mit der Einarbeitungsphase eines dritten Unternehmens verbundenen Verzögerungen wären zudem mit Zusatzkosten für aufwandsbezogene Mehrarbeit verbunden gewesen. Ausgehend davon bestehen unauflösliche fachliche Schnittstellen zwischen den Nachtragsleistungen und den von BCE bereits erbrachten konzeptionellen Leistungen. Ein Wechsel des Auftragnehmers hätte den Verlust von vorhandenem Wissen inhaltlicher und technischer Art für die Nachtragsleistungen zur Folge gehabt.
Zudem darf im Falle des § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB der Preis um nicht mehr als 50% des Wertes des ursprünglichen Auftrags erhöht werden (vgl. § 132 Abs. 2 S. 2 GWB). Auch diese Voraussetzung ist vorliegend gegeben. Die im Rahmen des Nachtrags abgerechnete Summe beträgt EUR 12.697,50 netto (EUR 15.110,03 brutto) und liegt unterhalb der 50 %-Grenze.
Die Beauftragung des Nachtrags „Ausschreibung und Unterlagenerstellung – Baustoff- & Standsicherheitsuntersuchung Rheintor Orsoy“ ist daher gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB ohne vorherige Durchführung eines förmlichen Vergabeverfahrens zulässig gewesen.
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Text:
Beschreibung der Änderungen:
Vgl. "Konkrete Begründung der Änderung" in dieser Bekanntmachung.
Quelle: OJS 2026/S 007-015859 (2026-01-08)
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