Kurze Beschreibung
Durchführung der Beförderungsleistungen (Einzelfahrten), die für die Fahrten zur Beförderung zwischen den Wohnorten der Schüler und der Samuel-Heinicke-Realschule mit Gepäck (z. B. Schulranzen, Musikinstrumente) in beiden Richtungen notwendig sind.
Es handelt sich zurzeit um ca. 10 hörgeschädigte Schüler (Kinder und Jugendliche), die per Einzelbeförderung transportiert werden. Unter Umständen müssen auch Schüler mit einem anderen Förderbedarf transportiert werden (z. B. Autisten oder Schüler mit leichten körperlichen Einschränkungen). Die Taxitouren der Einzelbeförderung werden im Regelfall mit 4-Sitzern durchgeführt (Mindestkapazität). Für Los 1 werden voraussichtlich, nach derzeitigem Stand, 4 Taxis benötigt, für Los 2 nach derzeitigem Stand, 3 Taxis. Die Kostenübernahme für die Einzelbeförderung wird schuljährlich neu bei der Regierung von Oberbayern beantragt. Bei Versagung der Kostenübernahme durch die Regierung von Oberbayern findet keine Einzelbeförderung statt.