Mit dem Inkrafttreten des Windenergie-auf See-Gesetzes (WindSeeG) am 1.1.2017 kommt dem BSH die gesetzliche Aufgabe zu, im Auftrag der Bundesnetzagentur die Voruntersuchung von in der ausschließlichen Wirtschaftszone gelegenen Flächen für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen auf See durchzuführen. Ziel der Voruntersuchung ist es entsprechend § 9 Abs. 1 WindSeeG, für die Ausschreibung (nach Teil 3 Abschnitt 2 WindSeeG) den Bietern die Informationen zur Verfügung zu stellen, die eine wettbewerbliche Bestimmung der Marktprämie nach § 22 des Erneuerbare-Energie-Gesetztes (EEG) zu ermöglichen, sowie die Eignung der Fläche festzustellen und einzelne Untersuchungsgegenstände vorab zu prüfen, um das anschließende Planfeststellungsverfahren auf diesen Flächen zu beschleunigen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-07-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-06-07.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-06-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bathymetrische Vermessungen
Referenznummer: 0800Z11-1114/002/258
Kurze Beschreibung:
Mit dem Inkrafttreten des Windenergie-auf See-Gesetzes (WindSeeG) am 1.1.2017 kommt dem BSH die gesetzliche Aufgabe zu, im Auftrag der Bundesnetzagentur die Voruntersuchung von in der ausschließlichen Wirtschaftszone gelegenen Flächen für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen auf See durchzuführen. Ziel der Voruntersuchung ist es entsprechend § 9 Abs. 1 WindSeeG, für die Ausschreibung (nach Teil 3 Abschnitt 2 WindSeeG) den Bietern die Informationen zur Verfügung zu stellen, die eine wettbewerbliche Bestimmung der Marktprämie nach § 22 des Erneuerbare-Energie-Gesetztes (EEG) zu ermöglichen, sowie die Eignung der Fläche festzustellen und einzelne Untersuchungsgegenstände vorab zu prüfen, um das anschließende Planfeststellungsverfahren auf diesen Flächen zu beschleunigen.
Mit dem Inkrafttreten des Windenergie-auf See-Gesetzes (WindSeeG) am 1.1.2017 kommt dem BSH die gesetzliche Aufgabe zu, im Auftrag der Bundesnetzagentur die Voruntersuchung von in der ausschließlichen Wirtschaftszone gelegenen Flächen für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen auf See durchzuführen. Ziel der Voruntersuchung ist es entsprechend § 9 Abs. 1 WindSeeG, für die Ausschreibung (nach Teil 3 Abschnitt 2 WindSeeG) den Bietern die Informationen zur Verfügung zu stellen, die eine wettbewerbliche Bestimmung der Marktprämie nach § 22 des Erneuerbare-Energie-Gesetztes (EEG) zu ermöglichen, sowie die Eignung der Fläche festzustellen und einzelne Untersuchungsgegenstände vorab zu prüfen, um das anschließende Planfeststellungsverfahren auf diesen Flächen zu beschleunigen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bathymetrische Vermessungen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Sonstige Vermessungen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Hamburg
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-06-07 📅
Einreichungsfrist: 2017-07-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-06-09 📅
Datum des Beginns: 2017-08-01 📅
Datum des Endes: 2017-11-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 109-219666
ABl. S-Ausgabe: 109
Zusätzliche Informationen
Personen dürfen nicht anwesend sein.
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 500 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Um den Anforderungen des des Windenergie-auf See-Gesetzes (WindSeeG) gerecht zu werden, wird eine vollständig, flächendeckende Vermessung des Meeresbodens benötigt. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Durchführung und Dokumentation einer flächendeckenden bathymetrischen Vermessung mit Fächerecholot inklusive Erstellung eines Rückstreumosaik (Backscatter) zur Erfassung der Tiefen für einen ca. 50 Quadratkilometer großen Bereich in der deutschen AWZ der Nordsee. Weiterhin sollen Objekte (z. B. Steine) größer einem Meter anhand der bathymetrischen Daten erfasst und bestimmt werden.
Um den Anforderungen des des Windenergie-auf See-Gesetzes (WindSeeG) gerecht zu werden, wird eine vollständig, flächendeckende Vermessung des Meeresbodens benötigt. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Durchführung und Dokumentation einer flächendeckenden bathymetrischen Vermessung mit Fächerecholot inklusive Erstellung eines Rückstreumosaik (Backscatter) zur Erfassung der Tiefen für einen ca. 50 Quadratkilometer großen Bereich in der deutschen AWZ der Nordsee. Weiterhin sollen Objekte (z. B. Steine) größer einem Meter anhand der bathymetrischen Daten erfasst und bestimmt werden.
Die Vermessung ist nach IHO Standards for Hydrographic Surveys (S-44, 5th Edition, February 2008) Special Order durchzuführen.
Die bei der Durchführung gewonnenen Messdaten sollen in den nachfolgenden Arbeitsprozessen ausgewertet und vertragsmäßig zu Produkten verarbeitet werden. In diesem Wertschöpfungsprozess wird z. B. die eindeutige Umwandlung von sensorbezogenen Rohdaten in Koordinaten, die Plausibilisierung sowie weitergehende Auswertungen stattfinden. Die Messung ist flächendeckend, überlappend und innerhalb eines zusammenhängenden Zeitraums durchzuführen.
Die bei der Durchführung gewonnenen Messdaten sollen in den nachfolgenden Arbeitsprozessen ausgewertet und vertragsmäßig zu Produkten verarbeitet werden. In diesem Wertschöpfungsprozess wird z. B. die eindeutige Umwandlung von sensorbezogenen Rohdaten in Koordinaten, die Plausibilisierung sowie weitergehende Auswertungen stattfinden. Die Messung ist flächendeckend, überlappend und innerhalb eines zusammenhängenden Zeitraums durchzuführen.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 500 000 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Offshore im Bereich der Nordsee (siehe Beschreibung der Leistung).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Siehe Formblatt „Beschreibung der Leistung“.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Formblatt „Beschreibung der Leistung“.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-11-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-07-25 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ort des Eröffnungstermins: Im BSH Hamburg, Bernhard-Nocht-Straße 78, 20359 Hamburg.
Zusätzliche Informationen: Personen dürfen nicht anwesend sein.
(1) Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Bundes durchgeführt. Vergabeunterlagen, Kommunikation sowie Angebotsabgaben erfolgen ausschließlich und ausnahmslos über die E-Vergabe-Plattform des Bundes (Nähere Informationen unter www.evergabe-online.de oder www.evergabe-online.info).
(1) Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Bundes durchgeführt. Vergabeunterlagen, Kommunikation sowie Angebotsabgaben erfolgen ausschließlich und ausnahmslos über die E-Vergabe-Plattform des Bundes (Nähere Informationen unter www.evergabe-online.de oder www.evergabe-online.info).
(2) Folgende Möglichkeit steht Ihnen für die Fragestellung zur Verfügung: E-Vergabe Plattform: (als Nutzer mit qualifizierter Signatur). Die Antworten werden erarbeitet und per E-Vergabe-Plattform an alle Beteiligten versandt. Es ergeht der Hinweis, dass Fragen/ Auskünfte spätestens 6 Tage vor Ablauf Angebotsfrist beim Auftraggeber eingehen müssen damit diese noch beantwortet werden können.
(2) Folgende Möglichkeit steht Ihnen für die Fragestellung zur Verfügung: E-Vergabe Plattform: (als Nutzer mit qualifizierter Signatur). Die Antworten werden erarbeitet und per E-Vergabe-Plattform an alle Beteiligten versandt. Es ergeht der Hinweis, dass Fragen/ Auskünfte spätestens 6 Tage vor Ablauf Angebotsfrist beim Auftraggeber eingehen müssen damit diese noch beantwortet werden können.
(3) Die Ausschreibung erfolgt nach den Bestimmungen der Vergabeverordnung (VgV) – (idF der Bekanntmachung vom 18.4.2016), dem Vergabehandbuch für Leistungen des BMVI (VHL-BVI) und den dazugehörigen Formblättern, sowie den Teilnahmebedingungen für die Vergabe von Leistungen TnL BVI – EU.
(3) Die Ausschreibung erfolgt nach den Bestimmungen der Vergabeverordnung (VgV) – (idF der Bekanntmachung vom 18.4.2016), dem Vergabehandbuch für Leistungen des BMVI (VHL-BVI) und den dazugehörigen Formblättern, sowie den Teilnahmebedingungen für die Vergabe von Leistungen TnL BVI – EU.
(4) Vermeintliche Verstöße gegen das unter Punkt (3) genannte Vergaberecht sind dem Auftraggeber binnen 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahmemöglichkeit schriftlich mitzuteilen. Bieter können sich nicht zu ihren Gunsten auf Fehler in den Vergabeunterlagen berufen, sofern sie diese bemerkt, jedoch die Vergabestelle nicht darauf hingewiesen haben! Auf missverständliche Angaben in den Vergabeunterlagen ist dementsprechend unverzüglich hinzuweisen!
(4) Vermeintliche Verstöße gegen das unter Punkt (3) genannte Vergaberecht sind dem Auftraggeber binnen 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahmemöglichkeit schriftlich mitzuteilen. Bieter können sich nicht zu ihren Gunsten auf Fehler in den Vergabeunterlagen berufen, sofern sie diese bemerkt, jedoch die Vergabestelle nicht darauf hingewiesen haben! Auf missverständliche Angaben in den Vergabeunterlagen ist dementsprechend unverzüglich hinzuweisen!
(5) Eine Aufhebung der Ausschreibung (ganz oder teilweise) wird den Bietern schriftlich mitgeteilt.
(6) Die Ausschreibungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebots verwendet werden; jede Veröffentlichung(auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche Genehmigung des BSH nicht erlaubt.
(7) Der Bewerber/Teilnehmer/Bieter hat über die dienstlichen Angelegenheiten, die ihm im Rahmen der Ausschreibung bekannt gewordenen sind,auch nach dem Ende der Angebotsphase Verschwiegenheit zu bewahren. Er hat hierzu auch die Mitarbeiter zu verpflichten, die bei der Erstellung des Angebots beteiligt sind.
(7) Der Bewerber/Teilnehmer/Bieter hat über die dienstlichen Angelegenheiten, die ihm im Rahmen der Ausschreibung bekannt gewordenen sind,auch nach dem Ende der Angebotsphase Verschwiegenheit zu bewahren. Er hat hierzu auch die Mitarbeiter zu verpflichten, die bei der Erstellung des Angebots beteiligt sind.
(8) Für die Erstellung des Angebots wird keine Vergütung gewährt.
(9) Im Falle eines Zuschlages werden die Anforderungen aus den Vergabe-und Vertragsunterlagen in Verbindung mit der Leistungsbeschreibung aus dem Angebot Bestandteile des Vertrages, der auf Grundlage folgender ergänzender Vertragsbedingungen geschlossen wird:
(9) Im Falle eines Zuschlages werden die Anforderungen aus den Vergabe-und Vertragsunterlagen in Verbindung mit der Leistungsbeschreibung aus dem Angebot Bestandteile des Vertrages, der auf Grundlage folgender ergänzender Vertragsbedingungen geschlossen wird:
— Vergabe-und Vertragsunterlagen sowie Formblättern auf Basis des VHL-BVI und der VgV in der Fassung 2016 inkl.ZVL 04/2016.
— Bekanntmachung dieser Ausschreibung,
— VOL/B – AGB des BSH, einzulesen unter: http://www.bsh.de/de/Das_BSH/Ausschreibungen/Vertragsbedingungen/index.jsp (Die AGB des Teilnehmers werden ausgeschlossen. Sollte eine Partei ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen dennoch beifügen, verzichtet sie bereits heute darauf, sich auf Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu berufen).
— VOL/B – AGB des BSH, einzulesen unter: http://www.bsh.de/de/Das_BSH/Ausschreibungen/Vertragsbedingungen/index.jsp (Die AGB des Teilnehmers werden ausgeschlossen. Sollte eine Partei ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen dennoch beifügen, verzichtet sie bereits heute darauf, sich auf Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu berufen).
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie; Bernhard-Nocht-Straße 78; — Justitiariat Z11 - 20359 Hamburg; Fax.: +49 40 3190 5001.
Quelle: OJS 2017/S 109-219666 (2017-06-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-08-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 500 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
(1) Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Bundes durchgeführt. Vergabeunterlagen, Kommunikation sowie Angebotsabgaben erfolgen ausschließlich und ausnahmslos über die E-Vergabe-Plattform des Bundes (Nähere Informationen unter www.evergabe-online.de oder www.evergabe-online.info).
(2) Folgende Möglichkeit steht Ihnen für die Fragestellung zur Verfügung: E-Vergabe Plattform: (als Nutzer mit qualifizierter Signatur). Die Antworten werden erarbeitet und per E-Vergabe-Plattform an alle Beteiligten versandt. Es ergeht der Hinweis, dass Fragen/ Auskünfte spätestens 6 Tage vor Ablauf Angebotsfrist beim Auftraggeber eingehen müssen damit diese noch beantwortet werden können.
(3) Die Ausschreibung erfolgt nach den Bestimmungen der Vergabeverordnung (VgV) – (idF derBekanntmachung vom 18.4.2016), dem Vergabehandbuch für Leistungen des BMVI (VHL-BVI) und den dazugehörigen Formblättern, sowie den Teilnahmebedingungen für die Vergabe von Leistungen TnL BVI – EU.
(4) Vermeintliche Verstöße gegen das unter Punkt (3) genannte Vergaberecht sind dem Auftraggeber binnen10 Kalendertagen nach Kenntnisnahmemöglichkeit schriftlich mitzuteilen. Bieter können sich nicht zu ihren Gunsten auf Fehler in den Vergabeunterlagen berufen, sofern sie diese bemerkt, jedoch die Vergabestelle nicht darauf hingewiesen haben! Auf missverständliche Angaben in den Vergabeunterlagen ist dementsprechend unverzüglich hinzuweisen!
(5) Eine Aufhebung der Ausschreibung (ganz oder teilweise) wird den Bietern schriftlich mitgeteilt.
(6) DieAusschreibungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebots verwendet werden; jede Veröffentlichung(auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche Genehmigung des BSH nicht erlaubt.
(7) Der Bewerber/Teilnehmer/Bieter hat über die dienstlichen Angelegenheiten, die ihm im Rahmen der Ausschreibung bekannt gewordenen sind,auch nach dem Ende der Angebotsphase Verschwiegenheit zu bewahren. Er hat hierzu auch die Mitarbeiterzu verpflichten, die bei der Erstellung des Angebots beteiligt sind.
(8) Für die Erstellung des Angebots wird keine Vergütung gewährt.
(9) Im Falle eines Zuschlages werden die Anforderungen aus den Vergabe-und Vertragsunterlagen in Verbindung mit der Leistungsbeschreibung aus dem Angebot Bestandteile des Vertrages, der auf Grundlage folgender ergänzender Vertragsbedingungen geschlossen wird:
— Vergabe-und Vertragsunterlagen sowie Formblättern auf Basis des VHL-BVI und der VgV in der Fassung 2016 inkl.ZVL 04/2016.
— Bekanntmachung dieser Ausschreibung,
— VOL/B – AGB des BSH, einzulesen unter: http://www.bsh.de/de/Das_BSH/Ausschreibungen/Vertragsbedingungen/index.jsp (Die AGB des Teilnehmers werdenausgeschlossen. Sollte eine Partei ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen dennoch beifügen, verzichtet sie bereits heute darauf, sich auf Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu berufen).
— Angebot des Teilnehmers.
(10) Es gilt deutsches Recht.
(1) Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Bundes durchgeführt. Vergabeunterlagen, Kommunikation sowie Angebotsabgaben erfolgen ausschließlich und ausnahmslos über die E-Vergabe-Plattform des Bundes (Nähere Informationen unter www.evergabe-online.de oder www.evergabe-online.info).
(2) Folgende Möglichkeit steht Ihnen für die Fragestellung zur Verfügung: E-Vergabe Plattform: (als Nutzer mit qualifizierter Signatur). Die Antworten werden erarbeitet und per E-Vergabe-Plattform an alle Beteiligten versandt. Es ergeht der Hinweis, dass Fragen/ Auskünfte spätestens 6 Tage vor Ablauf Angebotsfrist beim Auftraggeber eingehen müssen damit diese noch beantwortet werden können.
(3) Die Ausschreibung erfolgt nach den Bestimmungen der Vergabeverordnung (VgV) – (idF derBekanntmachung vom 18.4.2016), dem Vergabehandbuch für Leistungen des BMVI (VHL-BVI) und den dazugehörigen Formblättern, sowie den Teilnahmebedingungen für die Vergabe von Leistungen TnL BVI – EU.
(4) Vermeintliche Verstöße gegen das unter Punkt (3) genannte Vergaberecht sind dem Auftraggeber binnen10 Kalendertagen nach Kenntnisnahmemöglichkeit schriftlich mitzuteilen. Bieter können sich nicht zu ihren Gunsten auf Fehler in den Vergabeunterlagen berufen, sofern sie diese bemerkt, jedoch die Vergabestelle nicht darauf hingewiesen haben! Auf missverständliche Angaben in den Vergabeunterlagen ist dementsprechend unverzüglich hinzuweisen!
(5) Eine Aufhebung der Ausschreibung (ganz oder teilweise) wird den Bietern schriftlich mitgeteilt.
(6) DieAusschreibungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebots verwendet werden; jede Veröffentlichung(auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche Genehmigung des BSH nicht erlaubt.
(7) Der Bewerber/Teilnehmer/Bieter hat über die dienstlichen Angelegenheiten, die ihm im Rahmen der Ausschreibung bekannt gewordenen sind,auch nach dem Ende der Angebotsphase Verschwiegenheit zu bewahren. Er hat hierzu auch die Mitarbeiterzu verpflichten, die bei der Erstellung des Angebots beteiligt sind.
