Die Stiftung des öffentlichen Rechts „Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung“ benötigt eine umfassende und nachhaltige Unterstützung beim Aufbau bzw. Ausbau einer funktionierenden Projektorganisation und der Herstellung der Arbeitsfähigkeit der Stiftung. Im Wesentlichen geht es um die Fähigkeit der Stiftung, die von den Betreibern der Kernkraftwerke überwiesenen Barmittel in Höhe von rund EUR 24 Mrd. entsprechend dem gesetzlichen Zweck der Stiftung zu investieren, und die dafür notwendige Organisation und Infrastruktur zu schaffen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-11-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-10-13.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-10-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Projektmanagement, außer Projektüberwachung von Bauarbeiten
Kurze Beschreibung:
Die Stiftung des öffentlichen Rechts „Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung“ benötigt eine umfassende und nachhaltige Unterstützung beim Aufbau bzw. Ausbau einer funktionierenden Projektorganisation und der Herstellung der Arbeitsfähigkeit der Stiftung. Im Wesentlichen geht es um die Fähigkeit der Stiftung, die von den Betreibern der Kernkraftwerke überwiesenen Barmittel in Höhe von rund EUR 24 Mrd. entsprechend dem gesetzlichen Zweck der Stiftung zu investieren, und die dafür notwendige Organisation und Infrastruktur zu schaffen.
Die Stiftung des öffentlichen Rechts „Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung“ benötigt eine umfassende und nachhaltige Unterstützung beim Aufbau bzw. Ausbau einer funktionierenden Projektorganisation und der Herstellung der Arbeitsfähigkeit der Stiftung. Im Wesentlichen geht es um die Fähigkeit der Stiftung, die von den Betreibern der Kernkraftwerke überwiesenen Barmittel in Höhe von rund EUR 24 Mrd. entsprechend dem gesetzlichen Zweck der Stiftung zu investieren, und die dafür notwendige Organisation und Infrastruktur zu schaffen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Projektmanagement, außer Projektüberwachung von Bauarbeiten📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung
Postanschrift: c/o Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Scharnhorststraße 34-37
Postleitzahl: 10115
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: https://www.cliffordchance.com/home.html🌏
E-Mail: projectoffice2017@cliffordchance.com📧
Telefon: +49 69/7199-01📞
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E82477128🌏
Ziel der Erbringung der ausschreibungsgegenständlichen Leistungen ist die Herstellung der Handlungsfähigkeit der Stiftung zur Erreichung des in § 1 Abs. 2 des Gesetzes zur Errichtung eines Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung („EntsorgFondsG“) geregelten Stiftungszwecks, die Finanzierung der Kosten für die sichere Entsorgung der entstandenen und zukünftig noch entstehenden radioaktiven Abfälle aus der gewerblichen Nutzung der Kernenergie zur Erzeugung von Elektrizität in Deutschland zu sichern.
Ziel der Erbringung der ausschreibungsgegenständlichen Leistungen ist die Herstellung der Handlungsfähigkeit der Stiftung zur Erreichung des in § 1 Abs. 2 des Gesetzes zur Errichtung eines Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung („EntsorgFondsG“) geregelten Stiftungszwecks, die Finanzierung der Kosten für die sichere Entsorgung der entstandenen und zukünftig noch entstehenden radioaktiven Abfälle aus der gewerblichen Nutzung der Kernenergie zur Erzeugung von Elektrizität in Deutschland zu sichern.
Dauer: 25 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftraggeber kann die Laufzeit des Vertrags zweimal um jeweils sechs Monate verlängern.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Jeder Bieter/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot folgende Angaben/ Unterlagen einzureichen:
1) Aktueller Handelsregisterauszug, nicht älter als drei Monate;
2) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß Formblatt (ggf. auch für Dritt- und Nachunternehmen).
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-11-10 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:15
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Clifford Chance Deutschland LLP
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E82477128🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Clifford Chance Deutschland LLP
Postanschrift: Mainzer Landstraße 46
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60325
Kontaktperson: RA Steffen Amelung
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499-163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren eingehalten werden.
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der derzeit gültigen Fassung.
In Bezug auf die Einreichung von Nachprüfungsanträgen gilt gemäß § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Quelle: OJS 2017/S 200-411771 (2017-10-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-01-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stiftung des öffentlichen Rechts "Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung" benötigt eine umfassende und nachhaltige Unterstützung beim Aufbau bzw. Ausbau einer funktionierenden Projektorganisation und der Herstellung der Arbeitsfähigkeit der Stiftung. Im Wesentlichen geht es um die Fähigkeit der Stiftung, die von den Betreibern der Kernkraftwerke überwiesenen Barmittel in Höhe von rund EUR 24 Mrd. entsprechend dem gesetzlichen Zweck der Stiftung zu investieren, und die dafür notwendige Organisation und Infrastruktur zu schaffen.
Die Stiftung des öffentlichen Rechts "Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung" benötigt eine umfassende und nachhaltige Unterstützung beim Aufbau bzw. Ausbau einer funktionierenden Projektorganisation und der Herstellung der Arbeitsfähigkeit der Stiftung. Im Wesentlichen geht es um die Fähigkeit der Stiftung, die von den Betreibern der Kernkraftwerke überwiesenen Barmittel in Höhe von rund EUR 24 Mrd. entsprechend dem gesetzlichen Zweck der Stiftung zu investieren, und die dafür notwendige Organisation und Infrastruktur zu schaffen.
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Angaben zum Wert des Auftrags werden unter Verweis auf § 39 Abs. 6 Nr. 3 u. 4 VgV nicht gemacht.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ziel der Erbringung der ausschreibungsgegenständlichen Leistungen ist die Herstellung der Handlungsfähigkeit der Stiftung zur Erreichung des in § 1 Abs. 2 des Gesetzes zur Errichtung eines Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung ("EntsorgFondsG") geregelten Stiftungszwecks, die Finanzierung der Kosten für die sichere Entsorgung der entstandenen und zukünftig noch entstehenden radioaktiven Abfälle aus der gewerblichen Nutzung der Kernenergie zur Erzeugung von Elektrizität in Deutschland zu sichern.
Ziel der Erbringung der ausschreibungsgegenständlichen Leistungen ist die Herstellung der Handlungsfähigkeit der Stiftung zur Erreichung des in § 1 Abs. 2 des Gesetzes zur Errichtung eines Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung ("EntsorgFondsG") geregelten Stiftungszwecks, die Finanzierung der Kosten für die sichere Entsorgung der entstandenen und zukünftig noch entstehenden radioaktiven Abfälle aus der gewerblichen Nutzung der Kernenergie zur Erzeugung von Elektrizität in Deutschland zu sichern.
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des Konzepts
Qualitätskriterium (Gewichtung): 0,4
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des Personals
Qualitätskriterium (Gewichtung): 0,3
Gewichtung des Preises: 0,3
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-12-05 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,