Dienstfahrzeuge
BundesInnungskrankenkasse Gesundheit, kurz BIG direkt gesund
Der Auftrag betrifft die Gebrauchsüberlassung von bis zu 12 fabrikneuen Personenkraftwagen der Kompaktklasse (C-Segment) als Full-Service-Leasing entsprechend Leistungsbeschreibung und Vertrag mit einer Jahreskilometerleistung von 60 000 km.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2017-04-20. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-03-16.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2017-03-16 | Auftragsbekanntmachung |
| 2017-06-07 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2017-03-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Personenkraftwagen
Kurze Beschreibung:
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Personenkraftwagen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: BundesInnungskrankenkasse Gesundheit, kurz BIG direkt gesund
Postanschrift: Charlotten-Carree Markgrafenstraße 62
Postleitzahl: 10969
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.big-direkt.de 🌏
E-Mail: ausschreibungen@big-direkt.de 📧
Telefon: +49 231-55571182 📞
Fax: +49 231-55574182 📠
URL der Dokumente: https://subreport.de/E41374482 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-03-16 📅
Einreichungsfrist: 2017-04-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-03-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 056-103405
ABl. S-Ausgabe: 56
Zusätzliche Informationen
Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Objekt
Umfang der Beschaffung
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Verlängerung zwei Mal um 12 Monate möglich.
Beschreibung der Optionen:
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mindeststandards:
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-06-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-04-20 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:01
Ort des Eröffnungstermins: BIG direkt gesund, Rheinische Straße 1 in 44137 Dortmund.
Zusätzliche Informationen: Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Gesetzliche Krankenkasse
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle Rheinische Straße 1, 44137 Dortmund (Verwaltungssitz
Internetadresse: www.big-direkt.de 🌏
Dokumente URL: https://subreport.de/E41374482 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499163 📞
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: S. o. Ziff. VI.4.1)
Quelle: OJS 2017/S 056-103405 (2017-03-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Personenkraftwagen
Kurze Beschreibung:
Der Auftrag betrifft die Gebrauchsüberlassung von bis zu 12 fabrikneuen Personenkraftwagen der Kompaktklasse (C-Segment) als Full-Service-Leasing entsprechend Leistungsbeschreibung und Vertrag mit einer Jahreskilometerleistung von 60 000 km.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Personenkraftwagen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: BundesInnungskrankenkasse Gesundheit, kurz BIG direkt gesund
Postanschrift: Charlotten-Carree Markgrafenstraße 62
Postleitzahl: 10969
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.big-direkt.de 🌏
E-Mail: ausschreibungen@big-direkt.de 📧
Telefon: +49 231-55571182 📞
Fax: +49 231-55574182 📠
URL der Dokumente: https://subreport.de/E41374482 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-03-16 📅
Einreichungsfrist: 2017-04-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-03-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 056-103405
ABl. S-Ausgabe: 56
Zusätzliche Informationen
Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Objekt
Umfang der Beschaffung
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Verlängerung zwei Mal um 12 Monate möglich.
Beschreibung der Optionen:
Bei Untergang des PKW während der Leasingzeit kann auf Wunsch des Auftraggebers ein neuer PKW für 24 Monate geleast werden bei gleichzeitiger Neuberechnung der Preise
Bereitstellung von Mietfahrzeugen für Übergangszeiträume.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Berufs- oder Handelsregisterauszug (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 3 Monate) – in Kopie und
2) Eigenerklärung gemäß Anlage „Eigenerklärung gem. §§ 123, 124 GWB“ – im Original.
*** Allgemeine Hinweise:
a) Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen;
b) für Bietergemeinschaften, Nachunternehmer und Dritte sind die Nachweise nach Maßgabe der Bewerbungsbedingungen einzureichen;
c) für die Verfahrensweise bei fehlenden Erklärungen/Nachweisen, die auf Anforderungen bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt werden, wird auf § 56 Abs. 2 S. 1 VgV verwiesen.
Eigenerklärung gemäß Anlage „Eigenerklärung Umsatz“ – im Original.
*** Allgemeine Hinweise:
a) Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen;
b) für Bietergemeinschaften, Nachunternehmer und Dritte sind die Nachweise nach Maßgabe der Bewerbungsbedingungen einzureichen;
c) für die Verfahrensweise bei fehlenden Erklärungen/Nachweisen, die auf Anforderungen bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt werden, wird auf § 56 Abs. 2 S. 1 VgV verwiesen.
Anlage „Referenzliste des Unternehmens“ entsprechend den Anforderungen, die sich aus der Anlage „Referenzliste des Unternehmens“ ergeben – im Original:
*** Allgemeine Hinweise:
a) Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen;
b) für Bietergemeinschaften, Nachunternehmer und Dritte sind die Nachweise nach Maßgabe der Bewerbungsbedingungen einzureichen;
c) für die Verfahrensweise bei fehlenden Erklärungen/Nachweisen, die auf Anforderungen bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt werden, wird auf § 56 Abs. 2 S. 1 VgV verwiesen.
Angabe von 2 Referenzen aus den letzten 3 Jahren (2014, 2015, 2016) gemäß Anlage „Mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen“, die mit dem Auftragsgegenstand in Art und Umfang vergleichbar sind. Die Referenzen müssen insgesamt schlüssig und nachvollziehbar erkennen lassen, dass der Bewerber in fachlicher/technischer Hinsicht dazu in der Lage ist, die ausgeschriebenen Leistungen gemäß Anlage „Leistungsbeschreibung“ zu erbringen.
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Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-06-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-04-20 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:01
Ort des Eröffnungstermins: BIG direkt gesund, Rheinische Straße 1 in 44137 Dortmund.
Zusätzliche Informationen: Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Gesetzliche Krankenkasse
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle Rheinische Straße 1, 44137 Dortmund (Verwaltungssitz
Internetadresse: www.big-direkt.de 🌏
Dokumente URL: https://subreport.de/E41374482 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
Für die Angebotserstellung sind zwingend die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen zu verwenden. Diese werden über das Online-Portal Subreport unmittelbar und ohne Erfordernis vorheriger Registrierung vom Auftraggeber zum Download bereit gestellt (https://subreport.de/E41374482). Hilfe bei der Bedienung des Subreport Online-Portals erhalten Sie unter der Tel.: +49 221 9857857 oder unter www.subreport.de
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499163 📞
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die nachfolgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 134 Informations- und Wartepflicht.
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. (...)
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (...)
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§ 135 Unwirksamkeit.
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. (...)
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§ 160 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Name: S. o. Ziff. VI.4.1)
Quelle: OJS 2017/S 056-103405 (2017-03-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-06-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 103405-2017
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-06-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-06-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 108-217163
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 056-103405
ABl. S-Ausgabe: 108
Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Aufgabenstellung Qualität wie in den Vergabeunterlagen beschrieben
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20 %
Gewichtung des Preises: 80 %
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-06-06 📅
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: BIG direkt gesund, Vergabestelle, Rheinische Straße 1, 44137 Dortmund (Verwaltungssitz)
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: s.o. Ziff. VI.4.1)
Quelle: OJS 2017/S 108-217163 (2017-06-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 103405-2017
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-06-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-06-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 108-217163
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 056-103405
ABl. S-Ausgabe: 108
Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Aufgabenstellung Qualität wie in den Vergabeunterlagen beschrieben
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20 %
Gewichtung des Preises: 80 %
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-06-06 📅
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: BIG direkt gesund, Vergabestelle, Rheinische Straße 1, 44137 Dortmund (Verwaltungssitz)
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die nachfolgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den
Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in
Textform zu informieren. (...)
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen
werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn
Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den
Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen
Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren
innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach
Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage
nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der
Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt
der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3.
der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der
Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. (...)
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber
nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt
unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach
§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Name: s.o. Ziff. VI.4.1)
Quelle: OJS 2017/S 108-217163 (2017-06-07)
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