(8) Für die Erstellung des Angebots wird keine Vergütung gewährt.
(9) Im Falle eines Zuschlages werden die Anforderungen aus den Vergabe-und Vertragsunterlagen in Verbindung mit der Leistungsbeschreibung aus dem Angebot Bestandteile des Vertrages, der auf Grundlage folgender ergänzender Vertragsbedingungen geschlossen wird:
— Vergabe-und Vertragsunterlagen sowie Formblättern auf Basis des VHL-BVI und der VgV in der Fassung 2016 inkl.ZVL 04/2016.
— Bekanntmachung dieser Ausschreibung,
— VOL/B – AGB des BSH, einzulesen unter: http://www.bsh.de/de/Das_BSH/Ausschreibungen/Vertragsbedingungen/index.jsp (Die AGB des Teilnehmers werdenausgeschlossen. Sollte eine Partei ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen dennoch beifügen, verzichtet sie bereits heute darauf, sich auf Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu berufen).
— Angebot des Teilnehmers.
(10) Es gilt deutsches Recht.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-08-14 📅
Referenz
(3) Die Ausschreibung erfolgt nach den Bestimmungen der Vergabeverordnung (VgV) – (idF derBekanntmachung vom 18.4.2016), dem Vergabehandbuch für Leistungen des BMVI (VHL-BVI) und den dazugehörigen Formblättern, sowie den Teilnahmebedingungen für die Vergabe von Leistungen TnL BVI – EU.
(3) Die Ausschreibung erfolgt nach den Bestimmungen der Vergabeverordnung (VgV) – (idF derBekanntmachung vom 18.4.2016), dem Vergabehandbuch für Leistungen des BMVI (VHL-BVI) und den dazugehörigen Formblättern, sowie den Teilnahmebedingungen für die Vergabe von Leistungen TnL BVI – EU.
(4) Vermeintliche Verstöße gegen das unter Punkt (3) genannte Vergaberecht sind dem Auftraggeber binnen10 Kalendertagen nach Kenntnisnahmemöglichkeit schriftlich mitzuteilen. Bieter können sich nicht zu ihren Gunsten auf Fehler in den Vergabeunterlagen berufen, sofern sie diese bemerkt, jedoch die Vergabestelle nicht darauf hingewiesen haben! Auf missverständliche Angaben in den Vergabeunterlagen ist dementsprechend unverzüglich hinzuweisen!
(4) Vermeintliche Verstöße gegen das unter Punkt (3) genannte Vergaberecht sind dem Auftraggeber binnen10 Kalendertagen nach Kenntnisnahmemöglichkeit schriftlich mitzuteilen. Bieter können sich nicht zu ihren Gunsten auf Fehler in den Vergabeunterlagen berufen, sofern sie diese bemerkt, jedoch die Vergabestelle nicht darauf hingewiesen haben! Auf missverständliche Angaben in den Vergabeunterlagen ist dementsprechend unverzüglich hinzuweisen!
(6) DieAusschreibungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebots verwendet werden; jede Veröffentlichung(auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche Genehmigung des BSH nicht erlaubt.
(7) Der Bewerber/Teilnehmer/Bieter hat über die dienstlichen Angelegenheiten, die ihm im Rahmen der Ausschreibung bekannt gewordenen sind,auch nach dem Ende der Angebotsphase Verschwiegenheit zu bewahren. Er hat hierzu auch die Mitarbeiterzu verpflichten, die bei der Erstellung des Angebots beteiligt sind.
(7) Der Bewerber/Teilnehmer/Bieter hat über die dienstlichen Angelegenheiten, die ihm im Rahmen der Ausschreibung bekannt gewordenen sind,auch nach dem Ende der Angebotsphase Verschwiegenheit zu bewahren. Er hat hierzu auch die Mitarbeiterzu verpflichten, die bei der Erstellung des Angebots beteiligt sind.
— VOL/B – AGB des BSH, einzulesen unter: http://www.bsh.de/de/Das_BSH/Ausschreibungen/Vertragsbedingungen/index.jsp (Die AGB des Teilnehmers werdenausgeschlossen. Sollte eine Partei ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen dennoch beifügen, verzichtet sie bereits heute darauf, sich auf Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu berufen).
— VOL/B – AGB des BSH, einzulesen unter: http://www.bsh.de/de/Das_BSH/Ausschreibungen/Vertragsbedingungen/index.jsp (Die AGB des Teilnehmers werdenausgeschlossen. Sollte eine Partei ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen dennoch beifügen, verzichtet sie bereits heute darauf, sich auf Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu berufen).
— Angebot des Teilnehmers.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren: