Kurze Beschreibung
Gegenstand der Leistung ist die Prüfung von Verwendungsnachweisen für Zuwendungen auf der Grundlage der §§ 23 und 44 LHO. Gegenstand der Leistungen sind Verwendungsnachweise von Zuwendungen, die ausschließlich auf Grundlage des Berliner Haushaltrechts und ausschließlich aus Mitteln des Berliner Landeshaushalts finanziert wurden. Es handelt sich um Zuwendungen im Sinne von §§ 23 und 44 LHO, die im Rahmen der arbeitsmarkt- und berufsbildungspolitischen Förderungen als Projektförderungen im Wege der Fehlbedarfsfinanzierung durch hoheitliche Bewilligungsbescheide ausgereicht wurden.