Die ordnungsgemäße Ladung, der Transport, die Verwiegung und die Entsorgung des bei der Durchführung der Baumaßnahme „Umgestaltung der Niers im Bereich ‚Kranenburger Straße‘, Kessel/Goch“anfallenden E

Niersverband Viersen

Die ordnungsgemäße Ladung, der Transport, die Verwiegung und die Entsorgung des bei der Durchführung der Baumaßnahme „Umgestaltung der Niers im Bereich ‚Kranenburger Straße‘, Kessel/Goch“anfallenden Erdaushubs.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-01-10. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-11-22.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-11-22 Auftragsbekanntmachung
2018-02-14 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-11-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Erdbewegungsarbeiten
Referenznummer: 100.045
Kurze Beschreibung:
Die ordnungsgemäße Ladung, der Transport, die Verwiegung und die Entsorgung des bei der Durchführung der Baumaßnahme „Umgestaltung der Niers im Bereich ‚Kranenburger Straße‘, Kessel/Goch“anfallenden Erdaushubs.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Erdbewegungsarbeiten 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport) 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Niersverband Viersen
Postanschrift: Am Niersverband 10
Postleitzahl: 41747
Postort: Viersen
Kontakt
Internetadresse: http://www.niersverband.de 🌏
E-Mail: vergabeaw@niersverband.de 📧
Telefon: +49 2162/3704-340 📞
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E56622594 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-11-22 📅
Einreichungsfrist: 2018-01-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-11-24 📅
Datum des Beginns: 2018-02-15 📅
Datum des Endes: 2018-09-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 226-471001
ABl. S-Ausgabe: 226

