Kontrolle von bayerischen Milcherzeugungsbetrieben. Anlass für die Auswahl eines Milcherzeugungsbetriebes ist 1. die Nichterfüllung der in Anhang III Abschnitt IX Kap I Teil III Nr. 3 Buchst. a) i) und Nr. 4 VO (EG) Nr. 853/2004 geforderten Kriterien. 2. Zufallsauswahl Die Auswahl der Zufalls-Betriebe erfolgt jeweils zum Ende eines Quartals durch das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL). Eine Liste der zufällig ermittelten Betriebe wird dem Auftragnehmer jeweils zu Beginn eines Quartals bereitgestellt. Die Betriebe sind innerhalb von 3 Monaten zu kontrollieren. Insgesamt sind ca. 2 000 Betriebe pro Jahr (ca. 1 000 Betriebe nach Nr. 1 und ca. 1 000 Betriebe nach Nr. 2) zu kontrollieren.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-06-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-04-25.
Auftragsbekanntmachung (2017-04-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen des Veterinärwesens
Menge oder Umfang:
Insgesamt sind ca. 2 000 Betriebe pro Jahr zu kontrollieren.Laufzeit der Vereinbarung 2 Jahre mit zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres Jahr.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen des Veterinärwesens📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL)
Postanschrift: Sachgebiet K1, Vergabestelle, Eggenreuther Weg 43
Postleitzahl: 91058
Postort: Erlangen
Kontakt
Internetadresse: http://www.lgl.bayern.de🌏
E-Mail: vergabe@lgl.bayern.de📧
Fax: +49 91316808-2119 📠
Die Vergabeunterlagen sind vollständig im Internetauftritt des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit veröffentlicht:
http://www.lgl.bayern.de/das_lgl/ausschreibungen
Die Unterlagen sind von den Bietern selbst auszudrucken. Ein Versand der Vergabeunterlagen erfolgt nicht.
Aktuelle Hinweise zum Vergabeverfahren werden ebenfalls unter http://www.lgl.bayern.de/das_lgl/ausschreibungen veröffentlicht.
Kontrolle von bayerischen Milcherzeugungsbetrieben. Anlass für die Auswahl eines Milcherzeugungsbetriebes ist
1. die Nichterfüllung der in Anhang III Abschnitt IX Kap I Teil III Nr. 3 Buchst. a) i) und Nr. 4 VO (EG) Nr. 853/2004 geforderten Kriterien.
2. Zufallsauswahl
Die Auswahl der Zufalls-Betriebe erfolgt jeweils zum Ende eines Quartals durch das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL). Eine Liste der zufällig ermittelten Betriebe wird dem Auftragnehmer jeweils zu Beginn eines Quartals bereitgestellt.
Die Auswahl der Zufalls-Betriebe erfolgt jeweils zum Ende eines Quartals durch das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL). Eine Liste der zufällig ermittelten Betriebe wird dem Auftragnehmer jeweils zu Beginn eines Quartals bereitgestellt.
Die Betriebe sind innerhalb von 3 Monaten zu kontrollieren.
Insgesamt sind ca. 2 000 Betriebe pro Jahr (ca. 1 000 Betriebe nach Nr. 1 und ca. 1 000 Betriebe nach Nr. 2) zu kontrollieren.
Menge oder Umfang:
Insgesamt sind ca. 2 000 Betriebe pro Jahr zu kontrollieren.
Laufzeit der Vereinbarung 2 Jahre mit zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres Jahr.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Dauer: 24 Monate
Referenznummer: K1-116-04-2017
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Freistaat Bayern.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Vorlage Handelsregisterauszug.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Bietererklärung, dass sich das Unternehmen weder in Liquidation befindet, noch dass über das Vermögen des Unternehmens das Insolvenz- oder ein vergleichbares Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist.
Bietererklärung über Erfüllung seiner Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialbeiträgen sowie von Steuern und Abgaben nach den geltenden Rechtsvorschriften.
Bietererklärung über das Vorliegen von strafrechtlichen Ermittlungen.
Bietererklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens in den Jahren 2014, 2015 und 2016.
Bietererklärung aus der die Geschäftsfelder ersichtlich sind, in denen in den Jahren 2014, 2015 und 2016 der Umsatz erwirtschaftet wurde.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Bietererklärung, dass die Kontrollen durch eine Kontrollstelle durchgeführt werden, die die Anforderungen des Artikels 5 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29.4.2004 über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz (ABl. EU Nr. L 165 S. 1, Nr. L 191 S. 1) in der jeweils geltenden Fassung an die dort vorgesehenen Benennungsvoraussetzungen erfüllt.
Bietererklärung, dass die Kontrollen durch eine Kontrollstelle durchgeführt werden, die die Anforderungen des Artikels 5 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29.4.2004 über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz (ABl. EU Nr. L 165 S. 1, Nr. L 191 S. 1) in der jeweils geltenden Fassung an die dort vorgesehenen Benennungsvoraussetzungen erfüllt.
Akkreditierung:
a) Vom Bieter wird gefordert, nach der DIN EN ISO/IEC 17020“ (ersetzt die Europäische Norm EN 45004) „Allgemeine Kriterien für den Betrieb verschiedener Typen von Stellen, die Inspektionen durchführen” für den Bereich Durchführung von Kontrollen von Milcherzeugungsbetrieben akkreditiert zu sein oder eine vergleichbare Akkreditierung gemäß einer anderen Norm nachzuweisen, die einen engeren Bezug zu den betreffenden Aufgaben hat (DIN EN ISO 17025 ist nicht ausreichend!).
a) Vom Bieter wird gefordert, nach der DIN EN ISO/IEC 17020“ (ersetzt die Europäische Norm EN 45004) „Allgemeine Kriterien für den Betrieb verschiedener Typen von Stellen, die Inspektionen durchführen” für den Bereich Durchführung von Kontrollen von Milcherzeugungsbetrieben akkreditiert zu sein oder eine vergleichbare Akkreditierung gemäß einer anderen Norm nachzuweisen, die einen engeren Bezug zu den betreffenden Aufgaben hat (DIN EN ISO 17025 ist nicht ausreichend!).
b) Sofern eine solche Akkreditierung noch nicht vorliegt, sichert der Bieter zu, sich spätestens innerhalb eines Jahres nach Auftragsvergabe (Zuschlag) durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) entsprechend akkreditieren zu lassen. Ein diesbezüglicher Antrag ist spätestens 14 Tagen nach Auftragsvergabe (Zuschlag) zu stellen und eine Kopie des Antrages der Vergabestelle nachzureichen.
b) Sofern eine solche Akkreditierung noch nicht vorliegt, sichert der Bieter zu, sich spätestens innerhalb eines Jahres nach Auftragsvergabe (Zuschlag) durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) entsprechend akkreditieren zu lassen. Ein diesbezüglicher Antrag ist spätestens 14 Tagen nach Auftragsvergabe (Zuschlag) zu stellen und eine Kopie des Antrages der Vergabestelle nachzureichen.
Vorlage eines Kontrollkonzepts aus dem sich Details über den geplanten Personal- und Sachmitteleinsatz einschl. des verwendeten Messgeräts zur Qualifizierung und Quantifizierung von Antibiotikarückständen ergeben.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-06-30 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: K1-116-04-2017
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen sind vollständig im Internetauftritt des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit veröffentlicht: