Durchführung der Abholung, Beförderung, Beseitigung etc. von tierischen Nebenprodukten und deren Folgeprodukten bei der Schweineschlachtung München GmbH und im Rahmen der Stadtsammlung der Kat. 1 und 2
Durchführung der ordnungsgemäßen Abholung, Sammlung, Kennzeichnung, Beförderung, Lagerung, Behandlung, Verarbeitung, Verwendung oder Beseitigung von tierischen Nebenprodukten und deren Folgeprodukten bei der Schweineschlachtung München GmbH und im Rahmen der Stadtsammlung der Kategorien 1 und 2.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-07-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-05-29.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-05-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Kurze Beschreibung:
“Durchführung der ordnungsgemäßen Abholung, Sammlung, Kennzeichnung, Beförderung, Lagerung, Behandlung, Verarbeitung, Verwendung oder Beseitigung von...”
Kurze Beschreibung
Durchführung der ordnungsgemäßen Abholung, Sammlung, Kennzeichnung, Beförderung, Lagerung, Behandlung, Verarbeitung, Verwendung oder Beseitigung von tierischen Nebenprodukten und deren Folgeprodukten bei der Schweineschlachtung München GmbH und im Rahmen der Stadtsammlung der Kategorien 1 und 2.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-12-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Durchführung der ordnungsgemäßen Abholung, Sammlung, Kennzeichnung, Beförderung, Lagerung, Behandlung, Verarbeitung, Verwendung oder Beseitigung von...”
Kurze Beschreibung
Durchführung der ordnungsgemäßen Abholung, Sammlung, Kennzeichnung, Beförderung, Lagerung, Behandlung, Verarbeitung, Verwendung oder Beseitigung von tierischen Nebenprodukten und deren Folgeprodukten bei der Schweineschlachtung München GmbH und im Rahmen der Stadtsammlung der Kategorien 1 und 2
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Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“Der angegebene Gesamtwert der Beschaffung bzw. der Wert des Auftrages entspricht nicht dem tatsächlichen Wert der Beschaffung bzw. des Auftrages. Dieser...”
Der angegebene Gesamtwert der Beschaffung bzw. der Wert des Auftrages entspricht nicht dem tatsächlichen Wert der Beschaffung bzw. des Auftrages. Dieser Wert wird gemäß Artikel 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU und § 39 Abs. 6 VgV nicht veröffentlicht, da er u. a. den geschäftlichen Interessen des erfolgreichen Bieters schadet und den lauteren Wettbewerb beeinträchtigt. Da es sich technisch um ein Pflichtfeld handelt, wird der Betrag mit 0,01 EUR eingegeben.
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Quelle: OJS 2017/S 241-500697 (2017-12-12)