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die ordnungsgemäße Ladung, der Transport, die Verwiegung und die Entsorgung des bei der Durchführung der Baumaßnahme „Umgestaltung der Niers im Bereich ‚Kranenburger Straße‘, Kessel/Goch“ anfallenden Erdaushubs.
1.Boden Z0 (LAGA 97), Oberboden: Ladung, Transport, Verwiegung und Entsorgung 13 000 t.
2.Boden Z0 (LAGA 97), Auenboden/Auenlehm: Ladung, Transport, Verwiegung und Entsorgung 8 000 t.
3.Boden Z0 (LAGA 97), Torf: Ladung, Transport, Verwiegung und Entsorgung 5 000 t.
4.Boden Z1.1 (LAGA 97), Torf: Ladung, Transport, Verwiegung und Entsorgung 500 t.
5.Boden Z1.2 (LAGA 97), Torf: Ladung, Transport, Verwiegung und Entsorgung 500 t.
6.Boden Z2 (LAGA 97), Torf: Ladung, Transport, Verwiegung und Entsorgung 6 000 t.
7.Boden Z0 (LAGA 97), Sand/Kies: Ladung, Transport, Verwiegung und Entsorgung 20 000 t.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 47547 Goch/Kessel.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter ist bei der Berufsgenossenschaft/Handwerksrolle als Mitglied eingetragen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Bieter, die in der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich der Industrie- und Handelskammern (www.pg-vol.de) registriert sind, haben die Zertifikatsnummer anzugeben. Wenn der Bieter keine Präqualifikation hat, oder soweit die Präqualifikation die nachstehenden Punkte nicht abdeckt, sind Unterlagen für die nachfolgend aufgelisteten Punkte vorzulegen:
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Eigenerklärung des Bieters, dass er der Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Abführung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachkommt.
Eigenerklärung des Bieters, dass kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde und dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
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Eigenerklärung des Bieters, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, welche die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.
Als vorläufigen Nachweis akzeptiert der Niersverband auch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 VgV. (Hinweis zur Bearbeitung der EEE: Internetseite https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de laden und markieren „Ich bin ein Wirtschaftsteilnehmer“, dann markieren „eine EEE importieren“ und die in unseren Verdingungsunterlagen enthaltene Datei hochladen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Bieter, die in der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich der Industrie- und Handelskammern (www.pg-vol.de) registriert sind, haben die Zertifikatsnummer anzugeben. Wenn der Bieter keine Präqualifikation hat, oder soweit die Präqualifikation die nachstehenden Punkte nicht abdeckt, sind Unterlagen für die nachfolgend aufgelisteten Punkte vorzulegen:
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Mind. 3 Referenzen / Nachweise über Leistungen in gleicher Größenordnung in den letzten drei Jahren sowie die zur Verfügung stehende (technische) Ausrüstung und das für die Ausführung vorgesehene (technische) Personal.
Kopie des gültigen Genehmigungsbescheides der Entsorgungsanlage/ des Entsorgungsortes für die Entsorgung von Abfällen mit den relevanten AVV-Nummern (170504, bei Bedarf 170503*) je Position des Leistungsverzeichnisses oder gleichwertige Belege, die die Zulässigkeit der vorgesehenen Entsorgung und die Eignung der vorgesehenen Entsorgungseinrichtungen dokumentieren [(Sammel-) Entsorgungsnachweise, abfall- und umweltrechtliche Genehmigungen, Freistellungen, Bestätigungen, Verfüllgenehmigungen etc.].
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Der Niersverband behält sich vor, Kopien von weiteren Genehmigungsunterlagen der Entsorgungsanlagen / -orte nachzufordern.
Sonstige Qualifikationsnachweise: Gültiges Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb gem. § 56 Abs. 2 KrWG und Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) für die zur Ausführung des Auftrages notwendigen Tätigkeiten. Wenn kein Zertifikat vorliegt, sind ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Eigenerklärung der Straffreiheit, Nachweis der Fachkunde des Personals (z.B. Fortbildungsnachweise bundesweit staatlich anerkannter Seminare zum Erwerb der Fachkunde nach § 9 EfbV und § 3 Beförderungserlaubnisverordnung-BefErlV) und eine Versicherungs-und Zahlungsbestätigung für die Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung vorzulegen. Desweiteren sind (falls erforderlich) Transportgenehmigungen bzw. Beförderungserlaubnisse für die relevanten AVV-Nummern vorzulegen.
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Sollten die zu entsorgenden Böden (AVV-Nummer 170504, bei Bedarf 170503*) teilweise oder vollständig in im Ausland stehenden Entsorgungsanlagen / liegenden -orten verbracht werden, so ist dem Angebot für jede genannte Entsorgungsanlage / jeden genannten -ort beizufügen:
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Eine Bescheinigung über die Rechtmäßigkeit des gewählten Entsorgungsweges gem. der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 für das Notifizierungsverfahren zuständigen Behörde des Landes, in der die Entsorgungseinrichtung steht / der Entsorgungsort liegt. Dies gilt sowohl für Einrichtungen für die vorläufige als auch für die endgültige Entsorgung.
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Als vorläufigen Nachweis akzeptiert der Niersverband auch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 VgV. (Hinweis zur Bearbeitung der EEE: Internetseite https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de laden und markieren „Ich bin ein Wirtschaftsteilnehmer“, dann markieren „eine EEE importieren“ und die in unseren Verdingungsunterlagen enthaltene Datei hochladen.
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienstleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetztes Nordrhein-Westfalen mit den Besonderen Vertragsbedingungen Tariftreue/Mindestentlohnung gemäß Tariftreue- und Vergabegesetz NRW (TVgG 2017) Verpflichtungserklärung zur Frauenförderung nach § 8 TVgG NRW und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
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Die vorgegebenen Erklärungen sind nur von demjenigen Bieter, dem der Zuschlag erteilt werden soll (Bestbieter), vorzulegen (§ 9 Abs. 1 TVgG NRW). Der Bestbieter hat innerhalb von 3 Werktagen dem Niersverband die ausgefüllten bzw. angekreuzten / unterschriebenen Erklärungen vorzulegen (§ 9 Abs. 2 TVgG NRW). Die Frist beginnt an dem Tag, der auf den Tag der Absendung dieser Aufforderung zur Vorlage folgt (§ 9 Abs. 3 TVgG NRW).
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Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-02-28 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-01-10 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ort des Eröffnungstermins: Niersverband, Am Niersverband 10, Raum D108, 41747 Viersen, Deutschland.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Julia Jäkel
Internetadresse: www.niersverband.de 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E56622594 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB),
Teil 4, Anwendung. Auszug:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB).
Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB gilt Satz 1 nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 bleibt unberührt.
Der Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB an die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen oder an die Bewerber, denen keine Informationen über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 GWB). Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
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Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
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Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist (§ 135 Abs. 2 S. 1 GWB). Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 S. 2 GWB).
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Quelle: OJS 2017/S 226-471001 (2017-11-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-02-14)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Niersverband
Postleitzahl: D-41747
Kontakt
Telefon: +49 21623704361 📞
Fax: +49 21623704444 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-02-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-02-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 032-070946
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 226-471001
ABl. S-Ausgabe: 32

Auftragsvergabe
Name: AVG Baustoffe Goch GmbH
Postanschrift: Siemensstraße 81
Postort: Goch
Postleitzahl: 47574
Land: Deutschland 🇩🇪

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Jung

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1.
GWB).
Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt;
Mehr anzeigen
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber.
a. gegen § 134 verstoßen hat oder;
b. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht
Mehr anzeigen
worden ist (§ 135 Abs. 2 S. 1 GWB). Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 S. 2 GWB).
Quelle: OJS 2018/S 032-070946 (2018-02-14)