Digitale Meldeempfänger für die Feuerwehr Bielefeld

Stadt Bielefeld

Lieferung von digitalen Meldeempfängern für die Feuerwehr Bielefeld.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-07-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-06-02.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-06-02 Auftragsbekanntmachung
2017-11-03 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-06-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Digitale Übertragungsgeräte
Referenznummer: 110.41-3291
Kurze Beschreibung: Lieferung von digitalen Meldeempfängern für die Feuerwehr Bielefeld.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Digitale Übertragungsgeräte 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und Fernmeldeanlagen und Zubehör 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Bielefeld, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Bielefeld
Postanschrift: Niederwall 23
Postleitzahl: 33602
Postort: Bielefeld
Kontakt
Internetadresse: http://www.bielefeld.de 🌏
E-Mail: jakob.sawatzky@bielefeld.de 📧
Telefon: +49 521513244 📞
Fax: +49 521513350 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXPWYDZ966K%22 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-06-02 📅
Einreichungsfrist: 2017-07-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-06-03 📅
Datum des Endes: 2018-08-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 106-212051
ABl. S-Ausgabe: 106
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDZ966K.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Zurzeit sind bei der Feuerwehr Bielefeld ca. 500 digitale Meldeempfänger (DME) der Fa. Swissphone aus unterschiedlichen Baureihen und Baujahren und ca. 500 DME der Fa. EuroBOS Modell Mars im Einsatz. 796 dieser Meldeempfänger sollen bis zum 1.6.2018 in 2 Teillieferungen ausgetauscht werden.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Bielefeld, Feuerwehramt; Am Stadtholz 18; 33609; Bielefeld.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bieter erklärt, dass
a) die gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und sonstigen Abgaben, der Beiträge zu den Sozialversicherungen sowie die Verpflichtungen aus den Tarifordnungen, Tarifverträgen und die Bestimmungen über die Beschäftigung Schwerbeschädigter erfüllt worden sind und während der Vertragsdauer erfüllt werden;
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b) das Angebot in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder Vereinbarungen ähnlicher Art steht, sondern das Ergebnis eigenbetrieblicher Kalkulation und Preisbildung ist;
c) der Betrieb gegen Unfälle und Schadensersatzansprüche Dritter haftpflichtversichert ist;
d) über das Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist oder die Eröffnung beantragt ist;
e) er sich nicht in Liquidation befindet;
f) gegen ihn keine strafrechtlichen Verurteilungen gem. der in den §§ 123 und 124 GWB in Verbindung mit § 42 VgV formulierten Tatbestände vorliegen;
g) keine Verfehlungen vorliegen, die den Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen können, wie beispielsweise nach § 6 Arbeitnehmer – Entsendegesetz oder gem. § 5 KorruptionsbG NRW.
Mindeststandards:
Die Ersatzteilversorgung und Reparatur muss für mindestens 7 Jahre gewährleistet werden.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Es ist eine Garantie auf Hard- und Software von mindestens 24 Monaten zu gewähren.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-12-01 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-07-13 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:30
Ort des Eröffnungstermins: Stadt Bielefeld, Zentrale Vergabestelle – Submissionsstelle, Neues Rathaus, 3. Etage, Flur D, Zimmer D 302, Niederwall 23, 33602 Bielefeld.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Garantiezeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 28 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Programmierung über die Luftschnittstelle
Qualitätskriterium (Gewichtung): 6 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Möglichkeit der Übernahme vorhandener Programmierfiles
Gewichtung des Preises: 60 %

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Amt für Personal, Organisation und Zentrale Leistungen
Internetadresse: www.bielefeld.de 🌏
Dokumente URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXPWYDZ966K%22 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Bielefeld – Zentrale Vergabestelle
Kontaktperson: Submissionsstelle, Neues Rathaus, 3. Etage, Raum D303
Telefon: +49 521513106 📞
E-Mail: ausschreibungen@bielefeld.de 📧
Land: Bielefeld, Kreisfreie Stadt 🏙️
Internetadresse: http://www.bielefeld.de/de/rv/bgn/sus/ 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de 📧
Fax: +49 2514112165 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gem. § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gem. § 160 Abs. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: s. zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Quelle: OJS 2017/S 106-212051 (2017-06-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-11-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 110.41-3291 EX
Gesamtwert des Auftrags: 271135.74 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-11-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-11-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 212-440328
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 106-212051
ABl. S-Ausgabe: 212
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDZ95RB.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-10-02 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gem. § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2017/S 212-440328 (2017-11-03)