Dienstleistungsvertrag über förmliche Zustellungen für die Justizbehörden des Landes Sachsen-Anhalt und das Gemeinsame Mahngericht der Länder Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen
Dienstleistungsvertrag über die Abholung und Durchführung förmlicher Zustellungen inklusive des Frankierdienstes im In- und Ausland für die Justizbehörden des Landes Sachsen-Anhalt sowie des Gemeinsamen Mahngerichts der Länder Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen. Es werden voraussichtlich ca. 766 000 förmliche Zustellungen pro Jahr auszuführen sein, davon entfallen ca. 399 000 förmliche Zustellungen auf das Gemeinsame Mahngericht der Länder Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen (Los 2). Die Zahl der Auslandszustellungen (durch Einschreiben mit internationalem Rückschein) wird auf ca. 6 500 Sendungen für das Los 1 sowie auf ca. 1 000 Sendungen für das Los 2 pro Jahr geschätzt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-04-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-02-24.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-02-24) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name:
“Vergabe von Postdienstleistungen „förmliche Zustellung“ für die Justizbehörden des Landes Sachsen-Anhalt und das Gemeinsame Mahngericht der Länder...”
Name
Vergabe von Postdienstleistungen „förmliche Zustellung“ für die Justizbehörden des Landes Sachsen-Anhalt und das Gemeinsame Mahngericht der Länder Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Dienstleistungsvertrag über förmliche Zustellungen für die Justizbehörden des Landes Sachsen-Anhalt und das Gemeinsame Mahngericht der Länder...”
Titel
Dienstleistungsvertrag über förmliche Zustellungen für die Justizbehörden des Landes Sachsen-Anhalt und das Gemeinsame Mahngericht der Länder Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen.
142 E 2 -ZBS- H 7/ 2017
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Produkte/Dienstleistungen: Post- und Kurierdienste📦
Kurze Beschreibung:
“Dienstleistungsvertrag über die Abholung und Durchführung förmlicher Zustellungen inklusive des Frankierdienstes im In- und Ausland für die Justizbehörden...”
Kurze Beschreibung
Dienstleistungsvertrag über die Abholung und Durchführung förmlicher Zustellungen inklusive des Frankierdienstes im In- und Ausland für die Justizbehörden des Landes Sachsen-Anhalt sowie des Gemeinsamen Mahngerichts der Länder Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen. Es werden voraussichtlich ca. 766 000 förmliche Zustellungen pro Jahr auszuführen sein, davon entfallen ca. 399 000 förmliche Zustellungen auf das Gemeinsame Mahngericht der Länder Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen (Los 2). Die Zahl der Auslandszustellungen (durch Einschreiben mit internationalem Rückschein) wird auf ca. 6 500 Sendungen für das Los 1 sowie auf ca. 1 000 Sendungen für das Los 2 pro Jahr geschätzt.
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Angebote können für alle Lose eingereicht werden
Umfang der Beschaffung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Aufträge zu vergeben, die folgende Lose oder Gruppen von Losen umfassen: Gesamtleistung (Zusammenfassung von Los 1 und 2).
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Förmliche Zustellungen der Justizbehörden des Landes Sachsen-Anhalt
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Post- und Kurierdienste📦
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Deutschland.
Beschreibung der Beschaffung:
“Dienstleistungsvertrag über die Abholung und Durchführung förmlicher Zustellungen inklusive des Frankierdienstes im In- und Ausland für die Justizbehörden...”
Beschreibung der Beschaffung
Dienstleistungsvertrag über die Abholung und Durchführung förmlicher Zustellungen inklusive des Frankierdienstes im In- und Ausland für die Justizbehörden des Landes Sachsen-Anhalt, ohne das Gemeinsame Mahngericht der Länder Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen.
Mehr anzeigen Dauer
Datum des Beginns: 2017-07-01 📅
Datum des Endes: 2019-06-30 📅
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Vertragsoption: Der Vertrag verlängert sich zweimal um jeweils ein Jahr, wenn er nicht spätestens 4 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragsdauer gekündigt wird.”
Zusätzliche Informationen
Vertragsoption: Der Vertrag verlängert sich zweimal um jeweils ein Jahr, wenn er nicht spätestens 4 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragsdauer gekündigt wird.
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Förmliche Zustellungen für das Gemeinsame Mahngericht der Länder Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen und elektronische Erfassung der Zustellungsdaten” Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Dienstleistungsvertrag über die Abholung und Durchführung förmlicher Zustellungen inklusive des Frankierdienstes im In- und Ausland für das Gemeinsame...”
Beschreibung der Beschaffung
Dienstleistungsvertrag über die Abholung und Durchführung förmlicher Zustellungen inklusive des Frankierdienstes im In- und Ausland für das Gemeinsame Mahngericht der Länder Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen. Elektronische Erfassung und Übermittlung der Zustelldaten, der elektronischen Bilddateien und Rückgabe der Urkunden welche ausschließlich Postzustellungsaufträge des Gemeinsamen Mahngerichts der Länder Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen umfassen. Eine Abholung der Sendungsmengen hat hierbei arbeitstäglich beim Dienstleister Dataport AöR Rechenzentrum in Altenholz zu erfolgen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Die Vergabeunterlagen können auch schriftlich per Post, Fax oder E-Mail unter Angabe des Az. 142 E 2 -ZBS- H 7/ 2017 bei der Vergabestelle angefordert...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Vergabeunterlagen können auch schriftlich per Post, Fax oder E-Mail unter Angabe des Az. 142 E 2 -ZBS- H 7/ 2017 bei der Vergabestelle angefordert werden. Es wird darauf hingewiesen, dass beim Downloaden der Unterlagen nur registrierte Bewerber automatisch eine Mitteilung über evtl. Bieterinformationen erhalten sowie Bewerber, welche die Vergabeunterlagen direkt bei der Vergabestelle anfordern.
Bezüglich der mit der Abgabe des unterschriebenen Angebots (Vordruck VOL 7 / Angebot und Bewerbererklärung) einzureichenden Unterlagen wird auf die Checkliste der Vergabeunterlage verwiesen.
Zuschlagskriterien: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Vergabeunterlagen (Vorbemerkungen) aufgeführt sind, erteilt.
Angebote sind ausschließlich schriftlich in Papierform einzureichen.
Zuschlagsfrist/ Bindefrist: 30.6.2017.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Beschreibung
Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens:
“Dienstleistungsvertrag über die Abholung und Durchführung förmlicher Zustellungen inklusive des Frankierdienstes im In- und Ausland für die Justizbehörden...”
Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens
Dienstleistungsvertrag über die Abholung und Durchführung förmlicher Zustellungen inklusive des Frankierdienstes im In- und Ausland für die Justizbehörden des Landes Sachsen-Anhalt sowie des Gemeinsamen Mahngerichts der Länder Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen.
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Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2017-04-24
13:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Str. 2
Postort: Halle/ Saale
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 345-5141536📞
Fax: +49 345-5141115 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsverfahren...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsverfahren unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2017/S 041-075368 (2017-02-24)