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3.1 Es sind genau drei (3) Referenzobjekte einzureichen. (gilt auch für Bietergemeinschaften/ARGE). Die drei (3) Referenzobjekte müssen vergleichbare Leistungen im Rahmen der Projektbegleitung für Generalübernehmer-, Generalunternehmer- oder PPP-Projekte beinhalten. Aus Gründen des Wettbewerbs werden entsprechend § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV auch Referenzen berücksichtigt, die mehr als 3 Jahre zurückliegen aber nicht älter als 10 Jahre sind, das Ende der Leistungserbringung darf nicht vor 2007 liegen.
3.2. Anforderungen an die Referenzen: a) Referenz 1 aus einem Bereich Neubau mit einer Größe >= 25 000 000 EUR Gesamtbaukosten, wobei der Anteil der Technikkosten mindestens 35 % betragen muss. b) Referenz 2 aus einem Bereich Neubau mit mindestens S1-Laboren und einer Größe >= 20 000 000 EUR. c) eine Referenz aus dem Bereich Umbau und Sanierung und einer Größe >= 15 000 000 EUR.
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