Digitalisierung der Baugenehmigungsakten des Landkreises Osterholz
Der Landkreis Osterholz arbeitet bereits seit 2008 mit digitalen Baugenehmigungsakten. Bis 31.12.2019 müssen alle noch bestehenden Papierakten (ca. 114 000 Akten) digitalisiert, elektronisch archiviert und vernichtet werden. Die Digitalisierung und Archivierung haben dabei so zu erfolgen, dass alle Anforderungen an eine rechtskonforme Archivierung erfüllt werden und dass alle digitalisierten Papierakten, die nicht aus rechtlichen oder historischen Gründen im Original aufzubewahren sind, vernichtet werden. Eine Besonderheit stellt das Scannen von großen Plänen dar.
Folgende Arbeitsschritte werden vom ausgeschriebenen Scan-Prozess umfasst:
Titel 1: Abholung und Transport,
Titel 2: Scannen und Abbildkontrolle,
Titel 3: Begleitende Arbeiten,
Titel 4: Rücklieferung,
Titel 5: Zwischenlagerung für 60 Tage,
Titel 6: Vernichtung,
Titel 7: Scanning on Demand.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-03-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-02-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2017-02-10
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Auftragsbekanntmachung
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2017-07-24
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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