Durchführung von Bauwerksprüfungen auf dem Gelände des ehemaligen Flughafens Tempelhof
Tempelhof Projekt GmbH
Bei den auszuführenden Leistungen handelt es sich um die Prüfung von Bauwerken und Gebäudeteilen bezüglich der durch den Eigentümer zu gewährleistenden Verkehrssicherheit. Es wurden 86 Bauwerke/Gebäudeteile identifiziert, die beginnend 2017 bis zum 31.12.2022 turnusmäßigen Prüfungen nach DIN 1076 bzw. VDI 6200 zu unterziehen sind. Es wurden 8 Arbeitspakete gebildet, die in einem festgelegten Prüfintervall zu untersuchen sind.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2017-10-05. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-08-31.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie? Wo?- • Berlin › Berlin
- • Brandenburg › Dahme-Spreewald
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2017-08-31 | Auftragsbekanntmachung |
| 2017-09-04 | Ergänzende Angaben |
| 2017-12-14 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2017-08-31)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Referenznummer: EU76-17-B-SOP
Kurze Beschreibung:
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Gebäudeinspektion 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Tempelhof Projekt GmbH
Postanschrift: Columbiadamm 10 / A2
Postleitzahl: 12101
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.thf-berlin.de/tempelhof-projekt-gmbh/ 🌏
E-Mail: tempelhof-01@leinemann-partner.de 📧
Fax: +49 3020649092 📠
URL der Dokumente: http://www.lup-dataroom.com/Tempelhof-01 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-08-31 📅
Einreichungsfrist: 2017-10-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-09-05 📅
Datum des Beginns: 2017-11-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 169-347111
ABl. S-Ausgabe: 169
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mindeststandards:
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-10-05 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00
Zusätzliche Informationen:
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Land Berlin, vertreten durch die Tempelhof Projekt GmbH
Kontakt
Kontaktperson: Leinemann Partner Rechtsanwälte, Friedrichstr. 185-190, 10117 Berlin, z.H. Herr Janitzek
Dokumente URL: http://www.lup-dataroom.com/Tempelhof-01 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3030138316 📞
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de 📧
Fax: +49 3030137613 📠
Internetadresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Leinemann Partner Rechtsanwälte mbB, siehe I.1)
Postanschrift: Friedrichstr. 185-190
Postleitzahl: 10117
Quelle: OJS 2017/S 169-347111 (2017-08-31)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Referenznummer: EU76-17-B-SOP
Kurze Beschreibung:
Bei den auszuführenden Leistungen handelt es sich um die Prüfung von Bauwerken und Gebäudeteilen bezüglich der durch den Eigentümer zu gewährleistenden Verkehrssicherheit. Es wurden 86 Bauwerke/Gebäudeteile identifiziert, die beginnend 2017 bis zum 31.12.2022 turnusmäßigen Prüfungen nach DIN 1076 bzw. VDI 6200 zu unterziehen sind. Es wurden 8 Arbeitspakete gebildet, die in einem festgelegten Prüfintervall zu untersuchen sind.
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Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Gebäudeinspektion 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Tempelhof Projekt GmbH
Postanschrift: Columbiadamm 10 / A2
Postleitzahl: 12101
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.thf-berlin.de/tempelhof-projekt-gmbh/ 🌏
E-Mail: tempelhof-01@leinemann-partner.de 📧
Fax: +49 3020649092 📠
URL der Dokumente: http://www.lup-dataroom.com/Tempelhof-01 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-08-31 📅
Einreichungsfrist: 2017-10-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-09-05 📅
Datum des Beginns: 2017-11-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 169-347111
ABl. S-Ausgabe: 169
Zusätzliche Informationen
Die Öffnung der Angebote wird gem. § 55 Abs. 3 VgV von mindestens 2 Vertretern des Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Bei dem Gelände des ehemaligen Flughafens Tempelhof handelt es sich um eine der bekanntesten historischen Verkehrsanlagen Berlins. Aufgrund seiner räumlichen Ausdehnung und der markanten architektonischen Gestaltung seiner baulichen Anlagen ist das Flughafengelände von großer architekturhistorischer und städtebaulicher Bedeutung. Seit 1994 stehen die Eingangs- und das Empfangsgebäude, die Flugsteighalle mit den seitlichen Hangars, der südliche Teil des Flugfelds sowie der Radarturm am östlichen Ende der Flugzeughalle als Gesamtensemble unter Denkmalschutz. Es wurden 86 Bauwerke/Gebäudeteile identifiziert, die beginnend 2017 bis zum 31.12.2022 turnusmäßigen Prüfungen nach DIN 1076 bzw. VDI 6200 zu unterziehen sind.
