Durchführung von ÖPNV in 4 Linienbündeln

Rheingau-Taunus-Verkehrsgesellschaft mbH (RTV)

Öffentliche Nahverkehrsleistungen im Bereich des Rheingau-Taunus-Kreises:
Los 1, Linienbündel „Schlangenbad / Walluf / Eltville“: Verkehrsleistungen auf den Linien 170, 172 und 173.
Los 2, Linienbündel „Taunusstein“: Verkehrsleistungen auf den Linien 242a, 242b, 243, 246 und 270.
Los 3, Linienbündel „Taunusstein“: Verkehrsleistungen auf den Linien 201-205, 207, 208, 211, 212 und LGA.
Los 4, Linienbündel „Aar“: Verkehrsleistungen auf den Linien 213-219.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-03-22. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-02-01.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-02-01 Auftragsbekanntmachung
2017-03-06 Ergänzende Angaben
2017-06-21 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-02-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Verkehr (Straße)
Referenznummer: 3396
Kurze Beschreibung:
Öffentliche Nahverkehrsleistungen im Bereich des Rheingau-Taunus-Kreises: Los 1, Linienbündel „Schlangenbad / Walluf / Eltville“: Verkehrsleistungen auf den Linien 170, 172 und 173. Los 2, Linienbündel „Taunusstein“: Verkehrsleistungen auf den Linien 242a, 242b, 243, 246 und 270. Los 3, Linienbündel „Taunusstein“: Verkehrsleistungen auf den Linien 201-205, 207, 208, 211, 212 und LGA. Los 4, Linienbündel „Aar“: Verkehrsleistungen auf den Linien 213-219.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Verkehr (Straße) 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Öffentlicher Verkehr (Straße) 📦
Bedarfspersonenbeförderung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Rheingau-Taunus-Kreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Rheingau-Taunus-Verkehrsgesellschaft mbH (RTV)
Postanschrift: Erich-Kästner-Straße 3
Postleitzahl: 65232
Postort: Taunusstein
Kontakt
Internetadresse: http://www.r-t-v.de 🌏
E-Mail: ausschreibung@igdb.de 📧
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E42437169 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-02-01 📅
Einreichungsfrist: 2017-03-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-02-03 📅
Datum des Beginns: 2017-12-10 📅
Datum des Endes: 2025-12-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 024-041902
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 253-463115
ABl. S-Ausgabe: 24
Zusätzliche Informationen
Bieter sind nicht zugelassen, § 55 Abs. 2 S.2 VgV.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Öffentliche Nahverkehrsleistungen im Bereich des Rheingau-Taunus-Kreises:
Los 1, Linienbündel „Schlangenbad / Walluf / Eltville“: Verkehrsleistungen auf den Linien 170, 172 und 173.
Los 2, Linienbündel „Taunusstein“: Verkehrsleistungen auf den Linien 242a, 242b, 243, 246 und 270.
Los 3, Linienbündel „Taunusstein“: Verkehrsleistungen auf den Linien 201-205, 207, 208, 211, 212 und LGA.
Los 4, Linienbündel „Aar“: Verkehrsleistungen auf den Linien 213-219.
Bezeichnung des Loses: Linienbündel „Schlangenbad / Walluf / Eltville“
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Linie 170 Rauenthal – Martinsthal – Walluf – Eltville Schulzentrum
Linie 172 Eltville – Kiedrich – Kloster Eberbach
Linie 173 Eltville – Schlangenbad – Bärstadt – Niedergladbach
Das Linienbündel umfasst die lokalen Busverkehre im südlichen Kreisgebiet. Unter anderem wird die Achse vom Gladbachtal nach Eltville bedient. Weiteres Regelangebot stellt die Anbindung Kiedrichs an Eltville dar.
Darüber hinaus sind in diesem Linienbündel die auf das Schulzentrum Eltville sowie auf die Walluftalschule in Niederwalluf und die Äskulapschule in Bärstadt ausgerichteten Verkehre enthalten.
Die Leistungen können ab Betriebsstart fahrplanmäßig mit 10 Fahrzeugen (5 Standardbusse Bn, 2 Standardbusse B, 3 Gelenkbusse GB) und mit gerundeten 392 121 Nkm (Nutzwagenkilometern) p. a. sowie gerundeten 14 173 Fahrplanstunden p. a. erbracht werden.
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Beschreibung der Verlängerungen: Siehe II.2.11: Optionen.
Beschreibung der Optionen:
Von Seiten des Auftraggebers besteht ein Optionsrecht auf Verlängerung der Betriebslaufzeit von 1 x 2 Jahren bis 11.12.2027, d. h. bis einschl. Samstag vor dem international vereinbarten Fahrplanwechsel der Fahrplanperiode 2028.
Bezeichnung des Loses: Linienbündel „Taunusstein“
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Linie 242a Hahn – Bleidenstadt – Watzhahn – Born
Linie 242b Hahn – Bleidenstadt Süd – Hahn
Linie 243 Strinz-Trinitatis – Neuhof – Hahn Schulzentrum – Bleidenstadt Gymnasium
Linie 246 Hahn – Daisbach – Panrod
Linie 270 Idstein – Kesselbach – Wehen – Wiesbaden
Das Linienbündel umfasst die lokalen Busverkehre im zentralen Kreisgebiet.
Unter anderem wird die Achse Idstein – Wehen – Wiesbaden bedient. Weitere Regelangebote stellen die Verbindungen zwischen Hahn und Born sowie nach Panrod her.
Darüber hinaus sind in diesem Linienbündel die auf das Schulzentrum Hahn und das Gymnasium Bleidenstadt sowie auf die Regenbogenschule in Bleidenstadt, die Silberbachschule in Wehen und die Sonnenschule in Neuhof ausgerichteten Verkehre enthalten.
Die Leistungen können ab Betriebsstart fahrplanmäßig mit 15 Fahrzeugen (3 Standardbusse Bn, 11 Standardbusse B, 1 Minibus NBn) und mit gerundeten 523 531 Nkm (Nutzwagenkilometern) p. a. sowie gerundeten 17 819 Fahrplanstunden p. a. erbracht werden.
Bezeichnung des Loses: Linienbündel „Bad Schwalbach“
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Linie 201 Nastätten – Zorn/Martenroth – Kemel – Bad Schwalbach
Linie 202 Dickschied – Nauroth – Kemel
Linie 203 Laufenselden – Kemel – Bad Schwalbach
Linie 204 Martenroth – Laufenselden – Michelbach
Linie 205 Espenschied – Geroldstein – Springen – Kemel – Bad Schwalbach
Linie 207 Bad Schwalbach – Born – Breithardt – Adolfseck – Bad Schwalbach
Linie 208 Bad Schwalbach – Adolfseck – Breithardt – Born – Bad Schwalbach
Linie 211 Geroldstein – Bärstadt – Bad Schwalbach
Linie 212 Fischbach – Langenseifen – Ramschied – Bad Schwalbach
Linie LGA LGA-Shuttle (Landesgartenschauverkehr, nur vom 28.4. – 7.10.2018)
Das Linienbündel umfasst die lokalen Busverkehre im westlichen Kreisgebiet. In den Tagesrandlagen und am Wochenende werden die Busleistungen durch Rufbus-Angebote ergänzt.
Unter anderem wird die Achse Bad Schwalbach – Kemel – Nastätten bedient. Weitere Regelangebote stellt die Anbindung der Stadt- bzw. Ortsteile von Bad Schwalbach und Heidenrod dar.
Darüber hinaus sind in diesem Linienbündel die auf die NAO-Schule in Bad Schwalbach und die Aartalschule in Michelbach sowie auf die Grundschule Kemel, die Wiedbachschule in Bad Schwalbach und die Fledermausschule in Laufenselden ausgerichteten Verkehre.
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In der Zeit vom 28.4. – 7.10.2018 ist zusätzlich der Zubringerverkehr von den Parkplätzen (Gewerbegebiet Emser Straße) zum Landesgartenschaugelände in Bad Schwalbach zu erbringen.
Die Leistungen im Busverkehr können ab Betriebsstart inkl. dem Landesgartenschauverkehr der Linie LGA fahrplanmäßig mit 18 Fahrzeugen (3 Standardbusse Bn, 11 Standardbusse B, 4 Minibusse NBn) und mit gerundeten 900 637 Nkm (Nutzwagenkilometern) p. a. sowie gerundeten 25 925 Fahrplanstunden p. a. erbracht werden. Ab dem 1.1.2019 sind fahrplanmäßig bei gleichbleibender Fahrzeuganzahl gerundete 865 586 Nkm (Nutzwagenkilometern) p. a. sowie gerundeten 24 509 Fahrplanstunden p. a. zu erbringen.
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Fahrplanmäßig können die für den Busverkehr vorgesehenen Minibusse auch im Rufbus-Verkehr eingesetzt werden. Für die Rufbus-Verkehrsleistungen sind selbst bei Abruf von 100 % der möglichen Leistung keine weiteren Fahrzeuge notwendig. Aufgrund der bisherigen Inanspruchnahme ist zu Betriebsstart mit dem Abruf von geschätzten 38 000 Besetztkilometern (Bkm) p. a. zu rechnen.
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Bezeichnung des Loses: Linienbündel „Aar“
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Linie 213 Bad Schwalbach – Bärstadt – Niedergladbach
Linie 214 Kemel – Zorn – Niedermeilingen / Egenroth – Martenroth – Algenroth
Linie 215 Algenroth – Springen – Bad Schwalbach
Linie 216 Bad Schwalbach – Breithardt – Born
Linie 217 Hahn – Daisbach – Panrod
Linie 218 Breithardt – Panrod – Kettenbach – Michelbach
Linie 219 Neuhof Mitte – Im Maisel – Orlen Entsorgungszentrum
Das Linienbündel umfasst Rufbusverkehre im westlichen und nördlichen Kreisgebiet, welche die Busangebote anderer Linienbündel insbesondere in Tagesrandlagen ergänzen.
Die Leistungen können ab Betriebsstart mit 5 Fahrzeugen (4 Kleinbusse KBn, 1 Kleinbus KBR mit Mitnahmemöglichkeit für Rollstuhlfahrer) erbracht werden. Aufgrund der bisherigen Inanspruchnahme ist zu Betriebsstart mit dem Abruf von geschätzten 39 000 Besetztkilometern p. a. zu rechnen. Dem Auftragnehmer wird ein jährlicher Ausgleichsbetrag für 30 000 Bkm garantiert.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Rheingau-Taunus-Kreis.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, sofern der Bieter in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Für den Fall der Nichteintragung: die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Der Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen. vgl. § 44 Abs. 1 VgV.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Verpflichtungserklärungen nach § 4 Abs. 1 bis 5 HVTG (Tariftreueerklärung), § 6 HVTG (Mindestentgelterklärung) und § 8 Abs. 2 HVTG für Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen (§ 8 Abs. 1 HVTG), soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind; § 7 Abs. 1 HVTG (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung siehe Anlage D zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden)
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— Bietererklärung zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung siehe Anlage C zum Angebotsschreiben, der Vordruck ist zu verwenden),
— Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes. Die Bescheinigung muss Angaben zu den steuerlichen Verhältnissen und den steuerlichen Erklärungspflichten enthalten [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d. h. nicht älter als Stichtag: 22.12.2016.
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— Bescheinigung der Kommune des Unternehmenssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Sofern an die Kommune des Unternehmenssitzes keine Steuer entrichtet werden, sondern an die Kommunen der jeweiligen Betriebsstätten, ist dies der Vergabestelle bis zum Ablauf der Angebotsfrist entsprechend mitzuteilen und zu erläutern.
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Ferner hat der Bieter zusätzlich die Bescheinigung der steuerlichen Zuverlässigkeit der betroffenen Kommune vorzulegen, in der die Betriebsstätte, die den vertragsgegenständlichen Verkehr erbringen soll, ansässig ist. Bei Ergebnisabführungsverträgen / Organschaften ist hinsichtlich des Drittunternehmens entsprechend zu verfahren.
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Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d. h. nicht älter als Stichtag: 22.12.2016.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Für die Lose 1-3: Angabe von erbrachten Busverkehrsleistungen (keine Rufbus-/ Fernbus-/ AST-Verkehre) im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (falls in Deutschland erbracht: gem. § 42 PBefG; nicht: Verkehrsleistungen gem. §§ 42a, 43-49 PBefG werden nicht berücksichtigt) seit Gründung des Unternehmens, höchstens jedoch seit Beginn (01.01.) der letzten drei vollen Kalenderjahre vor dem in Ziffer IV.2.2 genannten Termin zur Angebotsabgabe.
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Die angegebenen Referenzleistungen müssen geeignet sein, einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Unternehmens in Bezug auf den zu vergebenden Auftrag zu ermöglichen. Die Referenzleistungen müssen nicht mit der ausschreibungsgegenständlichen Leistung identisch sein, sie sollten jedoch mit den Anforderungen an die zu erbringende Leistung vergleichbar sein (vergleichbar hoher Schwierigkeitsgrad). (Detaillierte Anforderung an die zu erteilenden Angaben siehe Anlage F zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden).
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oder
(ggf. ergänzend): falls seit Beginn der o.g. letzten drei vollen Kalenderjahre keine aussagekräftigen Angaben gemacht werden können: sofern ein Bieter aufgrund fehlender Referenzen die Leistungsfähigkeit seines Unternehmens nicht nachweisen kann, kann er sich der Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens bedienen (vgl. § 47 VgV). Das andere Unternehmen hat eine Kopie der Anlage F zum Angebotsschreiben vollständig auszufüllen und zu zeichnen. Das Unternehmen muss ferner eine Verpflichtungserklärung in Form einer verbindlichen Zusage abgeben, die der Vergabestelle bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorzulegen ist. Die Verpflichtungserklärung muss Aussagen beinhalten, dass das Know-How, ggf. notwendige technischen Geräte und Einrichtungen sowie die notwendigen personellen Kapazitäten des anderen Unternehmens dem Bieter über die gesamte Vertragslaufzeit für den vertragsgegenständlichen Verkehr uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Die Verpflichtungserklärung ist auch notwendig, sofern es sich bei dem anderen Unternehmen um ein Unternehmen handelt, dass mit dem Bieter in einem Konzern verbunden ist. Innerhalb einer Bietergemeinschaft ist keine Verpflichtungserklärung notwendig.
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— Für Los 4: Angabe von erbrachten Rufbus- bzw. sonstigen bedarfsgesteuerten Verkehren im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (falls in Deutschland erbracht: gem. § 42 PBefG; Verkehrsleistungen gem. §§ 42a, 43-49 PBefG werden nicht berücksichtigt) seit Gründung des Unternehmens, höchstens jedoch seit Beginn (01.01.) der letzten drei vollen Kalenderjahre vor dem in Ziffer IV.2.2 genannten Termin zur Angebotsabgabe.
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Die angegebenen Referenzleistungen müssen geeignet sein, einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Unternehmens in Bezug auf den zu vergebenden Auftrag zu ermöglichen. Die Referenzleistungen müssen nicht mit der ausschreibungsgegenständlichen Leistung identisch sein, sie sollten jedoch mit den Anforderungen an die zu erbringende Leistung vergleichbar sein (vergleichbar hoher Schwierigkeitsgrad). (Detaillierte Anforderung an die zu erteilenden Angaben siehe Anlage G zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden).
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Hinsichtlich der Eignungsleihe gem. § 47 VgV gelten die entsprechenden vorstehend dargestellten Regelungen zu den Losen 1-3 analog.
— Nachweis der fachlichen Eignung i.S. des § 13 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i.V.m. § 3 Abs. 1:
Kopie einer Bescheinigung der zuständige Industrie-und Handelskammer (IHK) über die fachliche Eignung gem. §§ 3, 4, 6, 7 PBZugV. Die IHK stellt die Bescheinigung nach dem Muster des Anhangs III der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung aus.
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Der Nachweis der fachlichen Eignung muss vom Unternehmer selbst oder einer zur Führung der Geschäfte bestellten Person erbracht werden.
Für den Fall einer Eignungsleihe kann kann der Nachweis durch ein anderes Unternehmen erbracht werden, wenn dies die Leistung erbringt, für die der Nachweis benötigt wird.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-05-29 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-03-22 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:15
Zusätzliche Informationen: Bieter sind nicht zugelassen, § 55 Abs. 2 S.2 VgV.
Vergabekriterien
Kostenkriterium: Preis
Gewichtung der Kosten: 100

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Aufgabenträgerorganisation
Kontakt
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E42437169 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: IGDB GmbH
Postanschrift: Im Steingrund 3
Postort: Dreieich
Postleitzahl: 63303
Telefon: +49 61035067-220 📞
Fax: +49 61035067-121 📠
Land: Offenbach, Landkreis 🏙️
Internetadresse: http://www.igdb.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
— Zur Anwendung des Hessischen Präqualifikationsregisters (HPQR) siehe „Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen“ der Vergabeunterlagen;
— Hinweis zu Ziffern III.1.1)-1.3): Sofern ein Bieter aus gewichtigen Gründen nicht in der Lage ist, eine der in den Ziffern III.1.1)-1.3) genannten Nachweise und Erklärungen vorzulegen, hat er dies unter Angabe der Gründe der Vergabestelle vor der in Ziffer 5 der „Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen“ genannten Frist für Fragen zu den Vergabeunterlagen mitzuteilen;
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— Für Bietergemeinschaften ist vorzulegen: Erklärung der Bieter- / Arbeitsgemeinschaft (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung siehe Anlage E zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden. Die Hinweise auf Seite 1 ff. der Anlage E zum Unterschriftenerfordernis sind zu beachten);
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— Hinweis zu Ziffer IV.2.5: nähere Erläuterungen zur Wertung des Preises finden sich in den Vergabeunterlagen, vgl. „Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen“.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2017/S 024-041902 (2017-02-01)
Ergänzende Angaben (2017-03-06)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-03-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-03-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 049-090280
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 024-041902
ABl. S-Ausgabe: 49
Quelle: OJS 2017/S 049-090280 (2017-03-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-06-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-06-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-06-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 119-240525
ABl. S-Ausgabe: 119
Zusätzliche Informationen
Die fiktiven Angaben in den Ziffern II.1.7, V.2.2 und V.2.4 erfolgten nur deshalb, weil das Bekanntmachungsformular an diesen Stellen eine zwingende Eingabe verlangt und § 39 Abs. 6 Nr. 3 und 4 VgV gilt.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Leistungen können ab Betriebsstart fahrplanmäßig mit 10 Fahrzeugen (5 Standardbusse Bn, 2 Standardbusse B, 3 Gelenkbusse GB) und mit gerundeten 392.121 Nkm (Nutzwagenkilometern) p.a. sowie gerundeten 14.883 Fahrplanstunden p.a. erbracht werden.
Beschreibung der Optionen:
Von Seiten des Auftraggebers besteht ein Optionsrecht auf Verlängerung der Betriebslaufzeit von 1 x 2 Jahren bis 11.12.2027, d.h. bis einschl. Samstag vor dem international vereinbarten Fahrplanwechsel der Fahrplanperiode 2028.
Kurze Beschreibung:
Die Leistungen können ab Betriebsstart fahrplanmäßig mit 15 Fahrzeugen (3 Standardbusse Bn, 11 Standardbusse B, 1 Minibus NBn) und mit gerundeten 523.531 Nkm (Nutzwagenkilometern) p.a. sowie gerundeten 18.246 Fahrplanstunden p.a. erbracht werden.
Die Leistungen im Busverkehr können ab Betriebsstart inkl. dem Landesgartenschauverkehr der Linie LGA fahrplanmäßig mit 18 Fahrzeugen (3 Standardbusse Bn, 11 Standardbusse B, 4 Minibusse NBn) und mit gerundeten 902.110 Nkm (Nutzwagenkilometern) p.a. sowie gerundeten 27.144 Fahrplanstunden p.a. erbracht werden. Ab dem 01.01.2019 sind fahrplanmäßig bei gleichbleibender Fahrzeuganzahl gerundete 867.059 Nkm (Nutzwagenkilometern) p.a. sowie gerundeten 25.727 Fahrplanstunden p.a. zu erbringen.
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Fahrplanmäßig können die für den Busverkehr vorgesehenen Minibusse auch im Rufbus-Verkehr eingesetzt werden. Für die Rufbus-Verkehrsleistungen sind selbst bei Abruf von 100 % der möglichen Leistung keine weiteren Fahrzeuge notwendig. Aufgrund der bisherigen Inanspruchnahme ist zu Betriebsstart mit dem Abruf von geschätzten 38.000 Besetztkilometern (Bkm) p.a. zu rechnen.
Mehr anzeigen
Die Leistungen können ab Betriebsstart mit 5 Fahrzeugen (4 Kleinbusse KBn, 1 Kleinbus KBR mit Mitnahmemöglichkeit für Rollstuhlfahrer) erbracht werden. Aufgrund der bisherigen Inanspruchnahme ist zu Betriebsstart mit dem Abruf von geschätzten 39.000 Besetztkilometern p.a. zu rechnen. Dem Auftragnehmer wird ein jährlicher Ausgleichsbetrag für 39.000 Bkm garantiert.
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-05-22 📅
Quelle: OJS 2017/S 119-240525 (2017-06-21)
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