Digitale Audiosignalverarbeitung Plenarsaal

Deutscher Bundestag, Referat ZT 6, Vergaben

Erneuerung der digitalen Audiosignalverarbeitung im Plenarsaal des Deutschen Bundestages.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-06-27. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-05-24.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-05-24 Auftragsbekanntmachung
2017-08-21 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2017-10-17 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-05-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Kommunikationsanlage
Referenznummer: ZT6-1133-2017-134-17-IT3
Kurze Beschreibung:
Erneuerung der digitalen Audiosignalverarbeitung im Plenarsaal des Deutschen Bundestages.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kommunikationsanlage 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutscher Bundestag, Referat ZT 6, Vergaben
Postanschrift: Platz der Republik 1
Postleitzahl: 11011
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.evergabe-online.de 🌏
E-Mail: vergabereferat@bundestag.de 📧
Telefon: +49 30-227-33234 📞
Fax: +49 30-227-30374 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=161331 🌏
URL der Teilnahme: http://www.evergabe-online.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-05-24 📅
Einreichungsfrist: 2017-06-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-05-27 📅
Datum des Beginns: 2017-08-01 📅
Datum des Endes: 2017-12-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 101-201854
ABl. S-Ausgabe: 101
Zusätzliche Informationen
Entfällt.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Vertragsgegenstand ist die mangelfreie Konzeptionierung inklusive der Planungsdokumentation, Lieferung, Installation inklusive Rückbau der Altanlage, Konfiguration, Inbetriebnahme, Übergabe, Einweisung und Betriebsdokumentation einer Anlage zur Ablösung des vorgenannten Systems unter Bereitstellung aller Bestandsfunktionen. Darüber hinaus ist eine mehrteilige Anwenderschulung durchzuführen.
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Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung mit Preisangaben.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Referat ZT 6, Vergaben, Platz der Republik 1, 11011 Berlin.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Siehe Ziffer 11 der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-07-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-06-28 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00
Zusätzliche Informationen: Entfällt.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.evergabe-online.de 🌏
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=161331 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
— Dieses Verfahren wird ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind auf der Vergabeplattform des Bundes einsehbar und können heruntergeladen werden. Um an dem elektronischen Vergabeverfahren teilnehmen (aktiv über Änderungen der Vergabeunterlagen informiert zu werden, Bieterfragen zum Vergabeverfahren zu stellen und deren Antworten zu erhalten) und ein elektronisches Angebot abgeben zu können, muss der Bieter sich auf der e-Vergabeplattform registrieren. Für die Angebotserstellung und -abgabe sind zwingend die Vergabeunterlagen zu verwenden. Der den Vergabeunterlagen beigefügte Angebotsvordruck ist mit der fortgeschrittenen oder qualifizierten Signatur einzureichen.
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— Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im Ermessen der Vergabestelle. Die Antworten der Bieterfragen werden ausschließlich auf der e-Vergabeplattform des Bundes bereitgestellt.
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— Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden.
— Eine Ortsbesichtigung vor Angebotsabgabe ist zwingend erforderlich. Mehrforderungen, die auf Unkenntnis der örtlichen Gegebenheiten beruhen, werden nicht anerkannt. Fragen, die sich während der Ortsbesichtigung ergeben, sind als Bieterfragen über die Vergabeplattform des Bundes einzureichen. Im Rahmen der Ortsbesichtigung werden von der Auftraggeberin keine Fragen beantwortet.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990 📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 228-9499163 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2017/S 101-201854 (2017-05-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-08-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 447784.94 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-08-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-08-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 161-332821
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 101-201854
ABl. S-Ausgabe: 161

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Vertragsgegenstand ist die Konzeptionierung inklusive der Planungsdokumentation, Lieferung, Installation, Rückbau der Altanlage, Konfiguration, Inbetriebnahme, Übergabe, Einweisung und Betriebsdokumentation einer Anlage zur digitalen Audiosignalverarbeitung. Darüber hinaus ist eine mehrteilige Anwenderschulung durchzuführen.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Referat ZT 6, Vergaben,
Platz der Republik 1,
11011 Berlin.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-07-17 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Absatz 1 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2017/S 161-332821 (2017-08-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-10-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: ZT6-1133-2017-302-14-IT3
Kurze Beschreibung:
Nachtrag zum Vertrag „Erneuerung der digitalen Audiosignalverarbeitung im Plenarsaal des Deutschen Bundestages“ (ZT6-1133-2017-134-17-IT3): Verbesserung der akustischen Situation in den ersten Reihen der Besuchertribüne.
Gesamtwert des Auftrags: 457521.26 EUR 💰

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutscher Bundestag – Verwaltung -
Kontakt
Internetadresse: http://www.bundestag.de 🌏
Telefon: +49 3022733234 📞
Fax: +49 3022730374 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-10-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-10-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 202-416605
ABl. S-Ausgabe: 202

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-09-28 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Referat ZT 6 – Vergaben

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Telefon: +49 228/94990 📞
Fax: +49 228/9499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Mehr anzeigen
§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach
§ 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2017/S 202-416605 (2017-10-17)