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Bei den auf dem Gelände auszuführenden Leistungen handelt es sich um 40 Einfache Prüfungen und 40 Hauptprüfungen von Bauwerken nach DIN 1076 und 46 Inspektionen und 46 Eingehende Überprüfungen von Gebäudeteilen nach VDI 6200. Es wurden 8 Arbeitspakete gebildet, die in einem festgelegten Prüfintervall zu untersuchen sind. Die Prüfungen sind umfassend zu dokumentieren.
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Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine Kopie desselben sofern der Bieter im Handelsregister eingetragen ist (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Fristendes für die Angebotsabgabe möglichst nicht älter als 6 Monate sein).
2. Eigenerklärung gem. §§ 123, 124 GWB – siehe Formular Eignung.
3. Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung – siehe Formular Eignung.
4. Eigenerklärung Frauenförderung – siehe Formular Frauenförderung.
5. Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen gem. Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz – siehe Formular Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen.
Eigenerklärung zum Gesamtumsatz der Jahre 2016, 2015, 2014 in EUR netto – siehe Formular Eignung.
Mindeststandards:
Als Mindestanforderung müssen im Mittel der Jahre 2016, 2015, 2014 mindestens 300 000 EUR netto Gesamtumsatz erwirtschaftet worden sein.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Eigenerklärung zur Anzahl der festangestellten Mitarbeiter der Jahre 2016, 2015, 2014, unterteilt in:
— Mitarbeiter gesamt,
— Ingenieure/Architekten insgesamt, davon mit Qualifikation sachkundiger Ingenieur (DIN 1076), fachkundige Person (VDI 6200, Ziff. 11 Abs. 2, 3) und besonders fachkundige Person (VDI 6200, Ziff. 11 Abs. 4),
— technische Mitarbeiter,
— sonstige Mitarbeiter,
(siehe Formular Eignung).
2. Eigenerklärung zur fachlichen Eignung des für die Ausführung vorgesehenen Personals durch Lebensläufe, Zeugnisse, Nachweise und persönliche Referenzen für mindestens einen sachkundigen Ingenieur (DIN 1076), mindestens eine fachkundige Person (VDI 6200, Ziff. 11 Abs. 2, 3) und mindestens eine besonders fachkundige Person (VDI 6200, Ziff. 11 Abs. 4) – siehe Formular Eignung.
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2.a) Der sachkundige Ingenieur muss in der Lage sein, die statischen und konstruktiven Verhältnisse der Bauwerke nach DIN 1076 beurteilen zu können. Die dafür vorgesehene Person hat dies mit mindestens 3 Referenzen vergleichbarer Projekte/Konstruktionen nachzuweisen.
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2.b) Für die Inspektion nach VDI 6200 ist eine fachkundige Person einzusetzen, die mindestens 5 Jahre Tätigkeit mit der Aufstellung von Standsicherheitsnachweisen, mit technischer Bauleitung und mit vergleichbaren Tätigkeiten, davon mindestens drei Jahre mit der Aufstellung von Standsicherheitsnachweisen, nachweisen können. Als fachkundig gelten auch Bauingenieure und Architekten, die eine mindestens dreijährige Erfahrung mit der Überprüfung vergleichbarer Konstruktionen belegen können. Die dafür vorgesehene Person hat dies mit mindestens drei Referenzen vergleichbarer Projekte/Konstruktionen nachzuweisen.
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2.c) Die eingehenden Überprüfungen müssen von einer besonders fachkundigen Person vorgenommen werden. Besonders fachkundige Personen sind Bauingenieure, die mindestens 10 Jahre Tätigkeit mit der Aufstellung von Standsicherheitsnachweisen, mit technischer Bauleitung und mit vergleichbaren Tätigkeiten, davon mindestens fünf Jahre mit der Aufstellung von Standsicherheitsnachweisen und mindestens ein Jahr mit technischer Bauleitung, nachweisen können. Sie sollen Erfahrungen mit vergleichbaren Konstruktionen in der jeweiligen Fachrichtung – Massivbau, Metallbau, Holzbau – nachweisen können.
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Die dafür vorgesehene Person hat dies mit mindestens drei Referenzen vergleichbarer Projekte/Konstruktionen nachzuweisen, mindestens eine davon in denkmalgeschützten Bereichen.
3. Vorstellung von 3 abgeschlossenen vergleichbaren Referenzprojekten des Bieters aus den letzten 5 Jahren, bei denen Leistungsgegenstand Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 und /oder VDI 6200 waren. Die Referenz ist vergleichbar, wenn der auf die Bauwerksprüfungen entfallende Auftragswert der Referenzen mindestens 60.000 EUR netto beträgt oder Prüfungen an 10 Bauwerken im Leistungszeitraum umfasst. Mit der Benennung wird einer telefonischen Nachfrage oder einer Nachfrage per E-Mail des Auftraggebers beim Auftraggeber der Referenz zugestimmt – siehe Formular Eignung.
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4. Nachweise für die Eignung und Qualifikation des benannten Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen nach ZTV-SA 97. Der Verantwortliche für die Verkehrssicherung muss die deutschen Straßenverkehrsvorschriften und die im Bereich von Arbeitsstellen erforderlichen Aufgaben der Verkehrsführung, der Beschilderung, der Markierung, der Absicherung sowie der Beleuchtung beherrschen und entsprechend der ZTV-SA 97 herstellen und beurteilen können sowie der deutschen Sprache mächtig sein – siehe Formular Eignung.
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Als Mindestanforderung
— müssen zu 1. im Mittel der Jahre 2016, 2015, 2014 mindestens 8 Mitarbeiter, davon 4 Ingenieure/Architekten, beschäftigt worden sein;
— muss mindestens eine Referenz nach 2.b) einen denkmalgeschützten Bereich betroffen haben;
— muss mindestens eine Referenz nach 2.c) einen denkmalgeschützten Bereich betroffen haben;
— muss mindestens eine Referenz nach 3. einen denkmalgeschützten Bereich betroffen haben.
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
1. Die Bauwerksprüfungen werden durch befähigte Personen gemäß DIN 1076 bzw. VDI 6200 durchgeführt.
2. Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen für Personenschäden in Höhe von 1 500 000 EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 1 500 000 EUR bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das 2-fache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
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3. Arbeitsgemeinschaften sind zugelassen, wobei zwingend ein Hauptansprechpartner für den Auftraggeber zu benennen ist.
4. Besondere Vertragsbedingungen zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-10-05 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00
Zusätzliche Informationen:
Die Öffnung der Angebote wird gem. § 55 Abs. 3 VgV von mindestens 2 Vertretern des Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Land Berlin, vertreten durch die Tempelhof Projekt GmbH
Kontakt
Kontaktperson: Leinemann Partner Rechtsanwälte, Friedrichstr. 185-190, 10117 Berlin, z.H. Herr Janitzek
Dokumente URL: http://www.lup-dataroom.com/Tempelhof-01 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
1. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Kontaktstelle vor Angebotsabgabe per E-Mail (tempelhof-01@leinemann-partner.de) darauf hinzuweisen. Für eine rechtzeitige Beantwortung sollen die Anfragen bis spätestens 25.9.2017 gestellt werden.
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2. Beabsichtigt der Bieter, Teilleistungen an Nachunternehmer zu vergeben, sind Art und Umfang der Leistungen im Rahmen des Angebotes anzugeben. Auf Verlangen des Auftraggebers ist eine Verpflichtungserklärung nach § 36 Absatz 1 VgV vor Zuschlagserteilung vorzulegen, in der sich die benannten Unterauftragnehmer verpflichten, im Falle der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter die erforderliche Mittel zur Verfügung zu stellen.
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3. Erfüllt der Bieter selbst nicht alle Eignungsvoraussetzungen und bedient sich deswegen der Kapazitäten anderer Unternehmen („Eignungsleihe“), so muss er dessen Eignung bereits mit Angebotsabgabe nachweisen, die geforderten Eignungsnachweise – soweit er sich auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens beruft – und eine entsprechende Verpflichtungserklärung einreichen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3030138316 📞
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de 📧
Fax: +49 3030137613 📠
Internetadresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist...“
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat...
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
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Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
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(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...
Name: Leinemann Partner Rechtsanwälte mbB, siehe I.1)
Postanschrift: Friedrichstr. 185-190
Postleitzahl: 10117
Quelle: OJS 2017/S 169-347111 (2017-08-31)
Ergänzende Angaben (2017-09-04)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-09-04 📅
Einreichungsfrist: 2017-10-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-09-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 171-351013
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 169-347111
ABl. S-Ausgabe: 171
Quelle: OJS 2017/S 171-351013 (2017-09-04)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-09-04 📅
Einreichungsfrist: 2017-10-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-09-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 171-351013
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 169-347111
ABl. S-Ausgabe: 171
Quelle: OJS 2017/S 171-351013 (2017-09-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-12-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-12-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-12-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 243-507016
ABl. S-Ausgabe: 243
Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Erfahrung des für die Ausführung vorgesehenen Personals
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Gewichtung des Preises: 75
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-12-04 📅
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2017/S 243-507016 (2017-12-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Bei den vergebenen Leistungen handelt es sich um die Prüfung nach DIN 1076 bzw. VDI 6200 von Bauwerken und Gebäudeteilen bezüglich der durch den Eigentümer zu gewährleistenden Verkehrssicherheit.
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-12-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-12-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 243-507016
ABl. S-Ausgabe: 243
Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Erfahrung des für die Ausführung vorgesehenen Personals
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Gewichtung des Preises: 75
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-12-04 📅
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf § 135 GWB hin, dort heißt es:
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber.
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
Und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.".
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