Dienstleistungen zur Wartung und Prüfung von Förderanlagen in 12 Orten mit 14 Wirtschaftseinheiten der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben der Direktion Potsdam (VOEK-140-17)
Los 1 – Wartung und Prüfung von Aufzugsanlagen (Aufzüge und Hebebühnen)
gem. Vertrag, Leistungsbeschreibung und Anlagen,
Los 2 – Wartung und Prüfung von Aufzugsanlagen (Aufzüge und Hebebühnen)
gem. Vertrag, Leistungsbeschreibung und Anlagen,
Los 3 – Wartung und Prüfung von Aufzugsanlagen (Aufzüge und Hebebühnen)
gem. Vertrag, Leistungsbeschreibung und Anlagen,
Los 4 – Wartung und Prüfung von Förderanlagen (Krane)
gem. Vertrag, Leistungsbeschreibung und Anlagen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-10-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-08-23.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-08-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Wartung von Aufzugsanlagen
Referenznummer: VOEK-140-17
Kurze Beschreibung:
“Los 1 – Wartung und Prüfung von Aufzugsanlagen (Aufzüge und Hebebühnen)” Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Wartung von Aufzugsanlagen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Wartung von Aufzugsanlagen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin🏙️
NUTS-Region: Frankfurt (Oder), Kreisfreie Stadt🏙️
NUTS-Region: Cottbus, Kreisfreie Stadt🏙️
NUTS-Region: Brandenburg🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-08-23 📅
Einreichungsfrist: 2017-10-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-08-26 📅
Datum des Beginns: 2018-04-01 📅
Datum des Endes: 2022-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 163-336375
ABl. S-Ausgabe: 163
Zusätzliche Informationen
“Der Bieter hat zum Nachweis seiner fachlichen Befähigung und Leistungsfähigkeit nachfolgende Angaben zu tätigen. Bei ausländischen Bietern genügen...”
Der Bieter hat zum Nachweis seiner fachlichen Befähigung und Leistungsfähigkeit nachfolgende Angaben zu tätigen. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Wird eine solche Bescheinigung in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, so kann sie durch eine eidesstattliche Erklärung ersetzt werden. In Staaten, in denen es einen derartigen Eid nicht gibt, kann dieser durch eine feierliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
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Quelle: OJS 2017/S 163-336375 (2017-08-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-01-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge