Durchführung von Kontrollen von Milcherzeugungsbetrieben in Bayern
Kontrolle von bayerischen Milcherzeugungsbetrieben. Anlass für die Auswahl eines Milcherzeugungsbetriebes ist
1. die Nichterfüllung der in Anhang III Abschnitt IX Kap I Teil III Nr. 3 Buchst. a) i) und Nr. 4 VO (EG) Nr. 853/2004 geforderten Kriterien.
2. Zufallsauswahl
Die Auswahl der Zufalls-Betriebe erfolgt jeweils zum Ende eines Quartals durch das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL). Eine Liste der zufällig ermittelten Betriebe wird dem Auftragnehmer jeweils zu Beginn eines Quartals bereitgestellt.
Die Betriebe sind innerhalb von 3 Monaten zu kontrollieren.
Insgesamt sind ca. 2 000 Betriebe pro Jahr (ca. 1 000 Betriebe nach Nr. 1 und ca. 1 000 Betriebe nach Nr. 2) zu kontrollieren.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-06-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-04-25.
Wer?
Wie?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2017-04-25
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Auftragsbekanntmachung
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