Durchführung der Linie 58: Amberg – Hahnbach – Vilseck Der bisherige Fahrplan ist einsehbar unter: http://www.znas.de////files/linien/58.pdf Folgende Änderungen sind in den bisherigen Fahrplan einzuarbeiten: 1. Sonntags sollen zwei zusätzliche Fahrtenpaare angeboten werden, davon ein Fahrtenpaar zwischen 11:00 und 13:00 Uhr und ein Fahrtenpaar zwischen 16:00 und 18:00 Uhr. 2. Eventuell sollen in Vilseck von Montag bis Freitag zwei bis drei Fahrtenpaare am Vormittag und 2 bis drei Fahrtenpaare am Nachmittag und evtl. auch samstags ein Fahrtenpaar über die dann neu zu errichtende Haltestelle in der Werkvolksiedlung/Bischof-von-Reineck-Str. (-> Milchhof – Neue Hast – Vorstadt) führen. Da dies bei Bekanntgabe der Vorabinformation noch nicht feststeht, erfolgt eine verlässliche Aussage hierzu erst in den Ausschreibungsunterlagen. 3. Eine Taktung der Fahrten wäre wünschenswert.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-05-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-02-20.
Auftragsbekanntmachung (2017-02-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)
Gesamtwert des Auftrags: 2 500 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Entfällt
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)📦
1. Hinweis auf die Frist bei Stellung eigenwirtschaftlicher Genehmigungsanträge:
Gem. § 8a Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG ist ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens 3 Monate nach der Vorabbekanntmachung bei der zuständigen Genehmigungsbehörde zu stellen. Diese Frist wird durch vorliegende Vorinformation für sämtliche von der beabsichtigten Vergabe umfassten Linienverkehre (s. Abschnitt II.) ausgelöst.
2. Genehmigung als Gesamtleistung:
Die Vergabe ist als Gesamtleistung beabsichtigt (vgl. §8a Abs. 2 Satz 4 i. V. m. § 13 Abs. 2a Satz 2 Personenbeförderungsgesetz). Eigenwirtschaftliche Anträge (siehe 1.), die sich nur auf Teilleistungen beziehen, sind nach Maßgabe des § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG zu versagen.
1. Hinweis auf die Frist bei Stellung eigenwirtschaftlicher Genehmigungsanträge:
Gem. § 8a Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG ist ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens 3 Monate nach der Vorabbekanntmachung bei der zuständigen Genehmigungsbehörde zu stellen. Diese Frist wird durch vorliegende Vorinformation für sämtliche von der beabsichtigten Vergabe umfassten Linienverkehre (s. Abschnitt II.) ausgelöst.
2. Genehmigung als Gesamtleistung:
Die Vergabe ist als Gesamtleistung beabsichtigt (vgl. §8a Abs. 2 Satz 4 i. V. m. § 13 Abs. 2a Satz 2 Personenbeförderungsgesetz). Eigenwirtschaftliche Anträge (siehe 1.), die sich nur auf Teilleistungen beziehen, sind nach Maßgabe des § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG zu versagen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Durchführung von ÖPNV Leistungen im Bussen – Betrieb der Linie 58: Amberg – Hahnbach – Vilseck.
Dienstleistungskategorie: 05
Kurze Beschreibung:
Durchführung der Linie 58: Amberg – Hahnbach – Vilseck
Folgende Änderungen sind in den bisherigen Fahrplan einzuarbeiten:
1. Sonntags sollen zwei zusätzliche Fahrtenpaare angeboten werden, davon ein Fahrtenpaar zwischen 11:00 und 13:00 Uhr und ein Fahrtenpaar zwischen 16:00 und 18:00 Uhr.
2. Eventuell sollen in Vilseck von Montag bis Freitag zwei bis drei Fahrtenpaare am Vormittag und 2 bis drei Fahrtenpaare am Nachmittag und evtl. auch samstags ein Fahrtenpaar über die dann neu zu errichtende Haltestelle in der Werkvolksiedlung/Bischof-von-Reineck-Str. (-> Milchhof – Neue Hast – Vorstadt) führen. Da dies bei Bekanntgabe der Vorabinformation noch nicht feststeht, erfolgt eine verlässliche Aussage hierzu erst in den Ausschreibungsunterlagen.
2. Eventuell sollen in Vilseck von Montag bis Freitag zwei bis drei Fahrtenpaare am Vormittag und 2 bis drei Fahrtenpaare am Nachmittag und evtl. auch samstags ein Fahrtenpaar über die dann neu zu errichtende Haltestelle in der Werkvolksiedlung/Bischof-von-Reineck-Str. (-> Milchhof – Neue Hast – Vorstadt) führen. Da dies bei Bekanntgabe der Vorabinformation noch nicht feststeht, erfolgt eine verlässliche Aussage hierzu erst in den Ausschreibungsunterlagen.
3. Eine Taktung der Fahrten wäre wünschenswert.
Menge oder Umfang:
Fahrplankilometer auf der Linie 58 im Jahr 2015: ca. 229 000 km/Jahr;
Der u. g. Schätzwert bezieht sich auf 4 Jahre und beinhaltet nur die Kosten, ohne Einnahmen.
Kilometer Verkehrsdienste: 229000
Dauer: 108 Monate
Referenznummer: ZNAS - Linie 58
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: MA12
MA03
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Amberg-Sulzbach, Stadt Amberg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Referenzen über erfolgreich erbrachte Verkehre;
— Eigenerklärung: keine Insolvenz oder Liquidität;
— keine rechtskräftige Verurteilung wegen Steuerhinterziehung, Verstöße gegen Arbeits- und Sozialrecht, Umweltrecht oder Beförderungsrecht sowie Sozialversicherungsrecht;
— ausreichend Eigenkapital.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— siehe auch Punkt III.1.5);
— Abnahme der Matrixanzeige vor Zuschlagserteilung;
— Abnahme der optischen und akustischen Haltestelleninfo im Inneren des Fahrzeuges vor Zuschlagserteilung;
— ggf. Gutachten eines Sachverständigen zur Barrierefreiheit und den technischen Vorgaben;
Dokumentations- und Weitergabepflicht bei Betriebsstörungen und Kundenbeschwerden.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-03-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-05-07 📅
Öffnungsort: ZNAS Geschäftsstelle.
Ort des Eröffnungstermins: ZNAS Geschäftsstelle.
Angaben über befugte Personen und Öffnungsverfahren: Mindestens zwei Vertreter des öffentlichen Auftraggebers.
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis bzw. Höhe der Ausgleichsleistung (80)
2. Einhaltung der geforderten Qualitätsvorgaben (20)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
1. Hinweis auf die Frist bei Stellung eigenwirtschaftlicher Genehmigungsanträge:
Gem. § 8a Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG ist ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens 3 Monate nach der Vorabbekanntmachung bei der zuständigen Genehmigungsbehörde zu stellen. Diese Frist wird durch vorliegende Vorinformation für sämtliche von der beabsichtigten Vergabe umfassten Linienverkehre (s. Abschnitt II.) ausgelöst.
Gem. § 8a Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG ist ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens 3 Monate nach der Vorabbekanntmachung bei der zuständigen Genehmigungsbehörde zu stellen. Diese Frist wird durch vorliegende Vorinformation für sämtliche von der beabsichtigten Vergabe umfassten Linienverkehre (s. Abschnitt II.) ausgelöst.
2. Genehmigung als Gesamtleistung:
Die Vergabe ist als Gesamtleistung beabsichtigt (vgl. §8a Abs. 2 Satz 4 i. V. m. § 13 Abs. 2a Satz 2 Personenbeförderungsgesetz). Eigenwirtschaftliche Anträge (siehe 1.), die sich nur auf Teilleistungen beziehen, sind nach Maßgabe des § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG zu versagen.
Die Vergabe ist als Gesamtleistung beabsichtigt (vgl. §8a Abs. 2 Satz 4 i. V. m. § 13 Abs. 2a Satz 2 Personenbeförderungsgesetz). Eigenwirtschaftliche Anträge (siehe 1.), die sich nur auf Teilleistungen beziehen, sind nach Maßgabe des § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG zu versagen.