Die AWG beabsichtigt, Teilbereiche der Deponie Schorndorf mit einer Oberflächenabdichtung einschließlich Rekultivierung und Entgasung/Oberflächenentwässerung/Sickerwassererfassung nach dem Stand der Technik zu versehen. Die Deponie Schorndorf wurde bis zum Jahr 1997 als Hausmülldeponie betrieben. Die Deponie gliedert sich in 4 Erweiterungsabschnitte. Die Abschnitte I und II werden nicht mit einer Oberflächenabdichtung versehen. Es ist vorgesehen, die Abschnitte III und IV mit einer Gesamtfläche von ca. 4 Hektar in den Jahren 2019 und 2020 mit einer Oberflächenabdichtung nach dem Stand der Technik (Deponieklasse II) zu versehen und anschließend in die Nachsorgephase zu überführen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-05-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-04-12.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-04-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau
Referenznummer: AGRMK-2017-0001
Kurze Beschreibung:
Die AWG beabsichtigt, Teilbereiche der Deponie Schorndorf mit einer Oberflächenabdichtung einschließlich Rekultivierung und Entgasung/Oberflächenentwässerung/Sickerwassererfassung nach dem Stand der Technik zu versehen.
Die Deponie Schorndorf wurde bis zum Jahr 1997 als Hausmülldeponie betrieben. Die Deponie gliedert sich in 4 Erweiterungsabschnitte. Die Abschnitte I und II werden nicht mit einer Oberflächenabdichtung versehen.
Es ist vorgesehen, die Abschnitte III und IV mit einer Gesamtfläche von ca. 4 Hektar in den Jahren 2019 und 2020 mit einer Oberflächenabdichtung nach dem Stand der Technik (Deponieklasse II) zu versehen und anschließend in die Nachsorgephase zu überführen.
Die AWG beabsichtigt, Teilbereiche der Deponie Schorndorf mit einer Oberflächenabdichtung einschließlich Rekultivierung und Entgasung/Oberflächenentwässerung/Sickerwassererfassung nach dem Stand der Technik zu versehen.
Die Deponie Schorndorf wurde bis zum Jahr 1997 als Hausmülldeponie betrieben. Die Deponie gliedert sich in 4 Erweiterungsabschnitte. Die Abschnitte I und II werden nicht mit einer Oberflächenabdichtung versehen.
Es ist vorgesehen, die Abschnitte III und IV mit einer Gesamtfläche von ca. 4 Hektar in den Jahren 2019 und 2020 mit einer Oberflächenabdichtung nach dem Stand der Technik (Deponieklasse II) zu versehen und anschließend in die Nachsorgephase zu überführen.
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-04-12 📅
Einreichungsfrist: 2017-05-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-04-14 📅
Datum des Beginns: 2017-10-11 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 074-142512
ABl. S-Ausgabe: 74
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die AWG beabsichtigt, Teilbereiche der Deponie Schorndorf mit einer Oberflächenabdichtung einschließlich Rekultivierung und Entgasung/Oberflächenentwässerung/Sickerwassererfassung nach dem Stand der Technik zu versehen.
Die Deponie Schorndorf wurde bis zum Jahr 1997 als Hausmülldeponie betrieben. Die Deponie gliedert sich in 4 Erweiterungsabschnitte. Die Abschnitte I und II werden nicht mit einer Oberflächenabdichtung versehen.
Es ist vorgesehen, die Abschnitte III und IV mit einer Gesamtfläche von ca. 4 Hektar in den Jahren 2019 und 2020 mit einer Oberflächenabdichtung nach dem Stand der Technik (Deponieklasse II) zu versehen und anschließend in die Nachsorgephase zu überführen.
Es ist vorgesehen, die Abschnitte III und IV mit einer Gesamtfläche von ca. 4 Hektar in den Jahren 2019 und 2020 mit einer Oberflächenabdichtung nach dem Stand der Technik (Deponieklasse II) zu versehen und anschließend in die Nachsorgephase zu überführen.
Für die Vergabe der folgenden Leistungen soll ein europaweites Vergabeverfahren in Form eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb durchgeführt werden:
1.) Ingenieurleistungen für die Oberflächenabdichtung gemäß HOAI § 43 (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe, Objektüberwachung, Objektbetreuung).
1.) Ingenieurleistungen für die Oberflächenabdichtung gemäß HOAI § 43 (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe, Objektüberwachung, Objektbetreuung).
5.) Erstellen eines Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Plans.
6.) Gestellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators.
7.) Auswahl der notwendigen Fremdprüfer.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Deponie Schorndorf, Göppinger Str., 73614 Schorndorf.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Siehe Unterlagen zur Auftragsbekanntmachung.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift (§75 Abs. 2 VgV): Als Berufsqualifikation wird der Beruf „Ingenieur“ gefordert.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Unterlagen zur Auftragsbekanntmachung.
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern: Siehe Unterlagen zur Auftragsbekanntmachung.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-11-30 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219264049📞
Internetadresse: http://www.rp-karlsruhe.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe gestellt werden, solange der Auftraggeber noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenden Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei der Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Bewerber, die über die Ablehnung ihrer Bewerbung informiert wurden, bevor die Mitteilung über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben ergangen ist, müssen keine Information über die beabsichtigte Zuschlagserteilung erhalten (§ 134 Abs. 1 S. 2 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe gestellt werden, solange der Auftraggeber noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenden Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei der Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Bewerber, die über die Ablehnung ihrer Bewerbung informiert wurden, bevor die Mitteilung über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben ergangen ist, müssen keine Information über die beabsichtigte Zuschlagserteilung erhalten (§ 134 Abs. 1 S. 2 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren,nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren,nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).
Quelle: OJS 2017/S 074-142512 (2017-04-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-10-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: Nr. 142512-2017
Gesamtwert des Auftrags: 300 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: Planung von Rohrleitungen📦
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Abfallwirtschaftsgesellschaft des Rems-Murr-Kreises mbH (AWG)
Kontakt
Telefon: +49 71515019524📞
Fax: +49 71515019551 📠